Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Ursachen beseitigen statt Symptome lindern - auch im Förderprogramm Klimaanpassung

Vorlagentyp: V

Inhalt

S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 11.09.2017, V 563 entstanden aus Vorlage: OF 89/14 vom 28.08.2017 Betreff: Ursachen beseitigen statt Symptome lindern - auch im Förderprogramm Klimaanpassung Vorgang: M 129/17 Das Förderprogramm Klimaanpassung soll mit zehn Millionen Euro die Auswirkungen der Nachverdichtung von Wohnquartieren sowie die Folgen von Umwidmungen von Freiflächen zu Siedlungsgebieten auf das städtische Klima durch Entsiegelung und Begrünung von Hinterhöfen, Dächern und Fassaden lindern. Zeitgleich plant die Stadt Frankfurt bei Niederursel in großem Maße Freiflächen in Siedlungsgebiete umzuwandeln und an anderen Orten im Stadtgebiet Wohnquartiere nachzuverdichten. Dies vorangeschickt, wird der Magistrat zu folgenden Fragen um Auskunft gebeten: 1. Wären diese zehn Millionen Euro nicht effizienter bei der Bekämpfung der Ursachen einzusetzen, statt bei der Linderung von Symptomen? Ergibt sich am Ende ein positiver Kosten-Nutzen-Faktor, wenn mit Fördergeldern Fassaden und Dächer in der Innenstadt begrünt werden, während wenige Kilometer weiter auf städtischem Gebiet ein Vielfaches der zur Begrünung anstehenden Flächen von Dächern und Fassaden wiederum für Siedlungsbau versiegelt wird? 2. Wäre es nicht wirtschaftlicher, die weitere Umwidmung von Freiflächen und Grünflächen zu Siedlungsgebieten zu stoppen, anstatt die Beseitigung von deren schädlichen Auswirkungen zu finanzieren? Begründung: Sowohl in der Wirtschaftswissenschaft wie in der Medizin wie auch im Maschinenbau wird gelehrt, dass es in der Regel effizienter ist, die Ursachen von permanenten Zielabweichungen zu beseitigen, anstatt entstehende negative Folgen aufwendig zu beheben. Aus welchem Grund sollte diese Erkenntnis bei der Klimaanpassungsstrategie der Stadt Frankfurt falsch sein? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 23.06.2017, M 129 Stellungnahme des Magistrats vom 04.12.2017, ST 2367 Aktenzeichen: 79 0