Ursachen beseitigen statt Symptome lindern - auch im Förderprogramm Klimaanpassung
Vorlagentyp: V
Inhalt
S A C H S T A N D :
Auskunftsersuchen vom 11.09.2017, V 563
entstanden aus Vorlage:
OF 89/14 vom
28.08.2017 Betreff: Ursachen beseitigen statt Symptome lindern - auch im
Förderprogramm Klimaanpassung Vorgang: M 129/17 Das Förderprogramm Klimaanpassung soll mit zehn
Millionen Euro die Auswirkungen der Nachverdichtung von Wohnquartieren sowie
die Folgen von Umwidmungen von Freiflächen zu Siedlungsgebieten auf das
städtische Klima durch Entsiegelung und Begrünung von Hinterhöfen, Dächern und
Fassaden lindern. Zeitgleich plant die Stadt Frankfurt bei Niederursel in
großem Maße Freiflächen in Siedlungsgebiete umzuwandeln und an anderen Orten im
Stadtgebiet Wohnquartiere nachzuverdichten. Dies vorangeschickt, wird der Magistrat zu folgenden
Fragen um Auskunft gebeten: 1. Wären diese zehn Millionen Euro nicht effizienter
bei der Bekämpfung der Ursachen einzusetzen, statt bei der Linderung von
Symptomen? Ergibt sich am Ende ein positiver Kosten-Nutzen-Faktor, wenn mit
Fördergeldern Fassaden und Dächer in der Innenstadt begrünt werden, während
wenige Kilometer weiter auf städtischem Gebiet ein Vielfaches der zur Begrünung
anstehenden Flächen von Dächern und Fassaden wiederum für Siedlungsbau
versiegelt wird?
2. Wäre es nicht
wirtschaftlicher, die weitere Umwidmung von Freiflächen und Grünflächen zu
Siedlungsgebieten zu stoppen, anstatt die Beseitigung von deren schädlichen
Auswirkungen zu finanzieren? Begründung: Sowohl in der Wirtschaftswissenschaft wie in der
Medizin wie auch im Maschinenbau wird gelehrt, dass es in der Regel effizienter
ist, die Ursachen von permanenten Zielabweichungen zu beseitigen, anstatt
entstehende negative Folgen aufwendig zu beheben. Aus welchem Grund sollte
diese Erkenntnis bei der Klimaanpassungsstrategie der Stadt Frankfurt falsch
sein? Antragstellender
Ortsbeirat:
Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Vortrag des Magistrats
vom 23.06.2017, M 129
Stellungnahme
des Magistrats vom 04.12.2017, ST 2367
Aktenzeichen: 79 0