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Ursachen beseitigen statt Symptome lindern - auch im Förderprogramm Klimaanpassung

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 04.12.2017, ST 2367 Betreff: Ursachen beseitigen statt Symptome lindern - auch im Förderprogramm Klimaanpassung Im Rahmen des "Masterplan 100 % Klimaschutz" haben die Stadtverordneten der Stadt Frankfurt am Main entschieden, dass sich Frankfurt am Main bis zum Jahre 2050 vollständig (100 Prozent) mit erneuerbaren Energien versorgen möchte. Gleichzeitig sollen die CO2 Emissionen um 95 % im Vergleich zum Jahr 1990 reduziert werden. Um dieses Ziel zu erreichen, muss Frankfurt am Main 50 % der aktuell benötigten Energie einsparen. Die verbleibenden 50 % Energiebedarf werden zur Hälfte von der Stadt selbst und zur Hälfte aus der Region gedeckt. Aufgrund des voranschreitenden Klimawandels hat sich die Stadt Frankfurt am Main entschlossen, zusätzlich zum Masterplan, weitere Maßnahmen vorzunehmen, um die Folgen des Klimawandels abzumildern. Neben dem jetzt neuem Förderprogramm für die Klimaanpassung bietet die Stadt Frankfurt am Main bereits seit längerem Förderprogramme für Maßnahmen im Bereich des Klimaschutzes an (z.B. "Frankfurt spart Strom", "Förderprogramm für Kulturbetriebe", "Ideenwettbewerb" oder das "Frankfurter Programm zur Modernisierung des Wohnungsbestandes"). Mit dem Förderprogramm "Maßnahmen im Rahmen der Klimaanpassungsstrategie der Stadt Frankfurt am Main" sollen Beiträge dazu geleistet werden, der zunehmenden Erwärmung in Frankfurt entgegenzuwirken. Prioritär sollen diese Maßnahmen in jenen Stadtquartieren umgesetzt werden, die vom derzeitigen und zukünftigen Temperaturanstieg besonders belastet bzw. bedroht sind. Der Temperaturanstieg ist eine der bedeutsamsten urbanen Elemente des globalen Klimawandels, dessen Ursachen vornehmlich im Anstieg des Kohlendioxidgehaltes der Atmosphäre zu suchen sind. In einer verdichteten Stadt wie Frankfurt am Main wirkt insbesondere die Bebauung als Faktor für die Verschärfung des Phänomens. Die notwendige weitere Wohnraumentwicklung in Frankfurt am Main steht vor der großen Herausforderung, Innenverdichtung und Außenentwicklung auch unter dem Aspekt einer möglichst geringen Belastung der Umwelt und damit der Lebensqualität der Menschen zu betreiben. Die Umweltpolitik - und damit auch die Entscheidungsträger im Bereich Stadtklima und Anpassung an den Klimawandel - stehen vor dem Dilemma, sich nicht immer und überall gegen weitere Versiegelung und Verdichtung für die Schaffung neuer Wohnungen verschließen zu können. In diesem Kontext nutzt aber das genannte Förderprogramm, die Handlungsspielräume der Stadt, einen eigenen Beitrag zur Minderung der Folgen des Klimawandels zu leisten. In vielen von Überhitzung betroffenen Quartieren wird die Umsetzung des geförderten Maßnahmenpaketes zu messbaren positiven Veränderungen im mikroklimatischen Bereich, d. h. im unmittelbaren Wohnumfeld, beitragen. Zu den gestellten Fragen: Frage 1: Die Stadt Frankfurt am Main leistet über die Förderung von Maßnahmen zum Klimaschutz einen signifikanten Beitrag zur Bekämpfung der Ursachen des Klimawandels. Eine Kosten- Nutzungs-Kalkulation liegt den Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen im Rahmen der Klimaanpassungsstrategie nicht zugrunde, da die intendierten Wirkungen kaum monetär zu fassen wären. Insofern kann über die Effizienz des Einsatzes der Gelder keine belastbare Aussage getroffen werden. Mit dem Förderprogramm nutzt die Stadt Frankfurt Handlungsspielräume bei der Anpassung an den Klimawandel. Frage 2: Die Umwidmung von Freiflächen für Siedlungsbau wird immer und überall Folgen auch für das Klima haben. Unter der eindimensionalen Betrachtung der Auswirkungen für die Umwelt dürfte damit nirgends mehr gebaut werden. Die Umwidmung von Freiflächen und Grünflächen zu Siedlungsgebieten steht nicht in direktem Zusammenhang mit dem Angebot des Förderprogramms. Damit ist ein Vergleich der Wirtschaftlichkeit beider Maßnahmen nicht nur kaum möglich, sondern entbehrt auch inhaltlich einer Begründung. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 11.09.2017, V 563