Ursachen beseitigen statt Symptome lindern - auch im Förderprogramm Klimaanpassung
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 04.12.2017, ST 2367 Betreff: Ursachen beseitigen statt Symptome lindern - auch im
Förderprogramm Klimaanpassung Im Rahmen des "Masterplan 100 %
Klimaschutz" haben die Stadtverordneten der Stadt Frankfurt am Main
entschieden, dass sich Frankfurt am Main bis zum Jahre 2050 vollständig (100
Prozent) mit erneuerbaren Energien versorgen möchte. Gleichzeitig sollen die
CO2 Emissionen um 95 % im Vergleich zum Jahr 1990 reduziert werden. Um dieses
Ziel zu erreichen, muss Frankfurt am Main 50 % der aktuell benötigten Energie
einsparen. Die verbleibenden 50 % Energiebedarf werden zur Hälfte von der Stadt
selbst und zur Hälfte aus der Region gedeckt. Aufgrund des voranschreitenden Klimawandels hat sich
die Stadt Frankfurt am Main entschlossen, zusätzlich zum Masterplan, weitere
Maßnahmen vorzunehmen, um die Folgen des Klimawandels abzumildern. Neben dem
jetzt neuem Förderprogramm für die Klimaanpassung bietet die Stadt Frankfurt am
Main bereits seit längerem Förderprogramme für Maßnahmen im Bereich des
Klimaschutzes an (z.B. "Frankfurt spart Strom", "Förderprogramm für
Kulturbetriebe", "Ideenwettbewerb" oder das "Frankfurter Programm zur
Modernisierung des Wohnungsbestandes"). Mit dem Förderprogramm "Maßnahmen im Rahmen der
Klimaanpassungsstrategie der Stadt Frankfurt am Main" sollen Beiträge dazu
geleistet werden, der zunehmenden Erwärmung in Frankfurt entgegenzuwirken.
Prioritär sollen diese Maßnahmen in jenen Stadtquartieren umgesetzt werden, die
vom derzeitigen und zukünftigen Temperaturanstieg besonders belastet bzw.
bedroht sind. Der
Temperaturanstieg ist eine der bedeutsamsten urbanen Elemente des globalen
Klimawandels, dessen Ursachen vornehmlich im Anstieg des Kohlendioxidgehaltes
der Atmosphäre zu suchen sind. In einer verdichteten Stadt wie Frankfurt am
Main wirkt insbesondere die Bebauung als Faktor für die Verschärfung des
Phänomens. Die notwendige
weitere Wohnraumentwicklung in Frankfurt am Main steht vor der großen
Herausforderung, Innenverdichtung und Außenentwicklung auch unter dem Aspekt
einer möglichst geringen Belastung der Umwelt und damit der Lebensqualität der
Menschen zu betreiben. Die Umweltpolitik - und damit auch die
Entscheidungsträger im Bereich Stadtklima und Anpassung an den Klimawandel -
stehen vor dem Dilemma, sich nicht immer und überall gegen weitere Versiegelung
und Verdichtung für die Schaffung neuer Wohnungen verschließen zu können.
In diesem Kontext nutzt aber das
genannte Förderprogramm, die Handlungsspielräume der Stadt, einen eigenen
Beitrag zur Minderung der Folgen des Klimawandels zu leisten. In vielen von
Überhitzung betroffenen Quartieren wird die Umsetzung des geförderten
Maßnahmenpaketes zu messbaren positiven Veränderungen im mikroklimatischen
Bereich, d. h. im unmittelbaren Wohnumfeld, beitragen. Zu den gestellten Fragen: Frage 1: Die Stadt Frankfurt am Main leistet über die
Förderung von Maßnahmen zum Klimaschutz einen signifikanten Beitrag zur
Bekämpfung der Ursachen des Klimawandels. Eine Kosten- Nutzungs-Kalkulation
liegt den Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen im Rahmen der
Klimaanpassungsstrategie nicht zugrunde, da die intendierten Wirkungen kaum
monetär zu fassen wären. Insofern kann über die Effizienz des Einsatzes der
Gelder keine belastbare Aussage getroffen werden. Mit dem Förderprogramm nutzt
die Stadt Frankfurt Handlungsspielräume bei der Anpassung an den
Klimawandel. Frage 2:
Die Umwidmung von Freiflächen für
Siedlungsbau wird immer und überall Folgen auch für das Klima haben. Unter der
eindimensionalen Betrachtung der Auswirkungen für die Umwelt dürfte damit
nirgends mehr gebaut werden. Die Umwidmung von Freiflächen und Grünflächen zu
Siedlungsgebieten steht nicht in direktem Zusammenhang mit dem Angebot des
Förderprogramms. Damit ist ein Vergleich der Wirtschaftlichkeit beider
Maßnahmen nicht nur kaum möglich, sondern entbehrt auch inhaltlich einer
Begründung. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 11.09.2017, V 563