Ziele bei der Verhinderung von Überwärmungen im Stadtgebiet erreichen: Förderprogramm Klimaanpassung jährlich auswerten
Vorlagentyp: B
Inhalt
S A C H S T A N D :
Bericht des Magistrats vom 10.08.2018, B
252 Betreff:
Ziele bei der Verhinderung
von Überwärmungen im Stadtgebiet erreichen: Förderprogramm Klimaanpassung
jährlich auswerten Vorgang:
Beschl. d. Stv.-V. vom
31.08.2017, § 1697 - NR
388/17 CDU/SPD/GRÜNE, M 129/17 - Ausgangslage Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom
20.11.2014, § 5319 (M 146), wurde die "Frankfurter Anpassungsstrategie an den
Klimawandel" und damit unter anderem die Prüfung der Möglichkeiten zur
Förderung von Dach- und Fassadenbegrünungen beschlossen. Das Umweltdezernat
wurde beauftragt, die Koordinierung und Steuerung zu übernehmen. Am 31.08.2017 beschloss die
Stadtverordnetenversammlung (§ 1697 zum M 129/18 im Rahmen der Vorlage NR
388) die Umsetzung des Förderprogramms mit einem Gesamtvolumen von 10 Mio.
€ (Laufzeit 5 Jahre) und verabschiedete die "Richtlinie zur Förderung von
Maßnahmen im Rahmen der Klimaanpassungsstrategie der Stadt Frankfurt am Main"
(im Weiteren kurz KFP). Mit der Umsetzung des KFP ist das Umweltamt (Amt 79)
beauftragt. Dies geschieht in Kooperation mit dem Grünflächenamt (Amt 67).
Hiermit liegt der im Beschluss geforderte jährliche Bericht zum Stand des KFP
vor. Ziel des Programms und Voraussetzung
der Förderung Ziel des Programms ist es, einen
Beitrag zur Steigerung der Lebensqualität in Frankfurt am Main zu leisten,
indem bis Ende 2021 Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel umgesetzt
werden. Bei diesen Maßnahmen handelt es sich darum, je 100 Dächer, Fassaden und
Hinterhöfe von Privatpersonen oder Unternehmen zu begrünen. Ebenso werden
Verschattungsmaßnahmen und Trinkbrunnen mit Wirkung im öffentlichen Raum
gefördert. Die Maßnahmen sind geeignet, um der
Überwärmung des Stadtgebietes entgegen zu wirken. Aufgrund von Verdunstung und
Verschattung durch Gebäudebegrünung wird ein angenehmes Klima geschaffen und
die Lebensqualität der Frankfurter Bürgerinnen und Bürger erhöht. Förderberechtigt sind Gebäude- und
Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer sowie Unternehmen und
Wohnungsbaugesellschaften. Die Förderung umfasst bis zu 50 % der Kosten für
Planung, Materialien und Umsetzung der Maßnahmen. Die Gesamtfördersumme beträgt
maximal 50.000 € pro Maßnahme/Liegenschaft. Eine Förderung ist im gesamten Stadtgebiet möglich,
prioritär in den laut Klimaplanatlas besonders überwärmten Gebieten und dort,
wo besonders viele empfindliche (vulnerable) Personengruppen leben. Dies
betrifft Kinder unter sechs Jahren und ältere Menschen über 70. Auch
Einrichtungen wie Kindertagesstätten, Pflegeeinrichtungen oder Krankenhäuser
spielen hier eine besondere Rolle. Sachstand des Förderprogramms Im August 2017 wurde mit den Vorbereitungen zur
Umsetzung des Förderprogramms begonnen. Das Programm wurde inhaltlich und
organisatorisch konzipiert, Abläufe wurden in Absprache zwischen den
beteiligten Ämtern definiert und die nötigen Formblätter entwickelt und
abgestimmt. Mit Besetzung der drei im Vortrag des Magistrats vom 23.06.2018 (M
129) genannten Stellen startete im Februar 2018 die Bearbeitung von
Anträgen. Die Projektleitung
und die Administration sind im Umweltamt (Abteilung Umweltvorsorge, Sachgebiet
Stadtklima & Klimawandel, 79.2) verortet. Die fachlich-technische Beratung
übernimmt das Grünflächenamt (Abteilung Planung & Bau, 67.1). Ablauf der Antragstellung und aktueller Stand Das KFP setzt sich aus einem zweistufigen Verfahren
zusammen, um einen möglichst einfachen Einstieg in das Thema zu ermöglichen.
Nach Einreichung eines ersten "Beratungsantrags" (=Stufe 1) findet eine
Vor-Ort-Beratung durch 67.1 statt. Ein Protokoll dieser Beratung wird dem
Antragssteller mit dem eigentlichen Förderantrag (=Stufe 2) zugesendet. Die mit
dem Antrag eingereichten Planungsunterlagen werden geprüft und der Bescheid zur
Förderung entsprechend ausgestellt. Anschließend kann mit der Maßnahme begonnen
werden. Nach Abschluss der Maßnahme und Überprüfung der Verwendungsnachweise
wird die Fördersumme ausgezahlt. Der erste Beratungsantrag ging am 01.03.2018 ein. Bis
zum Stichtag 06.07.2018 gingen 44 Beratungsanträge und 2 Förderanträge ein. Es
wird davon ausgegangen, dass im Laufe der Monate Juli und August die ersten
Förderbescheide zugestellt werden und nach Umsetzung der Maßnahme entsprechende
Fördermittel ausgezahlt werden können. Öffentlichkeitsarbeit Öffentlichkeitsarbeit ist ein integraler Bestandteil
des Projektes. Hierbei geht es primär um die angepasst werbende Ansprache der
Zielgruppen. Vorbereitend wurde 2017 zunächst im
Rahmen einer großangelegten Veranstaltung für das Thema Klimaanpassung
sensibilisiert. Auf der "Klima-Piazza" am Roßmarkt wurden Sachverhalte benannt
und sowohl Probleme als auch Lösungsansätze dargestellt. Die breite
Öffentlichkeit wurde im Februar 2018 während der Messe "Land und Genuss", auf
der "Grünen Börse" im März im Palmengarten und beim "Grünwärts-Festival" im
Juni durch einen Informationsstand über das Programm in Kenntnis gesetzt.
Zur Steigerung der Wahrnehmung der angenehmen
Wirkung von Begrünung im Sommer wurden 2017 vier "Grüne Zimmer" für die
Frankfurter Bürgerinnen und Bürger angeschafft. Diese stehen auf
publikumswirksamen Frankfurter Plätzen und veranschaulichen die positiven
Effekte von Begrünung auf die nähere Umgebung. Vor dem Hintergrund einer
überaus positiven Resonanz auf diese "Grünen Zimmer" und auf besonderen Wunsch
der Stadtteile und Ortsbeiräte wurden 2018 aus dem Förderbudget weitere
Exemplare angeschafft, sodass der Stadt in Kürze sieben "Grüne Zimmer"
zur Bewerbung und Sensibilisierung des Themas zur Verfügung stehen. Für das KFP ist in Zukunft eine zielgruppengerechte
Öffentlichkeitsarbeit geplant: die breite Öffentlichkeit soll für das Thema
"Begrünung kühlt" sensibilisiert werden (s.o.), Multiplikatoren sollen gewonnen
werden und Haus- und Grundstücksbesitzer sowie Unternehmen sollen die
entsprechenden Anreize erhalten, um zu handeln. Hierzu wurde in einem ersten Schritt eine PR-Agentur
beauftragt, Informationsmaterialien (Logo, Slogan, Flyer, Poster) zu erstellen,
welche für die Projektdauer und darüber hinaus für unterschiedliche
Werbemaßnahmen genutzt werden können. Gleichzeitig wurden mögliche Multiplikatoren durch
das Umweltdezernat direkt angesprochen. Als solche Multiplikatoren wurden
u. a. folgende Gruppen identifiziert: berufsständische Vertretungen,
Fachverbände, Umweltverbände, Kirchen, Baugenossenschaften etc. Es werden ferner Synergien mit anderen städtischen
Institutionen und deren Netzwerken eingegangen, wie beispielsweise der
Koordinierungsgruppe Klimawandel, dem Umweltforum Rhein-Main e. V., dem
Energiereferat oder der Stadtentwässerung Frankfurt. Das KFP wurde bereits in zahlreichen Medien
platziert. Unter anderem erschienen Artikel in den Frankfurter Zeitungen FAZ,
FR und FNP, in den Zeitschriften FrankfurtBaut, GründachAktuell und Stadt+Grün
sowie im Frankfurter Agenda Stadtplan 2018. Der Hessische Rundfunk widmete dem
Förderprogramm ein Live-Interview in der Vorabendsendung "Alle Wetter". Die Frankfurter Politik wurde sowohl im
Umweltausschuss als auch in mehreren Ortsbeiräten informiert. Weitere Termine
sind vereinbart.
Im Internet wurde eine eigene
Seite zum KFP eingerichtet (zu erreichen unter
www.umweltamt.stadt-frankfurt.de/klimaanpassung) und mehrere Links zu dieser
Seite arrangiert. Das Hauptamt und Stadtmarketing sowie Frankfurt Green City
haben Facebook-Beiträge geschaltet. Zwischenbilanz und nächste Schritte Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass das KFP
insbesondere im privaten Bereich attraktiv ist; Dachbegrünung wird besonders
nachgefragt. Vorhaben von Unternehmen umfassen im Vergleich zum privaten
Bereich deutlich größere Flächen. Auch hier ist die Dachbegrünung die
gefragteste Maßnahme. In den nächsten Monaten sollen mit dem Slogan
"Frankfurt frischt auf" und einem professionellen Layout weitere
Multiplikatoren- und Zielgruppen angesprochen werden. Auch die Verteilung eines
Informationsflyers an den üblichen Auslagestellen der Stadt wird erfolgen.
Gleichzeitig wird im öffentlichen Raum geworben. Erste konkrete Planungen für weitere Informationen
während öffentlicher Veranstaltungen liegen vor. Hier sind insbesondere zu
nennen die Klima-Piazza im August im Zoo und die Teilnahme an der 12.
Frankfurter Infobörse des Amtes für Wohnungswesen im Oktober. Ebenfalls stehen Beiträge in Rundfunk und Fernsehen
an, und die Netzwerkarbeit wird weiter ausgebaut. Es folgen weitere
Online-Verlinkungen der Internetseite und Zeitungsbeiträge. Im Herbst
wird es einen interkommunalen Austausch geben. Statistik, Zahlen der Umsetzung Die folgenden Tabellen zeigen, welche Maßnahmen bis
dato angefragt bzw. umgesetzt wurden und in welchen Stadtteilen dies geschah.
Ferner ist eine Übersicht zu bisherigen PR-Nennungen enthalten.
Anzahl Beratungsanträge* 44
Davon prinzipiell förderfähig 43 (1 Vorgarten) Dach
30
Fassade 15
Hof 14
Verschattung / Trinkbrunnen 4
Geplantes neues Grün 8.707
qm *eine Beratung für mehrere
Maßnahmen gleichzeitig ist möglich
Anzahl
Förderanträge* 2
Dach 2
Fassade 0
Hof 0
Verschattung / Trinkbrunnen 0
Realisiertes neues Grün 0 qm
*eine Förderung von mehreren
Maßnahmen gleichzeitig ist möglich
Standorte (alphabetisch, nach Stadtteilen):
Bergen-Enkheim 1
Bockenheim 6
Bornheim 4
Eckenheim 1
Eschersheim 1
Fechenheim 1
Frankfurter Berg 3
Gallus 1
Heddernheim 4
Höchst 1
Niederursel 2
Nordend 4
Oberrad 1
Ostend 3
Praunheim 1
Preungesheim 1
Sachsenhausen 4
Schwanheim 2
Seckbach 2
Sindlingen 1
Anzahl PR-Nennungen 29
Zeitungsartikel 10
Zeitschriftenartikel 3
Sonstige Druckwerke 2
TV-Beiträge 1
Internet: Seiten / Links / Posts (ca.)
13 Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 23.06.2017, M 129
Antrag vom
23.08.2017, NR 388
Zuständige Ausschüsse:
Ausschuss für
Umwelt und Sport Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9,
10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Zuständige sonstige Gremien:
KAV
Versandpaket: 15.08.2018 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 2
am 10.09.2018, TO II, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage B 252 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR
14 am 10.09.2018, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage B 252 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 27. Sitzung der KAV am
10.09.2018, TO II, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage B 252 dient zur Kenntnis.
25. Sitzung des OBR 7
am 11.09.2018, TO II, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage B 252 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 4
am 11.09.2018, TO II, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage B 252 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Annahme bei Enthaltung ÖkoLinX-ARL
25. Sitzung des OBR 6
am 11.09.2018, TO I, TOP 47 Beschluss: Die Vorlage B 252 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR
13 am 11.09.2018, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage B 252 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR
16 am 11.09.2018, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage B 252 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 3
am 13.09.2018, TO II, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage B 252 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 8
am 13.09.2018, TO I, TOP 35 Beschluss: Die Vorlage B 252 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR
12 am 14.09.2018, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage B 252 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR
15 am 14.09.2018, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage B 252 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR
11 am 17.09.2018, TO II, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage B 252 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR
10 am 18.09.2018, TO II, TOP 31 Beschluss: Die Vorlage B 252 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 1
am 18.09.2018, TO I, TOP 60 Beschluss: Die Vorlage B 252 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
SPD, CDU, 1 GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und U.B. gegen
ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung); 1 GRÜNE (= Enthaltung)
25. Sitzung des OBR 9
am 20.09.2018, TO II, TOP 4 Beschluss: Die Vorlage B 252 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 5
am 21.09.2018, TO I, TOP 70 Beschluss: Die Vorlage B 252 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 3
am 25.10.2018, TO I, TOP 28 Beschluss: a) Die Vorlage B 252 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung
wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 25. Sitzung des
Ausschusses für Umwelt und Sport am 25.10.2018, TO I, TOP 24
Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 252 dient zur Kenntnis.
(Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF
Sonstige Voten/Protokollerklärung:
FRAKTION (= Kenntnis) 27. Sitzung des OBR 3
am 29.11.2018, TO I, TOP 47 Beschluss: Die Vorlage B 252 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 3
am 24.01.2019, TO II, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage B 252 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und FDP gegen ÖkoLinX-ARL
(= Zurückweisung) Beschlussausfertigung(en): § 3218, 25. Sitzung
des Ausschusses für Umwelt und Sport vom 25.10.2018 Aktenzeichen: 79 0