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Ziele bei der Verhinderung von Überwärmungen im Stadtgebiet erreichen: Förderprogramm Klimaanpassung jährlich auswerten

Vorlagentyp: B

Inhalt

S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 10.08.2018, B 252 Betreff: Ziele bei der Verhinderung von Überwärmungen im Stadtgebiet erreichen: Förderprogramm Klimaanpassung jährlich auswerten Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 31.08.2017, § 1697 - NR 388/17 CDU/SPD/GRÜNE, M 129/17 - Ausgangslage Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 20.11.2014, § 5319 (M 146), wurde die "Frankfurter Anpassungsstrategie an den Klimawandel" und damit unter anderem die Prüfung der Möglichkeiten zur Förderung von Dach- und Fassadenbegrünungen beschlossen. Das Umweltdezernat wurde beauftragt, die Koordinierung und Steuerung zu übernehmen. Am 31.08.2017 beschloss die Stadtverordnetenversammlung (§ 1697 zum M 129/18 im Rahmen der Vorlage NR 388) die Umsetzung des Förderprogramms mit einem Gesamtvolumen von 10 Mio. € (Laufzeit 5 Jahre) und verabschiedete die "Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen im Rahmen der Klimaanpassungsstrategie der Stadt Frankfurt am Main" (im Weiteren kurz KFP). Mit der Umsetzung des KFP ist das Umweltamt (Amt 79) beauftragt. Dies geschieht in Kooperation mit dem Grünflächenamt (Amt 67). Hiermit liegt der im Beschluss geforderte jährliche Bericht zum Stand des KFP vor. Ziel des Programms und Voraussetzung der Förderung Ziel des Programms ist es, einen Beitrag zur Steigerung der Lebensqualität in Frankfurt am Main zu leisten, indem bis Ende 2021 Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel umgesetzt werden. Bei diesen Maßnahmen handelt es sich darum, je 100 Dächer, Fassaden und Hinterhöfe von Privatpersonen oder Unternehmen zu begrünen. Ebenso werden Verschattungsmaßnahmen und Trinkbrunnen mit Wirkung im öffentlichen Raum gefördert. Die Maßnahmen sind geeignet, um der Überwärmung des Stadtgebietes entgegen zu wirken. Aufgrund von Verdunstung und Verschattung durch Gebäudebegrünung wird ein angenehmes Klima geschaffen und die Lebensqualität der Frankfurter Bürgerinnen und Bürger erhöht. Förderberechtigt sind Gebäude- und Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer sowie Unternehmen und Wohnungsbaugesellschaften. Die Förderung umfasst bis zu 50 % der Kosten für Planung, Materialien und Umsetzung der Maßnahmen. Die Gesamtfördersumme beträgt maximal 50.000 € pro Maßnahme/Liegenschaft. Eine Förderung ist im gesamten Stadtgebiet möglich, prioritär in den laut Klimaplanatlas besonders überwärmten Gebieten und dort, wo besonders viele empfindliche (vulnerable) Personengruppen leben. Dies betrifft Kinder unter sechs Jahren und ältere Menschen über 70. Auch Einrichtungen wie Kindertagesstätten, Pflegeeinrichtungen oder Krankenhäuser spielen hier eine besondere Rolle. Sachstand des Förderprogramms Im August 2017 wurde mit den Vorbereitungen zur Umsetzung des Förderprogramms begonnen. Das Programm wurde inhaltlich und organisatorisch konzipiert, Abläufe wurden in Absprache zwischen den beteiligten Ämtern definiert und die nötigen Formblätter entwickelt und abgestimmt. Mit Besetzung der drei im Vortrag des Magistrats vom 23.06.2018 (M 129) genannten Stellen startete im Februar 2018 die Bearbeitung von Anträgen. Die Projektleitung und die Administration sind im Umweltamt (Abteilung Umweltvorsorge, Sachgebiet Stadtklima & Klimawandel, 79.2) verortet. Die fachlich-technische Beratung übernimmt das Grünflächenamt (Abteilung Planung & Bau, 67.1). Ablauf der Antragstellung und aktueller Stand Das KFP setzt sich aus einem zweistufigen Verfahren zusammen, um einen möglichst einfachen Einstieg in das Thema zu ermöglichen. Nach Einreichung eines ersten "Beratungsantrags" (=Stufe 1) findet eine Vor-Ort-Beratung durch 67.1 statt. Ein Protokoll dieser Beratung wird dem Antragssteller mit dem eigentlichen Förderantrag (=Stufe 2) zugesendet. Die mit dem Antrag eingereichten Planungsunterlagen werden geprüft und der Bescheid zur Förderung entsprechend ausgestellt. Anschließend kann mit der Maßnahme begonnen werden. Nach Abschluss der Maßnahme und Überprüfung der Verwendungsnachweise wird die Fördersumme ausgezahlt. Der erste Beratungsantrag ging am 01.03.2018 ein. Bis zum Stichtag 06.07.2018 gingen 44 Beratungsanträge und 2 Förderanträge ein. Es wird davon ausgegangen, dass im Laufe der Monate Juli und August die ersten Förderbescheide zugestellt werden und nach Umsetzung der Maßnahme entsprechende Fördermittel ausgezahlt werden können. Öffentlichkeitsarbeit Öffentlichkeitsarbeit ist ein integraler Bestandteil des Projektes. Hierbei geht es primär um die angepasst werbende Ansprache der Zielgruppen. Vorbereitend wurde 2017 zunächst im Rahmen einer großangelegten Veranstaltung für das Thema Klimaanpassung sensibilisiert. Auf der "Klima-Piazza" am Roßmarkt wurden Sachverhalte benannt und sowohl Probleme als auch Lösungsansätze dargestellt. Die breite Öffentlichkeit wurde im Februar 2018 während der Messe "Land und Genuss", auf der "Grünen Börse" im März im Palmengarten und beim "Grünwärts-Festival" im Juni durch einen Informationsstand über das Programm in Kenntnis gesetzt. Zur Steigerung der Wahrnehmung der angenehmen Wirkung von Begrünung im Sommer wurden 2017 vier "Grüne Zimmer" für die Frankfurter Bürgerinnen und Bürger angeschafft. Diese stehen auf publikumswirksamen Frankfurter Plätzen und veranschaulichen die positiven Effekte von Begrünung auf die nähere Umgebung. Vor dem Hintergrund einer überaus positiven Resonanz auf diese "Grünen Zimmer" und auf besonderen Wunsch der Stadtteile und Ortsbeiräte wurden 2018 aus dem Förderbudget weitere Exemplare angeschafft, sodass der Stadt in Kürze sieben "Grüne Zimmer" zur Bewerbung und Sensibilisierung des Themas zur Verfügung stehen. Für das KFP ist in Zukunft eine zielgruppengerechte Öffentlichkeitsarbeit geplant: die breite Öffentlichkeit soll für das Thema "Begrünung kühlt" sensibilisiert werden (s.o.), Multiplikatoren sollen gewonnen werden und Haus- und Grundstücksbesitzer sowie Unternehmen sollen die entsprechenden Anreize erhalten, um zu handeln. Hierzu wurde in einem ersten Schritt eine PR-Agentur beauftragt, Informationsmaterialien (Logo, Slogan, Flyer, Poster) zu erstellen, welche für die Projektdauer und darüber hinaus für unterschiedliche Werbemaßnahmen genutzt werden können. Gleichzeitig wurden mögliche Multiplikatoren durch das Umweltdezernat direkt angesprochen. Als solche Multiplikatoren wurden u. a. folgende Gruppen identifiziert: berufsständische Vertretungen, Fachverbände, Umweltverbände, Kirchen, Baugenossenschaften etc. Es werden ferner Synergien mit anderen städtischen Institutionen und deren Netzwerken eingegangen, wie beispielsweise der Koordinierungsgruppe Klimawandel, dem Umweltforum Rhein-Main e. V., dem Energiereferat oder der Stadtentwässerung Frankfurt. Das KFP wurde bereits in zahlreichen Medien platziert. Unter anderem erschienen Artikel in den Frankfurter Zeitungen FAZ, FR und FNP, in den Zeitschriften FrankfurtBaut, GründachAktuell und Stadt+Grün sowie im Frankfurter Agenda Stadtplan 2018. Der Hessische Rundfunk widmete dem Förderprogramm ein Live-Interview in der Vorabendsendung "Alle Wetter". Die Frankfurter Politik wurde sowohl im Umweltausschuss als auch in mehreren Ortsbeiräten informiert. Weitere Termine sind vereinbart. Im Internet wurde eine eigene Seite zum KFP eingerichtet (zu erreichen unter www.umweltamt.stadt-frankfurt.de/klimaanpassung) und mehrere Links zu dieser Seite arrangiert. Das Hauptamt und Stadtmarketing sowie Frankfurt Green City haben Facebook-Beiträge geschaltet. Zwischenbilanz und nächste Schritte Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass das KFP insbesondere im privaten Bereich attraktiv ist; Dachbegrünung wird besonders nachgefragt. Vorhaben von Unternehmen umfassen im Vergleich zum privaten Bereich deutlich größere Flächen. Auch hier ist die Dachbegrünung die gefragteste Maßnahme. In den nächsten Monaten sollen mit dem Slogan "Frankfurt frischt auf" und einem professionellen Layout weitere Multiplikatoren- und Zielgruppen angesprochen werden. Auch die Verteilung eines Informationsflyers an den üblichen Auslagestellen der Stadt wird erfolgen. Gleichzeitig wird im öffentlichen Raum geworben. Erste konkrete Planungen für weitere Informationen während öffentlicher Veranstaltungen liegen vor. Hier sind insbesondere zu nennen die Klima-Piazza im August im Zoo und die Teilnahme an der 12. Frankfurter Infobörse des Amtes für Wohnungswesen im Oktober. Ebenfalls stehen Beiträge in Rundfunk und Fernsehen an, und die Netzwerkarbeit wird weiter ausgebaut. Es folgen weitere Online-Verlinkungen der Internetseite und Zeitungsbeiträge. Im Herbst wird es einen interkommunalen Austausch geben. Statistik, Zahlen der Umsetzung Die folgenden Tabellen zeigen, welche Maßnahmen bis dato angefragt bzw. umgesetzt wurden und in welchen Stadtteilen dies geschah. Ferner ist eine Übersicht zu bisherigen PR-Nennungen enthalten. Anzahl Beratungsanträge* 44 Davon prinzipiell förderfähig 43 (1 Vorgarten) Dach 30 Fassade 15 Hof 14 Verschattung / Trinkbrunnen 4 Geplantes neues Grün 8.707 qm *eine Beratung für mehrere Maßnahmen gleichzeitig ist möglich Anzahl Förderanträge* 2 Dach 2 Fassade 0 Hof 0 Verschattung / Trinkbrunnen 0 Realisiertes neues Grün 0 qm *eine Förderung von mehreren Maßnahmen gleichzeitig ist möglich Standorte (alphabetisch, nach Stadtteilen): Bergen-Enkheim 1 Bockenheim 6 Bornheim 4 Eckenheim 1 Eschersheim 1 Fechenheim 1 Frankfurter Berg 3 Gallus 1 Heddernheim 4 Höchst 1 Niederursel 2 Nordend 4 Oberrad 1 Ostend 3 Praunheim 1 Preungesheim 1 Sachsenhausen 4 Schwanheim 2 Seckbach 2 Sindlingen 1 Anzahl PR-Nennungen 29 Zeitungsartikel 10 Zeitschriftenartikel 3 Sonstige Druckwerke 2 TV-Beiträge 1 Internet: Seiten / Links / Posts (ca.) 13 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 23.06.2017, M 129 Antrag vom 23.08.2017, NR 388 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Umwelt und Sport Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 15.08.2018 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 2 am 10.09.2018, TO II, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage B 252 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 14 am 10.09.2018, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage B 252 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung der KAV am 10.09.2018, TO II, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage B 252 dient zur Kenntnis. 25. Sitzung des OBR 7 am 11.09.2018, TO II, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage B 252 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 4 am 11.09.2018, TO II, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage B 252 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung ÖkoLinX-ARL 25. Sitzung des OBR 6 am 11.09.2018, TO I, TOP 47 Beschluss: Die Vorlage B 252 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 13 am 11.09.2018, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage B 252 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 16 am 11.09.2018, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage B 252 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 3 am 13.09.2018, TO II, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage B 252 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 8 am 13.09.2018, TO I, TOP 35 Beschluss: Die Vorlage B 252 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 12 am 14.09.2018, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage B 252 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 15 am 14.09.2018, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage B 252 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 11 am 17.09.2018, TO II, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage B 252 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 10 am 18.09.2018, TO II, TOP 31 Beschluss: Die Vorlage B 252 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 1 am 18.09.2018, TO I, TOP 60 Beschluss: Die Vorlage B 252 dient zur Kenntnis. Abstimmung: SPD, CDU, 1 GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und U.B. gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung); 1 GRÜNE (= Enthaltung) 25. Sitzung des OBR 9 am 20.09.2018, TO II, TOP 4 Beschluss: Die Vorlage B 252 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 5 am 21.09.2018, TO I, TOP 70 Beschluss: Die Vorlage B 252 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 3 am 25.10.2018, TO I, TOP 28 Beschluss: a) Die Vorlage B 252 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 25.10.2018, TO I, TOP 24 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 252 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Kenntnis) 27. Sitzung des OBR 3 am 29.11.2018, TO I, TOP 47 Beschluss: Die Vorlage B 252 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 3 am 24.01.2019, TO II, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage B 252 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und FDP gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) Beschlussausfertigung(en): § 3218, 25. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport vom 25.10.2018 Aktenzeichen: 79 0