Aktualisierung der Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen im Rahmen der Klimaanpassungsstrategie der Stadt Frankfurt am Main (Kurztitel: "Frankfurt frischt auf")
Beschlussvorschlag
- Der beigefügten aktualisierten Fassung der "Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen im Rahmen der Klimaanpassungsstrategie der Stadt Frankfurt am Main - Entsiegelung und Begrünung von Hinterhöfen, Begrünung von Dächern und Gebäudefassaden sowie Investitionen in Verschattungsmaßnahmen und in Trinkbrunnen" (Kurztitel: "Frankfurt frischt auf") wird zugestimmt.
- Der Magistrat wird ermächtigt, die Änderungen des Förderprogramms umzusetzen und auf der Grundlage dieser aktualisierten Richtlinie nach fachgerechter Prüfung eines Antrages entsprechende Zuwendungen gemäß des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 31.08.2017, § 1697 (M129) zu bewilligen.
- Das Dezernat X wird mit der Umsetzung beauftragt. Der Magistrat wird beauftragt, die aktualisierte Richtlinie im Amtsblatt der Stadt Frankfurt am Main zu veröffentlichen.
Begründung
A. Allgemeines
Die "Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen im Rahmen der Klimaanpassungsstrategie der Stadt Frankfurt am Main" trat durch Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 31.08.2017, § 1697 (M 129), in Kraft. Die in der beiliegenden Überarbeitung enthaltenen Änderungen ergeben sich zum einen aus der zweijährigen Erfahrung der bisherigen Förderungen und Anfragen und sollen die Realisierung von Maßnahmen erleichtern. Zum anderen erweitern die Änderungen die Inhalte, insbesondere den Fördergegenstand, im Sinne der Frankfurter Strategie zur Anpassung an den Klimawandel.
B. Finanzielle Auswirkungen
Keine.
C. Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die im Anhang dargestellte aktualisierte Förderrichtlinie unterstützt die Realisierung der im Rahmen der Frankfurter Anpassungsstrategie empfohlenen Maßnahmen durch Beratung und finanzielle Förderung von Entsiegelungs- und Begrünungsinitiativen bei Hinterhöfen, an Fassaden sowie auf Dächern und weiteren Maßnahmen. Die Förderung richtet sich insbesondere an Grund- und/oder Gebäudeeigentümer/-innen oder sonst dinglich Verfügungsberechtigte.
D. Klimaschutz
Es entstehen keine zusätzlichen Kosten. Die Kosten entsprechen weiterhin denen des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 31.08.2017, § 1697 (M129).