Ziele bei der Verhinderung von Überwärmungen im Stadtgebiet erreichen: Förderprogramm Klimaanpassung jährlich auswerten
Vorlagentyp: NR CDU, SPD, GRÜNE
Begründung
Überwärmungen im Stadtgebiet erreichen: Förderprogramm Klimaanpassung jährlich auswerten Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Der Magistratsvorlage M 129 vom 23.06.2017 "Förderprogramm Klimaanpassung" wird zugestimmt.
- Der Magistrat wird beauftragt, der Stadtverordnetenversammlung jährlich einen Bericht zur Umsetzung des Förderprogramms Klimaanpassung vorzulegen, der unter anderem folgende Angaben erhalten soll: a) Höhe der bewilligten und Höhe der abgerufenen Fördermittel. b) Anzahl der geförderten Projekte jeweils aus den Bereichen Dachbegrünung, Fassadenbegrünung, Entsiegelung und Begrünung von Hinterhöfen, Verschattung von Gebäuden, Trinkwasserbrunnen. c) Standorte der geförderten Projekte. Begründung: Es ist sehr richtig, der schon heute festzustellenden und weiter zunehmenden Überwärmung von Teilbereichen des Frankfurter Stadtgebietes entgegenzuwirken. Das Wohlbefinden der Bürgerinnen und Bürger, die Lebens- und Wohnqualität in der Stadt werden dadurch erhalten und verbessert. Parallel zu einer die Wärmebildung verhindernden Gestaltung der öffentlichen Flächen durch Begrünungen und schattenspendende Maßnahmen können dazu auch Projekte auf privaten Grundstücken und Gebäuden einen wirkungsvollen Beitrag leisten. Um Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern dazu einen Anreiz zu geben, ist das vorgelegte Förderprogramm für Dach-, Fassaden- und Hofbegrünungen, für Maßnahmen zur Verschattung von Gebäuden und für Trinkwasserbrunnen ein geeignetes Mittel. Die damit erzielte Abkühlung wird nicht nur den Bewohnerinnen und Bewohnern der Grundstücke, auf denen die Maßnahmen stattfinden, zu Gute kommen, sondern die positiven Effekte werden in die Umgebung wirken, so daß die Förderung auch im allgemeinen Interesse liegt. Die durch das Förderprogramm angestrebte Verminderung oder Vermeidung von Überwärmungen wird nur erreicht werden, wenn das Programm von den Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern angenommen wird und die geförderten Projekte insbesondere auch in den Stadtteilen und Quartieren liegen, die laut Klimaplanatlas von Hitzebildungen betroffen sind. Es ist daher sinnvoll, jährlich einen Bericht über die Umsetzung des Programms zu erhalten, um einen möglichen Nachsteuerungsbedarf, beispielweise bei den Förderrichtlinien oder bei Öffentlichkeitsarbeit und Ansprache der Grundstückseigentümer und -eigentümerinnen, zu erkennen und umzusetzen.
Inhalt
S A C H S T A N D :
Antrag vom 23.08.2017, NR 388 Betreff: Ziele bei der Verhinderung von
Überwärmungen im Stadtgebiet erreichen: Förderprogramm Klimaanpassung
jährlich auswerten Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1. Der Magistratsvorlage M 129 vom 23.06.2017
"Förderprogramm Klimaanpassung" wird zugestimmt. 2. Der Magistrat wird beauftragt, der
Stadtverordnetenversammlung jährlich einen Bericht zur Umsetzung des
Förderprogramms Klimaanpassung vorzulegen, der unter anderem folgende Angaben
erhalten soll: a) Höhe der bewilligten und Höhe der
abgerufenen Fördermittel. b) Anzahl der geförderten Projekte jeweils aus den
Bereichen Dachbegrünung, Fassadenbegrünung, Entsiegelung und Begrünung von
Hinterhöfen, Verschattung von Gebäuden, Trinkwasserbrunnen. c) Standorte der geförderten
Projekte. Begründung: Es ist sehr richtig, der schon heute festzustellenden
und weiter zunehmenden Überwärmung von Teilbereichen des Frankfurter
Stadtgebietes entgegenzuwirken. Das Wohlbefinden der Bürgerinnen und Bürger,
die Lebens- und Wohnqualität in der Stadt werden dadurch erhalten und
verbessert. Parallel zu einer die Wärmebildung verhindernden Gestaltung der
öffentlichen Flächen durch Begrünungen und schattenspendende Maßnahmen können
dazu auch Projekte auf privaten Grundstücken und Gebäuden einen wirkungsvollen
Beitrag leisten. Um Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern dazu einen
Anreiz zu geben, ist das vorgelegte Förderprogramm für Dach-, Fassaden- und
Hofbegrünungen, für Maßnahmen zur Verschattung von Gebäuden und für
Trinkwasserbrunnen ein geeignetes Mittel. Die damit erzielte Abkühlung wird
nicht nur den Bewohnerinnen und Bewohnern der Grundstücke, auf denen die
Maßnahmen stattfinden, zu Gute kommen, sondern die positiven Effekte werden in
die Umgebung wirken, so daß die Förderung auch im allgemeinen Interesse
liegt. Die durch das Förderprogramm
angestrebte Verminderung oder Vermeidung von Überwärmungen wird nur erreicht
werden, wenn das Programm von den Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern
angenommen wird und die geförderten Projekte insbesondere auch in den
Stadtteilen und Quartieren liegen, die laut Klimaplanatlas von Hitzebildungen
betroffen sind. Es ist daher sinnvoll, jährlich einen Bericht über die
Umsetzung des Programms zu erhalten, um einen möglichen Nachsteuerungsbedarf,
beispielweise bei den Förderrichtlinien oder bei Öffentlichkeitsarbeit und
Ansprache der Grundstückseigentümer und -eigentümerinnen, zu erkennen und
umzusetzen. Antragsteller:
CDU
SPD
GRÜNE
Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 23.06.2017, M 129
dazugehörende Vorlage:
Bericht des
Magistrats vom 10.08.2018, B 252
Bericht des
Magistrats vom 22.07.2019, B 250
Bericht des
Magistrats vom 07.09.2020, B 447
Bericht des
Magistrats vom 15.11.2021, B 406
Bericht des
Magistrats vom 21.11.2022, B 436
Bericht des
Magistrats vom 04.12.2023, B 450
Zuständige Ausschüsse:
Haupt- und
Finanzausschuss Versandpaket: 30.08.2017 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 29.08.2017, TO I, TOP 28
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Der Vorlage M 129 wird im Rahmen der Vorlage NR 388
zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 388 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRAKTION
gegen BFF und FRANKFURTER (= Annahme ohne Zusatz)
zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRAKTION
gegen BFF (= Prüfung und Berichterstattung unter Angabe der Kosten);
FRANKFURTER (= Enthaltung) Sonstige
Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 129 und NR 388 =
Annahme) 16. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 31.08.2017, TO II, TOP 31
Beschluss: 1. Der Vorlage
M 129 wird im Rahmen der Vorlage NR 388 zugestimmt.
2. Der Vorlage
NR 388 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und
ÖkoLinX-ARL gegen BFF und FRANKFURTER (= Annahme ohne Zusatz)
zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und
ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Prüfung und Berichterstattung unter Angabe der
Kosten); FRANKFURTER (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en):
§ 1697, 16. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 31.08.2017 Aktenzeichen: 79 1