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Ziele bei der Verhinderung von Überwärmungen im Stadtgebiet erreichen: Förderprogramm Klimaanpassung jährlich auswerten

Vorlagentyp: NR CDU, SPD, GRÜNE

Begründung

Überwärmungen im Stadtgebiet erreichen: Förderprogramm Klimaanpassung jährlich auswerten Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

  1. Der Magistratsvorlage M 129 vom 23.06.2017 "Förderprogramm Klimaanpassung" wird zugestimmt.
  2. Der Magistrat wird beauftragt, der Stadtverordnetenversammlung jährlich einen Bericht zur Umsetzung des Förderprogramms Klimaanpassung vorzulegen, der unter anderem folgende Angaben erhalten soll: a) Höhe der bewilligten und Höhe der abgerufenen Fördermittel. b) Anzahl der geförderten Projekte jeweils aus den Bereichen Dachbegrünung, Fassadenbegrünung, Entsiegelung und Begrünung von Hinterhöfen, Verschattung von Gebäuden, Trinkwasserbrunnen. c) Standorte der geförderten Projekte. Begründung: Es ist sehr richtig, der schon heute festzustellenden und weiter zunehmenden Überwärmung von Teilbereichen des Frankfurter Stadtgebietes entgegenzuwirken. Das Wohlbefinden der Bürgerinnen und Bürger, die Lebens- und Wohnqualität in der Stadt werden dadurch erhalten und verbessert. Parallel zu einer die Wärmebildung verhindernden Gestaltung der öffentlichen Flächen durch Begrünungen und schattenspendende Maßnahmen können dazu auch Projekte auf privaten Grundstücken und Gebäuden einen wirkungsvollen Beitrag leisten. Um Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern dazu einen Anreiz zu geben, ist das vorgelegte Förderprogramm für Dach-, Fassaden- und Hofbegrünungen, für Maßnahmen zur Verschattung von Gebäuden und für Trinkwasserbrunnen ein geeignetes Mittel. Die damit erzielte Abkühlung wird nicht nur den Bewohnerinnen und Bewohnern der Grundstücke, auf denen die Maßnahmen stattfinden, zu Gute kommen, sondern die positiven Effekte werden in die Umgebung wirken, so daß die Förderung auch im allgemeinen Interesse liegt. Die durch das Förderprogramm angestrebte Verminderung oder Vermeidung von Überwärmungen wird nur erreicht werden, wenn das Programm von den Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern angenommen wird und die geförderten Projekte insbesondere auch in den Stadtteilen und Quartieren liegen, die laut Klimaplanatlas von Hitzebildungen betroffen sind. Es ist daher sinnvoll, jährlich einen Bericht über die Umsetzung des Programms zu erhalten, um einen möglichen Nachsteuerungsbedarf, beispielweise bei den Förderrichtlinien oder bei Öffentlichkeitsarbeit und Ansprache der Grundstückseigentümer und -eigentümerinnen, zu erkennen und umzusetzen.

Inhalt

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.08.2017, NR 388 Betreff: Ziele bei der Verhinderung von Überwärmungen im Stadtgebiet erreichen: Förderprogramm Klimaanpassung jährlich auswerten Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Der Magistratsvorlage M 129 vom 23.06.2017 "Förderprogramm Klimaanpassung" wird zugestimmt. 2. Der Magistrat wird beauftragt, der Stadtverordnetenversammlung jährlich einen Bericht zur Umsetzung des Förderprogramms Klimaanpassung vorzulegen, der unter anderem folgende Angaben erhalten soll: a) Höhe der bewilligten und Höhe der abgerufenen Fördermittel. b) Anzahl der geförderten Projekte jeweils aus den Bereichen Dachbegrünung, Fassadenbegrünung, Entsiegelung und Begrünung von Hinterhöfen, Verschattung von Gebäuden, Trinkwasserbrunnen. c) Standorte der geförderten Projekte. Begründung: Es ist sehr richtig, der schon heute festzustellenden und weiter zunehmenden Überwärmung von Teilbereichen des Frankfurter Stadtgebietes entgegenzuwirken. Das Wohlbefinden der Bürgerinnen und Bürger, die Lebens- und Wohnqualität in der Stadt werden dadurch erhalten und verbessert. Parallel zu einer die Wärmebildung verhindernden Gestaltung der öffentlichen Flächen durch Begrünungen und schattenspendende Maßnahmen können dazu auch Projekte auf privaten Grundstücken und Gebäuden einen wirkungsvollen Beitrag leisten. Um Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern dazu einen Anreiz zu geben, ist das vorgelegte Förderprogramm für Dach-, Fassaden- und Hofbegrünungen, für Maßnahmen zur Verschattung von Gebäuden und für Trinkwasserbrunnen ein geeignetes Mittel. Die damit erzielte Abkühlung wird nicht nur den Bewohnerinnen und Bewohnern der Grundstücke, auf denen die Maßnahmen stattfinden, zu Gute kommen, sondern die positiven Effekte werden in die Umgebung wirken, so daß die Förderung auch im allgemeinen Interesse liegt. Die durch das Förderprogramm angestrebte Verminderung oder Vermeidung von Überwärmungen wird nur erreicht werden, wenn das Programm von den Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern angenommen wird und die geförderten Projekte insbesondere auch in den Stadtteilen und Quartieren liegen, die laut Klimaplanatlas von Hitzebildungen betroffen sind. Es ist daher sinnvoll, jährlich einen Bericht über die Umsetzung des Programms zu erhalten, um einen möglichen Nachsteuerungsbedarf, beispielweise bei den Förderrichtlinien oder bei Öffentlichkeitsarbeit und Ansprache der Grundstückseigentümer und -eigentümerinnen, zu erkennen und umzusetzen. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 23.06.2017, M 129 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 10.08.2018, B 252 Bericht des Magistrats vom 22.07.2019, B 250 Bericht des Magistrats vom 07.09.2020, B 447 Bericht des Magistrats vom 15.11.2021, B 406 Bericht des Magistrats vom 21.11.2022, B 436 Bericht des Magistrats vom 04.12.2023, B 450 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 30.08.2017 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 29.08.2017, TO I, TOP 28 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 129 wird im Rahmen der Vorlage NR 388 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 388 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRAKTION gegen BFF und FRANKFURTER (= Annahme ohne Zusatz) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRAKTION gegen BFF (= Prüfung und Berichterstattung unter Angabe der Kosten); FRANKFURTER (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 129 und NR 388 = Annahme) 16. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 31.08.2017, TO II, TOP 31 Beschluss: 1. Der Vorlage M 129 wird im Rahmen der Vorlage NR 388 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 388 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL gegen BFF und FRANKFURTER (= Annahme ohne Zusatz) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Prüfung und Berichterstattung unter Angabe der Kosten); FRANKFURTER (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 1697, 16. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 31.08.2017 Aktenzeichen: 79 1

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