Beschluss „Frankfurter Anpassungsstrategie an den Klimawandel“
Inhalt
Vortrag des Magistrats vom 12.09.2014, M 146
Betreff: Beschluss "Frankfurter Anpassungsstrategie an den Klimawandel" I. Um den Auswirkungen des Klimawandels umfassend und wirksam zu begegnen wird die in Anlage beigefügte "Frankfurter Anpassungsstrategie an den Klimawandel" beschlossen. II. Die Frankfurter Anpassungsstrategie an den Klimawandel dient als Orientierung für künftiges Verwaltungshandeln und wird in regelmäßigen Zeitabständen von den Vertreterinnen und Vertretern der städtischen Koordinierungsgruppe Klimawandel (KGK) aktualisiert und den jeweils notwendigen Erfordernissen angepasst. III. Der Magistrat wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen. Begründung: A: Zielsetzung Die Veränderungen durch den Klimawandel stellen die Stadt Frankfurt am Main vor große Herausforderungen. Die Komplexität dieser Herausforderungen erfordert eine strukturierte und klar nachvollziehbare Herangehensweise. Die Frankfurter Anpassungsstrategie dient i.d.S. bei der Planung und Umsetzung von Zielen und Maßnahmen als zentraler Leitfaden. Unter magistratsübergreifender derzeitiger Federführung des Dezernates X "Umwelt und Gesundheit" erfolgen die hieraus abgeleiteten Schritte für die Gesamtaufgabe "Anpassung an den Klimawandel" gemäß Aufgabengliederungsplan der Stadt Frankfurt am Main in den vorhandenen Zuständigkeiten der Fachämter, Betriebe und weiteren Organisationseinheiten und somit dezentral. B: Alternativen Keine C: Lösung Die Koordinierungsgruppe Klimawandel richtet ihre Arbeit an der vorliegenden Frankfurter Anpassungsstrategie aus und passt sie im Bedarfsfall den sich verändernden Rahmenbedingungen an. Die Zuständigkeit für die konkrete Planung und Umsetzung der Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel obliegt den jeweiligen Fachämtern, Betrieben und weiteren Organisationseinheiten. D: Kosten Die aus der Anpassungsstrategie abgeleiteten Maßnahmen dienen der Vermeidung von Folgekosten, die durch die Auswirkungen des Klimawandels entstehen und werden aus dem Personalbestand heraus geleistet. Sie unterstützen somit eine nachhaltige Gestaltung von Investitionsentscheidungen und sind neben Umweltschutz- und Sicherheitsaspekten auch der Wirtschaftlichkeit verpflichtet. Anlage 1 (ca. 1,1 MB)Nebenvorlage: Antrag vom 01.10.2014, NR 1027 Antrag vom 16.09.2014, OF 266/16 Antrag vom 16.11.2014, OF 702/10 Antrag vom 16.11.2014, OF 703/10 Antrag vom 16.11.2014, OF 704/10 Antrag vom 16.11.2014, OF 705/10 Antrag vom 16.11.2014, OF 706/10 Antrag vom 16.11.2014, OF 707/10 Antrag vom 20.02.2015, OF 641/2 Antrag vom 09.03.2015, OF 656/2