Förderprogramm Klimaanpassung
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D :
Vortrag des Magistrats vom 23.06.2017, M
129 Betreff:
Förderprogramm Klimaanpassung Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 20.11.2014, § 5319 (M 146)
1. Der beigefügten "Richtlinie zur Förderung von
Maßnahmen im Rahmen der Klimaanpassungsstrategie der Stadt Frankfurt am Main -
Entsiegelung und Begrünung von Hinterhöfen, Begrünung von Dächern und
Gebäudefassaden sowie Investitionen in Verschattungsmaßnahmen und in
Trinkbrunnen" wird zugestimmt. 2. Der Magistrat wird ermächtigt, das Förderprogramm
umzusetzen und auf der Grundlage dieser Richtlinie nach fachgerechter Prüfung
eines Antrages entsprechende Zuwendungen zu bewilligen. Es dient zur Kenntnis,
dass in der Produktgruppe 22.01, Projektdefinitionsnummer 5.007391 Klimafonds,
2 Mio. € p.a. ab dem Haushaltsjahr 2017 mit einem Gesamtvolumen von 10
Millionen Euro eingeplant sind. Der Magistrat wird beauftragt, die
haushalterische Zuordnung des Vorhabens zu überprüfen; d.h. ggf. künftig eine
anteilige Verlagerung der Mittel in den Ergebnishaushalt (Personal- und
Sachmittel) vorzunehmen. 3. Der Magistrat wird beauftragt, die Richtlinie im
Amtsblatt der Stadt Frankfurt am Main zu
veröffentlichen. Begründung: A. Zielsetzung Aus der im aktuellen Klimaplanatlas dokumentierten
Überwärmung von Teilen des Frankfurter Stadtgebiets ergibt sich für die Stadt
Frankfurt am Main die Notwendigkeit, zusätzlich zu Klimaschutzmaßnahmen auch
die Anstrengungen zur Initiierung und Realisierung von Projekten und Maßnahmen
zu erhöhen, die der Anpassung an die geänderten klimatischen Bedingungen
dienen. Verstärkt wird die Entwicklung der
zunehmenden Überwärmung insbesondere durch Nachverdichtungen in Wohnquartieren
und durch Umwidmungen von Freiflächen zu Siedlungsgebieten, welche sich auf das
Stadtklima auswirken werden. Laut Klimaplanatlas ist bereits mehr als ein
Viertel des Stadtgebiets, insbesondere Stadtteile innerhalb des Alleenrings,
von Überwärmung betroffen. Thermisch und lufthygienisch sind dort hohe oder
sehr hohe Defizite festzustellen. Die Folgen sind unter anderem Hitzestress für
Menschen, Fauna und Flora. Es zeichnet sich ab, dass es in Frankfurt am Main
künftig feuchtere Winter, zahlreiche und heftige Unwetter sowie stärkere und
länger andauernde Hitzeperioden im Sommer geben wird. Dies belegen Ergebnisse
einer Studie, die der Magistrat gemeinsam mit dem Deutschen Wetterdienst
erarbeitet hat. Es ist demnach mit einer deutlichen Zunahme der sommerlichen
Tages- und Nachttemperaturen, speziell in den bebauten Bereichen der Stadt, zu
rechnen. Die negativen Folgen sind vielfältig, beinhalten u.a. hohe
Gesundheitsrisiken bei der städtischen Wohnbevölkerung, den Besucherinnen und
Besuchern der Stadt und der Arbeitsbevölkerung. Dem gilt es auch mit
Investitionen an einzelnen Gebäuden, auf Plätzen oder in Straßenzügen zu
begegnen, um die Überwärmungstendenzen zumindest auf ein erträgliches Maß zu
begrenzen. Im Fokus des Förderprogramms stehen
vor diesem Hintergrund insbesondere Maßnahmen, die der Erwärmung und
Überwärmung entgegen wirken. Hierzu zählen z.B. Dach- und Fassadenbegrünungen
sowie die Entsiegelung und Begrünung von Hinterhöfen; aber auch der
Sonnenschutz an Gebäuden und die Installation von Trinkbrunnen. Der positive klimatische Effekt von Begrünungen auf
das Wohnumfeld ist nachgewiesen. Deshalb sollen in einem ersten Schritt private
Haus- und Grundstückseigentümer ebenso wie Unternehmen oder
Wohnungsgesellschaften durch das Förderprogramm ermutigt werden, insbesondere
mit Begrünungsmaßnahmen das Klima und die Aufenthaltsqualität des direkten
Wohnumfeldes und des umliegenden Stadtquartiers zu verbessern. Im Rahmen des Förderzeitraums sollen mindestens je
100 Dächer, Hinterhöfe und Hausfassaden begrünt werden. B. Alternativen Keine C. Lösung Die im Anhang dargestellte Förderrichtlinie
unterstützt die Realisierung der im Rahmen der Frankfurter Anpassungsstrategie
empfohlenen Maßnahmen durch Beratung und finanzielle Förderung von
Entsiegelungs- und Begrünungsinitiativen bei Hinterhöfen, an Fassaden sowie auf
Dächern und weitere Maßnahmen. Die Förderung richtet sich insbesondere an
Grund- und/oder Gebäudeeigentümer/-innen oder sonst dinglich
Verfügungsberechtigte. D. Kosten Zur Finanzierung des Förderprogramms sind ab dem
Haushalt 2017 in der Produktgruppe 22.01, Projektdefinitionsnummer 5.007391,
Mittel für einen Klimafonds in Höhe von insgesamt 10 Millionen Euro vorgesehen.
Der Mittelabfluss soll dabei mit jährlichen Raten in Höhe von je 2 Millionen
Euro erfolgen. Für die Umsetzung der
Förderrichtlinie, die Öffentlichkeitsarbeit sowie die Beratung, Planung,
Umsetzung, Prüfung und Abrechnung der Maßnahmen im Rahmen des Klimafonds sind
zusätzliche Aufgaben zu erfüllen. Aus den Mitteln des Klimafonds sind dafür 2,5
Stellen zeitlich für die Dauer des Projektes zu finanzieren. Hierbei handelt es sich um eine Vollzeitkraft für das
Projektmanagement (EGr. 13 TVÖD), eine Vollzeitkraft für die
fachlich-technische Beratung der Antragstellerinnen und Antragsteller sowie des
Fördermittelgebers (Gartenbautechn./Techn. Angestellte/-r, EGr. 12 TVÖD) sowie
eine Teilzeitstelle mit der Hälfte der regelmäßigen Wochenarbeitszeit für die
Erledigung der administrativen Abwicklung der Fördervorgänge
(Büroangestellte/-r, EGr. 9b TVÖD). Die Stelle für das Aufgabenfeld
"Projektmanagement" und die Teilzeitstelle "administrative Abwicklung der
Fördervorgänge" sind für eine möglichst optimale Abwicklung der Fördervorgänge
unter Berücksichtigung der fachlichen Zuständigkeiten beim Umweltamt
anzusiedeln; die Stelle "fachlich-technische Beratung" beim Grünflächenamt.
Auf der Grundlage der aktuell
veröffentlichten mittleren Jahresbeträge für Personalausgaben (Nachrichten für
die Stadtverwaltung 01/2017) ergeben sich hierdurch Gesamtkosten für die
Projektdauer in Höhe von voraussichtlich 974.880 € (2017: 124.080 €;
2018: 212.700 €; 2019: 212.700 €; 2020: 212.700 €; 2021: 212.700
€). Es dient ferner zur Kenntnis, dass
neben den Kosten für befristet einzusetzendes Personal auch Kosten für
Öffentlichkeitsarbeit zur Umsetzung der Förderrichtlinie entstehen werden.
Hierfür wird für den Zeitraum von 2017 bis 2020 ein Kostenrahmen von bis zu
180.000 € angesetzt. Die Mittel wurden bis zur Ausarbeitung und
Beschlussfassung entsprechender Förderrichtlinien zunächst als investives
Projekt in den Haushalt 2017 aufgenommen. Sofern sich nach den Vorschriften der
Finanzbuchhaltung ergibt, dass Teile der geplanten Maßnahmen nicht
aktivierungsfähig sind, ist ein Transfer der Mittel in den Ergebnishaushalt
zugelassen. Spätestens mit dem Haushalt 2019 wird anhand der Erkenntnisse aus
dem weiteren Projektablauf eine ggf. notwendige Aufteilung der Mittel auf den
Ergebnishaushalt bzw. das Investitionsprogramm vorgenommen. Anlage 1 (ca.
86 KB)
Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage:
Antrag vom
23.08.2017, NR 388
Antrag vom
28.08.2017, OF
89/14 dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 12.09.2014, M 146
Auskunftsersuchen
vom 11.09.2017, V 563
Bericht des
Magistrats vom 10.08.2018, B 252
Vortrag des
Magistrats vom 27.07.2020, M 114
Vortrag des Magistrats vom
08.09.2023, M 152
Zuständige Ausschüsse:
Haupt- und
Finanzausschuss
Ausschuss für
Umwelt und Sport
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5,
6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 28.06.2017
Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR
14 am 14.08.2017, TO I, TOP 17 Beschluss: a) Die Vorlage M 129 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung
wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 13. Sitzung des
Ausschusses für Umwelt und Sport am 15.08.2017, TO I, TOP 14
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der
Ausschuss für Umwelt und Sport die Beratung der Vorlage M 129 auf den Haupt-
und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung:
CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FDP, BFF und FRAKTION
(= Annahme) Sonstige
Voten/Protokollerklärung: LINKE. (= Annahme)
14. Sitzung des OBR 4
am 15.08.2017, TO II, TOP 3 Beschluss: Der Vorlage M 129 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 6
am 15.08.2017, TO I, TOP 41 Beschluss: Der Vorlage M 129 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR
16 am 15.08.2017, TO I, TOP 23 Beschluss: Der Vorlage M 129 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 8
am 17.08.2017, TO I, TOP 22 Beschluss: Der Vorlage M 129 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR
15 am 18.08.2017, TO I, TOP 15 Beschluss: Der Vorlage M 129 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 5
am 18.08.2017, TO I, TOP 56 Beschluss: Der Vorlage M 129 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR
12 am 18.08.2017, TO I, TOP 21 Beschluss: Der Vorlage M 129 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR
11 am 21.08.2017, TO II, TOP 3 Beschluss: Der Vorlage M 129 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 13. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 21.08.2017, TO I, TOP
19 Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der
Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage M 129 auf
den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION
14. Sitzung des
OBR 2 am 21.08.2017, TO I, TOP 28 Beschluss: a) Die Vorlage M 129 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung
wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. c) Der
Ortsvorsteher wird gebeten, hierzu einen Vertreter des Magistrats in den
Ortsbeirat einzuladen.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme
14. Sitzung des OBR
13 am 22.08.2017, TO I, TOP 10 Beschluss: Der Vorlage M 129 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 7
am 22.08.2017, TO II, TOP 3 Beschluss: Der Vorlage M 129 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 1
am 22.08.2017, TO I, TOP 57 Beschluss: a) Die Vorlage M 129 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung
wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR
10 am 22.08.2017, TO I, TOP 33 Beschluss: a) Die Vorlage M 129 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung
wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 9
am 24.08.2017, TO II, TOP 10 Beschluss: a) Die Vorlage M 129 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung
wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 3
am 24.08.2017, TO II, TOP 38 Beschluss: Der Vorlage M 129 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 14. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 29.08.2017, TO I, TOP 28
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Der Vorlage M 129 wird im Rahmen der Vorlage NR 388
zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 388 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRAKTION
gegen BFF und FRANKFURTER (= Annahme ohne Zusatz)
zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRAKTION
gegen BFF (= Prüfung und Berichterstattung unter Angabe der Kosten);
FRANKFURTER (= Enthaltung) Sonstige
Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 129 und NR 388 =
Annahme) 16. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 31.08.2017, TO II, TOP 31
Beschluss: 1. Der Vorlage
M 129 wird im Rahmen der Vorlage NR 388 zugestimmt.
2. Der Vorlage
NR 388 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und
ÖkoLinX-ARL gegen BFF und FRANKFURTER (= Annahme ohne Zusatz)
zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und
ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Prüfung und Berichterstattung unter Angabe der
Kosten); FRANKFURTER (= Enthaltung) 15. Sitzung des OBR
14 am 11.09.2017, TO I, TOP 8 Beschluss: Auskunftsersuchen V 563 2017
1. Der Vorlage
M 129 wird unter Hinweis auf die Vorlage V 563 zugestimmt.
2. Die Vorlage
OF 89/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE und SPD; BFF (= Enthaltung)
zu 2. CDU, GRÜNE und SPD; BFF (= Enthaltung)
15. Sitzung des OBR
10 am 12.09.2017, TO I, TOP 14 Beschluss: Der Vorlage M 129 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 2
am 18.09.2017, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage M 129 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 1
am 19.09.2017, TO I, TOP 13 Beschluss: Der Vorlage M 129 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 9
am 21.09.2017, TO I, TOP 34 Beschluss: Die Vorlage M 129 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 2
am 23.10.2017, TO I, TOP 9 Beschluss: Der Vorlage M 129 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en):
§ 1697, 16. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 31.08.2017 Aktenzeichen: 79 1