Novellierung der "Richtlinie zur Förderung von Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen in Frankfurt am Main (Klimabonus)"
Beschlussvorschlag
- Der neuaufgelegten und erweiterten "Richtlinie zur Förderung von Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen in Frankfurt am Main (Klimabonus)" (ehemals "Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen im Rahmen der Klimaanpassungsstrategie der Stadt Frankfurt am Main - Entsiegelung und Begrünung von Hinterhöfen, Begrünung von Dächern und Gebäudefassaden sowie Investitionen in Verschattungsmaßnahmen und in Trinkbrunnen"; Kurztitel: "Frankfurt frischt auf"), wird zugestimmt.
- Der Magistrat wird beauftragt, die Novellierung des Förderprogrammes umzusetzen und auf der Grundlage der aktualisierten Richtlinie entsprechende Zuwendungen zu bewilligen.
- Das für das Klimareferat zuständige Dezernat wird mit der Umsetzung beauftragt. Der Magistrat wird beauftragt, die Richtlinie im Amtsblatt der Stadt Frankfurt am Main zu veröffentlichen.
Begründung
A. Allgemeines
Die "Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen im Rahmen der Klimaanpassungsstrategie der Stadt Frankfurt am Main" trat durch Beschluss der Stadtverordnetenversammlung § 1697 vom 31.08.2017 in Kraft und wurde mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung § 6210 vom 03.09.2020 aktualisiert. Die in der beigefügten Neuauflage enthaltenen Änderungen unter dem Titel "Richtlinie zur Förderung von Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen in Frankfurt am Main (Klimabonus)" ergeben sich zum einen aus der fünfjährigen Erfahrung des bisherigen Förderprozesses und sollen die Realisierung von Maßnahmen erleichtern. Zum anderen erweitert die Neuauflage die Förderinhalte um das Thema Klimaschutz, vorerst mit Fokus auf den Bereich Erneuerbare Energien, welches immer größere Relevanz erhält.
B. Finanzielle Auswirkungen
Die Stadt Frankfurt am Main steht als dicht besiedelte und expandierende Metropole vor besonderen Herausforderungen. Durch den fortschreitenden Klimawandel wird die Stadt zunehmend mit klimatischen Herausforderungen wie Hitze, Trockenheit, Sturm und Starkregen, aber auch abnehmender Biodiversität konfrontiert. Sie reagiert auf diese Herausforderungen planerisch unter anderem mit dem Erhalt von Freiflächen und Frischluftschneisen, gezielten Entsiegelungen und mit einem integrierten Wassermanagement. Hinzu kommen Maßnahmen an Gebäuden, auf Plätzen und an Straßen.
C. Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Als eine der bedeutendsten und wirtschaftsstärksten Metropolen Deutschlands steht Frankfurt in der besonderen Verantwortung, ihren Beitrag zur Begrenzung der Erderwärmung zu leisten. Hierfür hat sich die Stadt in ihrem weitreichenden Beschluss "Klimaneutrales Frankfurt 2035": Grundsatzbeschlüsse (§ 1650 vom 12.05.2022) unter anderem das Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2035 klimaneutral zu werden. Entsprechend gilt es, in den nächsten Jahren in den Bereichen Klimaschutz und Klimaanpassung substanziell voranzukommen, um so die notwendigen Grundlagen für die Erreichung der jeweiligen Ziele zu legen. Dies wird mit der vorliegenden Förderrichtlinie angestrebt.
D. Klimaschutz
Im Fokus der individuellen Klimaanpassungsmaßnahmen stehen insbesondere Maßnahmen, die der zunehmenden Erwärmung in Frankfurt am Main entgegenwirken. Hierzu zählen Dach- und Fassadenbegrünungen, die Entsiegelung und Begrünung von Höfen, die Speicherung von Regenwasser, die Verschattung mit Wirkung in den öffentlichen Raum und die Installation von öffentlich zugänglichen Trinkbrunnen. Im Fokus der Maßnahmen im Bereich Klimaschutz stehen zunächst Maßnahmen zur verstärkten Nutzung der Solarenergie. Weitere Klimaschutzmaßnahmen sollen in Zukunft ergänzt werden. Um zu betonen, dass Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen Hand in Hand gehen, werden Kombinationen beider Säulen in Form von Solar-Gründächern in dieser Richtlinie durch einen zusätzlichen Bonus gefördert.