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Wie viele Kinder aus Kalbach-Riedberg wurden einer weiterführenden Schule zugewiesen?

Vorlagentyp: V

Inhalt

S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 23.06.2017, V 506 entstanden aus Vorlage: OF 178/12 vom 09.06.2017 Betreff: Wie viele Kinder aus Kalbach-Riedberg wurden einer weiterführenden Schule zugewiesen? Der Magistrat wird gebeten, die nachfolgenden Fragen u. a. mit dem Staatlichen Schulamt zu klären und anschließend zu berichten: 1. Wie viele Schüler aus Kalbach-Riedberg wurden beim Übergang von der vierten in die fünfte Klasse einer anderen Schule zugewiesen, als von Schülern und Eltern gewünscht? 2. Welche Kriterien wurden bei der Zuweisung herangezogen? 3. Wurde dabei auf die Wohnortnähe geachtet? 4. Welche Schulen waren der Erst- bzw. Zweitwunsch dieser Schüler und welchen Schulen wurden sie zugewiesen? 5. Was unternimmt der Magistrat, um der jährlich wiederkehrenden hohen Zahl an Zuweisungen durch das Staatliche Schulamt zu begegnen? Begründung: Der Ortsbeirat nimmt mit großer Sorge zur Kenntnis, dass dieses Jahr wieder mehr als 500 Frankfurter Kinder bei der Versetzung in die fünfte Klasse nicht auf eine ihrer Wunschschulen gehen dürfen. Darunter auch Schülerinnen und Schüler aus Kalbach-Riedberg. Die Lage ist mehr als unbefriedigend. Mit Blick auf die steigenden Schülerzahlen braucht Frankfurt dringend eine belastbare Übergangsstrategie von der Grundschule auf weiterführende Schulen. Wenn es schon nicht die Wunschschule wird, so sollte im Sinne der Familien eine geringe Fahrtzeit und die Einbindung der Eltern geboten sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 01.12.2017, OM 2481 Stellungnahme des Magistrats vom 18.12.2017, ST 2467 Anregung an den Magistrat vom 26.01.2018, OM 2703 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 12 am 03.11.2017, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40 1