Wie viele Kinder aus Kalbach-Riedberg wurden einer weiterführenden Schule zugewiesen?
Vorlagentyp: V
Inhalt
S A C H S T A N D :
Auskunftsersuchen vom 23.06.2017, V 506
entstanden aus Vorlage:
OF 178/12 vom
09.06.2017 Betreff: Wie viele Kinder aus Kalbach-Riedberg wurden
einer weiterführenden Schule zugewiesen? Der Magistrat wird gebeten, die
nachfolgenden Fragen u. a. mit dem Staatlichen Schulamt zu klären und
anschließend zu berichten: 1. Wie viele Schüler aus Kalbach-Riedberg wurden beim
Übergang von der vierten in die fünfte Klasse einer anderen Schule zugewiesen,
als von Schülern und Eltern gewünscht? 2. Welche Kriterien wurden bei der Zuweisung
herangezogen? 3. Wurde dabei
auf die Wohnortnähe geachtet? 4. Welche Schulen waren der Erst- bzw. Zweitwunsch
dieser Schüler und welchen Schulen wurden sie zugewiesen? 5. Was unternimmt der Magistrat, um
der jährlich wiederkehrenden hohen Zahl an Zuweisungen durch das Staatliche
Schulamt zu begegnen? Begründung: Der Ortsbeirat nimmt mit großer Sorge zur
Kenntnis, dass dieses Jahr wieder mehr als 500 Frankfurter Kinder bei der
Versetzung in die fünfte Klasse nicht auf eine ihrer Wunschschulen gehen
dürfen. Darunter auch Schülerinnen und Schüler aus Kalbach-Riedberg.
Die Lage ist mehr als
unbefriedigend. Mit Blick auf die steigenden Schülerzahlen braucht Frankfurt
dringend eine belastbare Übergangsstrategie von der Grundschule auf
weiterführende Schulen. Wenn es schon nicht die Wunschschule wird, so sollte
im Sinne der Familien eine geringe Fahrtzeit und die Einbindung der Eltern
geboten sein. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 12
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 01.12.2017, OM 2481
Stellungnahme des
Magistrats vom 18.12.2017, ST 2467
Anregung an den
Magistrat vom 26.01.2018, OM 2703
Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR
12 am 03.11.2017, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40 1