CO2-Ampeln auch für Schulen in Kalbach-Riedberg
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 23.06.2017, OM
1850 entstanden aus Vorlage:
OF 180/12 vom
06.06.2017 Betreff: CO2-Ampeln auch für Schulen in
Kalbach-Riedberg Immer wieder ist zu hören, dass die Belüftung in
Gebäuden, die im Passivhausstandard gebaut wurden, schwer einzustellen sei. Die
Schülerinnen und Schüler klagen häufig über Kopfschmerzen und
Konzentrationsschwierigkeiten. Sie leiden besonders in der Sommerzeit sehr
unter den hohen Temperaturen in den Klassenräumen. Bildungsdezernentin Sylvia Weber teilte im April mit,
dass CO2-Ampeln, sogenannte "Dicke-Luft-Melder", für alle Schulen im
Passivhausstandard eingeführt werden sollen. Der Magistrat wird daher gebeten,
zeitnah CO2-Ampeln in den Schulen in Kalbach und am Riedberg
einzusetzen, da diese ebenfalls im Passivhausstandard gebaut wurden bzw.
erweitert werden. Begründung: Wenn die Luft in der Klasse stickig wird, sollte man
lüften. Schließlich benötigt jeder Schüler ca. 20 m3 frische Luft pro
Stunde, um konzentriert arbeiten zu können. Das heißt, bei 30 Schülerinnen
und Schülern in der Klasse muss etwa alle 20 Minuten die Raumluft komplett
ausgetauscht werden. Aber wann ist der Zeitpunkt zum richtigen Lüften
erreicht? Als Grenze gilt ein CO2-Gehalt in der Raumluft von
1.500 ppm. Die CO2-Ampel zeigt an, wann dieser Wert erreicht
ist. Bei guter Luft zeigt die Ampel grünes Licht an, ab 1.000 ppm gelbes
und ab 1.500 ppm leuchtet es rot als Hinweis dafür, dass nun gelüftet
werden sollte. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 12
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 01.12.2017, OM 2481
Stellungnahme des
Magistrats vom 19.01.2018, ST 82 Beratung
im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR
12 am 03.11.2017, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40 1