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CO2-Ampeln auch für Schulen in Kalbach-Riedberg

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.06.2017, OM 1850 entstanden aus Vorlage: OF 180/12 vom 06.06.2017 Betreff: CO2-Ampeln auch für Schulen in Kalbach-Riedberg Immer wieder ist zu hören, dass die Belüftung in Gebäuden, die im Passivhausstandard gebaut wurden, schwer einzustellen sei. Die Schülerinnen und Schüler klagen häufig über Kopfschmerzen und Konzentrationsschwierigkeiten. Sie leiden besonders in der Sommerzeit sehr unter den hohen Temperaturen in den Klassenräumen. Bildungsdezernentin Sylvia Weber teilte im April mit, dass CO2-Ampeln, sogenannte "Dicke-Luft-Melder", für alle Schulen im Passivhausstandard eingeführt werden sollen. Der Magistrat wird daher gebeten, zeitnah CO2-Ampeln in den Schulen in Kalbach und am Riedberg einzusetzen, da diese ebenfalls im Passivhausstandard gebaut wurden bzw. erweitert werden. Begründung: Wenn die Luft in der Klasse stickig wird, sollte man lüften. Schließlich benötigt jeder Schüler ca. 20 m3 frische Luft pro Stunde, um konzentriert arbeiten zu können. Das heißt, bei 30 Schülerinnen und Schülern in der Klasse muss etwa alle 20 Minuten die Raumluft komplett ausgetauscht werden. Aber wann ist der Zeitpunkt zum richtigen Lüften erreicht? Als Grenze gilt ein CO2-Gehalt in der Raumluft von 1.500 ppm. Die CO2-Ampel zeigt an, wann dieser Wert erreicht ist. Bei guter Luft zeigt die Ampel grünes Licht an, ab 1.000 ppm gelbes und ab 1.500 ppm leuchtet es rot als Hinweis dafür, dass nun gelüftet werden sollte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 01.12.2017, OM 2481 Stellungnahme des Magistrats vom 19.01.2018, ST 82 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 12 am 03.11.2017, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40 1