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Wie viele Kinder aus Kalbach-Riedberg wurden einer weiterführenden Schule zugewiesen?

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 18.12.2017, ST 2467 Betreff: Wie viele Kinder aus Kalbach-Riedberg wurden einer weiterführenden Schule zugewiesen? Zu 1. bis 4. Die Informationen, die in den Fragen 1 bis 4 erbeten werden, liegen dem Magistrat nicht vor. Wie vom Ortsbeirat 12 angeregt, hat der Magistrat einen Antrag auf Amtshilfe bei der zuständigen Stelle des Landes gestellt. Nachfolgend die Antwort im Wortlaut: Für die Aufnahme in eine Schule, hier in eine weiterführende Schule, ist die Leitung der jeweiligen Schule zuständig. In Hessen ist dabei der Elternwille maßgeblich bezüglich des gewünschten Bildungsganges. Die Aufnahme erfolgt nach den Kriterien der aufnehmenden Schule. Darüber hinaus bestimmt die Aufnahmekapazität einer Schule der vom Hess. Kultusministerium genehmigte Schulentwicklungsplan eines Schulträgers; Kinder eines anderen Schulträgers können nur im Einvernehmen mit dem aufnehmenden Schulträger und bei freien Kapazitäten aufgenommen werden. Sofern Erst- und Zweitwunsch nicht realisiert werden konnte, wurden die Elternwünsche nach Bildungsgang, Schulform (z. B. Gymnasium oder IGS) und / oder Wohnortnähe auf der Verteilerkonferenz im Beisein des Schulträgers unter Leitung des Staatlichen Schulamtes berücksichtigt. Auch diesbezüglich erfolgt die Aufnahme durch die jeweilige Schule und nicht durch eine Verfügung des Staatlichen Schulamtes. Deshalb ist das Wort "Zuweisung" verfehlt. Eltern können sich bei der Erstwunschschule auf eine Warteliste setzen lassen. Bei frei werdenden Plätzen erfolgt Nachbesetzung gemäß den Aufnahmekriterien; dies geschieht über den Schuljahresbeginn hinaus. Eine Statistik, welche Kinder aus welcher Grundschule an welcher weiterführenden Schule aufgenommen wurden, führt das Staatliche Schulamt nicht und kann damit die diesbezüglichen Fragen nicht beantworten. Diese Frage könnte allenfalls die abgebende Grundschule beantworten, allerdings auch nicht bezüglich der Kriterien Erst-, Zweitwunsch oder Schülerlenkung. Zu 5. Der Magistrat prüft im Rahmen der Schulentwicklungsplanung regelmäßig die Bedarfslage und beschließt den Bau neuer Schulen. Dennoch wird es auch in Zukunft der Fall sein, dass nicht alle Schülerinnen und Schüler ihren Wunschplatz erhalten und eine Umverteilung erforderlich sein wird. Der Magistrat ist der Ansicht, dass das Staatliche Schulamt und die Schulen diese Aufgabe verantwortungsvoll ausführen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 23.06.2017, V 506 Anregung an den Magistrat vom 26.01.2018, OM 2703