Wie viele Kinder aus Kalbach-Riedberg wurden einer weiterführenden Schule zugewiesen?
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 18.12.2017, ST 2467 Betreff: Wie viele Kinder aus Kalbach-Riedberg wurden einer
weiterführenden Schule zugewiesen? Zu 1. bis 4. Die Informationen, die in den Fragen 1 bis 4 erbeten
werden, liegen dem Magistrat nicht vor. Wie vom Ortsbeirat 12 angeregt, hat der
Magistrat einen Antrag auf Amtshilfe bei der zuständigen Stelle des Landes
gestellt. Nachfolgend die Antwort im Wortlaut: Für die Aufnahme in eine Schule, hier in eine
weiterführende Schule, ist die Leitung der jeweiligen Schule zuständig. In
Hessen ist dabei der Elternwille maßgeblich bezüglich des gewünschten
Bildungsganges. Die Aufnahme erfolgt nach den Kriterien der aufnehmenden
Schule. Darüber hinaus bestimmt die
Aufnahmekapazität einer Schule der vom Hess. Kultusministerium genehmigte
Schulentwicklungsplan eines Schulträgers; Kinder eines anderen Schulträgers
können nur im Einvernehmen mit dem aufnehmenden Schulträger und bei freien
Kapazitäten aufgenommen werden. Sofern Erst- und Zweitwunsch nicht realisiert werden
konnte, wurden die Elternwünsche nach Bildungsgang, Schulform (z. B.
Gymnasium oder IGS) und / oder Wohnortnähe auf der Verteilerkonferenz im
Beisein des Schulträgers unter Leitung des Staatlichen Schulamtes
berücksichtigt. Auch diesbezüglich erfolgt die Aufnahme durch die jeweilige
Schule und nicht durch eine Verfügung des Staatlichen Schulamtes. Deshalb ist
das Wort "Zuweisung" verfehlt. Eltern können sich bei der Erstwunschschule auf eine
Warteliste setzen lassen. Bei frei werdenden Plätzen erfolgt Nachbesetzung
gemäß den Aufnahmekriterien; dies geschieht über den Schuljahresbeginn hinaus.
Eine Statistik, welche Kinder aus welcher
Grundschule an welcher weiterführenden Schule aufgenommen wurden, führt das
Staatliche Schulamt nicht und kann damit die diesbezüglichen Fragen nicht
beantworten. Diese Frage könnte allenfalls die abgebende Grundschule
beantworten, allerdings auch nicht bezüglich der Kriterien Erst-, Zweitwunsch
oder Schülerlenkung. Zu 5. Der Magistrat prüft im Rahmen der
Schulentwicklungsplanung regelmäßig die Bedarfslage und beschließt den Bau
neuer Schulen. Dennoch wird es auch in Zukunft der Fall sein, dass nicht alle
Schülerinnen und Schüler ihren Wunschplatz erhalten und eine Umverteilung
erforderlich sein wird. Der Magistrat ist der Ansicht, dass das Staatliche
Schulamt und die Schulen diese Aufgabe verantwortungsvoll ausführen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 23.06.2017, V 506
Anregung an
den Magistrat vom 26.01.2018, OM 2703