Fristablauf für Anregungen und Auskunftsersuchen an das Schuldezernat
Begründung
Auskunftsersuchen an das Schuldezernat Der Magistrat wird gebeten, das Schuldezernat daran zu erinnern, Anregungen und Auskunftsersuchen der Ortsbeiräte möglichst fristgerecht zu bearbeiten und zu beantworten Begründung: In der 16. Sitzung des Ortsbeirats 12 vom 3.11.2017 waren vier Anregungen und Auskunftsersuchen als unerledigt zu beklagen. Sowohl die OM 1850, die OM 1851, die OM 1852 und die V 506 waren vom Ortsbeirat am 23.6.2017 an den Magistrat gerichtet worden. Zuständig ist jeweils das Schuldezernat. Fristverzögerungen kommen (leider) in Einzelfällen vor, eine solche Häufung in einem einzelnen Dezernat aber ist ungewöhnlich. Dies missachtet und behindert die Arbeit des Ortsbeirats.
Inhalt
Antrag vom 17.11.2017, OF 239/12
Betreff: Fristablauf für Anregungen und Auskunftsersuchen an das Schuldezernat Der Magistrat wird gebeten, das Schuldezernat daran zu erinnern, Anregungen und Auskunftsersuchen der Ortsbeiräte möglichst fristgerecht zu bearbeiten und zu beantworten Begründung: In der 16. Sitzung des Ortsbeirats 12 vom 3.11.2017 waren vier Anregungen und Auskunftsersuchen als unerledigt zu beklagen. Sowohl die OM 1850, die OM 1851, die OM 1852 und die V 506 waren vom Ortsbeirat am 23.6.2017 an den Magistrat gerichtet worden. Zuständig ist jeweils das Schuldezernat. Fristverzögerungen kommen (leider) in Einzelfällen vor, eine solche Häufung in einem einzelnen Dezernat aber ist ungewöhnlich. Dies missachtet und behindert die Arbeit des Ortsbeirats.Beratung im Ortsbeirat: 12