Ausreichende Statistiken über den Übergang an weiterführende Schulen führen
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2018, ST
1721
Betreff: Ausreichende
Statistiken über den Übergang an weiterführende Schulen führen Es steht in der Verantwortung des jeweiligen
Datenverantwortlichen, welche Auswertungen durchgeführt werden und in welcher
Form Daten veröffentlicht werden. Das ist in diesem Fall das Land Hessen bzw.
das Staatliche Schulamt für die Stadt Frankfurt. Kommunale Datenauswertungen
nicht freigegebener Daten des Landes oder eigene Erhebungen des Schulträgers
bei den Schulen sind auch zukünftig nicht vorgesehen. Dem Schulträger werden folgende Statistiken vom
Hessischen Kultusministerium zur Verfügung gestellt: - Die Erst- und Zweitwünsche beim Übergang zur
weiterführenden Schule (Jahrgangsstufe 5) und zur Sekundarstufe II
(Jahrgangsstufe 11) differenziert nach abgebender Schule und aufnehmender
Schule. - Die tatsächlich
erfolgten Übergänge zu diesen Jahrgangsstufen nach gleicher
Differenzierung. - Eine
Darstellung nach dem Wohnort (Ortsbezirk, Stadtteil) der Schülerinnen und
Schüler ist auf dieser Basis nicht möglich. Beide Statistiken liegen mit einer gewissen
zeitlichen Verzögerung vor, so dass eine vergleichende Betrachtung erst zum
Ende des jeweiligen Kalenderjahres möglich ist. Die dem Magistrat -
Stadtschulamt - vorliegenden Informationen werden gerne an die Ortsbeiräte
weitergegeben.
Die verfügbaren Daten zum
Wahlverhalten und den Übergängen werden regelmäßig ausgewertet und finden
Eingang in die jährliche Fortschreibung des Schulentwicklungsplans. Die
diesjährige Fortschreibung für die Bildungsregion Nord wurde im 1. Halbjahr
vorgestellt. Der Ortsbeirat 12 ist entsprechend informiert. Der Magistrat wird zur nächsten größeren
Fortschreibung 2020 die Datengrundlage überarbeiten und in diesem Zusammenhang
auch weitere Erhebungs- und Auswertungsanforderungen mit dem Land erörtern.
Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 26.01.2018, OM 2703