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Ausreichende Statistiken über den Übergang an weiterführende Schulen führen

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.01.2018, OM 2703 entstanden aus Vorlage: OF 250/12 vom 10.01.2018 Betreff: Ausreichende Statistiken über den Übergang an weiterführende Schulen führen Vorgang: V 506/17 OBR 12; ST 2467/17 Mit seiner Stellungnahme vom 18.12.2017, ST 2467, gibt der Magistrat zur Kenntnis, dass die seitens des Ortsbeirates gewünschten Auskünfte zum Übergang an weiterführende Schulen weder von den zuständigen städtischen Behörden noch - im Rahmen der Amtshilfe - vom Staatlichen Schulamt erteilt werden können. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten sicherzustellen, dass zukünftig Erhebungen erfolgen, um die gestellten Fragen beantworten zu können. Gleichermaßen wird darum gebeten, die vorhandenen Statistiken zu benennen und vorzustellen. Begründung: Der Übergang von Grundschulen in weiterführende Schulen führt in Frankfurt seit Jahren zu Problemen und Unzufriedenheit. Als ein Stadtbezirk mit vielen jungen Familien mit Kindern ist Kalbach-Riedberg hiervon besonders betroffen. Jahr für Jahr beschweren sich Eltern - die Stadt reagiert aktuell fast ausschließlich durch temporäre Bauten/Pavillonanlagen. Nicht zuletzt für die Fortschreibung/Aktualisierung des Schulentwicklungsplanes und um dem gesetzlichen Auftrag (maßgeblich: Elternwille) entsprechen zu können, ist eine differenzierte Betrachtung der Anzahl der Schüler, das Wechselverhalten in weiterführende Schulen sowie die stadtteilbezogene "Unterversorgung" gemäß Elternwunsch (Schulwahl erfolgt überwiegend nach Wohnortnähe/kurzem Schulweg) erforderlich. Das entsprechende Zahlenmaterial ist folglich nicht nur beim Staatlichen Schulamt abzufragen, sondern bei den zuständigen städtischen Behörden vorzuhalten, um weitere Entscheidungen sinnvoll treffen zu können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 23.06.2017, V 506 Stellungnahme des Magistrats vom 18.12.2017, ST 2467 Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2018, ST 1721 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 12 am 18.05.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 12 am 10.08.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40 1