Ausreichende Statistiken über den Übergang an weiterführende Schulen führen
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D : Anregung an den
Magistrat vom 26.01.2018, OM 2703 entstanden aus Vorlage:
OF 250/12 vom
10.01.2018 Betreff: Ausreichende Statistiken über den Übergang
an weiterführende Schulen führen Vorgang: V 506/17 OBR 12; ST 2467/17 Mit seiner Stellungnahme vom 18.12.2017,
ST 2467, gibt der Magistrat zur Kenntnis, dass die seitens des
Ortsbeirates gewünschten Auskünfte zum Übergang an weiterführende Schulen weder
von den zuständigen städtischen Behörden noch - im Rahmen der Amtshilfe -
vom Staatlichen Schulamt erteilt werden können. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten
sicherzustellen, dass zukünftig Erhebungen erfolgen, um die gestellten Fragen
beantworten zu können. Gleichermaßen wird darum gebeten,
die vorhandenen Statistiken zu benennen und vorzustellen. Begründung: Der Übergang von Grundschulen in weiterführende
Schulen führt in Frankfurt seit Jahren zu Problemen und Unzufriedenheit. Als
ein Stadtbezirk mit vielen jungen Familien mit Kindern ist Kalbach-Riedberg
hiervon besonders betroffen. Jahr für Jahr beschweren sich Eltern - die Stadt
reagiert aktuell fast ausschließlich durch temporäre Bauten/Pavillonanlagen.
Nicht zuletzt für die Fortschreibung/Aktualisierung des Schulentwicklungsplanes
und um dem gesetzlichen Auftrag (maßgeblich: Elternwille) entsprechen zu
können, ist eine differenzierte Betrachtung der Anzahl der Schüler, das
Wechselverhalten in weiterführende Schulen sowie die stadtteilbezogene
"Unterversorgung" gemäß Elternwunsch (Schulwahl erfolgt überwiegend nach
Wohnortnähe/kurzem Schulweg) erforderlich. Das entsprechende Zahlenmaterial ist
folglich nicht nur beim Staatlichen Schulamt abzufragen, sondern bei den
zuständigen städtischen Behörden vorzuhalten, um weitere Entscheidungen
sinnvoll treffen zu können. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 12
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 23.06.2017, V 506
Stellungnahme
des Magistrats vom 18.12.2017, ST 2467
Stellungnahme des
Magistrats vom 03.09.2018, ST 1721
Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR
12 am 18.05.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR
12 am 10.08.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40 1