Fluchtweg von der Marie-Curie-Schule zur „Römischen Straße“ ermöglichen
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 23.06.2017, OM
1851 entstanden aus Vorlage:
OF 181/12 vom
09.06.2017 Betreff: Fluchtweg von der Marie-Curie-Schule zur
"Römischen Straße" ermöglichen Der Magistrat wird gebeten, bei der
Herstellung des Grünzuges "Römische Straße" einen direkten Fluchtweg vom
Schulhof der Marie-Curie-Schule auf die "Römische Straße" in enger Abstimmung
mit der Feuerwehr vorzusehen. Dabei sollte durch eine geeignete
Geländeumformung und Bepflanzung sowie ggf. durch einen teilbefestigten
Stichweg eine Wegeverbindung mit einem Tor im jetzigen Schulzaun hergestellt
werden. Damit ist dem Wunsch der Feuerwehr Frankfurt (Bereich Präventiver
Brandschutz im zuständigen Bezirk Frankfurt-Ost) nach einem zweiten Fluchtweg
für das Schulgelände Rechnung zu tragen. Gegebenenfalls kann dieser Ausgang
auch als alternative Feuerwehrzufahrt dienen. Begründung: Der Schulhof bietet derzeit Fluchtmöglichkeiten nach
Westen in Richtung Lehrerparkplatz und (über einen nur ca. einen Meter breiten
Weg an der Ostseite) zur Graf-von-Stauffenberg-Allee. Eine Evakuierung direkt
an die Hauptverkehrsstraße bedeutet aber neue Risiken für die Schulkinder.
Dagegen wäre eine Evakuierung in den Grünzug "Römische Straße" viel weniger
gefährlich. Aktuell besteht zwischen dem Schulhof
und dem noch nicht erstellten Grünzug ein Höhenunterschied von ca. einem Meter.
Die Planungen für den Grünzug von Ende 2015 sehen an dieser Stelle eine
durchgehende Hecke vor, die einer Evakuierung auf diesem Wege entgegenstehen
würde. Durch die Schulleitung wird auch
immer wieder beobachtet, dass das Schultor und somit die Feuerwehrzufahrt durch
Kinder bringende oder abholende Eltern regelwidrig zugeparkt wird, wodurch die
Nutzbarkeit als Feuerwehrzufahrt nicht permanent gesichert ist. Ob die geplante
temporäre Erweiterung zum Schuljahr 2018/2019 die Situation weiter
verschlechtert, kann ohne Kenntnis der Planungen derzeit nicht beurteilt
werden. Auch vonseiten der Feuerwehr wird die
derzeitige Fluchtwegesituation nicht als optimal eingeschätzt. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 12
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 01.12.2017, OM 2481
Stellungnahme des
Magistrats vom 08.01.2018, ST 41 Beratung
im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR
12 am 03.11.2017, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40 31