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Verbesserung der Anlieferungsmöglichkeiten für die Grundschule Riedberg

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.06.2017, OM 1852 entstanden aus Vorlage: OF 182/12 vom 02.06.2017 Betreff: Verbesserung der Anlieferungsmöglichkeiten für die Grundschule Riedberg Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob und wie die Möglichkeiten der Anlieferung der Grundschule Riedberg nachhaltig verbessert werden können. Dies gilt insbesondere für das Heizmaterial der Pelletheizung und für die Lieferungen für die Kantine. Begründung: Ein Ortstermin an der Grundschule Riedberg hat zu der Erkenntnis geführt, dass die Anlieferungsmöglichkeiten im Bereich der Grundschule Riedberg nicht zufriedenstellend sind. Die Andienung mit einem großen Lkw zum Befüllen des Bunkers der Pelletheizung kann seit einiger Zeit nur sehr aufwändig und mit einer erheblichen Behinderung auf dem Gehweg oder der Straße erfolgen. Um die Gefahren auf dem Schulweg und die Behinderung für die Autofahrer zu minimieren, gäbe es mehrere Möglichkeiten: So könnte man zwischen zwei Parkbuchten einen Straßenbaum versetzen, die Baumscheibe zurückbauen und pflastern. Der Lkw könnte dort parken und die Pellets anliefern. Das Problem hierbei wäre, dass der Bürgersteig nicht gefahrlos passierbar ist, weil Rohre zur Anlieferung der Pellets gebraucht werden. Eine weitere Möglichkeit wäre, eine befestigte Fläche auf dem Grünstreifen am Gebäude der Schule herzustellen, die An- und Abfahrt würde dann über Parkbuchten und Bürgersteig erfolgen. Hierzu müssten ebenfalls größere bauliche Veränderungen vorgenommen werden. Aber auch andere Möglichkeiten sollten in Absprache mit der Schule in Betracht gezogen werden. Hierzu müsste seitens des Stadtschulamtes in Absprache mit der Schule und im Benehmen mit den Fachämtern eine Entscheidung getroffen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 01.12.2017, OM 2481 Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2018, ST 40 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 12 am 03.11.2017, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40 31