Verbesserung der Anlieferungsmöglichkeiten für die Grundschule Riedberg
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 23.06.2017, OM
1852 entstanden aus Vorlage:
OF 182/12 vom
02.06.2017 Betreff: Verbesserung der Anlieferungsmöglichkeiten
für die Grundschule Riedberg Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu
berichten, ob und wie die Möglichkeiten der Anlieferung der Grundschule
Riedberg nachhaltig verbessert werden können. Dies gilt insbesondere für das
Heizmaterial der Pelletheizung und für die Lieferungen für die Kantine. Begründung: Ein Ortstermin an der Grundschule Riedberg hat zu der
Erkenntnis geführt, dass die Anlieferungsmöglichkeiten im Bereich der
Grundschule Riedberg nicht zufriedenstellend sind. Die Andienung mit einem
großen Lkw zum Befüllen des Bunkers der Pelletheizung kann seit einiger Zeit
nur sehr aufwändig und mit einer erheblichen Behinderung auf dem Gehweg oder
der Straße erfolgen. Um die Gefahren auf dem Schulweg und die Behinderung
für die Autofahrer zu minimieren, gäbe es mehrere Möglichkeiten: So könnte man zwischen zwei
Parkbuchten einen Straßenbaum versetzen, die Baumscheibe zurückbauen und
pflastern. Der Lkw könnte dort parken und die Pellets anliefern. Das Problem
hierbei wäre, dass der Bürgersteig nicht gefahrlos passierbar ist, weil Rohre
zur Anlieferung der Pellets gebraucht werden. Eine weitere Möglichkeit wäre, eine befestigte Fläche
auf dem Grünstreifen am Gebäude der Schule herzustellen, die An- und Abfahrt
würde dann über Parkbuchten und Bürgersteig erfolgen. Hierzu müssten ebenfalls
größere bauliche Veränderungen vorgenommen werden. Aber auch andere Möglichkeiten sollten in Absprache
mit der Schule in Betracht gezogen werden. Hierzu müsste seitens des
Stadtschulamtes in Absprache mit der Schule und im Benehmen mit den Fachämtern
eine Entscheidung getroffen werden. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 12
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 01.12.2017, OM 2481
Stellungnahme des
Magistrats vom 08.01.2018, ST 40 Beratung
im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR
12 am 03.11.2017, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40 31