Anschluss an das öffentliche Energienetz für Mieterinnen und Mieter der Sahle Baubetreuungsgesellschaft mbH am Maastrichter Ring und in der Pariser Straße
Vorlagentyp: V
Inhalt
S A C H S T A N D :
Auskunftsersuchen vom 23.05.2017, V 477
entstanden aus Vorlage:
OF 315/1 vom
02.05.2017 Betreff: Anschluss an das öffentliche Energienetz für
Mieterinnen und Mieter der Sahle Baubetreuungsgesellschaft mbH am Maastrichter
Ring und in der Pariser Straße Vorgang: A 951/15 SPD; OM 4829/15 OBR 1; B 72/16; ST
533/16 Aus der Vorlage OM 4829: "Der Presse war zu entnehmen, dass Bewohnerinnen und
Bewohner von Neubauten am Maastrichter Ring und in der Pariser Straße von
einer Inselanlage mit Strom beliefert werden. Dieser Stromlieferant,
Energie Direkt GmbH gehört zur Gruppe Sahle Wohnen, die diese Wohnungen
gebaut hat. Die Eigentümer der in diesem Bereich
bezogenen Eigentumswohnungen haben im Oktober 2014 die Sahle Bau aufgefordert,
den Zugang zum öffentlichen Energienetz herzustellen, was im Mai 2015 auch
erfolgt ist. Die 368 Sozialwohnungen und 29
Mittelstandswohnungen sind nach wie vor nicht an das öffentliche Netz
angeschlossen (Maastrichter Ring 3 bis 21, 28 bis 44 und Pariser Straße 42 bis
66). Diese Wohnungen wurden mit städtischen Fördermitteln in Höhe von
26,6 Millionen Euro gebaut. Ausgerechnet den Mietern und
Mieterinnen, die in Wohnungen wohnen, die von der Stadt gefördert errichtet
wurden, wird verwehrt, den Stromanbieter zu wechseln und Strom kostengünstiger
zu beziehen. Vor diesem Hintergrund wird der
Magistrat aufgefordert, umgehend mit allen ihm zur Verfügung stehenden Mitteln
die Sahle Baubetreuungsgesellschaft dazu zu verpflichten, den
diskriminierungsfreien Zugang zum öffentlichen Stromnetz für alle von ihr im
Europaviertel errichteten Wohnungen herzustellen."
In der Vorlage B 72 und in der Stellungnahme
ST 533 antwortet der Magistrat darauf wie folgt: "Der Magistrat begrüßt
deshalb die von Mainova und NRM gegenüber der Energie Direkt GmbH ergriffenen
Rechtsmittel mit dem Ziel, die Einhaltung der Pflichten eines Netzbetreibers zu
erreichen. Daneben ist notfalls gerichtlich durchzusetzen, dass die EDG die von
der NRM an die Stadt Frankfurt weiterzuleitenden Konzessionsabgabe-Zahlungen
wieder aufnimmt und in voller Höhe nachbezahlt. Hier hat die NRM noch in 2015
den Erlass eines gerichtlichen Mahnbescheids gegen die EDG beantragt. Dem hat
die EDG widersprochen; das Verfahren wird nun an das zuständige Gericht
abgegeben. Vor diesem Hintergrund wird der
Magistrat gebeten mitzuteilen, 1. wie der Stand des Verfahrens ist; 2. ob es den Mieterinnen und Mietern
der von der Stadt geförderten Wohnungen inzwischen möglich ist, den
Stromanbieter frei zu wählen. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 1
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Anfrage vom
02.12.2015, A 951
Anregung an
den Magistrat vom 08.12.2015, OM 4829
Bericht des
Magistrats vom 04.03.2016, B 72
Stellungnahme des
Magistrats vom 18.03.2016, ST 533
Stellungnahme des
Magistrats vom 25.08.2017, ST 1586
Antrag vom
22.01.2020, OF
1190/1
Auskunftsersuchen vom 11.02.2020, V 1554
Aktenzeichen: 91 50