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Anschluss an das öffentliche Energienetz für Mieterinnen und Mieter der Sahle Baubetreuungsgesellschaft mbH am Maastrichter Ring und in der Pariser Straße

Vorlagentyp: V

Inhalt

S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 23.05.2017, V 477 entstanden aus Vorlage: OF 315/1 vom 02.05.2017 Betreff: Anschluss an das öffentliche Energienetz für Mieterinnen und Mieter der Sahle Baubetreuungsgesellschaft mbH am Maastrichter Ring und in der Pariser Straße Vorgang: A 951/15 SPD; OM 4829/15 OBR 1; B 72/16; ST 533/16 Aus der Vorlage OM 4829: "Der Presse war zu entnehmen, dass Bewohnerinnen und Bewohner von Neubauten am Maastrichter Ring und in der Pariser Straße von einer Inselanlage mit Strom beliefert werden. Dieser Stromlieferant, Energie Direkt GmbH gehört zur Gruppe Sahle Wohnen, die diese Wohnungen gebaut hat. Die Eigentümer der in diesem Bereich bezogenen Eigentumswohnungen haben im Oktober 2014 die Sahle Bau aufgefordert, den Zugang zum öffentlichen Energienetz herzustellen, was im Mai 2015 auch erfolgt ist. Die 368 Sozialwohnungen und 29 Mittelstandswohnungen sind nach wie vor nicht an das öffentliche Netz angeschlossen (Maastrichter Ring 3 bis 21, 28 bis 44 und Pariser Straße 42 bis 66). Diese Wohnungen wurden mit städtischen Fördermitteln in Höhe von 26,6 Millionen Euro gebaut. Ausgerechnet den Mietern und Mieterinnen, die in Wohnungen wohnen, die von der Stadt gefördert errichtet wurden, wird verwehrt, den Stromanbieter zu wechseln und Strom kostengünstiger zu beziehen. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat aufgefordert, umgehend mit allen ihm zur Verfügung stehenden Mitteln die Sahle Baubetreuungsgesellschaft dazu zu verpflichten, den diskriminierungsfreien Zugang zum öffentlichen Stromnetz für alle von ihr im Europaviertel errichteten Wohnungen herzustellen." In der Vorlage B 72 und in der Stellungnahme ST 533 antwortet der Magistrat darauf wie folgt: "Der Magistrat begrüßt deshalb die von Mainova und NRM gegenüber der Energie Direkt GmbH ergriffenen Rechtsmittel mit dem Ziel, die Einhaltung der Pflichten eines Netzbetreibers zu erreichen. Daneben ist notfalls gerichtlich durchzusetzen, dass die EDG die von der NRM an die Stadt Frankfurt weiterzuleitenden Konzessionsabgabe-Zahlungen wieder aufnimmt und in voller Höhe nachbezahlt. Hier hat die NRM noch in 2015 den Erlass eines gerichtlichen Mahnbescheids gegen die EDG beantragt. Dem hat die EDG widersprochen; das Verfahren wird nun an das zuständige Gericht abgegeben. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten mitzuteilen, 1. wie der Stand des Verfahrens ist; 2. ob es den Mieterinnen und Mietern der von der Stadt geförderten Wohnungen inzwischen möglich ist, den Stromanbieter frei zu wählen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anfrage vom 02.12.2015, A 951 Anregung an den Magistrat vom 08.12.2015, OM 4829 Bericht des Magistrats vom 04.03.2016, B 72 Stellungnahme des Magistrats vom 18.03.2016, ST 533 Stellungnahme des Magistrats vom 25.08.2017, ST 1586 Antrag vom 22.01.2020, OF 1190/1 Auskunftsersuchen vom 11.02.2020, V 1554 Aktenzeichen: 91 50

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