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Anschluss an das öffentliche Energienetz für Mieterinnen und Mieter der Sahle Baubetreuungsgesellschaft mbH am Maastrichter Ring und in der Pariser Straße

Vorlagentyp: OF fraktionslos

Begründung

Energienetz für Mieterinnen und Mieter der Sahle Baubetreuungsgesellschaft mbH am Maastrichter Ring und in der Pariser Straße Vorgang: A 951/15; OM 4829/15 OBR 1; B 72/16; ST 533/16 Aus der Anregung des Ortsbeirats 1 vom 8.12.2015 (OM 4829): Der Presse war zu entnehmen, dass Bewohnerinnen und Bewohner von Neubauten am Mastricher Ring und der Pariser Straße von einer Inselanlage mit Strom beliefert werden. Dieser Stromlieferant "Energie-direkt" gehört zur Gruppe Sahle Wohnen, die diese Wohnungen gebaut hat. Die Eigentümer der in diesem Bereich bezogenen Eigentumswohnungen haben im Oktober 2014 die Sahle Bau aufgefordert, den Zugang zum öffentlichen Energienetz herzustellen, was im Mai 2015 auch erfolgt ist. Die 368 Sozialwohnungen und 29 Mittelstandswohnungen sind nach wie vor nicht an das öffentliche Netz angeschlossen (Maastrichter Ring 3 - 21, 28 - 44 und Pariser Straße 42 - 66). Diese Wohnungen wurden mit städtischen Fördermitteln in Höhe von 26,6 Mio. € gebaut. Ausgerechnet den Mietern und Mieterinnen, die in Wohnungen wohnen, die von der Stadt gefördert errichtet wurden, wird verwehrt, den Stromanbieter zu wechseln und Strom kostengünstiger zu beziehen. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat aufgefordert, umgehend mit allem ihm zur Verfügung stehenden Mitteln die Saale Baubetreuungsgesellschaft dazu zu verpflichten, den diskriminierungsfreien Zugang zum öffentlichen Stromnetz für alle von ihr im Europaviertel errichteten Wohnungen herzustellen. Zu diesem Thema liegen vor: Anregung des Ortsbeirats 1 OM4829 vom 8.12.2015 / dazu ST 533 vom 18.3.2016 Anfrage der SPD-Fraktion (Römer) A951 vom 2.12.2015 / dazu B72 vom 4.3.2016 Im B72 und in der ST533 antwortet der Magistrat wie folgt: "Der Magistrat begrüßt deshalb die von Mainova und NRM gegenüber der Energie Direkt GmbH ergriffenen Rechtsmittel mit dem Ziel, die Einhaltung der Pflichten eines Netzbetreibers zu erreichen. Daneben ist notfalls gerichtlich durchzusetzen, dass die EDG die von der NRM an die Stadt Frankfurt weiterzuleitenden Konzessionsabgabe-Zahlungen wieder aufnimmt und in voller Höhe nachbezahlt. Hier hat die NRM noch in 2015 den Erlass eines gerichtlichen Mahnbescheids gegen die EDG beantragt. Dem hat die EDG widersprochen; das Verfahren wird nun an das zuständige Gericht abgegeben. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat wie folgt aufgefordert: 1. mitzuteilen, wie der Stand des Verfahrens ist; 2. mitzuteilen, ob es den Mieterinnen und Mietern der von der Stadt geförderten Wohnungen inzwischen möglich ist, den Stromanbieter frei zu wählen.

Inhalt

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.05.2017, OF 315/1 Betreff: Anschluss an das öffentliche Energienetz für Mieterinnen und Mieter der Sahle Baubetreuungsgesellschaft mbH am Maastrichter Ring und in der Pariser Straße Vorgang: A 951/15; OM 4829/15 OBR 1; B 72/16; ST 533/16 Aus der Anregung des Ortsbeirats 1 vom 8.12.2015 (OM 4829): Der Presse war zu entnehmen, dass Bewohnerinnen und Bewohner von Neubauten am Mastricher Ring und der Pariser Straße von einer Inselanlage mit Strom beliefert werden. Dieser Stromlieferant "Energie-direkt" gehört zur Gruppe Sahle Wohnen, die diese Wohnungen gebaut hat. Die Eigentümer der in diesem Bereich bezogenen Eigentumswohnungen haben im Oktober 2014 die Sahle Bau aufgefordert, den Zugang zum öffentlichen Energienetz herzustellen, was im Mai 2015 auch erfolgt ist. Die 368 Sozialwohnungen und 29 Mittelstandswohnungen sind nach wie vor nicht an das öffentliche Netz angeschlossen (Maastrichter Ring 3 - 21, 28 - 44 und Pariser Straße 42 - 66). Diese Wohnungen wurden mit städtischen Fördermitteln in Höhe von 26,6 Mio. € gebaut. Ausgerechnet den Mietern und Mieterinnen, die in Wohnungen wohnen, die von der Stadt gefördert errichtet wurden, wird verwehrt, den Stromanbieter zu wechseln und Strom kostengünstiger zu beziehen. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat aufgefordert, umgehend mit allem ihm zur Verfügung stehenden Mitteln die Saale Baubetreuungsgesellschaft dazu zu verpflichten, den diskriminierungsfreien Zugang zum öffentlichen Stromnetz für alle von ihr im Europaviertel errichteten Wohnungen herzustellen. Zu diesem Thema liegen vor: Anregung des Ortsbeirats 1 OM4829 vom 8.12.2015 / dazu ST 533 vom 18.3.2016 Anfrage der SPD-Fraktion (Römer) A951 vom 2.12.2015 / dazu B72 vom 4.3.2016 Im B72 und in der ST533 antwortet der Magistrat wie folgt: "Der Magistrat begrüßt deshalb die von Mainova und NRM gegenüber der Energie Direkt GmbH ergriffenen Rechtsmittel mit dem Ziel, die Einhaltung der Pflichten eines Netzbetreibers zu erreichen. Daneben ist notfalls gerichtlich durchzusetzen, dass die EDG die von der NRM an die Stadt Frankfurt weiterzuleitenden Konzessionsabgabe-Zahlungen wieder aufnimmt und in voller Höhe nachbezahlt. Hier hat die NRM noch in 2015 den Erlass eines gerichtlichen Mahnbescheids gegen die EDG beantragt. Dem hat die EDG widersprochen; das Verfahren wird nun an das zuständige Gericht abgegeben. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat wie folgt aufgefordert: 1. mitzuteilen, wie der Stand des Verfahrens ist; 2. mitzuteilen, ob es den Mieterinnen und Mietern der von der Stadt geförderten Wohnungen inzwischen möglich ist, den Stromanbieter frei zu wählen. Antragsteller: fraktionslos Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anfrage vom 02.12.2015, A 951 Anregung an den Magistrat vom 08.12.2015, OM 4829 Bericht des Magistrats vom 04.03.2016, B 72 Stellungnahme des Magistrats vom 18.03.2016, ST 533 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 1 am 23.05.2017, TO I, TOP 34 Beschluss: Auskunftsersuchen V 477 2017 Die Vorlage OF 315/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, GRÜNE, FDP, ÖkoLinX-ARL und fraktionslos gegen CDU (= Ablehnung); LINKE. (= Enthaltung)

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