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Anschluss an das öffentliche Energienetz für Mieterinnen und Mieter der Sahle Baubetreuungsgesellschaft mbH am Maastrichter Ring und in der Pariser Straße

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.12.2015, OM 4829 entstanden aus Vorlage: OF 710/1 vom 08.12.2015 Betreff: Anschluss an das öffentliche Energienetz für Mieterinnen und Mieter der Sahle Baubetreuungsgesellschaft mbH am Maastrichter Ring und in der Pariser Straße Der Presse war zu entnehmen, dass Bewohnerinnen und Bewohner von Neubauten am Maastrichter Ring und in der Pariser Straße von einer Inselanlage mit Strom beliefert werden. Dieser Stromlieferant, Energie-Direkt GmbH, gehört zur Gruppe Sahle Wohnen, die diese Wohnungen gebaut hat. Die Eigentümer der in diesem Bereich bezogenen Eigentumswohnungen haben im Oktober 2014 die Sahle Baubetreuungsgesellschaft mbH aufgefordert, den Zugang zum öffentlichen Energienetz herzustellen, was im Mai 2015 auch erfolgt ist. Die 368 Sozialwohnungen und 29 Mittelstandswohnungen sind nach wie vor nicht an das öffentliche Netz angeschlossen (Maastrichter Ring 3 bis 21 und 28 bis 44 sowie Pariser Straße 42 bis 66). Diese Wohnungen wurden mit städtischen Fördermitteln in Höhe von 26,6 Millionen Euro gebaut. Ausgerechnet den Mieterinnen und Mietern, die in Wohnungen wohnen, die von der Stadt gefördert errichtet wurden, wird verwehrt, den Stromanbieter zu wechseln und Strom kostengünstiger zu beziehen. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat aufgefordert, die Sahle Baubetreuungsgesellschaft mbH umgehend mit allen ihm zur Verfügung stehenden Mitteln dazu zu verpflichten, den diskriminierungsfreien Zugang zum öffentlichen Stromnetz für alle von ihr im Europaviertel errichteten Wohnungen herzustellen. Begründung: Das Gebaren der Sahle Baubetreuungsgesellschaft mbH, Wohnungen so herzustellen, dass die Bewohnerinnen und Bewohner dauerhaft gezwungen sind, Strom über ein Unternehmen derselben Gruppe zu beziehen, widerspricht allen Regeln des fairen Wettbewerbs um Kundinnen und Kunden. Es ist vom Gesetzgeber vorgesehen, dass Bürgerinnen und Bürger sich sowohl hinsichtlich des Preises als auch hinsichtlich der Stromerzeugung ("grüner Strom") frei entscheiden können. Dass ausgerechnet Mieterinnen und Mieter mit einem niedrigen Einkommen, das sie zum Bezug einer Sozialwohnung berechtigt, dann über den Energieverbrauch "abkassiert" werden, ist unerträglich. Die Sahle Baubetreuungsgesellschaft mbH schafft sich hier für das Unternehmen quasi eine "Gelddruckmaschine", indem sie dauerhaft gesicherten Umsatz für ein Unternehmen der Gruppe möglich macht und die eigene Energiesparte aus dem Marktwettbewerb nimmt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.03.2016, ST 533 Antrag vom 02.05.2017, OF 315/1 Auskunftsersuchen vom 23.05.2017, V 477 Antrag vom 22.01.2020, OF 1190/1 Auskunftsersuchen vom 11.02.2020, V 1554 Aktenzeichen: 91 51

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