Anschluss an das öffentliche Energienetz für Mieterinnen und Mieter der Sahle Baubetreuungsgesellschaft mbH am Maastrichter Ring und in der Pariser Straße
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 08.12.2015, OM
4829 entstanden aus Vorlage:
OF 710/1 vom
08.12.2015 Betreff: Anschluss an das öffentliche Energienetz für
Mieterinnen und Mieter der Sahle Baubetreuungsgesellschaft mbH am Maastrichter
Ring und in der Pariser Straße Der Presse war zu entnehmen, dass Bewohnerinnen und
Bewohner von Neubauten am Maastrichter Ring und in der Pariser Straße von einer
Inselanlage mit Strom beliefert werden. Dieser Stromlieferant, Energie-Direkt
GmbH, gehört zur Gruppe Sahle Wohnen, die diese Wohnungen gebaut hat. Die Eigentümer der in diesem Bereich bezogenen
Eigentumswohnungen haben im Oktober 2014 die Sahle
Baubetreuungsgesellschaft mbH aufgefordert, den Zugang zum öffentlichen
Energienetz herzustellen, was im Mai 2015 auch erfolgt ist. Die 368 Sozialwohnungen und 29 Mittelstandswohnungen
sind nach wie vor nicht an das öffentliche Netz angeschlossen (Maastrichter
Ring 3 bis 21 und 28 bis 44 sowie Pariser Straße 42 bis 66).
Diese Wohnungen wurden mit städtischen Fördermitteln in Höhe von 26,6 Millionen Euro gebaut. Ausgerechnet den Mieterinnen und
Mietern, die in Wohnungen wohnen, die von der Stadt gefördert errichtet wurden,
wird verwehrt, den Stromanbieter zu wechseln und Strom kostengünstiger zu
beziehen. Vor diesem Hintergrund wird der
Magistrat aufgefordert, die Sahle Baubetreuungsgesellschaft mbH umgehend
mit allen ihm zur Verfügung stehenden Mitteln dazu zu verpflichten, den
diskriminierungsfreien Zugang zum öffentlichen Stromnetz für alle von ihr im
Europaviertel errichteten Wohnungen herzustellen. Begründung: Das Gebaren der Sahle Baubetreuungsgesellschaft mbH,
Wohnungen so herzustellen, dass die Bewohnerinnen und Bewohner dauerhaft
gezwungen sind, Strom über ein Unternehmen derselben Gruppe zu beziehen,
widerspricht allen Regeln des fairen Wettbewerbs um Kundinnen und Kunden. Es
ist vom Gesetzgeber vorgesehen, dass Bürgerinnen und Bürger sich sowohl
hinsichtlich des Preises als auch hinsichtlich der Stromerzeugung ("grüner
Strom") frei entscheiden können. Dass ausgerechnet Mieterinnen und Mieter mit einem
niedrigen Einkommen, das sie zum Bezug einer Sozialwohnung berechtigt, dann
über den Energieverbrauch "abkassiert" werden, ist unerträglich. Die Sahle Baubetreuungsgesellschaft mbH schafft sich
hier für das Unternehmen quasi eine "Gelddruckmaschine", indem sie dauerhaft
gesicherten Umsatz für ein Unternehmen der Gruppe möglich macht und die eigene
Energiesparte aus dem Marktwettbewerb nimmt. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 1
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 18.03.2016, ST 533
Antrag vom
02.05.2017, OF
315/1
Auskunftsersuchen vom 23.05.2017, V 477
Antrag vom
22.01.2020, OF
1190/1
Auskunftsersuchen vom 11.02.2020, V 1554
Aktenzeichen: 91 51