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Anschluss an das öffentliche Energienetz für Mieterinnen und Mieter der Sahle Baubetreuungsgesellschaft mbH am Maastrichter Ring und in der Pariser Straße - Forderung nach freier Wahl des Stromanbieters auch für Mieterinnen und Mieter von geförderten Wohnungen

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Grundsätzlich haben alle Mieterinnen und Mieter das Recht auf einen diskriminierungsfreien Zugang zum Stromnetz und damit das Recht auf eine freie Wahl des Stromanbieters. Vor diesem Hintergrund sind Mainova und die Netzdienste Rhein-Main GmbH (NRM) stets bestrebt, entsprechende Verhaltensweisen gerichtlich zu unterbinden, wenn ein solcher Rechtsbruch im Netzgebiet vermutet wird. Solche Rechtsstreitigkeiten können weitere Verfahren nach sich ziehen, weshalb hierbei häufig ein längerer Zeitraum veranschlagt werden muss. Vor dem Landgericht Münster verpflichtete sich Mainova 2017, die von Sahle Wohnen widerrechtlich verlegten Kabel, aufgrund der noch laufenden Verfahren, übergangsweise zu dulden. Der vereinbarte Zeitraum wird am 30.06.2020 enden. Zum Stand der Verfahren: Die NRM beantragte bei der Landesregulierungskammer Hessen die Einleitung eines Missbrauchsverfahrens gegen den Netzbetreiber Energie Direkt GmbH. Dieser Antrag wurde von der Landesregulierungskammer jedoch abgelehnt, woraufhin die NRM gegen diese Entscheidung klagte und vor dem Oberlandgericht Frankfurt Recht bekam. Gegen dieses Urteil legten wiederum Energie Direkt GmbH sowie die Landesregulierungskammer eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof ein, über welche aktuell noch nicht entschieden wurde. Obwohl die NRM vor dem OLG Frankfurt Recht bekam, sind die angefragten Verfahren somit weiterhin als rechtshängig zu betrachten.

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