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Nied: Zukünftige Nutzung des Georgshofes

Vorlagentyp: V

Fragen an den Magistrat

  1. Konnte die Vertragslage am und um den Georgshof in der Zwischenzeit aufgearbeitet werden?
  2. Welche Ziele verfolgt(e) der Magistrat mittlerweile mit dem Ankauf des Geländes?
  3. Inwieweit ist bei der künftigen Nutzung angedacht, die aus der Nieder Bevölkerung geäußerten Wünsche, insbesondere nach einem offenen Bauernhof mit pädagogischen Angeboten und dem Erhalt der Gastronomie "Niddastrand", einzubinden? Der ehemalige Stadtrat Jan Schneider hat eine Stadtteilwerkstatt im Stadtteil angeregt, um gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern eine zukunftsorientierte Idee zu entwickeln, die den Stadtteil fördert. Wie steht der Magistrat zu dieser Anregung?
  4. Was spricht gegen ein Konzept, den Georgshof mit der Auflage zu verpachten, dass grundsätzlich eine Öffnung für Bürgerinnen und Bürger besteht, bspw. durch pädagogische Arbeit im Spannungsfeld Landwirtschaft-Tiere-Kinder?
  5. Das therapeutische Reiten auf dem Georgshof war eine sehr gute und anerkannte Einrichtung. Welche Möglichkeiten bestehen, so etwas auch in einem neuen Konzept für die Zukunft zu integrieren?
  6. Welche Möglichkeiten bestehen, die Gastronomie bzw. den Niddastrand - vielleicht nicht genau an der gleichen Stelle, aber in der Nähe - zu erhalten?

Kontext

In den Stellungnahmen des Magistrats vom 26.04.2021, ST 910, und vom 04.12.2020, ST 2109, bedauert der Magistrat, in der von der Geschäftsordnung vorgegebenen Frist keine abschließende Stellungnahme abgeben zu können. Die Stellungnahme steht noch aus. In seinem Bericht B 248 führte der Magistrat aus: - Ein Lernbauernhof ist nicht vorgesehen. - "Die Gastronomie, Niddastrand' befindet sich im Landschaftsschutzgebiet Zone II. Der Erhalt der Gastronomie ist aufgrund der rechtlichen Lage nicht genehmigungsfähig." - Einige Flurstücke befinden sich im Landschaftsschutzgebiet Zone I. "Eine schulische Nutzung sieht der Magistrat daher dort nicht." - "Der Magistrat prüft die Nutzbarkeit der Flächen grundsätzlich für städtische Bedarfe. Bevor diese Prüfungen nicht abgeschlossen sind, können keine Zusagen für den Kleingartenverein getroffen werden."

Begründung

Die parteiübergreifende Bürgerinitiative Georgshof hat in einer Petition über 4.000 Unterschriften gesammelt, die der Ortsvorsteherin Susanne Serke übergeben wurden. Die Bürgerinitiative will das Gelände gerne als Lernort für Kinder im Zusammenhang mit Landwirtschaft und Tieren gewinnen. Von dieser Initiative kam letztlich auch der vom Ortsbeirat aufgegriffene Vorschlag, die Stadt Frankfurt solle den Georgshof erwerben und damit die Möglichkeit, hier möglichst viele Nutzungen für die Allgemeinheit zu etablieren, sichern. Leider geht aber aus dem Bericht B 248 nicht hervor, welche Pläne der Magistrat hat und ob er auf die Vorschläge aus dem Stadtteil eingehen wird.

Beratungsverlauf 6 Sitzungen

Sitzung 11
OBR 6
TO I, TOP 5
Angenommen
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 12
OBR 6
TO I, TOP 5
Angenommen
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 13
OBR 6
TO I, TOP 5
Angenommen
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 14
OBR 6
TO I, TOP 5
Angenommen
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 15
OBR 6
TO I, TOP 5
Angenommen
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 16
OBR 6
TO I, TOP 5
Angenommen
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle