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Schwanheim: Umfangreiche Rodungen entlang der B 40

Vorlagentyp: V

Fragen an den Magistrat

Der Magistrat wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten: a) ob für die umfangreichen Rodungen entlang der B 40 zwischen Anschlussstelle, Schwanheim und Querspange Kelsterbach auf der (stadtauswärts) linken Seite eine Genehmigung vorgelegen hat; b) soweit dies nicht der Fall sein sollte, auf welcher Rechtsgrundlage diese Rodung beruht; c) wie es mit einer Wiederaufforstung aussieht.

Begründung

Anfang März 2025 wurden entlang des oben genannten Streckenabschnitts die aus den unten beigefügten Bildern ersichtliche Rodung durchgeführt. Von der Rodung wurden auch solche Bäume nicht verschont, die in einem sicheren Abstand zur B 40 standen und die einen erheblichen Stammumfang hatten, sodass ihre Fällung mangels einer gesetzlichen Rechtsgrundlage einer Genehmigung bedurft hätte. Die Abholzung der Bepflanzung hat dazu geführt, dass das Naherholungsgebiet Schwanheimer Dünen und das gesamte Schwanheimer Unterfeld nunmehr stärkeren Lärmemissionen ausgesetzt ist, die von der B 40 ausgehen und zuvor von der gerodeten Bewaldung abgeschirmt wurden.