Nied: Zukünftige Nutzung des Georghofes
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
Zu
- : Ja. Zu 2.: Der Erwerb erfolgte zur Bodenbevorratung. Mit dem Ankauf hat die Stadt Frankfurt am Main primär in großem Umfang Potenzialflächen für Ausgleichsmaßnahmen im Sinne des Umwelt- und Naturschutzes erhalten. Da der Georgshof als Gesamtheit veräußert wurde, musste der Magistrat die vorhandene Hofstelle ebenfalls erwerben. Zu 3.: Die Hofstelle liegt im Stadterneuerungsgebiet "Sozialer Zusammenhalt Nied" (ehemals "Soziale Stadt Nied"). Die bestehenden Nutzungen wie Landwirtschaft, Reitsport und Gastronomie sind in das am
- März 2022 vom Magistrat beschlossene Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept (ISEK) aufgenommen worden. Der Georgshof liegt allerdings planungsrechtlich im Außenbereich (§ 35 BauGB). Dies definiert die Art der möglichen Nutzung und schränkt diese auf einen landwirtschaftlichen Betrieb ein. Die Gastronomie "Niddastrand" hat eine Baugenehmigung und ist im Rahmen dieser zulässig, allerdings nur dann, wenn der Hof als landwirtschaftlicher Betrieb geführt wird und die Gastronomie eine untergeordnete Rolle spielt. Eine solche untergeordnete Rolle gilt auch für den Polosport oder Angebote wie therapeutisches Reiten und Ähnliches. Der Magistrat bereitet derzeit die Neuvergabe des landwirtschaftlichen Betriebes im Rahmen eines Konzeptverfahrens vor, so dass die sich bewerbenden Landwirte im Rahmen ihres angebotenen Konzeptes über die, unter anderem vom Ortsbeirat, gewünschten und im ISEK beschlossenen ergänzenden Nutzungen punkten können. Zu 4. - 6.: Das Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept Nied sieht unter Ziff. 31 den Erhalt des Treffpunkts Niddastrand vor, da sich der Niddastrand in den Niddawiesen als ein bei den Menschen beliebter, niedrigschwelliger gastronomischer Treffpunkt etabliert hat und ein beliebtes Ausflugsziel in Nied darstellt. Im Rahmen der Stadtteilwerkstatt zur Erstellung des Konzepts war der Erhalt insbesondere des gastronomischen Angebotes Niddastrand eines der am höchsten bewerteten Projekte. Die Stadt Frankfurt am Main als Erwerberin der Hofstelle soll hier unterstützend und vermittelnd tätig werden, um das gastronomische Angebot dauerhaft zu sichern. Dabei muss zugleich der besonderen Schutzwürdigkeit der Niddawiesen als Landschaftsschutzgebiet "GrünGürtel und Grünzüge in der Stadt Frankfurt am Main" sowie der Lage in einem festgesetzten Überschwemmungsgebiet Rechnung getragen werden. Eine perspektivische Nutzung des Georgshofes kann aufgrund seiner Lage im planungsrechtlichen Außenbereich (§ 35 BauGB) sowie größtenteils im Landschaftsschutzgebiet auf Grundlage der dem Magistrat aktuell zur Verfügung stehenden Informationen nur im Rahmen einer erwerbslandwirtschaftlichen Nutzung erfolgen. Reine gewerbliche Nutzungen (zum Beispiel für eine Polo-Schule, rein pädagogische Tätigkeiten, ausschließlich Gastronomie) oder eine Hobbytierhaltung sind nicht zulässig. Wenn die zentrale Nutzung des Hofes durch einen landwirtschaftlichen Betrieb erfolgt, sind auch Genehmigungen beziehungsweise Nutzungen zulässig, die mit einem solchen Betrieb "mitgezogen" werden, wie etwa eine Gastronomie in einem untergeordneten Maßstab. Auch pädagogische Angebote oder therapeutisches Reiten können im Rahmen eines landwirtschaftlichen Betriebskonzepts angeboten werden. Abschließende Beurteilungen kann der Magistrat erst im Rahmen eines konkreten Konzepts vornehmen, das aufgrund der vielfältigen planungsrechtlichen und vertraglichen Implikationen bislang nicht final erstellt werden konnte.