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Neuordnung der Bewirtschaftung von Busparkplätzen an der Gutleutstraße - wie sieht die praktische Durchführung aus?

Vorlagentyp: V

Inhalt

S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 17.09.2019, V 1434 entstanden aus Vorlage: OF 1048/1 vom 30.08.2019 Betreff: Neuordnung der Bewirtschaftung von Busparkplätzen an der Gutleutstraße - wie sieht die praktische Durchführung aus? Vorgang: M 116/19 Der Magistratsvorlage 116 und Presseberichten ist zu entnehmen, dass die zum Teil unerträgliche Parksituation von Reisebussen insbesondere in der hinteren Gutleutstraße ab Januar 2020 durch eine nachhaltige Parkplatzbewirtschaftung geregelt werden soll. Dies vorangestellt, bittet der Ortsbeirat den Magistrat um die Beantwortung folgender Fragen: 1. In welchen Abschnitten der Gutleutstraße wird die gebührenpflichtige, begrenzte Parkdauer für Reisebusse erlaubt sein? 2. Sind die geplanten Flächen für Reisebusse ausreichend bzw. werden sie den Erwartungen der Busunternehmer gerecht? 3. Werden an den Abschnitten Parkscheinautomaten für Barzahler aufgestellt oder werden die Parkgebühren ausschließlich über Handytickets abgebucht? 4. Werden Kontrollen der Busse und deren Parkdauer nur elektronisch durchgeführt oder wird es auch eine Überwachung durch Mitarbeiter des Straßenverkehrsamtes geben? 5. Steht genügend Personal zur Verfügung, um diese Kontrollen im ausreichenden Umfang durchführen zu können ? Begründung: Einerseits ist es zu begrüßen, dass für die Bewohnerinnen und Bewohner des hinteren Gutleutviertels eine Entlastung durch eine kontrollierte Parkplatzbewirtschaftung geschaffen wird, nachdem durch die unbegrenzte Parkdauer mit allen Auswirkungen durch Müllentsorgung, laufende Motoren während der Standzeiten und Gefährdung von Radfahrern durch offene Ladeklappen der Busse im Bereich der Radwege vielfache Behinderungen und Belästigungen in der Vergangenheit aufgetreten sind. Andererseits möchten die Bürgerinnen und Bürger des Gutleutviertels Klarheit darüber, inwiefern die beabsichtigten Verbesserungen entsprechende Ergebnisse zur Folge haben werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 16.08.2019, M 116 Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2019, ST 2282 Aktenzeichen: 32 1

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