Neuordnung der Bewirtschaftung von Busparkplätzen an der Gutleutstraße - wie sieht die praktische Durchführung aus?
Vorlagentyp: V
Inhalt
S A C H S T A N D :
Auskunftsersuchen vom 17.09.2019, V 1434
entstanden aus Vorlage:
OF 1048/1 vom
30.08.2019 Betreff: Neuordnung der Bewirtschaftung von
Busparkplätzen an der Gutleutstraße - wie sieht die praktische Durchführung
aus? Vorgang: M
116/19 Der Magistratsvorlage 116 und Presseberichten ist zu
entnehmen, dass die zum Teil unerträgliche Parksituation von Reisebussen
insbesondere in der hinteren Gutleutstraße ab Januar 2020 durch eine
nachhaltige Parkplatzbewirtschaftung geregelt werden soll. Dies vorangestellt, bittet der
Ortsbeirat den Magistrat um die Beantwortung folgender Fragen: 1. In
welchen Abschnitten der Gutleutstraße wird die gebührenpflichtige, begrenzte
Parkdauer für Reisebusse erlaubt sein? 2. Sind die geplanten Flächen
für Reisebusse ausreichend bzw. werden sie den Erwartungen der Busunternehmer
gerecht? 3. Werden an den Abschnitten Parkscheinautomaten für
Barzahler aufgestellt oder werden die Parkgebühren ausschließlich über
Handytickets abgebucht? 4. Werden Kontrollen der Busse und deren
Parkdauer nur elektronisch durchgeführt oder wird es auch eine Überwachung
durch Mitarbeiter des Straßenverkehrsamtes geben? 5. Steht genügend
Personal zur Verfügung, um diese Kontrollen im ausreichenden Umfang durchführen
zu können ? Begründung: Einerseits ist es zu begrüßen, dass für die
Bewohnerinnen und Bewohner des hinteren Gutleutviertels eine Entlastung durch
eine kontrollierte Parkplatzbewirtschaftung geschaffen wird, nachdem durch die
unbegrenzte Parkdauer mit allen Auswirkungen durch Müllentsorgung, laufende
Motoren während der Standzeiten und Gefährdung von Radfahrern durch offene
Ladeklappen der Busse im Bereich der Radwege vielfache Behinderungen und
Belästigungen in der Vergangenheit aufgetreten sind. Andererseits möchten die
Bürgerinnen und Bürger des Gutleutviertels Klarheit darüber, inwiefern die
beabsichtigten Verbesserungen entsprechende Ergebnisse zur Folge haben
werden. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 1
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 16.08.2019, M 116
Stellungnahme des
Magistrats vom 16.12.2019, ST 2282
Aktenzeichen: 32 1