Satzung über die Gebühren an Parkzeituhren und Parkscheinautomaten in Frankfurt am Main vom 09.04.1996 in der Fassung der Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung vom 15.07.2004, § 7609 hier: Veränderung der Gebühren-Zeit-Intervalle
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D :
Vortrag des Magistrats vom 01.11.2013, M
203 Betreff:
Satzung über die Gebühren an Parkzeituhren und Parkscheinautomaten in
Frankfurt am Main vom 09.04.1996 in der Fassung der Beschlussfassung der
Stadtverordnetenversammlung vom 15.07.2004, § 7609 hier: Veränderung der
Gebühren-Zeit-Intervalle Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 15.07.2004, § 7609 (M 105)
1. § 2 der Satzung über die Gebühren an Parkzeituhren
und Parkscheinautomaten in Frankfurt am Main wird dahin gehend geändert, dass
die Gebühren-Zeit-Intervalle von bisher 30 Minuten auf 20 Minuten verkürzt werden. 2. Der Magistrat wird beauftragt, die Neufassung der
Satzung zu veröffentlichen. Begründung: A. Zielsetzung Dem motorisierten Individualverkehr ein ausreichendes
Angebot an Kurzzeitparkplätzen in zentralen Bereichen des Stadtgebiets
vorzuhalten, ist aus verkehrsplanerischer Sicht unabdingbar. Die räumlichen
Gegebenheiten lassen eine Ausweitung von Kurzzeitparkplätzen nicht zu, von
daher kann die Zielsetzung nur über zeitlich entsprechend bemessene
Gebührenintervalle erreicht werden. Die Höhe des zu zahlenden Parkentgelts hat
sich hierbei an der Zentralität und Erreichbarkeit der Kurzzeitstellplätze aber
auch dem Preisniveau öffentlicher oder privater Parkhäuser zu orientieren, um
einen, die Zielsetzung konterkarierenden Effekt zu vermeiden. Gerade hier hat
sich das Preisniveau mehrfach erhöht und erreicht insbesondere im Bereich der
privaten Anbieter teilweise eine Größenordnung, die teilweise über dem Niveau
der Gebühren der bewirtschafteten Parkflächen im öffentlichen
Straßenverkehrsraum liegt. Die Beschlussvorlage korrespondiert mit dem Beschluss
der Stadtverordnetenversammlung vom 21.03.2013, § 2951, wonach im
Ergebnishaushalt durch eine Erhöhung der Entgelte für Parkflächen ab dem Jahr
2014 Haushaltsentlastungen von 2.250Tsd. € zu erzielen sind. Dies
entspricht einer Erhöhung um etwa 50 % gegenüber den zuletzt erzielten
Einnahmen. Die vorgesehene Gebührenstaffelung ist gleichwohl moderat, nachdem,
mit Ausnahme der Gebührenrundung im Zusammenhang mit der Einführung des Euro,
seit 1994 die Gebühren nicht angepasst wurden. B. Alternativen Die Anpassung der Parkgebühren ist vor dem
Hintergrund der verkehrsplanerischen Zielsetzung und des Beschlusses der
Stadtverordnetenversammlung vom 21.03.2013, § 2951, alternativlos. C. Lösung Die Verkürzung des Gebühren-Zeit-Taktes von bisher 30
Minuten auf zukünftige 20 Minuten führt faktisch zu einer Gebührenerhöhung um
50 %. Die Parkgebührenstruktur bleibt gleichwohl leicht begreifbar und damit
kundenfreundlich. Der kürzere Zeittakt bietet die Möglichkeit, die zu
erwerbende Parkberechtigungsdauer individueller an die Parkdauer anzupassen.
Dies wird tendenziell zu kürzeren Parkzeiten und damit zu einer höheren
Nutzung des Parkraumangebots führen. Diese höhere Auslastung des
Parkraumangebots berechtigt zu der Annahme, mit der Summe aller gelösten
Parkberechtigungen die avisierten Mehreinnahmen erzielen zu können. Durch die ebenfalls zum Beginn des Jahres 2014
vorgesehene Erhöhung der Parkgebühren in den öffentlichen Parkhäusern innerhalb
der Wallanlagen wird die verkehrslenkende Wirkung bei der Nutzung von
Kurzzeitparkplätzen nicht beeinflusst. Die Höhe der Gebühren in diesen
Parkhäusern bleibt deutlich unter dem Gebührenniveau für die Nutzung eines
Kurzzeitparkplatzes im gleichen Areal. D. Kosten Durch die Anpassung der Gebühren-Zeit-Intervalle
entstehen keine unmittelbaren Kosten zulasten des Haushalts der Stadt Frankfurt
am Main. Die Kosten für die einmalige Umstellung der Parkscheinautomaten sind
gemäß der vertraglichen Vereinbarung zwischen dem Magistrat und der
Parkhaus-Betriebsgesellschaft (PBG) durch die PBG zu tragen und dürfen auch
nicht mit den Einnahmen verrechnet werden. Satzung über die Gebühren an Parkzeituhren und
Parkscheinautomaten in Frankfurt am Main Aufgrund des § 6 a Abs. 6 Straßenverkehrsgesetz
(StVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 05.03.2003 (BGBI. I S 310, ber. S.
919), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28.08.2013 (BGBl. I S. 3313) m. W. v.
31.08.2013 und der Verordnung des Landes Hessen zur Übertragung von
Ermächtigungen der Landesregierung im Bereich der hessischen Landesverwaltung
(Delegationsverordnung) in der Fassung vom 12.12.2007 (GVBl. I S. 859) wird
festgesetzt: § 1
Geltungsbereich
Die in der Satzung festgesetzten
Gebühren gelten an allen Parkzeituhren und Parkscheinautomaten im Stadtgebiet
Frankfurt am Main nach der in § 2 dieser Satzung festgesetzten Staffelung. Für
zeitlich begrenztes Parken kann von einer Gebühr abgesehen werden. § 2 Gebührenstaffelung Eine Gebühr von 1,00 Euro für 20 Minuten Parkzeit ist
an den Parkzeituhren und Parkscheinautomaten im durch
Friedensbrücke/Speicherstraße/Hafenstraße/Hafenstraßen-tunnel/MainzerLandstraße/
Taunusanlage/Reuterweg/Bockenheimer Anlage/Eschenheimer Anlage/Friedberger
Anlage/Obermainanlage/Flößerbrücke/Flussmitte des Mains nach
Osten/Deutschherrnbrücke/Bahnlinie der Deutschen Bahn AG in
Sachsenhausen/Strese-mannallee begrenzten Gebiet der Frankfurter Innenstadt zu
entrichten. Eine Gebühr von 0,50 Euro für 20
Minuten Parkzeit ist an allen Parkzeituhren und Parkscheinautomaten im
restlichen Stadtgebiet zu entrichten. § 3 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am 1. Januar 2014 in Kraft.
Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 28.05.2004, M 105
Vortrag des
Magistrats vom 16.08.2019, M 116
Zuständige Ausschüsse:
Verkehrsausschuss
Haupt- und
Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9,
10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Zuständige sonstige Gremien:
KAV
Versandpaket: 06.11.2013 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung
der KAV am 25.11.2013, TO I, TOP 11
Beschluss: Der Vorlage M 203 wird zugestimmt.
26. Sitzung des OBR
14 am 25.11.2013, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage M 203 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR
11 am 25.11.2013, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage M 203 wird abgelehnt.
Abstimmung:
SPD und LINKE. gegen CDU und GRÜNE (= Annahme)
28. Sitzung des OBR 2
am 25.11.2013, TO I, TOP 23 Beschluss: Der Vorlage M 203 wird zugestimmt.
Abstimmung:
GRÜNE, CDU, SPD und LINKE. gegen FREIE WÄHLER(=
Ablehnung) 26. Sitzung des OBR 6
am 26.11.2013, TO I, TOP 31 Beschluss: Der Vorlage M 203 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 4
am 26.11.2013, TO II, TOP 1 Beschluss: Die Vorlage M 203 wird in der vorgelegten Fassung
beschlossen. Abstimmung:
GRÜNE, CDU, SPD und LINKE. gegen FREIE WÄHLER und
FDP (= Ablehnung) 26. Sitzung des OBR 1
am 26.11.2013, TO I, TOP 20 Beschluss: Der Vorlage M 203 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR
10 am 26.11.2013, TO II, TOP 20 Beschluss: Der Vorlage M 203 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR
13 am 26.11.2013, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage M 203 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 7
am 26.11.2013, TO I, TOP 19 Beschluss: Der Vorlage M 203 wird zugestimmt.
Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, FARBECHTE und fraktionslos gegen
FDP und REP (= Ablehnung) bei Enthaltung FREIE WÄHLER
25. Sitzung des OBR
16 am 26.11.2013, TO I, TOP 14 Beschluss: Der Vorlage M 203 wird zugestimmt.
Abstimmung:
4 CDU, GRÜNE, WBE und SPD gegen 1 CDU und FREIE
WÄHLER (= Ablehnung) 25. Sitzung des OBR 8
am 28.11.2013, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage M 203 wird abgelehnt.
Abstimmung:
CDU, 4 SPD, LINKE und FREIE WÄHLER gegen und GRÜNE
(= Annahme) bei einer Enthaltung SPD 28. Sitzung des OBR
15 am 29.11.2013, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage M 203 wird abgelehnt.
Abstimmung:
3 CDU, SPD, FREIE WÄHLER, FDP und NPD gegen 3 CDU
und GRÜNE (= Zustimmung) 26. Sitzung des OBR 5
am 29.11.2013, TO I, TOP 42 Beschluss: a) Die Vorlage M 203 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung
wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR
12 am 29.11.2013, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage M 203 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 25. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 03.12.2013, TO I, TOP 39
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 203 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, Piraten und RÖMER gegen FREIE
WÄHLER (= Ablehnung)
Sonstige
Voten/Protokollerklärung: LINKE., FDP und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)
NPD und REP (= Ablehnung) 27. Sitzung des OBR 3
am 05.12.2013, TO I, TOP 25 Beschluss: a) Die Vorlage M 203 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung
wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 9
am 05.12.2013, TO II, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage M 203 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen FREIE WÄHLER (=
Ablehnung) 26. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 10.12.2013, TO II, TOP 7
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 203 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Piraten und RÖMER
gegen FREIE WÄHLER (= Ablehnung) 27. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 12.12.2013, TO II, TOP 26
Beschluss: Der Vorlage M 203 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Piraten, RÖMER und
ÖkoLinX-ARL gegen FREIE WÄHLER, NPD und REP (= Ablehnung)
28. Sitzung des OBR 3
am 23.01.2014, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage M 203 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 5
am 24.01.2014, TO I, TOP 11 Beschluss: Der Vorlage M 203 wird zugestimmt.
Abstimmung:
CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, FAG, FREIE WÄHLER und
LINKE. (= Ablehnung) 29. Sitzung des OBR 3
am 20.02.2014, TO I, TOP 29 Beschluss: Der Vorlage M 203 wird zugestimmt.
Abstimmung:
GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und ÖkoLinX-ARL; FREIE
WÄHLER (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 4034, 27. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 12.12.2013 Aktenzeichen: 32 1