Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Satzung über die Gebühren an Parkzeituhren und Parkscheinautomaten in Frankfurt am Main vom 09.04.1996 in der Fassung der Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung vom 15.07.2004, § 7609 hier: Veränderung der Gebühren-Zeit-Intervalle

Vorlagentyp: M

Inhalt

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 01.11.2013, M 203 Betreff: Satzung über die Gebühren an Parkzeituhren und Parkscheinautomaten in Frankfurt am Main vom 09.04.1996 in der Fassung der Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung vom 15.07.2004, § 7609 hier: Veränderung der Gebühren-Zeit-Intervalle Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 15.07.2004, § 7609 (M 105) 1. § 2 der Satzung über die Gebühren an Parkzeituhren und Parkscheinautomaten in Frankfurt am Main wird dahin gehend geändert, dass die Gebühren-Zeit-Intervalle von bisher 30 Minuten auf 20 Minuten verkürzt werden. 2. Der Magistrat wird beauftragt, die Neufassung der Satzung zu veröffentlichen. Begründung: A. Zielsetzung Dem motorisierten Individualverkehr ein ausreichendes Angebot an Kurzzeitparkplätzen in zentralen Bereichen des Stadtgebiets vorzuhalten, ist aus verkehrsplanerischer Sicht unabdingbar. Die räumlichen Gegebenheiten lassen eine Ausweitung von Kurzzeitparkplätzen nicht zu, von daher kann die Zielsetzung nur über zeitlich entsprechend bemessene Gebührenintervalle erreicht werden. Die Höhe des zu zahlenden Parkentgelts hat sich hierbei an der Zentralität und Erreichbarkeit der Kurzzeitstellplätze aber auch dem Preisniveau öffentlicher oder privater Parkhäuser zu orientieren, um einen, die Zielsetzung konterkarierenden Effekt zu vermeiden. Gerade hier hat sich das Preisniveau mehrfach erhöht und erreicht insbesondere im Bereich der privaten Anbieter teilweise eine Größenordnung, die teilweise über dem Niveau der Gebühren der bewirtschafteten Parkflächen im öffentlichen Straßenverkehrsraum liegt. Die Beschlussvorlage korrespondiert mit dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 21.03.2013, § 2951, wonach im Ergebnishaushalt durch eine Erhöhung der Entgelte für Parkflächen ab dem Jahr 2014 Haushaltsentlastungen von 2.250Tsd. € zu erzielen sind. Dies entspricht einer Erhöhung um etwa 50 % gegenüber den zuletzt erzielten Einnahmen. Die vorgesehene Gebührenstaffelung ist gleichwohl moderat, nachdem, mit Ausnahme der Gebührenrundung im Zusammenhang mit der Einführung des Euro, seit 1994 die Gebühren nicht angepasst wurden. B. Alternativen Die Anpassung der Parkgebühren ist vor dem Hintergrund der verkehrsplanerischen Zielsetzung und des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 21.03.2013, § 2951, alternativlos. C. Lösung Die Verkürzung des Gebühren-Zeit-Taktes von bisher 30 Minuten auf zukünftige 20 Minuten führt faktisch zu einer Gebührenerhöhung um 50 %. Die Parkgebührenstruktur bleibt gleichwohl leicht begreifbar und damit kundenfreundlich. Der kürzere Zeittakt bietet die Möglichkeit, die zu erwerbende Parkberechtigungsdauer individueller an die Parkdauer anzupassen. Dies wird tendenziell zu kürzeren Parkzeiten und damit zu einer höheren Nutzung des Parkraumangebots führen. Diese höhere Auslastung des Parkraumangebots berechtigt zu der Annahme, mit der Summe aller gelösten Parkberechtigungen die avisierten Mehreinnahmen erzielen zu können. Durch die ebenfalls zum Beginn des Jahres 2014 vorgesehene Erhöhung der Parkgebühren in den öffentlichen Parkhäusern innerhalb der Wallanlagen wird die verkehrslenkende Wirkung bei der Nutzung von Kurzzeitparkplätzen nicht beeinflusst. Die Höhe der Gebühren in diesen Parkhäusern bleibt deutlich unter dem Gebührenniveau für die Nutzung eines Kurzzeitparkplatzes im gleichen Areal. D. Kosten Durch die Anpassung der Gebühren-Zeit-Intervalle entstehen keine unmittelbaren Kosten zulasten des Haushalts der Stadt Frankfurt am Main. Die Kosten für die einmalige Umstellung der Parkscheinautomaten sind gemäß der vertraglichen Vereinbarung zwischen dem Magistrat und der Parkhaus-Betriebsgesellschaft (PBG) durch die PBG zu tragen und dürfen auch nicht mit den Einnahmen verrechnet werden. Satzung über die Gebühren an Parkzeituhren und Parkscheinautomaten in Frankfurt am Main Aufgrund des § 6 a Abs. 6 Straßenverkehrsgesetz (StVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 05.03.2003 (BGBI. I S 310, ber. S. 919), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28.08.2013 (BGBl. I S. 3313) m. W. v. 31.08.2013 und der Verordnung des Landes Hessen zur Übertragung von Ermächtigungen der Landesregierung im Bereich der hessischen Landesverwaltung (Delegationsverordnung) in der Fassung vom 12.12.2007 (GVBl. I S. 859) wird festgesetzt: § 1 Geltungsbereich Die in der Satzung festgesetzten Gebühren gelten an allen Parkzeituhren und Parkscheinautomaten im Stadtgebiet Frankfurt am Main nach der in § 2 dieser Satzung festgesetzten Staffelung. Für zeitlich begrenztes Parken kann von einer Gebühr abgesehen werden. § 2 Gebührenstaffelung Eine Gebühr von 1,00 Euro für 20 Minuten Parkzeit ist an den Parkzeituhren und Parkscheinautomaten im durch Friedensbrücke/Speicherstraße/Hafenstraße/Hafenstraßen-tunnel/MainzerLandstraße/ Taunusanlage/Reuterweg/Bockenheimer Anlage/Eschenheimer Anlage/Friedberger Anlage/Obermainanlage/Flößerbrücke/Flussmitte des Mains nach Osten/Deutschherrnbrücke/Bahnlinie der Deutschen Bahn AG in Sachsenhausen/Strese-mannallee begrenzten Gebiet der Frankfurter Innenstadt zu entrichten. Eine Gebühr von 0,50 Euro für 20 Minuten Parkzeit ist an allen Parkzeituhren und Parkscheinautomaten im restlichen Stadtgebiet zu entrichten. § 3 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am 1. Januar 2014 in Kraft. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 28.05.2004, M 105 Vortrag des Magistrats vom 16.08.2019, M 116 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 06.11.2013 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung der KAV am 25.11.2013, TO I, TOP 11 Beschluss: Der Vorlage M 203 wird zugestimmt. 26. Sitzung des OBR 14 am 25.11.2013, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage M 203 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 11 am 25.11.2013, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage M 203 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD und LINKE. gegen CDU und GRÜNE (= Annahme) 28. Sitzung des OBR 2 am 25.11.2013, TO I, TOP 23 Beschluss: Der Vorlage M 203 wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD und LINKE. gegen FREIE WÄHLER(= Ablehnung) 26. Sitzung des OBR 6 am 26.11.2013, TO I, TOP 31 Beschluss: Der Vorlage M 203 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 4 am 26.11.2013, TO II, TOP 1 Beschluss: Die Vorlage M 203 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD und LINKE. gegen FREIE WÄHLER und FDP (= Ablehnung) 26. Sitzung des OBR 1 am 26.11.2013, TO I, TOP 20 Beschluss: Der Vorlage M 203 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 10 am 26.11.2013, TO II, TOP 20 Beschluss: Der Vorlage M 203 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 13 am 26.11.2013, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage M 203 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 7 am 26.11.2013, TO I, TOP 19 Beschluss: Der Vorlage M 203 wird zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FARBECHTE und fraktionslos gegen FDP und REP (= Ablehnung) bei Enthaltung FREIE WÄHLER 25. Sitzung des OBR 16 am 26.11.2013, TO I, TOP 14 Beschluss: Der Vorlage M 203 wird zugestimmt. Abstimmung: 4 CDU, GRÜNE, WBE und SPD gegen 1 CDU und FREIE WÄHLER (= Ablehnung) 25. Sitzung des OBR 8 am 28.11.2013, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage M 203 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, 4 SPD, LINKE und FREIE WÄHLER gegen und GRÜNE (= Annahme) bei einer Enthaltung SPD 28. Sitzung des OBR 15 am 29.11.2013, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage M 203 wird abgelehnt. Abstimmung: 3 CDU, SPD, FREIE WÄHLER, FDP und NPD gegen 3 CDU und GRÜNE (= Zustimmung) 26. Sitzung des OBR 5 am 29.11.2013, TO I, TOP 42 Beschluss: a) Die Vorlage M 203 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 12 am 29.11.2013, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage M 203 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des Verkehrsausschusses am 03.12.2013, TO I, TOP 39 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 203 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Piraten und RÖMER gegen FREIE WÄHLER (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE., FDP und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) NPD und REP (= Ablehnung) 27. Sitzung des OBR 3 am 05.12.2013, TO I, TOP 25 Beschluss: a) Die Vorlage M 203 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 9 am 05.12.2013, TO II, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage M 203 dient zur Kenntnis. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen FREIE WÄHLER (= Ablehnung) 26. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 10.12.2013, TO II, TOP 7 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 203 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Piraten und RÖMER gegen FREIE WÄHLER (= Ablehnung) 27. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 12.12.2013, TO II, TOP 26 Beschluss: Der Vorlage M 203 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Piraten, RÖMER und ÖkoLinX-ARL gegen FREIE WÄHLER, NPD und REP (= Ablehnung) 28. Sitzung des OBR 3 am 23.01.2014, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage M 203 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 5 am 24.01.2014, TO I, TOP 11 Beschluss: Der Vorlage M 203 wird zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, FAG, FREIE WÄHLER und LINKE. (= Ablehnung) 29. Sitzung des OBR 3 am 20.02.2014, TO I, TOP 29 Beschluss: Der Vorlage M 203 wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und ÖkoLinX-ARL; FREIE WÄHLER (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 4034, 27. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 12.12.2013 Aktenzeichen: 32 1

Verknüpfte Vorlagen