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Neuordnung der Bewirtschaftung von Busparkplätzen an der Gutleutstraße - wie sieht die praktische Durchführung aus?

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2019, ST 2282 Betreff: Neuordnung der Bewirtschaftung von Busparkplätzen an der Gutleutstraße - wie sieht die praktische Durchführung aus? Zu 1.: In der Gutleutstraße werden zwischen Erntestraße und etwa Höhe Hausnummer 360 auf der Nordseite kostenpflichtige Busparkplätze eingerichtet. Die Details hierzu werden derzeit ausgearbeitet. Zu 2.: Die geplanten Parkflächen für Reisebusse werden nicht ausreichend sein. Der Magistrat weist jedoch darauf hin, dass es nicht Aufgabe der öffentlichen Hand ist, ausreichend Parkraum für privatwirtschaftliche Unternehmen zu schaffen. Zu 3.: Es ist geplant, die Parkgebühren ausschließlich über Handytickets abzubuchen. Zu 4.: Die Städtische Verkehrspolizei wird Kontrollen durchführen. Zu 5.: Die Kontrollen werden lediglich sporadisch erfolgen können, da die personelle Situation engmaschige Kontrollen nicht zulässt. Auch intensivere Kontrollen würden nicht unbedingt das Parken der Busse verhindern. Bei im Ausland zugelassenen Fahrzeugen - wie es bei den Reisebussen oftmals der Fall ist - ist eine Verfolgung eines geringfügigen Parkverstoßes aufgrund internationaler Abkommen nicht möglich. Barverwarnungen können lediglich erfolgen, wenn die Fahrer vor Ort sind. Abschleppungen von Reisebussen sind mit einem erheblichen logistischen und somit auch zeitlichen Aufwand verbunden. Zudem können nur Fahrzeuge abgeschleppt werden, bei denen der Abschleppdienst unmittelbar ansetzen kann, das heißt, nur wenn kein anderes Fahrzeug dicht an einem Reisebus steht. Dessen ungeachtet teilt der Magistrat mit, dass im Bereich zwischen Camberger Straße und Postverteilzentrum das verbotswidrige Parken von Reisebussen mittlerweile durch markierte Sperrflächen und rot-weiße Abweise unterbunden wird. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 17.09.2019, V 1434