Neuordnung der Bewirtschaftung von Busparkplätzen an der Gutleutstraße - wie sieht die praktische Durchführung aus?
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 16.12.2019, ST 2282 Betreff: Neuordnung der Bewirtschaftung von
Busparkplätzen an der Gutleutstraße - wie sieht die praktische Durchführung
aus? Zu 1.: In
der Gutleutstraße werden zwischen Erntestraße und etwa Höhe Hausnummer 360 auf
der Nordseite kostenpflichtige Busparkplätze eingerichtet. Die Details hierzu
werden derzeit ausgearbeitet. Zu 2.: Die geplanten Parkflächen für Reisebusse werden nicht
ausreichend sein. Der Magistrat weist jedoch darauf hin, dass es nicht Aufgabe
der öffentlichen Hand ist, ausreichend Parkraum für privatwirtschaftliche
Unternehmen zu schaffen. Zu 3.: Es ist geplant, die Parkgebühren ausschließlich über
Handytickets abzubuchen. Zu 4.: Die Städtische Verkehrspolizei wird Kontrollen
durchführen. Zu 5.: Die Kontrollen werden lediglich sporadisch erfolgen
können, da die personelle Situation engmaschige Kontrollen nicht zulässt.
Auch intensivere Kontrollen würden
nicht unbedingt das Parken der Busse verhindern. Bei im Ausland zugelassenen
Fahrzeugen - wie es bei den Reisebussen oftmals der Fall ist - ist eine
Verfolgung eines geringfügigen Parkverstoßes aufgrund internationaler Abkommen
nicht möglich. Barverwarnungen können lediglich erfolgen, wenn die Fahrer vor
Ort sind. Abschleppungen von Reisebussen sind
mit einem erheblichen logistischen und somit auch zeitlichen Aufwand verbunden.
Zudem können nur Fahrzeuge abgeschleppt werden, bei denen der Abschleppdienst
unmittelbar ansetzen kann, das heißt, nur wenn kein anderes Fahrzeug dicht an
einem Reisebus steht. Dessen ungeachtet teilt der Magistrat mit, dass im
Bereich zwischen Camberger Straße und Postverteilzentrum das verbotswidrige
Parken von Reisebussen mittlerweile durch markierte Sperrflächen und rot-weiße
Abweise unterbunden wird. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 17.09.2019, V
1434