Transparenz und Offenheit bei den Planungen für die Umwidmung des Rennbahngeländes herstellen!
Vorlagentyp: V
Inhalt
S A C H S T A N D :
Auskunftsersuchen vom 28.11.2014, V 1175
entstanden aus Vorlage:
OF 930/5 vom
25.09.2014 Betreff: Transparenz und Offenheit bei den Planungen
für die Umwidmung des Rennbahngeländes herstellen! Vorgang: OM 3341/14 OBR 5; M 147/14; M 148/14;
M 151/14 Der Magistrat wird um Beantwortung folgender Fragen
gebeten: 1. In der 33. Sitzung des Ortsbeirats
5 hat der Wirtschaftsdezernent Markus Frank berichtet, dass die Stadt Frankfurt
vor der Vergabe des Rennbahngeländes insgesamt 20 Standorte geprüft hat. Welche
Standorte wurden im Einzelnen geprüft? Wie sieht das Ergebnis der Prüfung im
Detail aus? Welche Faktoren sprachen gegen die geprüften, dann aber verworfenen
Standorte? Welche Faktoren waren für die Wahl des Rennbahngeländes
ausschlaggebend? 2. In der
Magistratsvorlage vom 12.09.2014, M147, wird davon gesprochen, dass der
Galopprennsport nicht wirtschaftlich betrieben werden kann. Welche weiteren
Sportarten werden in Frankfurt nicht wirtschaftlich betrieben? Falls weitere
Sportarten in Frankfurt nicht wirtschaftlich betrieben werden können, droht
diesen Sportarten ebenfalls das Aus in der Sportstadt Frankfurt? 3. Welche Verträge hat die Hippodrom
GmbH mit dem Golfclub? Ist mit Kosten für eine Entschädigung des
Golfclub-Betreibers zu rechnen, falls es nicht doch noch zu einer Lösung kommt,
die allen Akteuren Raum auf dem Gelände gibt, und wie hoch werden diese
sein? 4. Die
Magistratsvorlage vom 12.09.2014, M148, gewährt dem Erbbauberechtigten ein
Rücktrittsrecht, falls das Gelände nicht zum 01.01.2016 übergeben werden kann.
Mit dem Rücktrittsrecht ist die Kostenübernahme in Höhe von maximal 900.000
Euro verbunden. Jedoch ist es laut Magistratsvorlage M 147 eventuell nötig, um
einen Bebauungsplan für das Rennbahngelände aufstellen zu können, den
Regionalen Flächennutzungsplan zu ändern. Ist im vorgenannten Fall der
vereinbarte Übergabetermin zum 01.01.2016 überhaupt realistisch? 5. Der in der Magistratsvorlage M 148
genannte Bodenrichtwert von 50 Euro pro Quadratmeter bezieht sich auf ein
Landschaftsschutzgebiet. Hätte der Bodenrichtwert nicht entsprechend angehoben
werden müssen, wenn das Landschaftsschutzgebiet nun in Bauland umgewidmet wird?
Aus welchem Grund wurde mit einem so niedrigen Bodenrichtwert gerechnet, wenn
in der unmittelbaren Nachbarschaft der Bodenrichtwert bei 500 Euro pro
Quadratmeter liegt? 6. Welche
Risiken sind mit der Vergabe des Rennbahngeländes an den DFB mit einem
Erbpachtzins in Höhe von 46 Euro pro Quadratmeter verbunden? Diese Frage stellt
sich vor dem Hintergrund, dass die Huarong-Gruppe im Jahr 2006 einen
Erbpachtzins von ca. 860 Euro pro Quadratmeter gezahlt hat. Ist es möglich,
dass die Huarong-Gruppe auf Schadensersatz klagen wird? Nicht zuletzt, weil die
Voraussetzungen, unter denen das Gelände gekauft wurde, nämlich freier Blick
auf Rennbahn und Golfplatz, nicht nur nicht mehr gegeben sein werden, sondern
zu erwarten ist, dass der DFB unmittelbar vor das Hotelgebäude bauen wird, was
keine Aussicht auf freies Gelände aus den Hotelzimmern mehr zulässt. 7. Welche Kosten kommen auf die Stadt
Frankfurt für die Bereithaltung von weiteren fünf Hektar Fläche für eine
eventuell zu bauende neue DFB-Zentrale auf dem Gelände zu? Warum wurde auf eine
Klausel verzichtet, die dem DFB einen zeitlichen Rahmen setzt, bis wann das
Gelände übernommen werden muss? 8. Was geschieht mit der Fläche, wenn der DFB sich
dann doch für den Bau einer neuen Zentrale an einem anderen Standort, z. B. in
Berlin, entscheidet? Wäre es nicht sinnvoller, die Fläche gleich dem DFB in
Erbpacht zu vergeben, wenn durch das zeitlich unbegrenzte Vorhalten der Fläche
der Stadt Frankfurt die Möglichkeit genommen wird, bestehende, lukrative
Pachtverträge aufrechtzuerhalten? 9. Die Stadt Frankfurt hat sich bereiterklärt, auf
eigene Kosten die Tribüne auf der Rennbahn abzureißen. Mit welchen Kosten ist
zu rechnen? Wie soll den Bürgern vermittelt werden, dass ein erst vor wenigen
Jahren mit städtischen Geldern saniertes Gebäude nun auf Kosten der Stadt
abgerissen werden wird? 10.
Von bereits bestehenden DFB-Leistungszentren ist bekannt, dass sie
Besuchermagneten sind. Wurde die verkehrliche Anbindung unter Berücksichtigung,
dass die unmittelbaren Anwohner rund um das Rennbahngelände keiner unzumutbaren
Belastung ausgesetzt werden sollen, bereits bedacht? Welche Kosten kommen
hierfür auf die Stadt zu? Wird der DFB an den Kosten beteiligt werden? 11. In der Magistratsvorlage vom
12.09.2014, M 151, soll die Übertragung der Geschäftsanteile der Hippodrom GmbH
geregelt werden. Die Hippodrom GmbH und der Nutzer der Rennbahn, das ist der
Renn-Klub e. V., sind jedoch nicht ein und dieselbe Rechtsperson. Aus
der Presse ist zu entnehmen, dass der Renn-Klub e. V. auf die
Einhaltung der V erträge bis 2024 besteht. Welche Verträge
bestehen mit dem Renn-Klub e. V. im Detail? Und welche Möglichkeiten
hat die Stadt diese Verträge zu lösen? Werden hier weitere Entschädigungen
fällig? Wenn ja, in welcher Höhe? 12. In der Ortsbeiratssitzung vom 12.09.2014
argumentierte der Wirtschafts- und Sportdezernent mit dem hohen Prestige und
den sprudelnden Steuereinnahmen, die durch den DFB generiert werden. Nachdem
hohes Prestige nicht in Euro zu messen ist, stellt sich die Frage, wie hoch
sind die Steuereinnahmen, die durch den DFB und seine Gesellschaften generiert
werden? Wenn sich die Umwidmung des Rennbahngeländes aufgrund der hohen
Steuereinnahmen für die Stadt rechnen soll, was wurde von Seiten des Magistrats
unternommen, den Verbleib des DFB mit seiner Zentrale und seinen Gesellschaften
zumindest für den Zeitraum der Erbpacht in Frankfurt zu sichern? Wurde dies
vertraglich geregelt? Wenn ja, wann wird dieser Vertrag der Öffentlichkeit
zugänglich gemacht? Begründung: In den Magistratsvorlagen M 147, M 148 und M 151
werden die Voraussetzungen geschaffen, einen Großteil des Rennbahngeländes an
den DFB zu übertragen. Nachdem im Kontext mit der Entscheidung für den DFB von
Seiten des Wirtschafts- und Sportdezernenten in der Sitzung des Ortsbeirats vom
12.09.14 stets die Wirtschaftlichkeit des Geländes ins Feld geführt wurde,
sollten alle Aspekte der künftigen Wirtschaftlichkeit in der Nutzung des
Rennbahngeländes genauestens in Augenschein genommen werden. Dazu zählen auch
die Details der Ausgestaltung des Vertrages mit dem DFB. Eine detaillierte
Auskunft zu den oben genannten Magistratsvorlagen ist einer offenen und
transparenten Planung bei der Umwidmung des Geländes, so wie sie der Ortsbeirat
5 in seiner Anregung vom 18.07.2014, OM 3341, gefordert hat, geschuldet.
Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 5
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 18.07.2014, OM 3341
Vortrag des
Magistrats vom 12.09.2014, M 147
Vortrag des
Magistrats vom 12.09.2014, M 148
Vortrag des
Magistrats vom 12.09.2014, M 151
Stellungnahme des
Magistrats vom 16.03.2015, ST 414
Aktenzeichen: 52 2