Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Transparenz und Offenheit bei den Planungen für die Umwidmung des Rennbahngeländes herstellen!

Vorlagentyp: V

Inhalt

S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 28.11.2014, V 1175 entstanden aus Vorlage: OF 930/5 vom 25.09.2014 Betreff: Transparenz und Offenheit bei den Planungen für die Umwidmung des Rennbahngeländes herstellen! Vorgang: OM 3341/14 OBR 5; M 147/14; M 148/14; M 151/14 Der Magistrat wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten: 1. In der 33. Sitzung des Ortsbeirats 5 hat der Wirtschaftsdezernent Markus Frank berichtet, dass die Stadt Frankfurt vor der Vergabe des Rennbahngeländes insgesamt 20 Standorte geprüft hat. Welche Standorte wurden im Einzelnen geprüft? Wie sieht das Ergebnis der Prüfung im Detail aus? Welche Faktoren sprachen gegen die geprüften, dann aber verworfenen Standorte? Welche Faktoren waren für die Wahl des Rennbahngeländes ausschlaggebend? 2. In der Magistratsvorlage vom 12.09.2014, M147, wird davon gesprochen, dass der Galopprennsport nicht wirtschaftlich betrieben werden kann. Welche weiteren Sportarten werden in Frankfurt nicht wirtschaftlich betrieben? Falls weitere Sportarten in Frankfurt nicht wirtschaftlich betrieben werden können, droht diesen Sportarten ebenfalls das Aus in der Sportstadt Frankfurt? 3. Welche Verträge hat die Hippodrom GmbH mit dem Golfclub? Ist mit Kosten für eine Entschädigung des Golfclub-Betreibers zu rechnen, falls es nicht doch noch zu einer Lösung kommt, die allen Akteuren Raum auf dem Gelände gibt, und wie hoch werden diese sein? 4. Die Magistratsvorlage vom 12.09.2014, M148, gewährt dem Erbbauberechtigten ein Rücktrittsrecht, falls das Gelände nicht zum 01.01.2016 übergeben werden kann. Mit dem Rücktrittsrecht ist die Kostenübernahme in Höhe von maximal 900.000 Euro verbunden. Jedoch ist es laut Magistratsvorlage M 147 eventuell nötig, um einen Bebauungsplan für das Rennbahngelände aufstellen zu können, den Regionalen Flächennutzungsplan zu ändern. Ist im vorgenannten Fall der vereinbarte Übergabetermin zum 01.01.2016 überhaupt realistisch? 5. Der in der Magistratsvorlage M 148 genannte Bodenrichtwert von 50 Euro pro Quadratmeter bezieht sich auf ein Landschaftsschutzgebiet. Hätte der Bodenrichtwert nicht entsprechend angehoben werden müssen, wenn das Landschaftsschutzgebiet nun in Bauland umgewidmet wird? Aus welchem Grund wurde mit einem so niedrigen Bodenrichtwert gerechnet, wenn in der unmittelbaren Nachbarschaft der Bodenrichtwert bei 500 Euro pro Quadratmeter liegt? 6. Welche Risiken sind mit der Vergabe des Rennbahngeländes an den DFB mit einem Erbpachtzins in Höhe von 46 Euro pro Quadratmeter verbunden? Diese Frage stellt sich vor dem Hintergrund, dass die Huarong-Gruppe im Jahr 2006 einen Erbpachtzins von ca. 860 Euro pro Quadratmeter gezahlt hat. Ist es möglich, dass die Huarong-Gruppe auf Schadensersatz klagen wird? Nicht zuletzt, weil die Voraussetzungen, unter denen das Gelände gekauft wurde, nämlich freier Blick auf Rennbahn und Golfplatz, nicht nur nicht mehr gegeben sein werden, sondern zu erwarten ist, dass der DFB unmittelbar vor das Hotelgebäude bauen wird, was keine Aussicht auf freies Gelände aus den Hotelzimmern mehr zulässt. 7. Welche Kosten kommen auf die Stadt Frankfurt für die Bereithaltung von weiteren fünf Hektar Fläche für eine eventuell zu bauende neue DFB-Zentrale auf dem Gelände zu? Warum wurde auf eine Klausel verzichtet, die dem DFB einen zeitlichen Rahmen setzt, bis wann das Gelände übernommen werden muss? 8. Was geschieht mit der Fläche, wenn der DFB sich dann doch für den Bau einer neuen Zentrale an einem anderen Standort, z. B. in Berlin, entscheidet? Wäre es nicht sinnvoller, die Fläche gleich dem DFB in Erbpacht zu vergeben, wenn durch das zeitlich unbegrenzte Vorhalten der Fläche der Stadt Frankfurt die Möglichkeit genommen wird, bestehende, lukrative Pachtverträge aufrechtzuerhalten? 9. Die Stadt Frankfurt hat sich bereiterklärt, auf eigene Kosten die Tribüne auf der Rennbahn abzureißen. Mit welchen Kosten ist zu rechnen? Wie soll den Bürgern vermittelt werden, dass ein erst vor wenigen Jahren mit städtischen Geldern saniertes Gebäude nun auf Kosten der Stadt abgerissen werden wird? 10. Von bereits bestehenden DFB-Leistungszentren ist bekannt, dass sie Besuchermagneten sind. Wurde die verkehrliche Anbindung unter Berücksichtigung, dass die unmittelbaren Anwohner rund um das Rennbahngelände keiner unzumutbaren Belastung ausgesetzt werden sollen, bereits bedacht? Welche Kosten kommen hierfür auf die Stadt zu? Wird der DFB an den Kosten beteiligt werden? 11. In der Magistratsvorlage vom 12.09.2014, M 151, soll die Übertragung der Geschäftsanteile der Hippodrom GmbH geregelt werden. Die Hippodrom GmbH und der Nutzer der Rennbahn, das ist der Renn-Klub e. V., sind jedoch nicht ein und dieselbe Rechtsperson. Aus der Presse ist zu entnehmen, dass der Renn-Klub e. V. auf die Einhaltung der V erträge bis 2024 besteht. Welche Verträge bestehen mit dem Renn-Klub e. V. im Detail? Und welche Möglichkeiten hat die Stadt diese Verträge zu lösen? Werden hier weitere Entschädigungen fällig? Wenn ja, in welcher Höhe? 12. In der Ortsbeiratssitzung vom 12.09.2014 argumentierte der Wirtschafts- und Sportdezernent mit dem hohen Prestige und den sprudelnden Steuereinnahmen, die durch den DFB generiert werden. Nachdem hohes Prestige nicht in Euro zu messen ist, stellt sich die Frage, wie hoch sind die Steuereinnahmen, die durch den DFB und seine Gesellschaften generiert werden? Wenn sich die Umwidmung des Rennbahngeländes aufgrund der hohen Steuereinnahmen für die Stadt rechnen soll, was wurde von Seiten des Magistrats unternommen, den Verbleib des DFB mit seiner Zentrale und seinen Gesellschaften zumindest für den Zeitraum der Erbpacht in Frankfurt zu sichern? Wurde dies vertraglich geregelt? Wenn ja, wann wird dieser Vertrag der Öffentlichkeit zugänglich gemacht? Begründung: In den Magistratsvorlagen M 147, M 148 und M 151 werden die Voraussetzungen geschaffen, einen Großteil des Rennbahngeländes an den DFB zu übertragen. Nachdem im Kontext mit der Entscheidung für den DFB von Seiten des Wirtschafts- und Sportdezernenten in der Sitzung des Ortsbeirats vom 12.09.14 stets die Wirtschaftlichkeit des Geländes ins Feld geführt wurde, sollten alle Aspekte der künftigen Wirtschaftlichkeit in der Nutzung des Rennbahngeländes genauestens in Augenschein genommen werden. Dazu zählen auch die Details der Ausgestaltung des Vertrages mit dem DFB. Eine detaillierte Auskunft zu den oben genannten Magistratsvorlagen ist einer offenen und transparenten Planung bei der Umwidmung des Geländes, so wie sie der Ortsbeirat 5 in seiner Anregung vom 18.07.2014, OM 3341, gefordert hat, geschuldet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.07.2014, OM 3341 Vortrag des Magistrats vom 12.09.2014, M 147 Vortrag des Magistrats vom 12.09.2014, M 148 Vortrag des Magistrats vom 12.09.2014, M 151 Stellungnahme des Magistrats vom 16.03.2015, ST 414 Aktenzeichen: 52 2

Verknüpfte Vorlagen