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Bestellung eines Erbbaurechts an Flächen bzw. Teilflächen der Grundstücke in Frankfurt a. M., Gemarkung Wald, Flur 610, Flurstücke 14/1, 16/5 und 16/8, Schwarzwaldstraße 125 - 127 a und Rennbahnstraße für die Akademie des Deutschen Fußball-Bundes e. V. (D

Vorlagentyp: M

Inhalt

Vortrag des Magistrats vom 12.09.2014, M 148

Betreff: Bestellung eines Erbbaurechts an Flächen bzw. Teilflächen der Grundstücke in Frankfurt a. M., Gemarkung Wald, Flur 610, Flurstücke 14/1, 16/5 und 16/8, Schwarzwaldstraße 125 - 127 a und Rennbahnstraße für die Akademie des Deutschen Fußball-Bundes e. V. (DFB) I. Dem Abschluss eines Erbbauvertrages wird auf folgender Grundlage zugestimmt: Erbbauberechtigter Deutscher Fußball-Bund e.V. Otto-Fleck-Schneise 6 60528 Frankfurt am Main Erbbaugrundstück Gemarkung Wald, Flur 610, Flurstück 14/1,16/5 und 16/8 Schwarzwaldstraße 125 - 127 a und Rennbahnstraße ca. 15 ha zuzüglich ca. 5 ha optionale Erweiterungsfläche Die noch zu vermessende Fläche ist aus den beigefügten Lageplänen ersichtlich. Erbbauzeit 99 Jahre; Anspruch auf Vorrecht bei Erneuerung des Erbbaurechts Erbbauzins 6.835.000,-- kapitalisiert für ca. 15 ha Anpassung Im Falle der Inanspruchnahme der optionale Erweiterungsfläche wird der derzeitige Wert (4% von 46,-- €/m2) stichtagsbezogen verändert um den Verbraucherpreisindex und unter Berücksichtigung der Restlaufzeit entsprechend als Erbbauzins zusätzlich kapitalisiert (4% p.a., vierteljährlich vorschüssige Fälligkeit) festgesetzt. Besondere Bedingungen a) Die Leitungen der Stadt und anderer Versorgungsträger sind dinglich zu sichern. b) Für den Fall eines Verkaufs des Erbbaurechts wird zu Gunsten der Stadt Frankfurt am Main ein Vorkaufsrecht begründet; ebenso erhält der DFB ein Vorkaufsrecht bei Veräußerung des Grundstücks. c) Der Erbbauberechtigte verpflichtet sich, sicherzustellen und nachzuweisen, dass im Falle einer Neubebauung die Gebäude für Büro-, Schulungs- und Unterkunftsnutzungen den Passivhaus-Standard oder einen vergleichbaren Standard einhalten. Der Nachweis erfolgt über Vorlage des "Passivhaus-Projektierungs-Pakets" des Passivhaus-Instituts in Darmstadt oder einem gleichwertigen Institut bei dem jeweiligen Grundstückseigentümer. Für Depot-, Lager- und Sportgebäude wird mit einem ganzheitlichen Energiekonzept nachgewiesen, dass die energiepolitischen Ziele und Beschlüsse der Stadt unter vertretbarem Aufwand umgesetzt werden. Sollte die Einhaltung des Passivhaus-Standards nicht möglich sein, wird sichergestellt, dass künftige Gebäude eine um mindestens 30% bessere Energieeffizienz einhalten, als die jeweils aktuell gültige Energieeinsparverordnung (EnEV) vorgibt. Rechts- und Sachmängelhaftung: Das Grundstück und aufstehende Gebäude werden auf sog. schädliche Bodenveränderungen und andere Umweltbelastungen anthropogenen oder geogenen Ursprungs untersucht. Eine Regelung zur Übernahme der Kosten einer ggf. anfallenden Beseitigung von Altlasten wird mit dem Erbbauberechtigten getroffen. Im Übrigen wird das Grundstück so übergeben, wie es daliegt, ohne weitere Haftung für offene oder verdeckte Sach- und Rechtsmängel, insbesondere für die Beschaffenheit des Untergrundes und Art und Maß der Bebaubarkeit sowie für Altlasten und/oder schädliche Bodenveränderungen gemäß Bundesbodenschutzgesetz (BBodenSchG), für Ansprüche nach dem Umweltschadensgesetz (USchadG) und wasserrechtlichen Vorschriften, sowie für Nachbaransprüche jeder Art. Das Grundstück ist frei von Nutzungsverhältnissen Dritter zu übergeben. Die aufstehenden Gebäude werden auf Kosten des Erbbauberechtigten abgebrochen - mit Ausnahme der Tribüne. Deren Abbruchkosten sind von der Stadt zu tragen. Rücktrittsrechte Der Erbbauberechtigte erhält ein Rücktrittsrecht für den Fall, dass a) das Grundstück nicht fristgerecht am

  1. 1.2016 ohne einschränkende Rechte Dritter von der Stadt Frankfurt übergeben werden kann, oder b) kein Planungsrecht besteht und eine vollziehbare Baugenehmigung, vorausgesetzt rechtzeitige Bauantragstellung im Rahmen des vorgegebenen Planungsrechts (B-Plan ist in Vorbereitung), nicht erteilt werden kann. Im Falle des Rücktritts beteiligt sich die Stadt an den vom Erbbauberechtigten im Hinblick auf das beabsichtigte Bauvorhaben vergeblich aufgewendeten Kosten bis zu einer Obergrenze von 900.000 €. Der Erbbauberechtigte hat über diese Kosten und deren Angemessenheit Rechnung zu legen. Kosten und Steuern Alle Kosten der Vertragsdurchführung gehen zu Lasten des Erbbauberechtigten. Ausgenommen hiervon sind etwaige Kosten der Stadt für ihre eigene Vertretung (Vollmachten etc.). Verrechnung Kontengruppe 50 - Erträge aus Erbbaurechten Der Magistrat, das Dezernat II - Liegenschaftsamt -, wird bevollmächtigt und beauftragt, die Vorlage zu vollziehen. II. Der Erbbauzins beruht auf einem Bodenwert von ca. 46,-- €/m2 und 4 % Liegenschaftszins als Verhandlungsergebnis. Die Kapitalisierungsrechnung unterstellt vierteljährlich vorschüssige Fälligkeit. Es dient zur Kenntnis, dass der Bodenrichtwert für den Rennbahnbereich 50,-- €/m2 beträgt. Die vorliegende Unterschreitung des Bodenrichtwerts ist als angemessen zu betrachten, weil die aufstehenden Gebäude auf Kosten des Erbbauberechtigten abgebrochen werden. Begründung: Mit Blick auf künftige Entwicklungen im Vereins- und Verbandsfußball möchte der Deutsche Fußball Bund e.V. (DFB) eine Vorreiter-Rolle übernehmen - national wie international. Ziel des DFB ist es, diesen fortschreitenden Entwicklungsprozess aktiv zu gestalten. Hierfür plant der DFB, einen Campus mit vielfältigen Nutzungen und Funktionen zu errichten, und hat sich bewusst für einen Standort in Frankfurt am Main entschieden. Der geplante DFB-Campus umfasst unter anderem eine DFB-Akademie. Diese spielt für die künftige Entwicklung des DFB eine tragende Rolle. Sie ist eine Investition in die Zukunft und somit in den Standort Frankfurt am Main. Mit dem geplanten Bau der Akademie sollen in erster Linie zukunftsorientierte Aus- und Fortbildungs- sowie Trainingsangebote für die Leistungsträger des Fußballs (Spieler/-innen, Trainer/-innen, Schiedsrichter/-innen, Manager/-innen) geschaffen werden. Darüber hinaus soll die Entwicklung des Fußballs innovativ vorangetrieben werden. Die Akademie umfasst alle erforderlichen Einrichtungen für Spieler/-innen, Trainer/-innen und Schiedsrichter/-innen: vor allem Sporteinrichtungen wie Trainingsfelder, Hallen, Fitnesseinrichtungen, Schulungsräume und Übernachtungsangebote. Außerdem werden dort Sportwissenschaftler/-innen, Mediziner/-innen und Physiotherapeuten zusammenkommen und arbeiten, um ihr Wissen und ihre Kompetenzen nicht nur im Trainingsbetrieb einzubringen sondern auch aktiv weiterzuentwickeln. Neben der Akademie ist geplant an dem Standort eine neue DFB-Zentrale zu errichten. Für diese anspruchsvolle Planungs- und Bauaufgabe sieht der Bauherr in Kooperation mit der Stadt Frankfurt am Main einen zweistufigen Realisierungswettbewerb vor, welcher auf die derzeit sich in der Durchführung befindenden Untersuchungen in Bezug auf Vereinbarkeit von Nutzungen und naturschutzrechtlichen Belangen aufbauen wird. Die Auslobung des Wettbewerbs ist für Herbst 2014 vorgesehen. Parallel muss für das geplante Projekt neues Planungsrecht geschaffen und ein entsprechender Bebauungsplan aufgestellt werden. Der hierfür notwendige Beschluss wird gesondert vorgelegt. Mit Beschluss § 4839 vom 24.07.2014 hat die Stadtverordnetenversammlung entschieden, dass für die Bereiche, die nicht durch den DFB benötigt werden, ein Freizeitsport- und Landschaftspark vorzusehen ist. Dieser soll unter Beteiligung der Bevölkerung konzipiert und gestaltet werden. Der Magistrat rechnet damit, dass diese Planungen nach Abschluss des Realisierungswettbewerbes im

  2. Quartal 2015 begonnen werden können. Ausbaustufe 1 Ausbaustufe 2Nebenvorlage: Antrag vom 25.09.2014, NR 1021 Antrag vom 01.10.2014, NR 1025 Antrag vom 01.10.2014, NR 1026 Antrag vom 07.10.2014, NR 1030 Antrag vom 08.10.2014, NR 1031

Beratungsverlauf 10 Sitzungen

Sitzung 33
Ausschusses für Umwelt und Sport
TO I, TOP 10
Angenommen
1. a) Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Umwelt und Sport die Beratung der Vorlage M 148 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. b) Es dient zur Kenntnis, dass Herr Stadtv. Deusinger gemäß § 25 HGO an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen und den Sitzungssaal verlassen hat. 2. a) Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Umwelt und Sport die Beratung der Vorlage NR 1021 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. b) Es dient zur Kenntnis, dass Herr Stadtv. Deusinger gemäß § 25 HGO an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen und den Sitzungssaal verlassen hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Umwelt und Sport die Beratung der Vorlage NR 1025 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.
Zustimmung:
CDU Grüne SPD Linke Freie Wähler
Sitzung 33
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
TO I, TOP 16
Angenommen
1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage M 148 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage NR 1021 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage NR 1025 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage NR 1026 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 5. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage NR 1030 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 6. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage NR 1031 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.
Zustimmung:
CDU Grüne SPD Linke FDP Freie Wähler Römer
Sitzung 34
OBR 5
TO I, TOP 43
Zurückgestellt / Beraten
1. a) Die Vorlage M 148 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 2. a) Die Vorlage NR 1026 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.
Zustimmung:
CDU Grüne FAG
Ablehnung:
SPD FDP
Sitzung 34
Haupt- und Finanzausschusses
TO I, TOP 20
Angenommen
1. Der Vorlage M 148 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1021 wird abgelehnt. 3. Es dient zur Kenntnis, dass die Vorlage NR 1025 durch die Vorlage NR 1026 ersetzt wird. 4. Die Vorlage NR 1026 wird abgelehnt. 5. Die Vorlage NR 1030 wird abgelehnt. 6. a) Die Vorlage NR 1031 wird abgelehnt. b) Es dient zur Kenntnis, dass Herr Stadtverordneter Deusinger gemäß § 25 HGO an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen und den Sitzungssaal verlassen hat.
Zustimmung:
CDU Grüne
Ablehnung:
SPD Linke FDP Freie Wähler Elf Piraten Römer Elf Piraten Und Römer
Sitzung 35
Stadtverordnetenversammlung
TO I, TOP 5
Angenommen
1. 1. Der Vorlage M 148 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Es dient zur Kenntnis, dass Herr Stadtverordneter Deusinger gemäß § 25 HGO an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen und den Sitzungssaal verlassen hat. Die Außenlautsprecherübertragung und der Audiostream waren abgeschaltet. 3. Es dient zur Kenntnis, dass die RÖMER-Fraktion einen Antrag auf Einrichtung eines Akteneinsichtsausschusses an den Vorsitzenden übergibt. Namentliche Abstimmung zur Vorlage M 148 auf Antrag der LINKE.- und RÖMER-Fraktion: Stadtverordneter Amann Ja* Stadtverordnete Arslaner-Gölbasi fehlt Stadtverordnete auf der Heide Ja Stadtverordnete Ayyildiz fehlt Stadtverordneter Baier Ja Stadtverordnete Barbosa de Lima Ja Stadtverordneter Dr. Betakis Ja* Stadtverordnete Brein Ja Stadtverordneter Brillante fehlt Stadtverordnete Burkert Ja Stadtverordneter Burkhardt Ja Stadtverordnete Busch Ja* Stadtverordnete Czerny Ja Stadtverordneter Daum Ja Stadtverordnete David Ja Stadtverordneter Deusinger fehlt Stadtverordnete Diallo Ja Stadtverordnete Ditfurth Nein Stadtverordnete Dörhöfer Ja Stadtverordneter Dr. Dürbeck Ja Stadtverordneter Emmerling Ja* Stadtverordnete Fischer Ja Stadtverordneter Förster Ja* Stadtverordneter Dr. Gärtner Nein Stadtverordneter Gerhardt Ja Stadtverordnete Hanisch Ja Stadtverordneter Dr. Harsche Ja Stadtverordneter Heimpel Ja* Stadtverordneter Heuser Ja Stadtverordneter Homeyer Ja Stadtverordneter Hübner fehlt Stadtverordneter Josef fehlt Stadtverordnete Kauder Ja Stadtverordneter Kirchner Ja Stadtverordneter Kliehm fehlt Stadtverordneter Klingelhöfer Ja* Stadtverordneter Knudt Ja* Stadtverordneter Dr. Kößler Ja Stadtverordneter Krebs fehlt Stadtverordnete Lang Ja Stadtverordneter Lange Ja Stadtverordneter Langer fehlt Stadtverordnete Latsch fehlt Stadtverordneter zu Löwenstein Ja Stadtverordnete Loizides fehlt Stadtverordneter Maier Ja Stadtverordnete Meister Ja Stadtverordnete Momsen Ja Stadtverordnete Moussa Nein Stadtverordneter Müller Nein Stadtverordneter Münz Ja Stadtverordnete Nazarenus-Vetter fehlt Stadtverordneter Ochs Nein Stadtverordneter Oesterling Ja* Stadtverordnete Pauli Nein Stadtverordneter Paulsen Ja Stadtverordneter Pawlik Ja* Stadtverordneter Podstatny Ja* Stadtverordneter Popp Ja Stadtverordnete Purkhardt Ja Stadtverordneter Quirin Ja Stadtverordneter Dr. Dr. Rahn Nein Stadtverordneter Reininger Nein Stadtverordneter Reiß Ja Stadtverordnete Rinn Nein Stadtverordneter Dr. Römer Nein Stadtverordneter Schenk Nein Stadtverordnete Scheurich Ja* Stadtverordneter Dr. Schmitt Ja Stadtverordnete Schubring Ja Stadtverordneter Serke Ja Stadtverordneter Dr. Seubert Ja Stadtverordneter Siefert Ja Stadtverordneter Siegler Ja Stadtverordneter Stapf Ja Stadtverordneter Stock Ja Stadtverordnete Streb-Hesse Ja* Stadtverordnete Tafel-Stein Nein Stadtverordneter Taskin Ja Stadtverordnete Dr. Teufel Ja Stadtverordnete Thiele Nein Stadtverordnete Triantafillidou Ja Stadtverordneter Trinklein Ja Stadtverordneter Tschierschke Ja* Stadtverordneter Ulshöfer fehlt Stadtverordneter Vielhauer Ja Stadtverordneter Freiherr von Wangenheim Nein Stadtverordneter Arnold Weber Ja* Stadtverordnete Sylvia Weber Ja* Stadtverordnete Weil-Döpel fehlt Stadtverordnete Werner Ja Stadtverordnete Dr. Weyland Ja Stadtverordnete Dr. Wolter-Brandecker Ja* * = Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1026 2. Die Vorlage NR 1021 wird abgelehnt. 3. Es dient zur Kenntnis, dass die Vorlage NR 1025 durch die Vorlage NR 1026 ersetzt wird. 4. Die Vorlage NR 1026 wird abgelehnt. 5. Die Vorlage NR 1030 wird abgelehnt. 6. a) Die Vorlage NR 1031 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten zu Löwenstein, auf der Heide, Tafel-Stein, Emmerling, Dr. Dr. Rahn, Pauli und Müller sowie von Stadtrat Frank dienen zur Kenntnis.
Zustimmung:
CDU Grüne SPD Linke Elf Piraten
Ablehnung:
FDP Freie Wähler Römer ÖkoLinX-ARL Römer Und Ökolinx-Arl
Sitzung 35
OBR 5
TO I, TOP 9
Zurückgestellt / Beraten
1. Die Vorlage M 148 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage NR 1026 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 36
OBR 5
TO I, TOP 13
Abgelehnt
1. Die Vorlage M 148 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage NR 1026 wird abgelehnt.
Zustimmung:
CDU Grüne
Ablehnung:
SPD FDP Freie Wähler
Enthaltung:
FAG
Sitzung 37
OBR 5
TO I, TOP 11
Zurückgestellt / Beraten
Die Vorlage M 148 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 38
OBR 5
TO I, TOP 10
Zurückgestellt / Beraten
Die Vorlage M 148 wird zurückgestellt, bis der Bürgerentscheid zum Rennbahn-Areal stattgefunden hat.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 42
OBR 5
TO I, TOP 10
Angenommen
Der Vorlage M 148 wird zugestimmt.
Zustimmung:
CDU Grüne SPD FDP Frau Hofmann
Ablehnung:
Herr Kehrmann

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