Bestellung eines Erbbaurechts an Flächen bzw. Teilflächen der Grundstücke in Frankfurt a. M., Gemarkung Wald, Flur 610, Flurstücke 14/1, 16/5 und 16/8, Schwarzwaldstraße 125 - 127 a und Rennbahnstraße für die Akademie des Deutschen Fußball-Bundes e. V. (D
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D :
Vortrag des Magistrats vom 12.09.2014, M
148 Betreff: Bestellung eines Erbbaurechts an Flächen
bzw. Teilflächen der Grundstücke in Frankfurt a. M., Gemarkung Wald, Flur 610,
Flurstücke 14/1, 16/5 und 16/8, Schwarzwaldstraße 125 - 127 a und
Rennbahnstraße für die Akademie des Deutschen Fußball-Bundes e. V. (DFB)
I. Dem
Abschluss eines Erbbauvertrages wird auf folgender Grundlage zugestimmt:
Erbbauberechtigter
Deutscher Fußball-Bund e.V.
Otto-Fleck-Schneise 6
60528 Frankfurt am Main
Erbbaugrundstück Gemarkung Wald, Flur 610,
Flurstück 14/1,16/5 und
16/8 Schwarzwaldstraße 125 - 127 a und Rennbahnstraße ca. 15 ha zuzüglich ca.
5 ha optionale Erweiterungsfläche Die noch zu vermessende Fläche ist
aus den beigefügten Lageplänen ersichtlich. Erbbauzeit 99 Jahre; Anspruch auf Vorrecht bei
Erneuerung des Erbbaurechts Erbbauzins 6.835.000,-- kapitalisiert für ca.
15 ha Anpassung Im Falle der Inanspruchnahme der
optionale Erweiterungsfläche wird der derzeitige Wert (4% von 46,-- €/m2)
stichtagsbezogen verändert um den Verbraucherpreisindex und unter
Berücksichtigung der Restlaufzeit entsprechend als Erbbauzins zusätzlich
kapitalisiert (4% p.a., vierteljährlich vorschüssige Fälligkeit)
festgesetzt. Besondere Bedingungen
a) Die Leitungen der Stadt und
anderer Versorgungsträger sind dinglich zu sichern.
b) Für den Fall eines Verkaufs des
Erbbaurechts wird zu Gunsten der Stadt Frankfurt am Main ein Vorkaufsrecht
begründet; ebenso erhält der DFB ein Vorkaufsrecht bei Veräußerung des
Grundstücks. c) Der Erbbauberechtigte
verpflichtet sich, sicherzustellen und nachzuweisen, dass im Falle einer
Neubebauung die Gebäude für Büro-, Schulungs- und Unterkunftsnutzungen den
Passivhaus-Standard oder einen vergleichbaren Standard einhalten. Der
Nachweis erfolgt über Vorlage des "Passivhaus-Projektierungs-Pakets" des
Passivhaus-Instituts in Darmstadt oder einem gleichwertigen Institut bei dem
jeweiligen Grundstückseigentümer. Für Depot-, Lager- und Sportgebäude
wird mit einem ganzheitlichen Energiekonzept nachgewiesen, dass die
energiepolitischen Ziele und Beschlüsse der Stadt unter vertretbarem Aufwand
umgesetzt werden. Sollte die Einhaltung des
Passivhaus-Standards nicht möglich sein, wird sichergestellt, dass künftige
Gebäude eine um mindestens 30% bessere Energieeffizienz einhalten, als die
jeweils aktuell gültige Energieeinsparverordnung (EnEV) vorgibt.
Rechts- und Sachmängelhaftung:
Das Grundstück und
aufstehende Gebäude werden auf sog. schädliche Bodenveränderungen und andere
Umweltbelastungen anthropogenen oder geogenen Ursprungs untersucht. Eine
Regelung zur Übernahme der Kosten einer ggf. anfallenden Beseitigung von
Altlasten wird mit dem Erbbauberechtigten getroffen.
Im Übrigen wird das Grundstück so
übergeben, wie es daliegt, ohne weitere Haftung für offene oder verdeckte
Sach- und Rechtsmängel, insbesondere für die Beschaffenheit des Untergrundes
und Art und Maß der Bebaubarkeit sowie für Altlasten und/oder schädliche
Bodenveränderungen gemäß Bundesbodenschutzgesetz (BBodenSchG), für Ansprüche
nach dem Umweltschadensgesetz (USchadG) und wasserrechtlichen Vorschriften,
sowie für Nachbaransprüche jeder Art. Das Grundstück ist frei von
Nutzungsverhältnissen Dritter zu übergeben. Die aufstehenden Gebäude werden
auf Kosten des Erbbauberechtigten abgebrochen - mit Ausnahme der Tribüne.
Deren Abbruchkosten sind von der Stadt zu tragen.
Rücktrittsrechte Der Erbbauberechtigte erhält ein
Rücktrittsrecht für den Fall, dass a) das Grundstück nicht
fristgerecht am 1.1.2016 ohne einschränkende Rechte Dritter von der Stadt
Frankfurt übergeben werden kann, oder b) kein Planungsrecht besteht und
eine vollziehbare Baugenehmigung, vorausgesetzt rechtzeitige
Bauantragstellung im Rahmen des vorgegebenen Planungsrechts (B-Plan ist in
Vorbereitung), nicht erteilt werden kann. Im Falle des Rücktritts beteiligt
sich die Stadt an den vom Erbbauberechtigten im Hinblick auf das
beabsichtigte Bauvorhaben vergeblich aufgewendeten Kosten bis zu einer
Obergrenze von 900.000 €. Der Erbbauberechtigte hat über
diese Kosten und deren Angemessenheit Rechnung zu legen.
Kosten und Steuern Alle Kosten der
Vertragsdurchführung gehen zu Lasten des Erbbauberechtigten. Ausgenommen
hiervon sind etwaige Kosten der Stadt für ihre eigene Vertretung (Vollmachten
etc.). Verrechnung Kontengruppe 50 - Erträge aus
Erbbaurechten Der Magistrat, das Dezernat II - Liegenschaftsamt -,
wird bevollmächtigt und beauftragt, die Vorlage zu vollziehen. II. Der Erbbauzins beruht auf
einem Bodenwert von ca. 46,-- €/m2 und 4 % Liegenschaftszins als
Verhandlungsergebnis. Die Kapitalisierungsrechnung unterstellt vierteljährlich
vorschüssige Fälligkeit. Es dient zur Kenntnis, dass der Bodenrichtwert für den
Rennbahnbereich 50,-- €/m2 beträgt. Die vorliegende Unterschreitung des
Bodenrichtwerts ist als angemessen zu betrachten, weil die aufstehenden Gebäude
auf Kosten des Erbbauberechtigten abgebrochen werden. Begründung: Mit Blick auf künftige Entwicklungen im Vereins- und
Verbandsfußball möchte der Deutsche Fußball Bund e.V. (DFB) eine
Vorreiter-Rolle übernehmen - national wie international. Ziel des DFB ist es,
diesen fortschreitenden Entwicklungsprozess aktiv zu gestalten. Hierfür plant
der DFB, einen Campus mit vielfältigen Nutzungen und Funktionen zu errichten,
und hat sich bewusst für einen Standort in Frankfurt am Main entschieden. Der
geplante DFB-Campus umfasst unter anderem eine DFB-Akademie. Diese spielt für
die künftige Entwicklung des DFB eine tragende Rolle. Sie ist eine Investition
in die Zukunft und somit in den Standort Frankfurt am Main. Mit dem geplanten Bau der Akademie sollen in erster
Linie zukunftsorientierte Aus- und Fortbildungs- sowie Trainingsangebote für
die Leistungsträger des Fußballs (Spieler/-innen, Trainer/-innen,
Schiedsrichter/-innen, Manager/-innen) geschaffen werden. Darüber hinaus soll
die Entwicklung des Fußballs innovativ vorangetrieben werden. Die Akademie
umfasst alle erforderlichen Einrichtungen für Spieler/-innen, Trainer/-innen
und Schiedsrichter/-innen: vor allem Sporteinrichtungen wie Trainingsfelder,
Hallen, Fitnesseinrichtungen, Schulungsräume und Übernachtungsangebote.
Außerdem werden dort Sportwissenschaftler/-innen, Mediziner/-innen und
Physiotherapeuten zusammenkommen und arbeiten, um ihr Wissen und ihre
Kompetenzen nicht nur im Trainingsbetrieb einzubringen sondern auch aktiv
weiterzuentwickeln. Neben der Akademie ist geplant an dem Standort eine neue
DFB-Zentrale zu errichten. Für diese anspruchsvolle Planungs- und Bauaufgabe
sieht der Bauherr in Kooperation mit der Stadt Frankfurt am Main einen
zweistufigen Realisierungswettbewerb vor, welcher auf die derzeit sich in der
Durchführung befindenden Untersuchungen in Bezug auf Vereinbarkeit von
Nutzungen und naturschutzrechtlichen Belangen aufbauen wird. Die Auslobung des
Wettbewerbs ist für Herbst 2014 vorgesehen. Parallel muss für das geplante Projekt neues
Planungsrecht geschaffen und ein entsprechender Bebauungsplan aufgestellt
werden. Der hierfür notwendige Beschluss wird gesondert vorgelegt. Mit Beschluss § 4839 vom 24.07.2014 hat die
Stadtverordnetenversammlung entschieden, dass für die Bereiche, die nicht durch
den DFB benötigt werden, ein Freizeitsport- und Landschaftspark vorzusehen ist.
Dieser soll unter Beteiligung der Bevölkerung konzipiert und gestaltet
werden. Der Magistrat rechnet damit, dass diese Planungen nach Abschluss
des Realisierungswettbewerbes im 2. Quartal 2015 begonnen werden können.
Ausbaustufe 1 Ausbaustufe 2 Vertraulichkeit: Nein
Nebenvorlage:
Antrag vom
25.09.2014, NR 1021
Antrag vom
01.10.2014, NR 1025
Antrag vom
01.10.2014, NR 1026
Antrag vom
07.10.2014, NR 1030
Antrag vom
08.10.2014, NR 1031
dazugehörende Vorlage:
Anfrage vom
25.09.2014, A 686
Antrag vom
25.09.2014, OF
930/5
Auskunftsersuchen vom 28.11.2014, V 1175
Antrag vom
09.04.2015, OF
1068/5
Vortrag des Magistrats vom 22.01.2016, M 22
Vortrag des
Magistrats vom 27.10.2017, M 212
Zuständige Ausschüsse:
Haupt- und
Finanzausschuss
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau
Ausschuss für
Umwelt und Sport Beratung im Ortsbeirat: 5 Versandpaket:
17.09.2014 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des
Ausschusses für Umwelt und Sport am 02.10.2014, TO I, TOP 10
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. a) Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für
Umwelt und Sport die Beratung der Vorlage M 148 auf den Haupt- und
Finanzausschuss delegiert hat. b) Es dient zur Kenntnis, dass Herr
Stadtv. Deusinger gemäß § 25 HGO an der Beratung und Abstimmung nicht
teilgenommen und den Sitzungssaal verlassen hat.
2. a) Es dient
zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Umwelt und Sport die Beratung der
Vorlage NR 1021 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. b)
Es dient zur Kenntnis, dass Herr Stadtv. Deusinger gemäß § 25 HGO an der
Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen und den Sitzungssaal verlassen
hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für
Umwelt und Sport die Beratung der Vorlage NR 1025 auf den Haupt- und
Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und FREIE WÄHLER
zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und FREIE WÄHLER
zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und FREIE WÄHLER
33. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 09.10.2014, TO I, TOP
16 Bericht: TO I
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage M 148 auf den Haupt-
und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur
Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung
der Vorlage NR 1021 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.
3. Es dient zur
Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung
der Vorlage NR 1025 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.
4. Es dient zur
Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung
der Vorlage NR 1026 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.
5. Es dient zur
Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung
der Vorlage NR 1030 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.
6. Es dient zur
Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung
der Vorlage NR 1031 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.
Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und
RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und
RÖMER zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und
RÖMER zu 4. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und
RÖMER zu 5. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und
RÖMER zu 6. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und
RÖMER 34. Sitzung des OBR 5
am 10.10.2014, TO I, TOP 43 Beschluss: 1. a) Die
Vorlage M 148 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls
zurückzustellen.
2. a) Die Vorlage NR 1026 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung
wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.
Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE und FAG gegen SPD und FDP (= Beratung)
zu 2. CDU, GRÜNE und FAG gegen SPD und FDP (= Beratung)
34. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 14.10.2014, TO I, TOP 20
Der Antrag der FDP, die Beratung dieses
Tagesordnungspunktes bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen,
wird mit den Stimmen von CDU, GRÜNE, SPD und ELF Piraten gegen die Stimmen
von FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER bei Enthaltung der LINKE. abgelehnt.
Bericht: TO I
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Der Vorlage M 148 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1021 wird abgelehnt.
3. Es dient zur
Kenntnis, dass die Vorlage NR 1025 durch die Vorlage NR 1026 ersetzt wird.
4. Die Vorlage
NR 1026 wird abgelehnt. 5. Die Vorlage NR 1030 wird abgelehnt.
6. a) Die
Vorlage NR 1031 wird abgelehnt. b) Es dient zur Kenntnis, dass Herr
Stadtverordneter Deusinger gemäß § 25 HGO an der Beratung und Abstimmung
nicht teilgenommen und den Sitzungssaal verlassen hat.
Abstimmung:
zu 1. CDU und GRÜNE gegen SPD (= Annahme im Rahmen NR
1026) sowie LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER (= Ablehnung)
zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und ELF Piraten gegen FDP,
FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) zu 4. CDU, GRÜNE, FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER gegen SPD,
LINKE. ELF Piraten (= Annahme) zu 5. CDU, GRÜNE, SPD, FDP, ELF Piraten und RÖMER gegen
LINKE. und FREIE WÄHLER (= Annahme) zu 6. a) CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und ELF Piraten gegen
FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu
1: ÖkoLinX-ARL (M 148, NR 1026 und NR 1030 = Ablehnung, NR 1021 und
NR 1031 = Annahme) 35. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 16.10.2014, TO I, TOP 5
Beschluss: 1. 1. Der
Vorlage M 148 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Es dient
zur Kenntnis, dass Herr Stadtverordneter Deusinger gemäß § 25 HGO an der
Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen und den Sitzungssaal verlassen
hat. Die Außenlautsprecherübertragung und der Audiostream waren
abgeschaltet. 3. Es dient zur Kenntnis, dass die RÖMER-Fraktion einen
Antrag auf Einrichtung eines Akteneinsichtsausschusses an den Vorsitzenden
übergibt. Namentliche Abstimmung zur Vorlage M 148 auf Antrag der
LINKE.- und RÖMER-Fraktion: Stadtverordneter Amann
Ja*
Stadtverordnete
Arslaner-Gölbasi fehlt
Stadtverordnete auf der Heide
Ja
Stadtverordnete Ayyildiz
fehlt
Stadtverordneter Baier
Ja
Stadtverordnete Barbosa de Lima
Ja
Stadtverordneter Dr. Betakis
Ja*
Stadtverordnete Brein
Ja
Stadtverordneter Brillante
fehlt
Stadtverordnete Burkert
Ja
Stadtverordneter Burkhardt
Ja
Stadtverordnete Busch
Ja*
Stadtverordnete Czerny
Ja
Stadtverordneter Daum
Ja
Stadtverordnete David
Ja
Stadtverordneter Deusinger
fehlt
Stadtverordnete Diallo
Ja
Stadtverordnete Ditfurth
Nein
Stadtverordnete Dörhöfer
Ja
Stadtverordneter Dr. Dürbeck
Ja
Stadtverordneter Emmerling
Ja*
Stadtverordnete Fischer
Ja
Stadtverordneter Förster
Ja*
Stadtverordneter Dr. Gärtner
Nein
Stadtverordneter Gerhardt
Ja
Stadtverordnete Hanisch
Ja
Stadtverordneter Dr. Harsche
Ja
Stadtverordneter Heimpel
Ja*
Stadtverordneter Heuser
Ja
Stadtverordneter Homeyer
Ja
Stadtverordneter Hübner
fehlt
Stadtverordneter Josef
fehlt
Stadtverordnete Kauder
Ja
Stadtverordneter Kirchner
Ja
Stadtverordneter Kliehm
fehlt
Stadtverordneter Klingelhöfer
Ja*
Stadtverordneter Knudt
Ja*
Stadtverordneter Dr. Kößler
Ja
Stadtverordneter Krebs
fehlt
Stadtverordnete Lang
Ja
Stadtverordneter Lange
Ja
Stadtverordneter Langer
fehlt
Stadtverordnete Latsch
fehlt
Stadtverordneter zu Löwenstein
Ja
Stadtverordnete Loizides
fehlt
Stadtverordneter Maier
Ja
Stadtverordnete Meister
Ja
Stadtverordnete Momsen
Ja
Stadtverordnete Moussa
Nein
Stadtverordneter Müller
Nein
Stadtverordneter Münz
Ja
Stadtverordnete Nazarenus-Vetter
fehlt
Stadtverordneter Ochs
Nein
Stadtverordneter Oesterling
Ja*
Stadtverordnete Pauli
Nein
Stadtverordneter Paulsen
Ja
Stadtverordneter Pawlik
Ja*
Stadtverordneter Podstatny
Ja*
Stadtverordneter Popp
Ja
Stadtverordnete Purkhardt
Ja
Stadtverordneter Quirin
Ja
Stadtverordneter Dr. Dr. Rahn
Nein
Stadtverordneter Reininger
Nein
Stadtverordneter Reiß
Ja
Stadtverordnete Rinn
Nein
Stadtverordneter Dr. Römer
Nein
Stadtverordneter Schenk
Nein
Stadtverordnete Scheurich
Ja*
Stadtverordneter Dr. Schmitt
Ja
Stadtverordnete Schubring
Ja
Stadtverordneter Serke
Ja
Stadtverordneter Dr. Seubert
Ja
Stadtverordneter Siefert
Ja
Stadtverordneter Siegler
Ja
Stadtverordneter Stapf
Ja
Stadtverordneter Stock
Ja
Stadtverordnete Streb-Hesse
Ja*
Stadtverordnete Tafel-Stein
Nein
Stadtverordneter Taskin
Ja
Stadtverordnete Dr. Teufel
Ja
Stadtverordnete Thiele
Nein
Stadtverordnete Triantafillidou
Ja
Stadtverordneter Trinklein
Ja
Stadtverordneter Tschierschke
Ja*
Stadtverordneter Ulshöfer
fehlt
Stadtverordneter Vielhauer
Ja
Stadtverordneter Freiherr von
Wangenheim Nein
Stadtverordneter
Arnold Weber Ja*
Stadtverordnete Sylvia
Weber Ja*
Stadtverordnete Weil-Döpel
fehlt
Stadtverordnete Werner
Ja
Stadtverordnete Dr. Weyland
Ja
Stadtverordnete Dr.
Wolter-Brandecker Ja*
* = Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1026
2. Die Vorlage
NR 1021 wird abgelehnt. 3. Es dient zur Kenntnis, dass die Vorlage NR 1025
durch die Vorlage NR 1026 ersetzt wird. 4. Die Vorlage
NR 1026 wird abgelehnt. 5. Die Vorlage NR 1030 wird abgelehnt.
6. a) Die
Vorlage NR 1031 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der
Stadtverordneten zu Löwenstein, auf der Heide, Tafel-Stein, Emmerling, Dr.
Dr. Rahn, Pauli und Müller sowie von Stadtrat Frank dienen zur Kenntnis.
Abstimmung:
zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und ELF Piraten gegen FDP,
FREIE WÄHLER, RÖMER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) zu 4. CDU, GRÜNE, 3 FDP, FREIE WÄHLER, RÖMER und
ÖkoLinX-ARL gegen SPD, LINKE., 1 FDP und ELF Piraten (= Annahme)
zu 5. CDU, GRÜNE, SPD, 3 FDP, ELF Piraten, RÖMER und
ÖkoLinX-ARL gegen LINKE. und FREIE WÄHLER (= Annahme) sowie 1 FDP (= Prüfung
und Berichterstattung) zu 6. zu a) CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und
ELF Piraten gegen FDP, FREIE WÄHLER, RÖMER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)
35. Sitzung des OBR 5
am 07.11.2014, TO I, TOP 9 Beschluss: 1. Die Vorlage
M 148 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
2. Die Vorlage
NR 1026 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Abstimmung:
zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 5
am 28.11.2014, TO I, TOP 13 Beschluss: 1. Die Vorlage
M 148 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
2. Die Vorlage
NR 1026 wird abgelehnt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE und FAG gegen SPD, FDP und FREIE WÄHLER
(= Beratung) zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD und FREIE WÄHLER (=
Annahme); FAG (= Enthaltung) 37. Sitzung des OBR 5
am 23.01.2015, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage M 148 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 5
am 20.02.2015, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage M 148 wird zurückgestellt, bis der
Bürgerentscheid zum Rennbahn-Areal stattgefunden hat.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 5
am 26.06.2015, TO I, TOP 10 Beschluss: Der Vorlage M 148 wird zugestimmt.
Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, FDP und Frau Hofmann gegen Herr
Kehrmann (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 5165, 35. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 16.10.2014 Aktenzeichen: 23 21