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Bestellung eines Erbbaurechts an Flächen bzw. Teilflächen der Grundstücke in Frankfurt a. M., Gemarkung Wald, Flur 610, Flurstücke 14/1, 16/5 und 16/8, Schwarzwaldstraße 125 - 127 a und Rennbahnstraße für die Akademie des Deutschen Fußball-Bundes e. V. (D

Vorlagentyp: M

Inhalt

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 12.09.2014, M 148 Betreff: Bestellung eines Erbbaurechts an Flächen bzw. Teilflächen der Grundstücke in Frankfurt a. M., Gemarkung Wald, Flur 610, Flurstücke 14/1, 16/5 und 16/8, Schwarzwaldstraße 125 - 127 a und Rennbahnstraße für die Akademie des Deutschen Fußball-Bundes e. V. (DFB) I. Dem Abschluss eines Erbbauvertrages wird auf folgender Grundlage zugestimmt: Erbbauberechtigter Deutscher Fußball-Bund e.V. Otto-Fleck-Schneise 6 60528 Frankfurt am Main Erbbaugrundstück Gemarkung Wald, Flur 610, Flurstück 14/1,16/5 und 16/8 Schwarzwaldstraße 125 - 127 a und Rennbahnstraße ca. 15 ha zuzüglich ca. 5 ha optionale Erweiterungsfläche Die noch zu vermessende Fläche ist aus den beigefügten Lageplänen ersichtlich. Erbbauzeit 99 Jahre; Anspruch auf Vorrecht bei Erneuerung des Erbbaurechts Erbbauzins 6.835.000,-- kapitalisiert für ca. 15 ha Anpassung Im Falle der Inanspruchnahme der optionale Erweiterungsfläche wird der derzeitige Wert (4% von 46,-- €/m2) stichtagsbezogen verändert um den Verbraucherpreisindex und unter Berücksichtigung der Restlaufzeit entsprechend als Erbbauzins zusätzlich kapitalisiert (4% p.a., vierteljährlich vorschüssige Fälligkeit) festgesetzt. Besondere Bedingungen a) Die Leitungen der Stadt und anderer Versorgungsträger sind dinglich zu sichern. b) Für den Fall eines Verkaufs des Erbbaurechts wird zu Gunsten der Stadt Frankfurt am Main ein Vorkaufsrecht begründet; ebenso erhält der DFB ein Vorkaufsrecht bei Veräußerung des Grundstücks. c) Der Erbbauberechtigte verpflichtet sich, sicherzustellen und nachzuweisen, dass im Falle einer Neubebauung die Gebäude für Büro-, Schulungs- und Unterkunftsnutzungen den Passivhaus-Standard oder einen vergleichbaren Standard einhalten. Der Nachweis erfolgt über Vorlage des "Passivhaus-Projektierungs-Pakets" des Passivhaus-Instituts in Darmstadt oder einem gleichwertigen Institut bei dem jeweiligen Grundstückseigentümer. Für Depot-, Lager- und Sportgebäude wird mit einem ganzheitlichen Energiekonzept nachgewiesen, dass die energiepolitischen Ziele und Beschlüsse der Stadt unter vertretbarem Aufwand umgesetzt werden. Sollte die Einhaltung des Passivhaus-Standards nicht möglich sein, wird sichergestellt, dass künftige Gebäude eine um mindestens 30% bessere Energieeffizienz einhalten, als die jeweils aktuell gültige Energieeinsparverordnung (EnEV) vorgibt. Rechts- und Sachmängelhaftung: Das Grundstück und aufstehende Gebäude werden auf sog. schädliche Bodenveränderungen und andere Umweltbelastungen anthropogenen oder geogenen Ursprungs untersucht. Eine Regelung zur Übernahme der Kosten einer ggf. anfallenden Beseitigung von Altlasten wird mit dem Erbbauberechtigten getroffen. Im Übrigen wird das Grundstück so übergeben, wie es daliegt, ohne weitere Haftung für offene oder verdeckte Sach- und Rechtsmängel, insbesondere für die Beschaffenheit des Untergrundes und Art und Maß der Bebaubarkeit sowie für Altlasten und/oder schädliche Bodenveränderungen gemäß Bundesbodenschutzgesetz (BBodenSchG), für Ansprüche nach dem Umweltschadensgesetz (USchadG) und wasserrechtlichen Vorschriften, sowie für Nachbaransprüche jeder Art. Das Grundstück ist frei von Nutzungsverhältnissen Dritter zu übergeben. Die aufstehenden Gebäude werden auf Kosten des Erbbauberechtigten abgebrochen - mit Ausnahme der Tribüne. Deren Abbruchkosten sind von der Stadt zu tragen. Rücktrittsrechte Der Erbbauberechtigte erhält ein Rücktrittsrecht für den Fall, dass a) das Grundstück nicht fristgerecht am 1.1.2016 ohne einschränkende Rechte Dritter von der Stadt Frankfurt übergeben werden kann, oder b) kein Planungsrecht besteht und eine vollziehbare Baugenehmigung, vorausgesetzt rechtzeitige Bauantragstellung im Rahmen des vorgegebenen Planungsrechts (B-Plan ist in Vorbereitung), nicht erteilt werden kann. Im Falle des Rücktritts beteiligt sich die Stadt an den vom Erbbauberechtigten im Hinblick auf das beabsichtigte Bauvorhaben vergeblich aufgewendeten Kosten bis zu einer Obergrenze von 900.000 €. Der Erbbauberechtigte hat über diese Kosten und deren Angemessenheit Rechnung zu legen. Kosten und Steuern Alle Kosten der Vertragsdurchführung gehen zu Lasten des Erbbauberechtigten. Ausgenommen hiervon sind etwaige Kosten der Stadt für ihre eigene Vertretung (Vollmachten etc.). Verrechnung Kontengruppe 50 - Erträge aus Erbbaurechten Der Magistrat, das Dezernat II - Liegenschaftsamt -, wird bevollmächtigt und beauftragt, die Vorlage zu vollziehen. II. Der Erbbauzins beruht auf einem Bodenwert von ca. 46,-- €/m2 und 4 % Liegenschaftszins als Verhandlungsergebnis. Die Kapitalisierungsrechnung unterstellt vierteljährlich vorschüssige Fälligkeit. Es dient zur Kenntnis, dass der Bodenrichtwert für den Rennbahnbereich 50,-- €/m2 beträgt. Die vorliegende Unterschreitung des Bodenrichtwerts ist als angemessen zu betrachten, weil die aufstehenden Gebäude auf Kosten des Erbbauberechtigten abgebrochen werden. Begründung: Mit Blick auf künftige Entwicklungen im Vereins- und Verbandsfußball möchte der Deutsche Fußball Bund e.V. (DFB) eine Vorreiter-Rolle übernehmen - national wie international. Ziel des DFB ist es, diesen fortschreitenden Entwicklungsprozess aktiv zu gestalten. Hierfür plant der DFB, einen Campus mit vielfältigen Nutzungen und Funktionen zu errichten, und hat sich bewusst für einen Standort in Frankfurt am Main entschieden. Der geplante DFB-Campus umfasst unter anderem eine DFB-Akademie. Diese spielt für die künftige Entwicklung des DFB eine tragende Rolle. Sie ist eine Investition in die Zukunft und somit in den Standort Frankfurt am Main. Mit dem geplanten Bau der Akademie sollen in erster Linie zukunftsorientierte Aus- und Fortbildungs- sowie Trainingsangebote für die Leistungsträger des Fußballs (Spieler/-innen, Trainer/-innen, Schiedsrichter/-innen, Manager/-innen) geschaffen werden. Darüber hinaus soll die Entwicklung des Fußballs innovativ vorangetrieben werden. Die Akademie umfasst alle erforderlichen Einrichtungen für Spieler/-innen, Trainer/-innen und Schiedsrichter/-innen: vor allem Sporteinrichtungen wie Trainingsfelder, Hallen, Fitnesseinrichtungen, Schulungsräume und Übernachtungsangebote. Außerdem werden dort Sportwissenschaftler/-innen, Mediziner/-innen und Physiotherapeuten zusammenkommen und arbeiten, um ihr Wissen und ihre Kompetenzen nicht nur im Trainingsbetrieb einzubringen sondern auch aktiv weiterzuentwickeln. Neben der Akademie ist geplant an dem Standort eine neue DFB-Zentrale zu errichten. Für diese anspruchsvolle Planungs- und Bauaufgabe sieht der Bauherr in Kooperation mit der Stadt Frankfurt am Main einen zweistufigen Realisierungswettbewerb vor, welcher auf die derzeit sich in der Durchführung befindenden Untersuchungen in Bezug auf Vereinbarkeit von Nutzungen und naturschutzrechtlichen Belangen aufbauen wird. Die Auslobung des Wettbewerbs ist für Herbst 2014 vorgesehen. Parallel muss für das geplante Projekt neues Planungsrecht geschaffen und ein entsprechender Bebauungsplan aufgestellt werden. Der hierfür notwendige Beschluss wird gesondert vorgelegt. Mit Beschluss § 4839 vom 24.07.2014 hat die Stadtverordnetenversammlung entschieden, dass für die Bereiche, die nicht durch den DFB benötigt werden, ein Freizeitsport- und Landschaftspark vorzusehen ist. Dieser soll unter Beteiligung der Bevölkerung konzipiert und gestaltet werden. Der Magistrat rechnet damit, dass diese Planungen nach Abschluss des Realisierungswettbewerbes im 2. Quartal 2015 begonnen werden können. Ausbaustufe 1 Ausbaustufe 2 Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 25.09.2014, NR 1021 Antrag vom 01.10.2014, NR 1025 Antrag vom 01.10.2014, NR 1026 Antrag vom 07.10.2014, NR 1030 Antrag vom 08.10.2014, NR 1031 dazugehörende Vorlage: Anfrage vom 25.09.2014, A 686 Antrag vom 25.09.2014, OF 930/5 Auskunftsersuchen vom 28.11.2014, V 1175 Antrag vom 09.04.2015, OF 1068/5 Vortrag des Magistrats vom 22.01.2016, M 22 Vortrag des Magistrats vom 27.10.2017, M 212 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Umwelt und Sport Beratung im Ortsbeirat: 5 Versandpaket: 17.09.2014 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 02.10.2014, TO I, TOP 10 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. a) Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Umwelt und Sport die Beratung der Vorlage M 148 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. b) Es dient zur Kenntnis, dass Herr Stadtv. Deusinger gemäß § 25 HGO an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen und den Sitzungssaal verlassen hat. 2. a) Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Umwelt und Sport die Beratung der Vorlage NR 1021 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. b) Es dient zur Kenntnis, dass Herr Stadtv. Deusinger gemäß § 25 HGO an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen und den Sitzungssaal verlassen hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Umwelt und Sport die Beratung der Vorlage NR 1025 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und FREIE WÄHLER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und FREIE WÄHLER zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und FREIE WÄHLER 33. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 09.10.2014, TO I, TOP 16 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage M 148 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage NR 1021 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage NR 1025 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage NR 1026 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 5. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage NR 1030 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 6. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage NR 1031 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER zu 4. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER zu 5. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER zu 6. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER 34. Sitzung des OBR 5 am 10.10.2014, TO I, TOP 43 Beschluss: 1. a) Die Vorlage M 148 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 2. a) Die Vorlage NR 1026 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE und FAG gegen SPD und FDP (= Beratung) zu 2. CDU, GRÜNE und FAG gegen SPD und FDP (= Beratung) 34. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 14.10.2014, TO I, TOP 20 Der Antrag der FDP, die Beratung dieses Tagesordnungspunktes bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen, wird mit den Stimmen von CDU, GRÜNE, SPD und ELF Piraten gegen die Stimmen von FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER bei Enthaltung der LINKE. abgelehnt. Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 148 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1021 wird abgelehnt. 3. Es dient zur Kenntnis, dass die Vorlage NR 1025 durch die Vorlage NR 1026 ersetzt wird. 4. Die Vorlage NR 1026 wird abgelehnt. 5. Die Vorlage NR 1030 wird abgelehnt. 6. a) Die Vorlage NR 1031 wird abgelehnt. b) Es dient zur Kenntnis, dass Herr Stadtverordneter Deusinger gemäß § 25 HGO an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen und den Sitzungssaal verlassen hat. Abstimmung: zu 1. CDU und GRÜNE gegen SPD (= Annahme im Rahmen NR 1026) sowie LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER (= Ablehnung) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und ELF Piraten gegen FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) zu 4. CDU, GRÜNE, FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER gegen SPD, LINKE. ELF Piraten (= Annahme) zu 5. CDU, GRÜNE, SPD, FDP, ELF Piraten und RÖMER gegen LINKE. und FREIE WÄHLER (= Annahme) zu 6. a) CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und ELF Piraten gegen FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 148, NR 1026 und NR 1030 = Ablehnung, NR 1021 und NR 1031 = Annahme) 35. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 16.10.2014, TO I, TOP 5 Beschluss: 1. 1. Der Vorlage M 148 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Es dient zur Kenntnis, dass Herr Stadtverordneter Deusinger gemäß § 25 HGO an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen und den Sitzungssaal verlassen hat. Die Außenlautsprecherübertragung und der Audiostream waren abgeschaltet. 3. Es dient zur Kenntnis, dass die RÖMER-Fraktion einen Antrag auf Einrichtung eines Akteneinsichtsausschusses an den Vorsitzenden übergibt. Namentliche Abstimmung zur Vorlage M 148 auf Antrag der LINKE.- und RÖMER-Fraktion: Stadtverordneter Amann Ja* Stadtverordnete Arslaner-Gölbasi fehlt Stadtverordnete auf der Heide Ja Stadtverordnete Ayyildiz fehlt Stadtverordneter Baier Ja Stadtverordnete Barbosa de Lima Ja Stadtverordneter Dr. Betakis Ja* Stadtverordnete Brein Ja Stadtverordneter Brillante fehlt Stadtverordnete Burkert Ja Stadtverordneter Burkhardt Ja Stadtverordnete Busch Ja* Stadtverordnete Czerny Ja Stadtverordneter Daum Ja Stadtverordnete David Ja Stadtverordneter Deusinger fehlt Stadtverordnete Diallo Ja Stadtverordnete Ditfurth Nein Stadtverordnete Dörhöfer Ja Stadtverordneter Dr. Dürbeck Ja Stadtverordneter Emmerling Ja* Stadtverordnete Fischer Ja Stadtverordneter Förster Ja* Stadtverordneter Dr. Gärtner Nein Stadtverordneter Gerhardt Ja Stadtverordnete Hanisch Ja Stadtverordneter Dr. Harsche Ja Stadtverordneter Heimpel Ja* Stadtverordneter Heuser Ja Stadtverordneter Homeyer Ja Stadtverordneter Hübner fehlt Stadtverordneter Josef fehlt Stadtverordnete Kauder Ja Stadtverordneter Kirchner Ja Stadtverordneter Kliehm fehlt Stadtverordneter Klingelhöfer Ja* Stadtverordneter Knudt Ja* Stadtverordneter Dr. Kößler Ja Stadtverordneter Krebs fehlt Stadtverordnete Lang Ja Stadtverordneter Lange Ja Stadtverordneter Langer fehlt Stadtverordnete Latsch fehlt Stadtverordneter zu Löwenstein Ja Stadtverordnete Loizides fehlt Stadtverordneter Maier Ja Stadtverordnete Meister Ja Stadtverordnete Momsen Ja Stadtverordnete Moussa Nein Stadtverordneter Müller Nein Stadtverordneter Münz Ja Stadtverordnete Nazarenus-Vetter fehlt Stadtverordneter Ochs Nein Stadtverordneter Oesterling Ja* Stadtverordnete Pauli Nein Stadtverordneter Paulsen Ja Stadtverordneter Pawlik Ja* Stadtverordneter Podstatny Ja* Stadtverordneter Popp Ja Stadtverordnete Purkhardt Ja Stadtverordneter Quirin Ja Stadtverordneter Dr. Dr. Rahn Nein Stadtverordneter Reininger Nein Stadtverordneter Reiß Ja Stadtverordnete Rinn Nein Stadtverordneter Dr. Römer Nein Stadtverordneter Schenk Nein Stadtverordnete Scheurich Ja* Stadtverordneter Dr. Schmitt Ja Stadtverordnete Schubring Ja Stadtverordneter Serke Ja Stadtverordneter Dr. Seubert Ja Stadtverordneter Siefert Ja Stadtverordneter Siegler Ja Stadtverordneter Stapf Ja Stadtverordneter Stock Ja Stadtverordnete Streb-Hesse Ja* Stadtverordnete Tafel-Stein Nein Stadtverordneter Taskin Ja Stadtverordnete Dr. Teufel Ja Stadtverordnete Thiele Nein Stadtverordnete Triantafillidou Ja Stadtverordneter Trinklein Ja Stadtverordneter Tschierschke Ja* Stadtverordneter Ulshöfer fehlt Stadtverordneter Vielhauer Ja Stadtverordneter Freiherr von Wangenheim Nein Stadtverordneter Arnold Weber Ja* Stadtverordnete Sylvia Weber Ja* Stadtverordnete Weil-Döpel fehlt Stadtverordnete Werner Ja Stadtverordnete Dr. Weyland Ja Stadtverordnete Dr. Wolter-Brandecker Ja* * = Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1026 2. Die Vorlage NR 1021 wird abgelehnt. 3. Es dient zur Kenntnis, dass die Vorlage NR 1025 durch die Vorlage NR 1026 ersetzt wird. 4. Die Vorlage NR 1026 wird abgelehnt. 5. Die Vorlage NR 1030 wird abgelehnt. 6. a) Die Vorlage NR 1031 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten zu Löwenstein, auf der Heide, Tafel-Stein, Emmerling, Dr. Dr. Rahn, Pauli und Müller sowie von Stadtrat Frank dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und ELF Piraten gegen FDP, FREIE WÄHLER, RÖMER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) zu 4. CDU, GRÜNE, 3 FDP, FREIE WÄHLER, RÖMER und ÖkoLinX-ARL gegen SPD, LINKE., 1 FDP und ELF Piraten (= Annahme) zu 5. CDU, GRÜNE, SPD, 3 FDP, ELF Piraten, RÖMER und ÖkoLinX-ARL gegen LINKE. und FREIE WÄHLER (= Annahme) sowie 1 FDP (= Prüfung und Berichterstattung) zu 6. zu a) CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und ELF Piraten gegen FDP, FREIE WÄHLER, RÖMER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 35. Sitzung des OBR 5 am 07.11.2014, TO I, TOP 9 Beschluss: 1. Die Vorlage M 148 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage NR 1026 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 5 am 28.11.2014, TO I, TOP 13 Beschluss: 1. Die Vorlage M 148 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage NR 1026 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE und FAG gegen SPD, FDP und FREIE WÄHLER (= Beratung) zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD und FREIE WÄHLER (= Annahme); FAG (= Enthaltung) 37. Sitzung des OBR 5 am 23.01.2015, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage M 148 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 5 am 20.02.2015, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage M 148 wird zurückgestellt, bis der Bürgerentscheid zum Rennbahn-Areal stattgefunden hat. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 5 am 26.06.2015, TO I, TOP 10 Beschluss: Der Vorlage M 148 wird zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP und Frau Hofmann gegen Herr Kehrmann (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 5165, 35. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 16.10.2014 Aktenzeichen: 23 21

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