Bebauungsplan Nr. 916 - DFB-Akademie - Südlich Niederräder Landstraße - hier: Strukturkonzept und Bebauungsplanvorentwurf
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D : Vortrag des
Magistrats vom 11.12.2015, M 220 Betreff: Bebauungsplan Nr. 916 -
DFB-Akademie - Südlich Niederräder Landstraße - hier: Strukturkonzept und
Bebauungsplanvorentwurf Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 16.10.2014, § 5164 (M 147)
I. Es dient zur Kenntnis, dass - die frühzeitige Beteiligung der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB in der
Zeit vom 30.03.2015 bis 30.04.2015 und - die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
gemäß § 3 (1) BauGB am 11.09.2015 durchgeführt worden sind. II. Der Magistrat wird beauftragt, auf der Grundlage
der vorgelegten städtebaulichen Planungen (Strukturkonzept und
Bebauungsplanvorentwurf jeweils vom 01.10.2015) einen Bebauungsplanentwurf zu
erarbeiten und für diesen ohne einen weiteren Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung die öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB
durchzuführen. III. Der Magistrat wird ermächtigt,
den Bebauungsplanentwurf mit Begründung, der aufgrund der im Rahmen der
öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB vorgebrachten Stellungnahmen geändert
oder ergänzt wurde, ohne einen weiteren Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung erneut nach § 4a (3) i. V. m.
§ 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen, sofern die allgemeinen Ziele und Zwecke
der Planung durch die Änderungen oder Ergänzungen nicht berührt werden. Begründung: ÜBERSICHTSKARTE Zu II. Städtebauliche Situation,
Anlass, Erfordernis und Ziele Die in Ost-West-Richtung verlaufende Niederräder
Landstraße und das nördlich davon liegende Wohngebiet mit freistehenden Villen
begrenzt das Bebauungsplangebiet im Norden. Im Westen grenzt die Rennbahnstraße und im Südwesten
die Schwarzwaldstraße das Gebiet mit Wohnbauten aus dem letzten Jahrhundert ab.
Diese straßenbegleitende Bebauung besteht vorrangig aus 3- bis 5-geschossigen
Gebäuden an der Rennbahnstraße und 2- bis 3-geschossigen Gebäuden an der
Schwarzwaldstraße und verliert von Norden nach Süden an Dichte. Am Ende der
Schwarzwaldstraße im Süden endet die zusammenhängende Bebauung und südlich der
Straße Am Oberforsthaus beginnt der Frankfurter Stadtwald. Die im östlichen Teil des Bebauungsplangebiets
liegenden Waldflächen gehen in östlicher Richtung über die Kennedyallee hinweg
in den Stadtwald über und sind Teil eines Grünzuges, der sich Richtung Osten
bis nach Sachsenhausen zur Heimatsiedlung (erbaut 1927-1930) und der
Fritz-Kissel-Siedlung (erbaut 1950-1955) ausdehnt. Südlich des Gebietes breitet
sich der Wald mehrere Kilometer nach Westen, Süden und Osten aus. Die Fläche des aufzustellenden Bebauungsplans wird
derzeit als Galopprennbahn und teilweise als Golfplatz genutzt, die an die sich
ebenfalls im Plangebiet befindlichen Waldflächen angrenzen. Aus
wirtschaftlichen Gründen werden der Nutzung des Gebietes als Galopprennbahn nur
geringe Zukunftsaussichten eingeräumt. Zurzeit finden lediglich an circa sieben
Tagen im Jahr Rennen statt. Um das Plangebiet einer sinnvollen, wirtschaftlichen
und umweltverträglichen Nutzung zuzuführen, wurde eine Teilfläche dem Deutschen
Fußball-Bund (DFB), der ein Areal für seine Fußballakademie in Frankfurt sucht,
zur Nutzung angeboten. Die Stadt Frankfurt bewertet die Ansiedlung der
DFB-Akademie als äußerst positiv für die Stadtentwicklung, da das Gelände der
Galopprennbahn auf diese Weise optimal genutzt werden kann. Mit dem Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen
Voraussetzungen für die Errichtung der DFB-Akademie und einen öffentlichen
Bürgerpark geschaffen werden. Langfristig soll eine Vernetzung der Grünräume
vom Stadtwald über die Rennbahnstraße und die Deutschordenstraße zum
Elli-Lucht-Park und zum Mainufer stadträumlich etabliert werden. Auf dem Grundkonzept des Aufstellungsbeschlusses hat
der Magistrat ein städtebauliches Konzept entwickelt. Kernelement ist der
Entwurf zur DFB-Akademie als Ergebnis eines Realisierungswettbewerbs, aus dem
als Sieger der Entwurf des Aachener Büros "kadawittfeldarchitektur"
hervorgegangen ist. Dieser Entwurf wird als städtebauliches Grundkonzept für
die DFB-Akademie verwendet. Eine wichtige Vorgabe für den Wettbewerb war es,
dass die bestehende städtebauliche Struktur der Nachbarschaft aufgenommen wird
und die zu planenden Gebäude im Westen und Süden des Wettbewerbsgebiets -
entlang der Schwarzwaldstraße / Rennbahnstraße - konzentriert werden. Im Osten
und Norden bilden die Außenanlagen und Trainingsfelder der DFB-Akademie einen
Grünraum. Dieser wird mit den Waldflächen im Osten und dem öffentlichen
Bürgerpark im Norden als zusammenhängender Landschaftsraum gesichert und stellt
eine neue Grünverbindung vom Stadtwald über den Bürgerpark zum Elli-Lucht-Park
und zum Mainufer dar. Der von der Stadtverordnetenversammlung am 16.10.2014
(§ 5164) gefasste Aufstellungsbeschluss wurde wie folgt weiterentwickelt:
Städtebaulicher Entwurf In Abstimmung mit der Stadt Frankfurt und dem DFB
wurde für das Areal der DFB-Akademie ein Realisierungswettbewerb durchgeführt.
Der Wettbewerb wurde als nichtoffener 2-phasiger Realisierungswettbewerb
ausgelobt. Die 1. Phase des Wettbewerbs startete im November 2014, hieran
beteiligten sich 30 Architekturbüros. Im Februar 2015 wurden zehn Arbeiten für
die 2. Phase des Wettbewerbs ausgewählt, aus der Überarbeitung der Ergebnisse
der 2. Phase ist im Juni 2015 der Entwurf des Aachener Büros
"kadawittfeldarchitektur" als Sieger für die Realisierung der DFB-Akademie
hervorgegangen. Dieses Ergebnis soll als städtebauliches Grundlagenkonzept für
das Bebauungsplanverfahren verwendet werden. Das zukünftige Planungsrecht für die beabsichtigten
öffentlichen Nutzungen und das Bauvorhaben der DFB-Akademie sollen auf Basis
der bestehenden städtebaulichen Strukturen sowie des Wettbewerbsergebnisses
entwickelt werden. Festlegungen zum Maß der baulichen Nutzung sollen aus dem
Wettbewerbsergebnis abgeleitet werden. Hierbei ist zur Minimierung des
Versiegelungsgrades eine möglichst geringe Grundflächenzahl (GRZ)
anzustreben. Grundsätzlich sollen durch eine
umweltgerechte Planung der Versiegelungsgrad im Gebiet möglichst gering
ausfallen und durch naturschutzrechtliche Kompensation ausgeglichen werden. Es
ist weiterhin das angestrebte Ziel, die im Gebiet entstehenden Eingriffe
vollständig vor Ort auszugleichen. DFB-Akademie Das neue Leistungszentrum des deutschen Fußballs soll
Theorie, Praxis und Verwaltung des Fußballs vereinen und die Bedeutung des
Fußballs für Frankfurt stärken. Mit der DFB-Akademie sollen Aus- und
Fortbildungs- sowie Trainingsangebote für die Leistungsträger des Fußballs,
also den Fußballspielerinnen und -spielern, den Fußballlehrern und den
Schiedsrichtern sowie den Fußballmanagern auf führendem Niveau geboten werden.
Die Ausbildung des Nachwuchses und damit die Förderung der Amateurvereine und
der vielen ehrenamtlich Tätigen im Bereich des Fußballs soll ebenso gestärkt
werden. Die Akademie soll zukünftig alle
hierzu erforderlichen Einrichtungen umfassen, vor allem Sporteinrichtungen wie
Trainingsfelder, Hallen, Fitnesseinrichtungen, Schulungsräume und
Übernachtungsangebote für die Sportler und Trainer. Außerdem sollen dort
Sportwissenschaftler, Mediziner und viele andere Fußballexperten diesen
Standort als Zentrale Begegnungsstätte nutzen, um ihr Wissen und ihre
Kompetenzen nicht nur im Trainingsbetrieb einzubringen, sondern in einem
Fußball-Lab auch weiter zu entwickeln. Neben der Akademie sollen auch die
Zentrale des DFB mit ihren verwaltenden und organisatorischen Aufgaben, das
Pressezentrum sowie die logistischen und weiteren Nutzungen mit den zugehörigen
Serviceeinrichtungen entstehen. Die Herausforderung bestand darin, ein Gebäude zu
planen, das die Umsetzung der vorgenannten, vielfältigen Nutzungsziele
ermöglicht und sich städtebaulich mit 25.000 m2 Bruttogeschossfläche (BGF),
drei Naturrasenfeldern, einem Kunstrasenplatz und einer Sporthalle zwischen den
schützenswerten Baumbestand entlang der Kennedyallee und das vorhandene
Wohngebiet an der Schwarzwaldstraße einfügt. Entwurf DFB-Akademie, kadawittfeldarchitektur Das Plangebiet ist von Waldflächen umsäumt, die
Ränder im Südwesten können nach Abriss der bestehenden Tribüne mit einem
umlaufenden Baumbewuchs aufgeforstet werden. Fußballfelder, die Sportanlagen
sowie der Neubau werden in einen grünen Saum gebettet. Dieser bildet eine
natürliche Barriere zum Hotel. Die Wohnhäuser an der Schwarzwaldstraße erhalten
ein Wäldchen als Gegenüber, hinter welchem sich die Neubauten und Sportanlagen
des DFB eigenständig unter einem gemeinsamen Dach entwickeln können. Aufgrund der architektonischen Lösung, die
Gebäudevolumen beidseitig des sogenannten "Sportboulevard" ins Grüne zu
schieben, konnte eine optimale Verzahnung von Gebäude und Landschaft erreicht
und der Flächenverbrauch insgesamt minimiert werden. So bleiben 75 % des
DFB-Geländes unbebaut. Die Einrichtungen des DFB wie Akademie, Verwaltung,
Athletenhaus, Depot und Parkgarage befinden sich als Einzel-Gebäude unter einem
alles überspannenden Dachkörper. Ansicht Entwurf DFB-Akademie von Osten,
kadawittfeldarchitektur Bürgerpark In Zukunft soll der nördliche Teil für alle
Bürgerinnen und Bürger immer geöffnet und zugänglich sein. In diesem Gelände,
das zum GrünGürtel gehört, gibt es besonders schützenswerte Naturbereiche wie
den Wald, seltene Pflanzen und alte Bäume, die Wohnorte von Fledermäusen,
Insekten und Vögeln sind. Dies alles auch für die kommenden Generationen zu
erhalten und zu schützen ist ebenso Ziel dieses Bebauungsplanes. Den
Bürgerinnen und Bürgern dieser Stadt wird ein besonderer Park zur Verfügung
gestellt, der mitten in der städtischen Umgebung Naturerfahrung zulässt.
Unter der behutsamen Weiterentwicklung der Fläche
kann es außerdem Bereiche mit semiintensiver, intensiver und extensiver
Freizeitnutzung geben. Die Flächen für intensive Freizeitnutzung bieten Raum
für informellen Sport wie beispielsweise Federball, Volleyball, Laufen oder das
Trainieren auf Fitnessanlagen, die für Jung und Alt Erholung und Bewegung
bieten. Das Sport- und Freizeitverhalten ändert sich und immer mehr Menschen,
gerade auch Familien und ältere Bürgerinnen und Bürger wünschen sich für ihre
Aktivitäten ein grünes Umfeld. Hierzu sollen Ideen gesammelt und entwickelt
werden. Mit der Anbindung des Niederräder Mainufers über den Elli-Lucht-Park
bis hin zum Stadtwald wird es mit dem Bürgerpark Niederrad eine durchgehende
öffentliche Grünverbindung geben, die für Niederrad eine Bereicherung ist.
Frankfurter Bürgerinnen und Bürger werden aktiv und
kreativ an der Ausgestaltung des "Bürgerparks Süd" mitwirken. Am 05.10.2015
startete das Beteiligungsverfahren zum Bürgerpark Süd mit der
Auftaktveranstaltung. Weitere Workshoptermine sind für Anfang Dezember 2015
geplant unter anderem mit einem Ortstermin auf dem Rennbahngelände. Bebauungsplanverfahren Der DFB wird circa 15 ha in der ersten Ausbauphase
und insgesamt circa 20 ha in der Endausbauphase des insgesamt circa 40 ha
großen Areals für seine Akademie nutzen. Es ist geplant, das Gelände der
Sportanlagen für die DFB-Akademie sowie die Erweiterungsfläche als Private
Grünfläche - Sport - und das Gebäude der DFB-Akademie als Sondergebiet (SO) -
Sport festzusetzen (siehe Anlage 1 Strukturkonzept und Anlage 2
Bebauungsplanvorentwurf). Ein Teil der Flächen im Osten des Plangebiets ist auf
der Grundlage des Hessischen Forstgesetzes als Bannwald ausgewiesen und soll
entsprechend im Bebauungsplan als Flächen für Wald festgesetzt werden. Die im
Norden liegenden Flächen sollen als öffentliche Grünfläche - Parkanlage - mit
Erholungs- und Sportfunktion festgesetzt werden. Für diese Flächen ist die
Gestaltung eines Landschaftsparks als Bürgerpark geplant, der die
landschaftlichen Qualitäten des benachbarten Stadtwaldes weiterführt. Der
Bürgerpark soll die ökologischen Kompensationen für das DFB-Areal aufnehmen und
für die Öffentlichkeit als Sport-, Freizeit- und Erholungsgebiet jederzeit
zugänglich sein. Das vorhandene Hotel an der Schwarzwaldstraße soll als
Kerngebiet festgesetzt werden. Landschaftsschutzgebiet und GrünGürtel Bis auf einige Grundstücke entlang der
Schwarzwaldstraße und der Rennbahnstraße liegt der größte Teil des Plangebiets
im Landschaftsschutzgebiet "GrünGürtel und Grünzüge in der Stadt Frankfurt am
Main" in der Zone I und die Waldfläche im Osten in der Zone II sowie im
Bereich, der mit der GrünGürtel-Verfassung der Stadt Frankfurt am Main von 1991
als GrünGürtel festgelegt wurde. Während Sportanlagen und Sportplätze in der Zone I
des Landschaftsschutzgebiets und im GrünGürtel zulässig sind, erfordert die
Festsetzung Sondergebiet (SO) - Sport für die Gebäude der DFB-Akademie die
Herausnahme dieser Flächen sowohl aus dem Landschaftsschutzgebiet als auch aus
der GrünGürtel-Verfassung. Die Änderung der Landschaftsschutzgebietsverordnung
im Wege eines Teillöschungsverfahrens wurde seitens des Regierungspräsidiums
Darmstadt bereits in Aussicht gestellt. Die neue Abgrenzung des
Landschaftsschutzgebietes und des GrünGürtels befindet sich derzeit in
Abstimmung mit dem Regierungspräsidium und den zuständigen Fachämtern. Gemäß
den Festlegungen der GrünGürtel-Charta sind die im Frankfurter GrünGürtel
entfallenden Flächen an anderer Stelle in mindestens gleichem Ausmaß und
vergleichbarer Qualität in den GrünGürtel einzubeziehen. Landschaftsplan 2001 des Regionalverbands
FrankfurtRheinMain
Denkmalschutz Am aktuellen Zugang des Rennbahngeländes von der
Schwarzwaldstraße liegt ein torartiges Eingangsgebäude von 1864/65, das unter
Denkmalschutz steht. Das ursprünglich als Kassenhäuschen genutzte Gebäude ist
in Fachwerk ausgebildet und wurde in den letzten Jahren instand gesetzt. 2011
war das Gebäude Denkmal des Jahres der Stadt Frankfurt am Main. Der
Denkmalschutz wird nachrichtlich in den Bebauungsplan aufgenommen. Verkehrskonzept Äußere Erschließung
Das Plangebiet grenzt an ein innerstädtisches
Wohnquartier an, das durch seine besonders verkehrsgünstige Lage geprägt ist.
Es besteht eine gute Anbindung an das öffentliche Verkehrsnetz sowie an den
öffentlichen Personennahverkehr. Sowohl der Flughafen als auch der Hauptbahnhof
und die Innenstadt von Frankfurt sind schnell zu erreichen. Die Haupterschließung des Plangebietes soll über die
Schwarzwaldstraße erfolgen. Zusätzlich wird eine adressbildende - funktional
untergeordnete - Grundstückszufahrt zur Kennedyallee angestrebt. Ob und unter
welchen Voraussetzungen dies umsetzbar ist, ist mit der oberen Landesbehörde
(HessenMobil) des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und
Landesentwicklung (HMWEVL) zu klären. Mit der Lage an der Schwarzwaldstraße, in
Verlängerung der Rennbahnstraße und über den Theodor-Stern-Kai ist das
Plangebiet gut in Richtung Innenstadt angebunden. Darüber hinaus besteht über
den angrenzenden Kreisel "Am Oberforsthaus" und der Bundesstraße B43 / B44 eine
sehr gute Anbindung an das überregionale Straßennetz (Bundesautobahn A3).
Das durch die zukünftige DFB-Akademie entstehende
Verkehrsaufkommen ist als gering einzustufen und kann ohne bauliche
Veränderungen vom bestehenden Straßennetz aufgenommen werden. Öffentlicher Personennahverkehr Das Plangebiet ist gut durch den öffentlichen
Personennahverkehr erschlossen. Die Anbindung an das öffentliche Verkehrsnetz
erfolgt durch Straßenbahn, S-Bahn und Bus. Eine Straßenbahnlinie hält an der
Kreuzung Rennbahn- / Schwarzwaldstraße (Haltestelle Rennbahn) und am
"Oberforsthauskreisel" (Haltestelle Oberforsthaus) und bindet die Innenstadt
und den Hauptbahnhof direkt an. Im weiteren Verlauf fährt sie die Endstationen
Stadion beziehungsweise Nied Kirche an. Der S-Bahnhof Frankfurt Niederrad
(Haltestelle Niederrad Bahnhof) ist 15 Laufminuten entfernt. Mit den dort
verkehrenden drei S-Bahnlinien sind unter anderem der Flughafen sowie der
Hauptbahnhof direkt erreichbar. Das Plangebiet ist außerdem mit einer Buslinie
(Haltestellen Rennbahn und Oberforsthaus) erreichbar. Vom Standort aus erreicht
der Bus in 19 Minuten den Flughafen Frankfurt am Main und in Gegenrichtung
fährt er die Endstation Lokalbahnhof an. Ruhender Verkehr Der durch die Nutzungen im Plangebiet anhand der
Stellplatzsatzung der Stadt Frankfurt am Main zu berechnende Stellplatzbedarf
ist im weiteren Bebauungsplanverfahren zu berücksichtigen. Die notwendigen
Stellplätze der DFB-Akademie sollen auf dem Grundstück realisiert und
über die Schwarzwaldstraße erschlossen werden. Infrastruktur Sämtliche Ver- und Entsorgungsanlagen, die für das
Plangebiet und dessen künftige Nutzung erforderlich sind, können über die
bestehenden Trassen und Netze sichergestellt werden. Infrastrukturell ist der im Nordwesten des
Plangebiets gelegene Ortskern Niederrads - das Gebiet um die Bruchfeldstraße -
als zentraler Versorgungsbereich relevant. Im Einzelhandels- und Zentrenkonzept
der Stadt Frankfurt am Main ist dieser Bereich als C-Zentrum /
Nahversorgungszentrum dargestellt. Entlang der Triftstraße und der
Schwarzwaldstraße, ebenfalls im Nordwesten des Plangebietes, aber auch etwas
weiter nördlich entlang der Kelsterbacher Straße und der Schwanheimer Straße,
befinden sich diverse Gastronomiebetriebe und Gewerbe verschiedener Art für die
tägliche Versorgung. Im Regionalen Flächennutzungsplan (RegFNP) ist dieser
Bereich ebenfalls als Versorgungskern gekennzeichnet.
Lärm Das Plangebiet ist von Lärm aus unterschiedlichen
Quellen betroffen. Diese sind die Straßenverkehrslärme der Kennedyallee (B43 /
B44), der Schwarzwaldstraße sowie der Rennbahnstraße. Hinzu treten
Lärmimmissionen durch den Schienenverkehr im Bereich von Schwarzwald- und
Rennbahnstraße und der Fluglärm. Ein Gutachten hierzu wird erstellt. Ebenfalls
werden die Auswirkungen der Sportlärmemissionen auf das Wohnen im Bereich der
Rennbahnstraße und Schwarzwaldstraße untersucht. Natur und Landschaft
Das Plangebiet besteht zum Großteil aus Grünflächen.
Auf diesen Grünflächen wurden seit Frühsommer 2014 neben umfangreichen
faunistischen Untersuchungen eine Biotoptypenkartierung und eine Baumkartierung
durchgeführt. Besondere Einzelbäume und Gehölzflächen wurden aus
gestalterischen und naturschutzfachlichen Gesichtspunkten in die Planung
einbezogen. Die Lage sämtlicher im
Untersuchungsraum vorgefundener Biotoptypen ist im Bestandsplan zum
Bebauungsplan Nr. 916 - DFB-Akademie - Südlich Niederräder Landstraße -
dargestellt (siehe Anlage 3 Bestandskarte Biotoptypen). Im Rahmen der
Kartierung wurden die folgenden Nutzungs- und Biotoptypen gemäß der Vorgaben
zur Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung nach dem "Frankfurter Modell"
unterschieden: Biotop- und Nutzungstypen im
Untersuchungsgebiet Nr. Biotop-
/ Nutzungstyp Fläche
[m2] 1 Laubwald 90.163
3a Feldgehölz, Baumhecke 3.664
3b Hecken und Gebüsche 4.842
3c Baumgruppe 757
3d Baumreihe 144
5 Stillgewässer 2.880
7 Ruderalflur, überwiegend ohne Gehölzaufwuchs
3.222
8 Ruderalflur, verbuschend 1.773
10 Intensiv gepflegte Grünlandbestände
12.735
11 Extensiv gepflegte Wiese 3.137
12 Mager- und Halbtrockenrasen 11.329
15 Nutzgarten 119
19a Intensivst gepflegte Scherrasen (Rennbahn,
Spielbahnen, Greens und Abschlag) 112.250 19b Intensivrasen, stellenweise lückig (Rasen im
Bereich von Hausgarten, Semi-Roughs) 59.833
19c Beetanlage 731
19d Zierpflanzung 354
20 Bewachsene Wege, nicht versiegelt 203
22a Vegetationslose, teilversiegelte Fläche
45.237
22b Vegetationslose, nicht versiegelte Fläche
2.143
23 Nahezu
versiegelte Fläche, Pflaster 7.681
24 Vegetationslose, versiegelte Fläche, Asphalt
3.519
27 Überbaute
Fläche, ohne Begrünung 18.316
Gesamt 385.032 Besonders hervorzuheben ist neben dem Vorkommen der
zahlreichen alten Eichen das Vorkommen von Sandtrockenrasen, der gemäß der
Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie einem Lebensraumtyp zuzuordnen ist
(Lebensraumtyp 2320 des Anhangs 1 der FFH-Richtlinie). Hier wachsen bedrohte
und gefährdete Pflanzenarten, wie zum Beispiel die Grasnelke (Armeria elongata,
Rote Liste Hessen 3), die Sandwicke (Vicia lathyroides, Rote Liste Hessen 3)
aber auch der Nelken-Schmielenhafer und die Zierliche Kammschmiele. Auch streng geschützte Tierarten wie zum Beispiel
Fledermäuse, die Rauchschwalben, der Girlitz, der Stieglitz sowie viele andere
Vogelarten besiedeln das Gebiet. Wildbienenarten und Heuschreckenarten nutzen
die Sandböden und Sandmagerrasen als Lebensraum. Ein Großteil der alten Eichen
ist vom Heldbock, einer europarechtlich streng geschützten Käferart, bewohnt.
Im Gebiet dominieren gut durchlässige
Braunerden aus Decksediment über Terrassensand und -kies, sowie Braunerden mit
Bändern aus Decksediment über Flugsand (Reste von Flugsanddünen). Der südliche
Teil des Untersuchungsgebietes liegt im Trinkwasserschutzgebiet der Zone IIIA
(weiteres Schutzgebiet). Im Geltungsbereich existieren keine natürlichen
Oberflächengewässer. Im Zentrum des Gebiets liegt ein Folienteich, der unter
anderem Zier- und Bewässerungsfunktionen hat. Aufgrund des hohen Anteils an Sand in der Bodenmatrix
eignen sich die vorhandenen Böden für die Regenwasserversickerung. Die ausgedehnten Grünbestände des Golfplatzes und der
Rennbahn sind Kaltluftentstehungsflächen. Einschränkend ist festzuhalten, dass
die hier gebildete Kaltluft reliefbedingt nicht in Richtung der angrenzenden
Siedlungsgebiete abfließt. Der städtische Klimaplan ordnet den überwiegenden
Teil des Plangebietes der Stufe 4 mit Überwärmungspotential zu. Als planerische
Empfehlung wird eine poröse Bebauung vorgeschlagen. Im Geltungsbereich liegen derzeit keine der
Allgemeinheit frei zugänglichen Erholungsflächen. Sowohl die Nutzung der
Rennbahn als auch des Golfplatzes sind bisher einem eingeschränkten Kreis von
Nutzern vorbehalten. Freiraumplanung und Ausgleich Die durch die Bauleitplanung vorbereiteten Eingriffe
sollen möglichst vollständig vor Ort ausgeglichen werden. Hierfür bieten sich
die im Norden liegenden Flächen an, die zukünftig als "Bürgerpark" genutzt
werden sollen.
Der Park wird von der nördlich des
DFB-Geländes gelegenen 5 ha großen Erweiterungsfläche durch einen geschwungenen
Grenzverlauf getrennt, der sich vom westlichen Eingang im Bereich Triftstraße /
Rennbahnstraße südlich entlang des Teichs zu den Waldflächen hin erstreckt.
Insbesondere im östlichen Abschnitt dieses Areals befinden sich bereits jetzt
schon wertvolle Sandmagerrasen. Diese werden durch die Neuanlage von
Sandmagerrasen als Ausgleich für die überbauten Flächen im Süden des
Geltungsbereichs ergänzt. Daher bietet sich an, den östlichen Teil des
Bürgerparks als Landschaftspark für naturbezogene Naherholung zu gestalten. Am
West- und Nordwestrand des Parks können intensivere Erholungsnutzungen verortet
werden. Bodenordnung Die Grundstücke des Plangebiets befinden sich in
öffentlich-rechtlicher Hand. Ein Bodenordnungsverfahren gemäß § 45 ff. BauGB
ist nicht erforderlich. Anlage 1_Strukturkonzept (ca. 3,8 MB) Anlage 2_Bebauungsplanvorentwurf (ca. 2,2 MB) Anlage 3_Bestandskarte_Biotoptypen (ca. 5,1 MB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 12.09.2014, M 147
Zuständige Ausschüsse:
Haupt- und
Finanzausschuss
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau
Ausschuss für
Umwelt und Sport Beratung im Ortsbeirat: 5 Versandpaket:
16.12.2015 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des
Ausschusses für Umwelt und Sport am 14.01.2016, TO I, TOP 13
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 220 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
CDU, GRÜNE und SPD gegen LINKE. (= Annahme im
Rahmen NR 1026/14); FDP (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
Sonstige Voten/Protokollerklärung:
BFF und AGP (= Ablehnung) 46. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 18.01.2016, TO I, TOP
18 Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 220 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
SPD und FDP gegen BFF (= Ablehnung); CDU, GRÜNE und
LINKE. (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) 47. Sitzung des OBR 5
am 22.01.2016, TO I, TOP 30 Beschluss: Der Vorlage M 220 wird zugestimmt.
Abstimmung:
CDU, GRÜNE und SPD gegen Herr Kehrmann (=
Ablehnung); FAG (= Enthaltung) 47. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 26.01.2016, TO I, TOP 28
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 220 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen LINKE. (= Annahme im
Rahmen NR 1026/14) und BFF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung:
ÖkoLinX-ARL, AGP, Stv. Dr. Dr. Rahn und Stv. Krebs (= Ablehnung) Stv.
Ochs (= Enthaltung) 48. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 28.01.2016, TO II, TOP 38
Beschluss: Der Vorlage M 220 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen LINKE. (= Annahme im
Rahmen NR 1026/14) sowie BFF, AGP, Stv. Dr. Dr. Rahn und Stv. Krebs (=
Ablehnung); Stv. Ochs (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung:
ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 6769, 48. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 28.01.2016 Aktenzeichen: 61 00