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Bebauungsplan Nr. 916 - DFB-Akademie - Südlich Niederräder Landstraße - hier: Strukturkonzept und Bebauungsplanvorentwurf

Vorlagentyp: M

Inhalt

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 11.12.2015, M 220 Betreff: Bebauungsplan Nr. 916 - DFB-Akademie - Südlich Niederräder Landstraße - hier: Strukturkonzept und Bebauungsplanvorentwurf Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 16.10.2014, § 5164 (M 147) I. Es dient zur Kenntnis, dass - die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB in der Zeit vom 30.03.2015 bis 30.04.2015 und - die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB am 11.09.2015 durchgeführt worden sind. II. Der Magistrat wird beauftragt, auf der Grundlage der vorgelegten städtebaulichen Planungen (Strukturkonzept und Bebauungsplanvorentwurf jeweils vom 01.10.2015) einen Bebauungsplanentwurf zu erarbeiten und für diesen ohne einen weiteren Beschluss der Stadtverordnetenversammlung die öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB durchzuführen. III. Der Magistrat wird ermächtigt, den Bebauungsplanentwurf mit Begründung, der aufgrund der im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB vorgebrachten Stellungnahmen geändert oder ergänzt wurde, ohne einen weiteren Beschluss der Stadtverordnetenversammlung erneut nach § 4a (3) i. V. m. § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen, sofern die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung durch die Änderungen oder Ergänzungen nicht berührt werden. Begründung: ÜBERSICHTSKARTE Zu II. Städtebauliche Situation, Anlass, Erfordernis und Ziele Die in Ost-West-Richtung verlaufende Niederräder Landstraße und das nördlich davon liegende Wohngebiet mit freistehenden Villen begrenzt das Bebauungsplangebiet im Norden. Im Westen grenzt die Rennbahnstraße und im Südwesten die Schwarzwaldstraße das Gebiet mit Wohnbauten aus dem letzten Jahrhundert ab. Diese straßenbegleitende Bebauung besteht vorrangig aus 3- bis 5-geschossigen Gebäuden an der Rennbahnstraße und 2- bis 3-geschossigen Gebäuden an der Schwarzwaldstraße und verliert von Norden nach Süden an Dichte. Am Ende der Schwarzwaldstraße im Süden endet die zusammenhängende Bebauung und südlich der Straße Am Oberforsthaus beginnt der Frankfurter Stadtwald. Die im östlichen Teil des Bebauungsplangebiets liegenden Waldflächen gehen in östlicher Richtung über die Kennedyallee hinweg in den Stadtwald über und sind Teil eines Grünzuges, der sich Richtung Osten bis nach Sachsenhausen zur Heimatsiedlung (erbaut 1927-1930) und der Fritz-Kissel-Siedlung (erbaut 1950-1955) ausdehnt. Südlich des Gebietes breitet sich der Wald mehrere Kilometer nach Westen, Süden und Osten aus. Die Fläche des aufzustellenden Bebauungsplans wird derzeit als Galopprennbahn und teilweise als Golfplatz genutzt, die an die sich ebenfalls im Plangebiet befindlichen Waldflächen angrenzen. Aus wirtschaftlichen Gründen werden der Nutzung des Gebietes als Galopprennbahn nur geringe Zukunftsaussichten eingeräumt. Zurzeit finden lediglich an circa sieben Tagen im Jahr Rennen statt. Um das Plangebiet einer sinnvollen, wirtschaftlichen und umweltverträglichen Nutzung zuzuführen, wurde eine Teilfläche dem Deutschen Fußball-Bund (DFB), der ein Areal für seine Fußballakademie in Frankfurt sucht, zur Nutzung angeboten. Die Stadt Frankfurt bewertet die Ansiedlung der DFB-Akademie als äußerst positiv für die Stadtentwicklung, da das Gelände der Galopprennbahn auf diese Weise optimal genutzt werden kann. Mit dem Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung der DFB-Akademie und einen öffentlichen Bürgerpark geschaffen werden. Langfristig soll eine Vernetzung der Grünräume vom Stadtwald über die Rennbahnstraße und die Deutschordenstraße zum Elli-Lucht-Park und zum Mainufer stadträumlich etabliert werden. Auf dem Grundkonzept des Aufstellungsbeschlusses hat der Magistrat ein städtebauliches Konzept entwickelt. Kernelement ist der Entwurf zur DFB-Akademie als Ergebnis eines Realisierungswettbewerbs, aus dem als Sieger der Entwurf des Aachener Büros "kadawittfeldarchitektur" hervorgegangen ist. Dieser Entwurf wird als städtebauliches Grundkonzept für die DFB-Akademie verwendet. Eine wichtige Vorgabe für den Wettbewerb war es, dass die bestehende städtebauliche Struktur der Nachbarschaft aufgenommen wird und die zu planenden Gebäude im Westen und Süden des Wettbewerbsgebiets - entlang der Schwarzwaldstraße / Rennbahnstraße - konzentriert werden. Im Osten und Norden bilden die Außenanlagen und Trainingsfelder der DFB-Akademie einen Grünraum. Dieser wird mit den Waldflächen im Osten und dem öffentlichen Bürgerpark im Norden als zusammenhängender Landschaftsraum gesichert und stellt eine neue Grünverbindung vom Stadtwald über den Bürgerpark zum Elli-Lucht-Park und zum Mainufer dar. Der von der Stadtverordnetenversammlung am 16.10.2014 (§ 5164) gefasste Aufstellungsbeschluss wurde wie folgt weiterentwickelt: Städtebaulicher Entwurf In Abstimmung mit der Stadt Frankfurt und dem DFB wurde für das Areal der DFB-Akademie ein Realisierungswettbewerb durchgeführt. Der Wettbewerb wurde als nichtoffener 2-phasiger Realisierungswettbewerb ausgelobt. Die 1. Phase des Wettbewerbs startete im November 2014, hieran beteiligten sich 30 Architekturbüros. Im Februar 2015 wurden zehn Arbeiten für die 2. Phase des Wettbewerbs ausgewählt, aus der Überarbeitung der Ergebnisse der 2. Phase ist im Juni 2015 der Entwurf des Aachener Büros "kadawittfeldarchitektur" als Sieger für die Realisierung der DFB-Akademie hervorgegangen. Dieses Ergebnis soll als städtebauliches Grundlagenkonzept für das Bebauungsplanverfahren verwendet werden. Das zukünftige Planungsrecht für die beabsichtigten öffentlichen Nutzungen und das Bauvorhaben der DFB-Akademie sollen auf Basis der bestehenden städtebaulichen Strukturen sowie des Wettbewerbsergebnisses entwickelt werden. Festlegungen zum Maß der baulichen Nutzung sollen aus dem Wettbewerbsergebnis abgeleitet werden. Hierbei ist zur Minimierung des Versiegelungsgrades eine möglichst geringe Grundflächenzahl (GRZ) anzustreben. Grundsätzlich sollen durch eine umweltgerechte Planung der Versiegelungsgrad im Gebiet möglichst gering ausfallen und durch naturschutzrechtliche Kompensation ausgeglichen werden. Es ist weiterhin das angestrebte Ziel, die im Gebiet entstehenden Eingriffe vollständig vor Ort auszugleichen. DFB-Akademie Das neue Leistungszentrum des deutschen Fußballs soll Theorie, Praxis und Verwaltung des Fußballs vereinen und die Bedeutung des Fußballs für Frankfurt stärken. Mit der DFB-Akademie sollen Aus- und Fortbildungs- sowie Trainingsangebote für die Leistungsträger des Fußballs, also den Fußballspielerinnen und -spielern, den Fußballlehrern und den Schiedsrichtern sowie den Fußballmanagern auf führendem Niveau geboten werden. Die Ausbildung des Nachwuchses und damit die Förderung der Amateurvereine und der vielen ehrenamtlich Tätigen im Bereich des Fußballs soll ebenso gestärkt werden. Die Akademie soll zukünftig alle hierzu erforderlichen Einrichtungen umfassen, vor allem Sporteinrichtungen wie Trainingsfelder, Hallen, Fitnesseinrichtungen, Schulungsräume und Übernachtungsangebote für die Sportler und Trainer. Außerdem sollen dort Sportwissenschaftler, Mediziner und viele andere Fußballexperten diesen Standort als Zentrale Begegnungsstätte nutzen, um ihr Wissen und ihre Kompetenzen nicht nur im Trainingsbetrieb einzubringen, sondern in einem Fußball-Lab auch weiter zu entwickeln. Neben der Akademie sollen auch die Zentrale des DFB mit ihren verwaltenden und organisatorischen Aufgaben, das Pressezentrum sowie die logistischen und weiteren Nutzungen mit den zugehörigen Serviceeinrichtungen entstehen. Die Herausforderung bestand darin, ein Gebäude zu planen, das die Umsetzung der vorgenannten, vielfältigen Nutzungsziele ermöglicht und sich städtebaulich mit 25.000 m2 Bruttogeschossfläche (BGF), drei Naturrasenfeldern, einem Kunstrasenplatz und einer Sporthalle zwischen den schützenswerten Baumbestand entlang der Kennedyallee und das vorhandene Wohngebiet an der Schwarzwaldstraße einfügt. Entwurf DFB-Akademie, kadawittfeldarchitektur Das Plangebiet ist von Waldflächen umsäumt, die Ränder im Südwesten können nach Abriss der bestehenden Tribüne mit einem umlaufenden Baumbewuchs aufgeforstet werden. Fußballfelder, die Sportanlagen sowie der Neubau werden in einen grünen Saum gebettet. Dieser bildet eine natürliche Barriere zum Hotel. Die Wohnhäuser an der Schwarzwaldstraße erhalten ein Wäldchen als Gegenüber, hinter welchem sich die Neubauten und Sportanlagen des DFB eigenständig unter einem gemeinsamen Dach entwickeln können. Aufgrund der architektonischen Lösung, die Gebäudevolumen beidseitig des sogenannten "Sportboulevard" ins Grüne zu schieben, konnte eine optimale Verzahnung von Gebäude und Landschaft erreicht und der Flächenverbrauch insgesamt minimiert werden. So bleiben 75 % des DFB-Geländes unbebaut. Die Einrichtungen des DFB wie Akademie, Verwaltung, Athletenhaus, Depot und Parkgarage befinden sich als Einzel-Gebäude unter einem alles überspannenden Dachkörper. Ansicht Entwurf DFB-Akademie von Osten, kadawittfeldarchitektur Bürgerpark In Zukunft soll der nördliche Teil für alle Bürgerinnen und Bürger immer geöffnet und zugänglich sein. In diesem Gelände, das zum GrünGürtel gehört, gibt es besonders schützenswerte Naturbereiche wie den Wald, seltene Pflanzen und alte Bäume, die Wohnorte von Fledermäusen, Insekten und Vögeln sind. Dies alles auch für die kommenden Generationen zu erhalten und zu schützen ist ebenso Ziel dieses Bebauungsplanes. Den Bürgerinnen und Bürgern dieser Stadt wird ein besonderer Park zur Verfügung gestellt, der mitten in der städtischen Umgebung Naturerfahrung zulässt. Unter der behutsamen Weiterentwicklung der Fläche kann es außerdem Bereiche mit semiintensiver, intensiver und extensiver Freizeitnutzung geben. Die Flächen für intensive Freizeitnutzung bieten Raum für informellen Sport wie beispielsweise Federball, Volleyball, Laufen oder das Trainieren auf Fitnessanlagen, die für Jung und Alt Erholung und Bewegung bieten. Das Sport- und Freizeitverhalten ändert sich und immer mehr Menschen, gerade auch Familien und ältere Bürgerinnen und Bürger wünschen sich für ihre Aktivitäten ein grünes Umfeld. Hierzu sollen Ideen gesammelt und entwickelt werden. Mit der Anbindung des Niederräder Mainufers über den Elli-Lucht-Park bis hin zum Stadtwald wird es mit dem Bürgerpark Niederrad eine durchgehende öffentliche Grünverbindung geben, die für Niederrad eine Bereicherung ist. Frankfurter Bürgerinnen und Bürger werden aktiv und kreativ an der Ausgestaltung des "Bürgerparks Süd" mitwirken. Am 05.10.2015 startete das Beteiligungsverfahren zum Bürgerpark Süd mit der Auftaktveranstaltung. Weitere Workshoptermine sind für Anfang Dezember 2015 geplant unter anderem mit einem Ortstermin auf dem Rennbahngelände. Bebauungsplanverfahren Der DFB wird circa 15 ha in der ersten Ausbauphase und insgesamt circa 20 ha in der Endausbauphase des insgesamt circa 40 ha großen Areals für seine Akademie nutzen. Es ist geplant, das Gelände der Sportanlagen für die DFB-Akademie sowie die Erweiterungsfläche als Private Grünfläche - Sport - und das Gebäude der DFB-Akademie als Sondergebiet (SO) - Sport festzusetzen (siehe Anlage 1 Strukturkonzept und Anlage 2 Bebauungsplanvorentwurf). Ein Teil der Flächen im Osten des Plangebiets ist auf der Grundlage des Hessischen Forstgesetzes als Bannwald ausgewiesen und soll entsprechend im Bebauungsplan als Flächen für Wald festgesetzt werden. Die im Norden liegenden Flächen sollen als öffentliche Grünfläche - Parkanlage - mit Erholungs- und Sportfunktion festgesetzt werden. Für diese Flächen ist die Gestaltung eines Landschaftsparks als Bürgerpark geplant, der die landschaftlichen Qualitäten des benachbarten Stadtwaldes weiterführt. Der Bürgerpark soll die ökologischen Kompensationen für das DFB-Areal aufnehmen und für die Öffentlichkeit als Sport-, Freizeit- und Erholungsgebiet jederzeit zugänglich sein. Das vorhandene Hotel an der Schwarzwaldstraße soll als Kerngebiet festgesetzt werden. Landschaftsschutzgebiet und GrünGürtel Bis auf einige Grundstücke entlang der Schwarzwaldstraße und der Rennbahnstraße liegt der größte Teil des Plangebiets im Landschaftsschutzgebiet "GrünGürtel und Grünzüge in der Stadt Frankfurt am Main" in der Zone I und die Waldfläche im Osten in der Zone II sowie im Bereich, der mit der GrünGürtel-Verfassung der Stadt Frankfurt am Main von 1991 als GrünGürtel festgelegt wurde. Während Sportanlagen und Sportplätze in der Zone I des Landschaftsschutzgebiets und im GrünGürtel zulässig sind, erfordert die Festsetzung Sondergebiet (SO) - Sport für die Gebäude der DFB-Akademie die Herausnahme dieser Flächen sowohl aus dem Landschaftsschutzgebiet als auch aus der GrünGürtel-Verfassung. Die Änderung der Landschaftsschutzgebietsverordnung im Wege eines Teillöschungsverfahrens wurde seitens des Regierungspräsidiums Darmstadt bereits in Aussicht gestellt. Die neue Abgrenzung des Landschaftsschutzgebietes und des GrünGürtels befindet sich derzeit in Abstimmung mit dem Regierungspräsidium und den zuständigen Fachämtern. Gemäß den Festlegungen der GrünGürtel-Charta sind die im Frankfurter GrünGürtel entfallenden Flächen an anderer Stelle in mindestens gleichem Ausmaß und vergleichbarer Qualität in den GrünGürtel einzubeziehen. Landschaftsplan 2001 des Regionalverbands FrankfurtRheinMain Denkmalschutz Am aktuellen Zugang des Rennbahngeländes von der Schwarzwaldstraße liegt ein torartiges Eingangsgebäude von 1864/65, das unter Denkmalschutz steht. Das ursprünglich als Kassenhäuschen genutzte Gebäude ist in Fachwerk ausgebildet und wurde in den letzten Jahren instand gesetzt. 2011 war das Gebäude Denkmal des Jahres der Stadt Frankfurt am Main. Der Denkmalschutz wird nachrichtlich in den Bebauungsplan aufgenommen. Verkehrskonzept Äußere Erschließung Das Plangebiet grenzt an ein innerstädtisches Wohnquartier an, das durch seine besonders verkehrsgünstige Lage geprägt ist. Es besteht eine gute Anbindung an das öffentliche Verkehrsnetz sowie an den öffentlichen Personennahverkehr. Sowohl der Flughafen als auch der Hauptbahnhof und die Innenstadt von Frankfurt sind schnell zu erreichen. Die Haupterschließung des Plangebietes soll über die Schwarzwaldstraße erfolgen. Zusätzlich wird eine adressbildende - funktional untergeordnete - Grundstückszufahrt zur Kennedyallee angestrebt. Ob und unter welchen Voraussetzungen dies umsetzbar ist, ist mit der oberen Landesbehörde (HessenMobil) des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung (HMWEVL) zu klären. Mit der Lage an der Schwarzwaldstraße, in Verlängerung der Rennbahnstraße und über den Theodor-Stern-Kai ist das Plangebiet gut in Richtung Innenstadt angebunden. Darüber hinaus besteht über den angrenzenden Kreisel "Am Oberforsthaus" und der Bundesstraße B43 / B44 eine sehr gute Anbindung an das überregionale Straßennetz (Bundesautobahn A3). Das durch die zukünftige DFB-Akademie entstehende Verkehrsaufkommen ist als gering einzustufen und kann ohne bauliche Veränderungen vom bestehenden Straßennetz aufgenommen werden. Öffentlicher Personennahverkehr Das Plangebiet ist gut durch den öffentlichen Personennahverkehr erschlossen. Die Anbindung an das öffentliche Verkehrsnetz erfolgt durch Straßenbahn, S-Bahn und Bus. Eine Straßenbahnlinie hält an der Kreuzung Rennbahn- / Schwarzwaldstraße (Haltestelle Rennbahn) und am "Oberforsthauskreisel" (Haltestelle Oberforsthaus) und bindet die Innenstadt und den Hauptbahnhof direkt an. Im weiteren Verlauf fährt sie die Endstationen Stadion beziehungsweise Nied Kirche an. Der S-Bahnhof Frankfurt Niederrad (Haltestelle Niederrad Bahnhof) ist 15 Laufminuten entfernt. Mit den dort verkehrenden drei S-Bahnlinien sind unter anderem der Flughafen sowie der Hauptbahnhof direkt erreichbar. Das Plangebiet ist außerdem mit einer Buslinie (Haltestellen Rennbahn und Oberforsthaus) erreichbar. Vom Standort aus erreicht der Bus in 19 Minuten den Flughafen Frankfurt am Main und in Gegenrichtung fährt er die Endstation Lokalbahnhof an. Ruhender Verkehr Der durch die Nutzungen im Plangebiet anhand der Stellplatzsatzung der Stadt Frankfurt am Main zu berechnende Stellplatzbedarf ist im weiteren Bebauungsplanverfahren zu berücksichtigen. Die notwendigen Stellplätze der DFB-Akademie sollen auf dem Grundstück realisiert und über die Schwarzwaldstraße erschlossen werden. Infrastruktur Sämtliche Ver- und Entsorgungsanlagen, die für das Plangebiet und dessen künftige Nutzung erforderlich sind, können über die bestehenden Trassen und Netze sichergestellt werden. Infrastrukturell ist der im Nordwesten des Plangebiets gelegene Ortskern Niederrads - das Gebiet um die Bruchfeldstraße - als zentraler Versorgungsbereich relevant. Im Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Frankfurt am Main ist dieser Bereich als C-Zentrum / Nahversorgungszentrum dargestellt. Entlang der Triftstraße und der Schwarzwaldstraße, ebenfalls im Nordwesten des Plangebietes, aber auch etwas weiter nördlich entlang der Kelsterbacher Straße und der Schwanheimer Straße, befinden sich diverse Gastronomiebetriebe und Gewerbe verschiedener Art für die tägliche Versorgung. Im Regionalen Flächennutzungsplan (RegFNP) ist dieser Bereich ebenfalls als Versorgungskern gekennzeichnet. Lärm Das Plangebiet ist von Lärm aus unterschiedlichen Quellen betroffen. Diese sind die Straßenverkehrslärme der Kennedyallee (B43 / B44), der Schwarzwaldstraße sowie der Rennbahnstraße. Hinzu treten Lärmimmissionen durch den Schienenverkehr im Bereich von Schwarzwald- und Rennbahnstraße und der Fluglärm. Ein Gutachten hierzu wird erstellt. Ebenfalls werden die Auswirkungen der Sportlärmemissionen auf das Wohnen im Bereich der Rennbahnstraße und Schwarzwaldstraße untersucht. Natur und Landschaft Das Plangebiet besteht zum Großteil aus Grünflächen. Auf diesen Grünflächen wurden seit Frühsommer 2014 neben umfangreichen faunistischen Untersuchungen eine Biotoptypenkartierung und eine Baumkartierung durchgeführt. Besondere Einzelbäume und Gehölzflächen wurden aus gestalterischen und naturschutzfachlichen Gesichtspunkten in die Planung einbezogen. Die Lage sämtlicher im Untersuchungsraum vorgefundener Biotoptypen ist im Bestandsplan zum Bebauungsplan Nr. 916 - DFB-Akademie - Südlich Niederräder Landstraße - dargestellt (siehe Anlage 3 Bestandskarte Biotoptypen). Im Rahmen der Kartierung wurden die folgenden Nutzungs- und Biotoptypen gemäß der Vorgaben zur Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung nach dem "Frankfurter Modell" unterschieden: Biotop- und Nutzungstypen im Untersuchungsgebiet Nr. Biotop- / Nutzungstyp Fläche [m2] 1 Laubwald 90.163 3a Feldgehölz, Baumhecke 3.664 3b Hecken und Gebüsche 4.842 3c Baumgruppe 757 3d Baumreihe 144 5 Stillgewässer 2.880 7 Ruderalflur, überwiegend ohne Gehölzaufwuchs 3.222 8 Ruderalflur, verbuschend 1.773 10 Intensiv gepflegte Grünlandbestände 12.735 11 Extensiv gepflegte Wiese 3.137 12 Mager- und Halbtrockenrasen 11.329 15 Nutzgarten 119 19a Intensivst gepflegte Scherrasen (Rennbahn, Spielbahnen, Greens und Abschlag) 112.250 19b Intensivrasen, stellenweise lückig (Rasen im Bereich von Hausgarten, Semi-Roughs) 59.833 19c Beetanlage 731 19d Zierpflanzung 354 20 Bewachsene Wege, nicht versiegelt 203 22a Vegetationslose, teilversiegelte Fläche 45.237 22b Vegetationslose, nicht versiegelte Fläche 2.143 23 Nahezu versiegelte Fläche, Pflaster 7.681 24 Vegetationslose, versiegelte Fläche, Asphalt 3.519 27 Überbaute Fläche, ohne Begrünung 18.316 Gesamt 385.032 Besonders hervorzuheben ist neben dem Vorkommen der zahlreichen alten Eichen das Vorkommen von Sandtrockenrasen, der gemäß der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie einem Lebensraumtyp zuzuordnen ist (Lebensraumtyp 2320 des Anhangs 1 der FFH-Richtlinie). Hier wachsen bedrohte und gefährdete Pflanzenarten, wie zum Beispiel die Grasnelke (Armeria elongata, Rote Liste Hessen 3), die Sandwicke (Vicia lathyroides, Rote Liste Hessen 3) aber auch der Nelken-Schmielenhafer und die Zierliche Kammschmiele. Auch streng geschützte Tierarten wie zum Beispiel Fledermäuse, die Rauchschwalben, der Girlitz, der Stieglitz sowie viele andere Vogelarten besiedeln das Gebiet. Wildbienenarten und Heuschreckenarten nutzen die Sandböden und Sandmagerrasen als Lebensraum. Ein Großteil der alten Eichen ist vom Heldbock, einer europarechtlich streng geschützten Käferart, bewohnt. Im Gebiet dominieren gut durchlässige Braunerden aus Decksediment über Terrassensand und -kies, sowie Braunerden mit Bändern aus Decksediment über Flugsand (Reste von Flugsanddünen). Der südliche Teil des Untersuchungsgebietes liegt im Trinkwasserschutzgebiet der Zone IIIA (weiteres Schutzgebiet). Im Geltungsbereich existieren keine natürlichen Oberflächengewässer. Im Zentrum des Gebiets liegt ein Folienteich, der unter anderem Zier- und Bewässerungsfunktionen hat. Aufgrund des hohen Anteils an Sand in der Bodenmatrix eignen sich die vorhandenen Böden für die Regenwasserversickerung. Die ausgedehnten Grünbestände des Golfplatzes und der Rennbahn sind Kaltluftentstehungsflächen. Einschränkend ist festzuhalten, dass die hier gebildete Kaltluft reliefbedingt nicht in Richtung der angrenzenden Siedlungsgebiete abfließt. Der städtische Klimaplan ordnet den überwiegenden Teil des Plangebietes der Stufe 4 mit Überwärmungspotential zu. Als planerische Empfehlung wird eine poröse Bebauung vorgeschlagen. Im Geltungsbereich liegen derzeit keine der Allgemeinheit frei zugänglichen Erholungsflächen. Sowohl die Nutzung der Rennbahn als auch des Golfplatzes sind bisher einem eingeschränkten Kreis von Nutzern vorbehalten. Freiraumplanung und Ausgleich Die durch die Bauleitplanung vorbereiteten Eingriffe sollen möglichst vollständig vor Ort ausgeglichen werden. Hierfür bieten sich die im Norden liegenden Flächen an, die zukünftig als "Bürgerpark" genutzt werden sollen. Der Park wird von der nördlich des DFB-Geländes gelegenen 5 ha großen Erweiterungsfläche durch einen geschwungenen Grenzverlauf getrennt, der sich vom westlichen Eingang im Bereich Triftstraße / Rennbahnstraße südlich entlang des Teichs zu den Waldflächen hin erstreckt. Insbesondere im östlichen Abschnitt dieses Areals befinden sich bereits jetzt schon wertvolle Sandmagerrasen. Diese werden durch die Neuanlage von Sandmagerrasen als Ausgleich für die überbauten Flächen im Süden des Geltungsbereichs ergänzt. Daher bietet sich an, den östlichen Teil des Bürgerparks als Landschaftspark für naturbezogene Naherholung zu gestalten. Am West- und Nordwestrand des Parks können intensivere Erholungsnutzungen verortet werden. Bodenordnung Die Grundstücke des Plangebiets befinden sich in öffentlich-rechtlicher Hand. Ein Bodenordnungsverfahren gemäß § 45 ff. BauGB ist nicht erforderlich. Anlage 1_Strukturkonzept (ca. 3,8 MB) Anlage 2_Bebauungsplanvorentwurf (ca. 2,2 MB) Anlage 3_Bestandskarte_Biotoptypen (ca. 5,1 MB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 12.09.2014, M 147 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Umwelt und Sport Beratung im Ortsbeirat: 5 Versandpaket: 16.12.2015 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 14.01.2016, TO I, TOP 13 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 220 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE und SPD gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 1026/14); FDP (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF und AGP (= Ablehnung) 46. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 18.01.2016, TO I, TOP 18 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 220 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: SPD und FDP gegen BFF (= Ablehnung); CDU, GRÜNE und LINKE. (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) 47. Sitzung des OBR 5 am 22.01.2016, TO I, TOP 30 Beschluss: Der Vorlage M 220 wird zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE und SPD gegen Herr Kehrmann (= Ablehnung); FAG (= Enthaltung) 47. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 26.01.2016, TO I, TOP 28 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 220 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 1026/14) und BFF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL, AGP, Stv. Dr. Dr. Rahn und Stv. Krebs (= Ablehnung) Stv. Ochs (= Enthaltung) 48. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28.01.2016, TO II, TOP 38 Beschluss: Der Vorlage M 220 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 1026/14) sowie BFF, AGP, Stv. Dr. Dr. Rahn und Stv. Krebs (= Ablehnung); Stv. Ochs (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 6769, 48. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 28.01.2016 Aktenzeichen: 61 00