Transparenz und Offenheit bei den Planungen für die Umwidmung des Rennbahngeländes herstellen!
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 16.03.2015, ST
414
Betreff: Transparenz und
Offenheit bei den Planungen für die Umwidmung des Rennbahngeländes
herstellen! Die Fragen des Ortsbeirats werden wie folgt
beantwortet: 1. In der 33. Sitzung des
Ortsbeirats 5 hat der Wirtschaftsdezernent Markus Frank berichtet, dass die
Stadt Frankfurt vor der Vergabe des Rennbahngeländes insgesamt 20 Standorte
geprüft hat. Welche Standorte wurden im Einzelnen geprüft? Wie sieht das
Ergebnis der Prüfung im Detail aus? Welche Faktoren sprachen gegen die
geprüften, dann aber verworfenen Standorte? Welche Faktoren waren für die Wahl
des Rennbahngeländes ausschlaggebend? Im Rahmen der Standortsuche wurden folgende
Standortideen einbezogen: 1. Areal um die
Commerzbank-Arena, Sachsenhausen-Süd 2.
Silogebiet/Pfaffenwiese, Unterliederbach 3. Südlich
Nordweststadt, Niederursel 4. Südlich Bürostadt, Niederrad 5.
Östlich Homburger Landstraße, Frankfurter Berg 6. Galopprennbahn,
Sachsenhausen-Süd 7. DFB-Verwaltung, Sachsenhausen-Süd 8.
Südlich B40, Sindlingen 9. Sindlingen Nord, Sindlingen 10. Nördlich
A66, Zeilsheim 11. Westlich
Main-Taunus-Zentrum, Unterliederbach 12. Silogebiet/südlich A66,
Unterliederbach 13. Gewerbegebiet Sossenheim, Sossenheim 14.
Westerbachstr./ Am Seedam (BIMA-Gelände), Rödelheim 15. Golfranch, Kalbach 16. Östlich
Harheim, Harheim 17. Östlich am Dachsberg,
Berkersheim 18. Drake-Kaserne, Preungesheim 19. Nördlich Heiligenstockweg,
Berkersheim 20. Südlich Heiligenstock,
Seckbach 21. Östlich B521, Seckbach
22.
Nordwestlich B521, Bergen-Enkheim 23. Kaiserlei, Oberrad Diese erste Auswahl verkleinerte sich sukzessiv im
Laufe des immer feiner werdenden Auswahlprozesses. Die zahlreichen o.g. Standortideen wurden zunächst
in einer Grobbetrachtung unter Einbeziehung erster Kriterien des DFB (z.B.
Grundstücksgröße, Lärmbelastung, flache Topographie) und der Stadtentwicklung
(z.B. Planungsrecht, städtebauliche Integration, ÖPNV-Erschließung) auf ihre
Machbarkeit und Sinnhaftigkeit hin bewertet. Standorte, die offensichtlich
nicht geeignet waren, wurden danach aus dem Verfahren ausgeschieden. Die Standortfindung wurde im Rahmen einer
übergreifenden Arbeitsgruppe zwischen DFB, Stadt Frankfurt und dem durch das
vom DFB beauftragte Planungsbüro bearbeitet. Entscheidungen wurden im Konsens
getroffen. Nach der o.g.
Grobbetrachtung blieben sechs Standorte im Verfahren. Diese wurden einer
genaueren Bewertung anhand verfeinerter Kriterien unterzogen und als geeignet
bzw. bedingt geeignet eingestuft und dem DFB vorgeschlagen. Neben dem Standort
Galopprennbahn waren dies: 1. Areal um die
Commerzbank-Arena, Sachsenhausen-Süd 2.
Silogebiet/Pfaffenwiese, Unterliederbach 3. Südlich
Nordweststadt, Nied erursel 4. Südlich Bürostadt,
Niederrad 5. Östlich Homburger Landstraße, Frankfurter
Berg Die Standorte "Südlich
Nordweststadt, Niederursel" und "Östlich Homburger Landstraße, Frankfurter
Berg" wurden aufgrund ihrer als peripher empfundenen Lage (u.a. schlechtere
Erreichbarkeit des Flughafens) und schlechter Erschließung abgelehnt. Die
Fläche südlich der Bürostadt wurde auf Grund der Planungen der Stadt Frankfurt
für einen Leichtathletikschwerpunkt und teilweise schwieriger
Grundstücksverfügbarkeit durch derzeitige Nutzer (Kleingartenanlage) und
Eigentumsverhältnisse (Deutsche Bahn AG) nicht weiter verfolgt. Das
Silogebiet/Pfaffenwiese steht nicht im Eigentum der Stadt und es sind sehr
viele Grundstückseigentümer vertreten. Zusätzlich ist dieses als
Wohnungsbaureserve im städtischen Wohnbauentwicklungsprogramm festgelegt. Der
Standort "Areal um die Commerzbank-Arena, Sachsenhausen-Süd" wurde aufgrund
seines als ungünstig angesehenen Grundstückszuschnittes und der beengten
Situation abgelehnt. Zusätzlich hätten hier größere Veränderungen im
Brandschutz-, Entfluchtungs- und Parkraumkonzept des Stadions erarbeitet werden
müssen, da die Fläche vor dem Stadion als Aufstellfläche im Brandfall benötigt
wird. Die Galopprennbahn wurde daher vom
DFB als für ihn am besten geeigneten Standort ausgewählt. Die Entscheidungen
fielen im Konsens. 2. In der Magistratsvorlage vom 12.09.2014, M147,
wird davon gesprochen, dass der Galopprennsport nicht wirtschaftlich betrieben
werden kann. Welche weiteren Sportarten werden in Frankfurt nicht
wirtschaftlich betrieben? Falls weitere Sportarten in Frankfurt nicht
wirtschaftlich betrieben werden können, droht diesen Sportarten ebenfalls das
Aus in der Sportstadt Frankfurt? Die Abwägung zwischen der alten und der neuen
Nutzung bei der Vergabe an den DFB war konkret nur für das
Rennbahn-Gelände zu beantworten. Tatsache ist, dass der Galopprennsport auf dem
städtischen Gelände nur mit erheblichen öffentlichen und privaten Mitteln
aufrechterhalten werden konnte. Nach Bekunden des damaligen Präsidenten des
Rennklubs gab und gibt es niemanden, der in Zukunft ähnliche finanzielle Mittel
in den Betrieb der Rennbahn investieren möchte. Eine dauerhafte Subvention des
Galopprennsports ist von Seiten der Stadt Frankfurt nicht geplant. Zu den
bisher geleisteten Beiträgen der Stadt Frankfurt siehe B 502 / 2014
3. Welche Verträge hat die Hippodrom GmbH mit dem
Golfclub? Ist mit Kosten für eine Entschädigung des Golfclub-Betreibers zu
rechnen, falls es nicht doch noch zu einer Lösung kommt, die allen Akteuren
Raum auf dem Gelände gibt, und wie hoch werden diese sein? Ein Betrieb des Golfplatzes und der Rennbahn neben
dem geplanten Leistungszentrum ist nicht möglich. Der Betreiber des Golfplatzes hat einen Mietvertrag
mit der Hippodrom GmbH. Die Hippodrom GmbH kann rein formal die Flächen für den
Betreiber zukünftig nicht mehr bereitstellen, da sie nach der Aufhebung des
Pachtvertrages mit der Stadt kein Nutzungsrecht mehr besitzt. Die Hippodrom
GmbH verhandelt derzeit mit dem Golfplatzbetreiber über eine einvernehmliche
Vertragsaufhebung auch dessen Mietvertrages. Sollte eine solche nicht vereinbart werden können,
hat die Stadt einen Herausgabeanspruch gegen den Golfbetreiber als
unberechtigtem Besitzer. Zur Vermeidung von langwierigen Verfahren ist es
jedoch möglich, dass die Stadt dem Golfplatzbetreiber ohne Anerkennung einer
Rechtspflicht einen Betrag als Entschädigung zahlt. 4. Die Magistratsvorlage vom 12.09.2014, M148,
gewährt dem Erbbauberechtigten ein Rücktrittsrecht, falls das Gelände nicht zum
01.01.2016 übergeben werden kann. Mit dem Rücktrittsrecht ist die
Kostenübernahme in Höhe von maximal 900.000 Euro verbunden. Jedoch ist es laut
Magistratsvorlage M 147 eventuell nötig, um einen Bebauungsplan für das
Rennbahngelände aufstellen zu können, den Regionalen Flächennutzungsplan zu
ändern. Ist im vorgenannten Fall der vereinbarte Übergabetermin zum 01.01.2016
überhaupt realistisch? Die zivilrechtliche Übergabe ist nicht an das
Bestehen öffentlichen Planungsrechts gekoppelt. Eine Übergabe ist auch ohne
Planungsrecht möglich. 5. Der in der Magistratsvorlage M 148 genannte
Bodenrichtwert von 50 Euro pro Quadratmeter bezieht sich auf ein
Landschaftsschutzgebiet. Hätte der Bodenrichtwert nicht entsprechend angehoben
werden müssen, wenn das Landschaftsschutzgebiet nun in Bauland umgewidmet wird?
Aus welchem Grund wurde mit einem so niedrigen Bodenrichtwert gerechnet, wenn
in der unmittelbaren Nachbarschaft der Bodenrichtwert bei 500 Euro pro
Quadratmeter liegt? Der in der Magistratsvorlage M 148 dem Erbbauzins
zugrunde gelegte Bodenwert orientiert sich an der Bewertung von Sportflächen,
nicht an der Bewertung eines Landschaftsschutzgebiets. Er legt damit die vom
DFB geplante Nutzung zugrunde. Der benachbarte, deutlich höhere Bodenrichtwert
wurde für Grundstücke ermittelt, die mit Wohngebäuden und einer sehr hohen
Ausnutzung bebaut sind. Er könnte nur dann auf das Rennbahngelände übertragen
werden, wenn hier ebenfalls eine Wohnbebauung mit einer vergleichbaren
Ausnutzung realisiert würde, was jedoch planungsrechtlich nicht zulässig ist.
Ergänzende Informationen hierzu ergeben sich aus dem Bericht des Magistrats B
461/2014. 6. Welche Risiken sind mit der Vergabe des
Rennbahngeländes an den DFB mit einem Erbpachtzins in Höhe von 46 Euro pro
Quadratmeter verbunden? Diese Frage stellt sich vor dem Hintergrund, dass die
Huarong-Gruppe im Jahr 2006 einen Erbpachtzins von ca. 860 Euro pro
Quadratmeter gezahlt hat. Ist es möglich, dass die Huarong-Gruppe auf
Schadensersatz klagen wird? Nicht zuletzt, weil die Voraussetzungen, unter
denen das Gelände gekauft wurde, nämlich freier Blick auf Rennbahn und
Golfplatz, nicht nur nicht mehr gegeben sein werden, sondern zu erwarten ist,
dass der DFB unmittelbar vor das Hotelgebäude bauen wird, was keine Aussicht
auf freies Gelände aus den Hotelzimmern mehr zulässt. Die Kaufpreis bzw. Erbbauzinsbemessung wurde sowohl
für DFB in der M 148/2014 als auch für die Huarong-Fläche in der M 65/2006
dezidiert dargelegt. Es ist leicht nachvollziehbar, dass der Kaufpreis für eine
15 ha große Fläche mit einer sportaffinen Nutzung und der Kaufpreis für ein
gewerblich genutztes Hotelgrundstück mit maximaler Ausnutzung sehr stark
differieren. Im Erbbaurechtsvertrag mit der
Huarong-Gruppe wurde weder der Ausblick auf die Rennbahn noch die Aussicht auf
freies Gelände als vertragliche Zusage vereinbart. Es ist zu erwarten, dass der
Standort des Hotels durch das benachbarte Leistungszentrum zudem eher
aufgewertet wird. Schadenersatzansprüche der Huarong-Gruppe erwartet der
Magistrat daher nicht. 7. Welche Kosten kommen auf die Stadt Frankfurt für
die Bereithaltung von weiteren fünf Hektar Fläche für eine eventuell zu bauende
neue DFB-Zentrale auf dem Gelände zu? Warum wurde auf eine Klausel verzichtet,
die dem DFB einen zeitlichen Rahmen setzt, bis wann das Gelände übernommen
werden muss? Keine. Die Erweiterungsfläche wurde zusammen mit der
Hauptfläche im Erbbaurechtsvertrag an den DFB übertragen. Für diese
Erweiterungsfläche ist erst mit der tatsächlichen Inanspruchnahme ein
Erbbauzins zu zahlen. Bis zur Inanspruchnahme wird die Fläche vom DFB
unterhalten und gepflegt und der Öffentlichkeit als Grünfläche zur Verfügung
gestellt. Durch die damit vereinbarte dauerhafte Vorhaltung der Fläche
entstehen der Stadt keine wirtschaftlichen Nachteile. Die Erweiterungsfläche
wird nicht für die Zentrale vorgehalten, sondern für weitere Sportgebäude bzw.
Sportplätze. Der DFB plant seine Hauptverwaltung in jedem Fall innerhalb der
jetzigen Fläche von 15 ha zu errichten. 8. Was geschieht mit der Fläche, wenn der DFB sich
dann doch für den Bau einer neuen Zentrale an einem anderen Standort, z. B. in
Berlin, entscheidet? Wäre es nicht sinnvoller, die Fläche gleich dem DFB in
Erbpacht zu vergeben, wenn durch das zeitlich unbegrenzte Vorhalten der Fläche
der Stadt Frankfurt die Möglichkeit genommen wird, bestehende, lukrative
Pachtverträge aufrechtzuerhalten? Die Erweiterungsfläche wurde dem DFB zusammen mit
der Hauptfläche im Erbbaurecht übertragen, der diese bis zu einer Nutzung für
die Öffentlichkeit zugänglich machen wird. Die Erweiterungsfläche hat keinen
Einfluss auf den Bestand der Rennbahn oder des Golfplatzes. Unabhängig von der
vertraglichen Gestaltung des Erbbaurechtsvertrags können diese bestehenden
Pachtverträge neben dem Leistungszentrum nicht aufrechterhalten werden. 9. Die Stadt Frankfurt hat sich bereiterklärt, auf
eigene Kosten die Tribüne auf der Rennbahn abzureißen. Mit welchen Kosten ist
zu rechnen? Wie soll den Bürgern vermittelt werden, dass ein erst vor wenigen
Jahren mit städtischen Geldern saniertes Gebäude nun auf Kosten der Stadt
abgerissen werden wird? Die Abbruchkosten für die Tribüne werden derzeit
durch das Hochbauamt ermittelt. Aufgrund der bereits vorliegenden Unterlagen
ist von einem Betrag von mindestens 200.000,00 € für den Abbruch
auszugehen. Bei der vor wenigen Jahren erfolgten Sanierung wurden notwendige
Erhaltungsmaßnahmen durchgeführt, um die Stand- und Betriebssicherheit zu
gewährleisten. Zu diesem Zeitpunkt war die Umnutzung des Rennbahn Geländes
nicht absehbar, so dass die Stadt die notwendigen Maßnahmen durchführen musste
respektive die Kosten hierfür erstattet hat. 10. Von bereits bestehenden DFB-Leistungszentren ist
bekannt, dass sie Besuchermagneten sind. Wurde die verkehrliche Anbindung unter
Berücksichtigung, dass die unmittelbaren Anwohner rund um das Rennbahngelände
keiner unzumutbaren Belastung ausgesetzt werden sollen, bereits bedacht? Welche
Kosten kommen hierfür auf die Stadt zu? Wird der DFB an den Kosten beteiligt
werden? Leistungszentren des DFB in der nun
vorgesehenen Form existieren bislang nicht. Ein erhöhtes Besucheraufkommen ist
insbesondere für Trainingstage der Nationalmannschaften zu erwarten. Dass
dieses Besucheraufkommen höher sein wird als die Besucherzahlen bei Renntagen,
ist aus Sicht des Magistrats eher unwahrscheinlich. Nach Angaben des
Veranstalters wurden hier mehr als 6000 Besucherinnen und Besucher gezählt.
Die Lage des geplanten Standorts an
der Kennedyallee lässt jedoch auch bei höherem Besucheraufkommen die
Möglichkeit für einen schnellen Zu- und Abfluss der Besucher in Richtung
Autobahn und Flughafen zu. Eine Kostenbeteiligung des DFB wird im Rahmen von
städtebaulichen Verträgen vereinbart, sofern die Planungen einen erhöhten
Aufwand für die Anbindung erkennen lassen. 11. In der Magistratsvorlage vom 12.09.2014, M 151,
soll die Übertragung der Geschäftsanteile der Hippodrom GmbH geregelt werden.
Die Hippodrom GmbH und der Nutzer der Rennbahn, das ist der Renn-Klub e. V.,
sind jedoch nicht ein und dieselbe Rechtsperson. Aus der Presse ist zu
entnehmen, dass der Renn-Klub e. V. auf die Einhaltung der Verträge bis 2024
besteht. Welche Verträge bestehen mit dem Renn-Klub e. V. im Detail? Und welche
Möglichkeiten hat die Stadt diese Verträge zu lösen? Werden hier weitere
Entschädigungen fällig? Wenn ja, in welcher Höhe? Die Stadt Frankfurt am Main hatte das gesamte
Rennbahngelände an die Hippodrom GmbH verpachtet. Dieser Pachtvertrag ist
aufgehoben. Die Hippodrom ist formal damit nicht mehr zur Nutzung des
Rennbahngeländes berechtigt. Der Renn-Klub e.V. als Nutzer der Rennbahn steht
ausschließlich in vertraglichen Beziehungen zur Hippodrom GmbH. Nach der
zwischenzeitlich erfolgten Übernahme der Hippodrom GmbH durch die Stadt
Frankfurt am Main wird die Hippodrom GmbH zunächst anstreben, bestehenden
Verträge zu beenden, da sie zukünftig nicht mehr über die Rennbahnflächen
verfügen und diese damit auch keinem Vertragspartnern überlassen kann. Die Hippodrom GmbH kann den Vertrag mit 2-monatiger
Frist jeweils zur Mitte und Ende eines jeden Jahres kündigen. Aufgrund der vertraglichen Konstellation sind
unmittelbare Entschädigungsansprüche gegen die Stadt Frankfurt am Main nicht
ersichtlich. 12. In der Ortsbeiratssitzung vom 12.09.2014
argumentierte der Wirtschafts- und Sportdezernent mit dem hohen Prestige und
den sprudelnden Steuereinnahmen, die durch den DFB generiert werden. Nachdem
hohes Prestige nicht in Euro zu messen ist, stellt sich die Frage, wie hoch
sind die Steuereinnahmen, die durch den DFB und seine Gesellschaften generiert
werden? Wenn sich die Umwidmung des Rennbahngeländes aufgrund der hohen
Steuereinnahmen für die Stadt rechnen soll, was wurde von Seiten des Magistrats
unternommen, den Verbleib des DFB mit seiner Zentrale und seinen Gesellschaften
zumindest für den Zeitraum der Erbpacht in Frankfurt zu sichern? Wurde dies
vertraglich geregelt? Wenn ja, wann wird dieser Vertrag der Öffentlichkeit
zugänglich gemacht? Eine genaue Berechnung der Steuermehreinnahmen wäre
rein spekulativ. Mehreinnahmen werden insbesondere durch zusätzliche
Übernachtungen, den Konsum der Gäste des DFB in Frankfurt sowie die zu
erwartende Bautätigkeit entstehen. Der mit dem DFB abgeschlossene Erbbaurechtsvertrag
wird explizit für die geplante Nutzung als DFB-Akademie und Leistungszentrum
vereinbart. Diese Zweckbindung ist heimfallbewehrt. Aufgrund der mit der Ansiedlung verbundenen
Investitionen des DFB in Millionenhöhe, die mit einer späteren Verlagerung in
eine andere Stadt verloren wären, sowie dem Heimfallanspruch ist eine
Verlagerung der geplanten Akademie innerhalb der Laufzeit des Erbbaurechts aus
Sicht des Magistrats nicht zu erwarten. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 28.11.2014, V
1175
Antrag vom 09.04.2015, OF 1068/5