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Übertragung der Gesellschaftsanteile der Hippodrom GmbH auf die Stadt Frankfurt am Main und Aufhebung des Mietvertrages über das Rennbahngelände in Frankfurt am Main und Genehmigung überplanmäßiger Ausgaben hierfür

Vorlagentyp: M

Inhalt

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 12.09.2014, M 151 Betreff: Übertragung der Gesellschaftsanteile der Hippodrom GmbH auf die Stadt Frankfurt am Main und Aufhebung des Mietvertrages über das Rennbahngelände in Frankfurt am Main und Genehmigung überplanmäßiger Ausgaben hierfür I. Es dient zur Kenntnis, dass zwischen der Stadt und dem alleinigen Gesellschafter der Frankfurter Hippodrom Gesellschaft m.b.H. (FHG) am 05.08.2014 vorbehaltlich der Beschlussfassung der städtischen Gremien ein Kauf- und Abtretungsvertrag über Geschäftsanteile und eine Vereinbarung über die Aufhebung eines Mietvertrages geschlossen wurde. Im Wesentlichen wurde darin folgendes geregelt: a) Der alleinige Gesellschafter der FHG verkauft und überträgt im Wege der Abtretung die vollständigen Geschäftsanteile der FHG im Nennbetrag von insgesamt 2.000.000,00 € auf die Stadt Frankfurt am Main. b) Die Stadt zahlt an den bisherigen Gesellschafter der FHG zur Abgeltung der Gesellschaftsanteile an der FHG und zum Ausgleich aller in das Rennbahngelände getätigten Investitionen und zugleich zur Verlustabdeckung aller für den Rennbetrieb seit 2009 aufgetretenen Defizite einmalig als Verhandlungsergebnis einen Betrag von 2.980.000,00 €, soweit die Stadt nicht bisher schon Zuschüsse hierfür geleistet hat. Die vorgenannten Investitionen und Defizite sind nachzuweisen; sollte der Zahlungsbetrag nicht belegt werden, mindert der nicht belegte Betrag die o. g. Summe. Die Stadt Frankfurt am Main ist hierfür berechtigt sämtliche Geschäftsunterlagen zu prüfen. c) Der zwischen der Stadt und der FHG bestehende Mietvertrag über das Rennbahngelände vom 06.09.2010 (mit Laufzeit bis 2024) wird mit sofortiger Wirkung aufgehoben. d) Die Stadt gestattet dem Frankfurter Renn-Klub 2010 e.V., der bislang die Pferderennen bereits aufgrund eines Geschäftsbesorgungsvertrages durchgeführt hat, auf eigene Gefahr und eigenes wirtschaftliches Risiko die Nutzung der Pferdesportfläche entsprechend dem bestehenden Vertrag bis 31.12.2015, sofern dieser für 2015 ein ausgeglichenes Budget und die Sicherstellung der Finanzierung für sieben Renntage vorlegt. Die Stadt wird für diese Nutzung weder Miete noch Nebenkosten erheben. Die Einnahmen aus der Untervermietung des Geländes, insbesondere der Golf-Anlage, stehen dafür dem Frankfurter Renn-Klub 2010 e.V. im bisherigen Umfang zur Verfügung. Das bewegliche Inventar verbleibt dem Frankfurter Renn-Klub 2010 e.V. bei Beendigung des Mietvertrages. e) Der Frankfurter Renn-Klub 2010 e.V. ist verpflichtet, die Pferdesportanlage der Stadt bis spätestens am 31.12.2015 geräumt zu übergeben und wird sich der Räumungsvollstreckung unterwerfen, um die Freimachung des Geländes spätestens Ende 2015 sicherzustellen. f) Alle bisherigen persönlichen Haftungsübernahmen und Gewährleistungszusagen des Gesellschafters der FHG gegenüber der Stadt werden aufgehoben. g) Die Wirksamkeit des Vertrages steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung der städtischen Beschlussgremien. Sollte die Zustimmung nicht bis 31.12.2014 vorliegen, verliert der Vertrag jede Gültigkeit. h) Mit Eintritt der aufschiebenden Bedingung (Zustimmung des Magistrats und der Stadtverordnetenversammlung zum Vertrag) verzichtet die Stadt auf aufgelaufene Mietrückstände und Nebenkosten gegenüber der FHG. Die Zahlungen der Nebenkosten durch den Golfbetreiber stehen der Stadt zu. i) Der Gesellschafter der FHG ist berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn nicht bis 31.12.2014 die Zusage der Stadt gegenüber dem Frankfurter Renn-Klub 2010 e.V. vorliegt, die Frühjahrs- und Herbstrennen der Stadt für die Rennsaisons 2013 und 2014 wie bisher aus Sportfördermitteln zu subventionieren. II. Die Stadtverordnetenversammlung stimmt dem Vertrag zu. Es dient zur Kenntnis, dass der Vertrag vor dem Hintergrund der Neuordnung des Areals zur Sicherung der uneingeschränkten Verfügbarkeit über das Gelände geschlossen wird. Die Stadt Frankfurt am Main beabsichtigt nicht, die FHG operativ fortzuführen. Der Magistrat wird beauftragt und ermächtigt, die Vorbereitungen für eine Auflösung der FHG, der hiermit gleichzeitig zugestimmt wird, aufzunehmen und die Liquidation schnellstmöglich umzusetzen. III. Den hierfür notwendigen überplanmäßigen Ausgaben i. H. v. 2.980.000 € bei PG 98.03, Projekt 5.001915 Erwerb von Beteiligungen 2014 - 2017 wird zugestimmt. Der Deckung dieser Ausgaben aus der PG 31.08, Projekt 5.005485 Grunderwerb und Freimachung, Fortsetzung Projekt 5.001410 (ab 02/2011) wird zugestimmt. Begründung: A. Zielsetzung Wegen der Begründung wird zunächst auf den Magistrats-Vortrag zur Bestellung eines Erbbaurechts am Rennbahngelände zugunsten des Deutschen Fußballbundes e. V. verwiesen. Mit Blick auf künftige Entwicklungen im Vereins- und Verbandsfußball möchte der Deutsche Fußball Bund e.V. (DFB) eine Vorreiter-Rolle übernehmen - national wie international. Ziel des DFB ist es, diesen fortschreitenden Entwicklungsprozess aktiv zu gestalten. Hierfür plant der DFB, einen Campus mit vielfältigen Nutzungen und Funktionen zu errichten, und hat sich bewusst für einen Standort in Frankfurt am Main entschieden. Der geplante DFB-Campus umfasst unter anderem eine DFB-Akademie. Diese spielt für die künftige Entwicklung des DFB eine tragende Rolle. Sie ist eine Investition in die Zukunft und somit in den Standort Frankfurt am Main. Unabhängig davon war in Anbetracht der Tatsache, dass 2014 von ehemals fast 30 Renntagen nur noch 7 Renntage auf der Galopprennbahn stattfinden konnten, aus Sicht des Magistrates erheblicher Handlungsbedarf gegeben. Der Pferderennsport finanziert sich zu erheblichen Teilen aus dem vor Ort getätigten Wettgeschäfts. Die zunehmende Verlagerung von Sportwetten ins Internet entzieht dem Rennbetrieb zusätzlich die Finanzierungsgrundlage. Darüber hinaus hat sich gezeigt, dass nach der Insolvenz des RennKlub Frankfurt im Jahre 2008 der Rennbetrieb nur mit erheblichen privaten Mitteln aufrechterhalten werden konnte. Eine zukunftssichere Finanzierung ist aus Sicht des Magistrats zumindest gefährdet. B. Lösung Mit dem geplanten Bau der Akademie sollen in erster Linie zukunftsorientierte Aus- und Fortbildungs- sowie Trainingsangebote für die Leistungsträger des Fußballs (Spieler/-innen, Trainer/-innen, Schiedsrichter/-innen, Manager/-innen) geschaffen werden. Darüber hinaus soll die Entwicklung des Fußballs innovativ vorangetrieben werden. Die Akademie umfasst alle erforderlichen Einrichtungen für Spieler/-innen, Trainer/-innen und Schiedsrichter/-innen: vor allem Sporteinrichtungen wie Trainingsfelder, Hallen, Fitnesseinrichtungen, Schulungsräume und Übernachtungsangebote. Außerdem werden dort Sportwissenschaftler/-innen, Mediziner/-innen und Physiotherapeuten zusammenkommen und arbeiten, um ihr Wissen und ihre Kompetenzen nicht nur im Trainingsbetrieb einzubringen sondern auch aktiv weiterzuentwickeln. Neben der Akademie ist geplant an dem Standort eine neue DFB-Zentrale zu errichten. Mit Beschluss § 4839 vom 24.07.2014 hat die Stadtverordnetenversammlung entschieden, dass für die Bereiche, die nicht durch den DFB benötigt werden, ein Freizeitsport- und Landschaftspark vorzusehen ist. Dieser soll unter Beteiligung der Bevölkerung konzipiert und gestaltet werden. Der Magistrat rechnet damit, dass diese Planungen nach Abschluss des Realisierungswettbewerbes im 2. Quartal 2015 begonnen werden können. Das Gesamtvorhaben setzt voraus, dass die Stadt bzw. im Weiteren der DFB als Erbbaurechtsinhaber uneingeschränkt über das Gelände verfügen kann. Daher ist der bestehende Mietvertrag mit der FHG aufzuheben. Da weitere Untermietverhältnisse bestehen, die ebenfalls vor Übergabe der Fläche an den DFB zu bereinigen sind, war die Übernahme der Gesellschaftsanteile der Hippodrom GmbH der sinnvolle Weg, um als Vermieter handlungsfähig zu sein. Da die Flächenverfügbarkeit erst zum Jahreswechsel 2016 benötigt wird, können bis zu diesem Zeitpunkt die bisherigen rennsportlichen Aktivitäten unter den im Beschlusstext genannten Bedingungen fortgeführt werden. Dasselbe gilt auch für den Golfbetrieb. Auch dieser Vertrag ist noch vor Übergabe der Flächen an den DFB aufzulösen. Hierüber wird ein gesonderter Magistratsvortrag vorgelegt werden. Es ist geplant nach Aufhebung der Verpflichtungen der FHG gegenüber Dritten diese Gesellschaft nicht weiter zuführen. Die Höhe der Entschädigungszahlung ist ein Verhandlungsergebnis. Der Gesellschafter hat in den Jahren 2010 bis 2014 erhebliche eigene Mittel in das Rennbahngelände investiert. Die Zahlung steht unter dem Vorbehalt der Prüfung der Geschäftsunterlagen der Hippodrom GmbH. C. Alternativen Keine. D. Kosten 1. Gesamtinvestitionsbedarf: 2.980.000 € 2. Finanzierungsbedarfszeitraum: 2014 3. Folgeinvestitionen: keine 4. Jahresfolgekosten: a) Persönliche Ausgaben: keine b) Sachkosten: Umschreibung / Abschreibung (AfA) c) Kapitalkosten: Kalkulatorische Verzinsung (2.980.000,00 € x 4 % / 2): 59.600 € 5. Jahreserträge: keine 6. Leistungen Dritter: keine 7. Stellenplanmäßige Auswirkungen: keine 8. Sonstiges: - Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 25.09.2014, NR 1021 Antrag vom 01.10.2014, NR 1025 Antrag vom 01.10.2014, NR 1026 Antrag vom 08.10.2014, NR 1031 dazugehörende Vorlage: Anfrage vom 25.09.2014, A 686 Antrag vom 25.09.2014, OF 930/5 Auskunftsersuchen vom 28.11.2014, V 1175 Vortrag des Magistrats vom 22.01.2016, M 22 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Umwelt und Sport Beratung im Ortsbeirat: 5 Versandpaket: 17.09.2014 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 02.10.2014, TO I, TOP 11 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. a) Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Umwelt und Sport die Beratung der Vorlage M 151 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. b) Es dient zur Kenntnis, dass Herr Stadtv. Deusinger gemäß § 25 HGO an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen und den Sitzungssaal verlassen hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Umwelt und Sport die Beratung der Vorlage NR 1021 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Umwelt und Sport die Beratung der Vorlage NR 1025 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und FREIE WÄHLER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und FREIE WÄHLER zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und FREIE WÄHLER 33. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 09.10.2014, TO I, TOP 18 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage M 151 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage NR 1021 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage NR 1025 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage NR 1026 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 5. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage NR 1031 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER zu 4. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER zu 5. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER 34. Sitzung des OBR 5 am 10.10.2014, TO I, TOP 44 Beschluss: 1. a) Die Vorlage M 151 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 2. a) Die Vorlage NR 1026 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE und FAG gegen SPD und FDP (= Beratung) zu 2. CDU, GRÜNE und FAG gegen SPD und FDP (= Beratung) 34. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 14.10.2014, TO I, TOP 22 Der Antrag der FDP, die Beratung dieses Tagesordnungspunktes bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen, wird mit den Stimmen von CDU, GRÜNE, SPD und ELF Piraten gegen die Stimmen von LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER abgelehnt. Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 151 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1021 wird abgelehnt. 3. Es dient zur Kenntnis, dass die Vorlage NR 1025 durch die Vorlage NR 1026 ersetzt wird. 4. Die Vorlage NR 1026 wird abgelehnt. 5. a) Die Vorlage NR 1031 wird abgelehnt. b) Es dient zur Kenntnis, dass Herr Stadtverordneter Deusinger gemäß § 25 HGO an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen und den Sitzungssaal verlassen hat. Abstimmung: zu 1. CDU und GRÜNE gegen SPD (= Annahme im Rahmen NR 1026) sowie LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER (= Ablehnung) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und ELF Piraten gegen FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) zu 4. CDU, GRÜNE, FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER gegen SPD, LINKE. und ELF Piraten (= Annahme) zu 5. a) CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und ELF Piraten gegen FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 151 und NR 1026 = Ablehnung, NR 1021 und NR 1031 = Annahme) 35. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 16.10.2014, TO I, TOP 5 Beschluss: 1. 1. Der Vorlage M 151 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Es dient zur Kenntnis, dass Herr Stadtverordneter Deusinger gemäß § 25 HGO an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen und den Sitzungssaal verlassen hat. Die Außenlautsprecherübertragung und der Audiostream waren abgeschaltet. 2. Die Vorlage NR 1021 wird abgelehnt. 3. Es dient zur Kenntnis, dass die Vorlage NR 1025 durch die Vorlage NR 1026 ersetzt wird. 4. Die Vorlage NR 1026 wird abgelehnt. 5. a) Die Vorlage NR 1031 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten zu Löwenstein, auf der Heide, Tafel-Stein, Emmerling, Dr. Dr. Rahn, Pauli und Müller sowie von Stadtrat Frank dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu 1. zu 1.: CDU, GRÜNE und 1 FDP gegen SPD (= Annahme im Rahmen NR 1026) sowie LINKE., 3 FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten, RÖMER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und ELF Piraten gegen FDP, FREIE WÄHLER, RÖMER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) zu 4. CDU, GRÜNE, 3 FDP, FREIE WÄHLER, RÖMER und ÖkoLinX-ARL gegen SPD, LINKE., 1 FDP und ELF Piraten (= Annahme) zu 5. zu a) CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und ELF Piraten gegen FDP, FREIE WÄHLER, RÖMER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 35. Sitzung des OBR 5 am 07.11.2014, TO I, TOP 10 Beschluss: 1. Die Vorlage M 151 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage NR 1026 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 5 am 28.11.2014, TO I, TOP 14 Beschluss: 1. Die Vorlage M 151 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage NR 1026 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE und FAG gegen SPD, FDP und FREIE WÄHLER (= Beratung) zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD und FREIE WÄHLER (= Annahme); FAG (= Enthaltung) 37. Sitzung des OBR 5 am 23.01.2015, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage M 151 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 5 am 20.02.2015, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage M 151 wird zurückgestellt, bis der Bürgerentscheid zum Rennbahn-Areal stattgefunden hat. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 5 am 26.06.2015, TO I, TOP 11 Beschluss: Der Vorlage M 151 wird zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP und Frau Hofmann gegen Herr Kehrmann (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 5166, 35. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 16.10.2014 Aktenzeichen: 52 2

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