Übertragung der Gesellschaftsanteile der Hippodrom GmbH auf die Stadt Frankfurt am Main und Aufhebung des Mietvertrages über das Rennbahngelände in Frankfurt am Main und Genehmigung überplanmäßiger Ausgaben hierfür
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D : Vortrag des
Magistrats vom 12.09.2014, M 151 Betreff: Übertragung der Gesellschaftsanteile der
Hippodrom GmbH auf die Stadt Frankfurt am Main und Aufhebung des Mietvertrages
über das Rennbahngelände in Frankfurt am Main und Genehmigung überplanmäßiger
Ausgaben hierfür I. Es dient zur Kenntnis, dass zwischen der Stadt und
dem alleinigen Gesellschafter der Frankfurter Hippodrom Gesellschaft m.b.H.
(FHG) am 05.08.2014 vorbehaltlich der Beschlussfassung der städtischen Gremien
ein Kauf- und Abtretungsvertrag über Geschäftsanteile und eine Vereinbarung
über die Aufhebung eines Mietvertrages geschlossen wurde. Im Wesentlichen wurde
darin folgendes geregelt: a) Der alleinige Gesellschafter der FHG verkauft und
überträgt im Wege der Abtretung die vollständigen Geschäftsanteile der FHG im
Nennbetrag von insgesamt 2.000.000,00 € auf die Stadt Frankfurt am
Main. b) Die Stadt zahlt an den bisherigen
Gesellschafter der FHG zur Abgeltung der Gesellschaftsanteile an der FHG und
zum Ausgleich aller in das Rennbahngelände getätigten Investitionen und
zugleich zur Verlustabdeckung aller für den Rennbetrieb seit 2009 aufgetretenen
Defizite einmalig als Verhandlungsergebnis einen Betrag von
2.980.000,00 €, soweit die Stadt nicht bisher schon Zuschüsse hierfür
geleistet hat. Die vorgenannten Investitionen und Defizite sind nachzuweisen;
sollte der Zahlungsbetrag nicht belegt werden, mindert der nicht belegte Betrag
die o. g. Summe. Die Stadt Frankfurt am Main ist hierfür berechtigt
sämtliche Geschäftsunterlagen zu prüfen. c) Der zwischen der Stadt und der FHG bestehende
Mietvertrag über das Rennbahngelände vom 06.09.2010 (mit Laufzeit bis 2024)
wird mit sofortiger Wirkung aufgehoben. d) Die Stadt gestattet dem Frankfurter Renn-Klub 2010
e.V., der bislang die Pferderennen bereits aufgrund eines
Geschäftsbesorgungsvertrages durchgeführt hat, auf eigene Gefahr und eigenes
wirtschaftliches Risiko die Nutzung der Pferdesportfläche entsprechend dem
bestehenden Vertrag bis 31.12.2015, sofern dieser für 2015 ein ausgeglichenes
Budget und die Sicherstellung der Finanzierung für sieben Renntage vorlegt. Die
Stadt wird für diese Nutzung weder Miete noch Nebenkosten erheben. Die
Einnahmen aus der Untervermietung des Geländes, insbesondere der Golf-Anlage,
stehen dafür dem Frankfurter Renn-Klub 2010 e.V. im bisherigen Umfang zur
Verfügung. Das bewegliche Inventar verbleibt dem Frankfurter Renn-Klub 2010
e.V. bei Beendigung des Mietvertrages. e) Der Frankfurter Renn-Klub 2010 e.V. ist
verpflichtet, die Pferdesportanlage der Stadt bis spätestens am 31.12.2015
geräumt zu übergeben und wird sich der Räumungsvollstreckung unterwerfen, um
die Freimachung des Geländes spätestens Ende 2015 sicherzustellen. f) Alle bisherigen persönlichen Haftungsübernahmen
und Gewährleistungszusagen des Gesellschafters der FHG gegenüber der Stadt
werden aufgehoben.
g) Die Wirksamkeit des Vertrages
steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung der städtischen Beschlussgremien.
Sollte die Zustimmung nicht bis 31.12.2014 vorliegen, verliert der Vertrag jede
Gültigkeit. h) Mit Eintritt der aufschiebenden
Bedingung (Zustimmung des Magistrats und der Stadtverordnetenversammlung zum
Vertrag) verzichtet die Stadt auf aufgelaufene Mietrückstände und Nebenkosten
gegenüber der FHG. Die Zahlungen der Nebenkosten durch den Golfbetreiber stehen
der Stadt zu. i) Der Gesellschafter der FHG ist
berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn nicht bis 31.12.2014 die Zusage der
Stadt gegenüber dem Frankfurter Renn-Klub 2010 e.V. vorliegt, die Frühjahrs-
und Herbstrennen der Stadt für die Rennsaisons 2013 und 2014 wie bisher aus
Sportfördermitteln zu subventionieren. II. Die Stadtverordnetenversammlung stimmt dem
Vertrag zu. Es dient zur Kenntnis, dass der Vertrag vor dem Hintergrund der
Neuordnung des Areals zur Sicherung der uneingeschränkten Verfügbarkeit über
das Gelände geschlossen wird. Die Stadt Frankfurt am Main beabsichtigt nicht,
die FHG operativ fortzuführen. Der Magistrat wird beauftragt und ermächtigt,
die Vorbereitungen für eine Auflösung der FHG, der hiermit gleichzeitig
zugestimmt wird, aufzunehmen und die Liquidation schnellstmöglich
umzusetzen. III. Den
hierfür notwendigen überplanmäßigen Ausgaben i. H. v. 2.980.000
€ bei PG 98.03, Projekt 5.001915 Erwerb von Beteiligungen
2014 - 2017 wird zugestimmt. Der Deckung dieser Ausgaben aus der PG
31.08, Projekt 5.005485 Grunderwerb und Freimachung, Fortsetzung Projekt
5.001410 (ab 02/2011) wird zugestimmt. Begründung: A. Zielsetzung Wegen der Begründung wird zunächst auf den
Magistrats-Vortrag zur Bestellung eines Erbbaurechts am Rennbahngelände
zugunsten des Deutschen Fußballbundes e. V. verwiesen. Mit Blick auf künftige Entwicklungen im Vereins- und
Verbandsfußball möchte der Deutsche Fußball Bund e.V. (DFB) eine
Vorreiter-Rolle übernehmen - national wie international. Ziel des DFB ist es,
diesen fortschreitenden Entwicklungsprozess aktiv zu gestalten. Hierfür plant
der DFB, einen Campus mit vielfältigen Nutzungen und Funktionen zu errichten,
und hat sich bewusst für einen Standort in Frankfurt am Main entschieden. Der
geplante DFB-Campus umfasst unter anderem eine DFB-Akademie. Diese spielt für
die künftige Entwicklung des DFB eine tragende Rolle. Sie ist eine Investition
in die Zukunft und somit in den Standort Frankfurt am Main. Unabhängig davon war in Anbetracht der Tatsache, dass
2014 von ehemals fast 30 Renntagen nur noch 7 Renntage auf der Galopprennbahn
stattfinden konnten, aus Sicht des Magistrates erheblicher Handlungsbedarf
gegeben. Der Pferderennsport finanziert sich zu erheblichen Teilen aus dem vor
Ort getätigten Wettgeschäfts. Die zunehmende Verlagerung von Sportwetten ins
Internet entzieht dem Rennbetrieb zusätzlich die Finanzierungsgrundlage.
Darüber hinaus hat sich gezeigt, dass nach der Insolvenz des RennKlub Frankfurt
im Jahre 2008 der Rennbetrieb nur mit erheblichen privaten Mitteln
aufrechterhalten werden konnte. Eine zukunftssichere Finanzierung ist aus Sicht
des Magistrats zumindest gefährdet. B. Lösung Mit dem geplanten Bau der Akademie sollen in erster
Linie zukunftsorientierte Aus- und Fortbildungs- sowie Trainingsangebote für
die Leistungsträger des Fußballs (Spieler/-innen, Trainer/-innen,
Schiedsrichter/-innen, Manager/-innen) geschaffen werden. Darüber hinaus soll
die Entwicklung des Fußballs innovativ vorangetrieben werden. Die Akademie
umfasst alle erforderlichen Einrichtungen für Spieler/-innen, Trainer/-innen
und Schiedsrichter/-innen: vor allem Sporteinrichtungen wie Trainingsfelder,
Hallen, Fitnesseinrichtungen, Schulungsräume und Übernachtungsangebote.
Außerdem werden dort Sportwissenschaftler/-innen, Mediziner/-innen und
Physiotherapeuten zusammenkommen und arbeiten, um ihr Wissen und ihre
Kompetenzen nicht nur im Trainingsbetrieb einzubringen sondern auch aktiv
weiterzuentwickeln. Neben der Akademie ist geplant an dem Standort eine neue
DFB-Zentrale zu errichten. Mit Beschluss § 4839 vom 24.07.2014 hat die
Stadtverordnetenversammlung entschieden, dass für die Bereiche, die nicht durch
den DFB benötigt werden, ein Freizeitsport- und Landschaftspark vorzusehen ist.
Dieser soll unter Beteiligung der Bevölkerung konzipiert und gestaltet
werden. Der Magistrat rechnet damit, dass diese Planungen nach Abschluss
des Realisierungswettbewerbes im 2. Quartal 2015 begonnen werden können.
Das Gesamtvorhaben setzt voraus, dass die Stadt bzw.
im Weiteren der DFB als Erbbaurechtsinhaber uneingeschränkt über das Gelände
verfügen kann. Daher ist der bestehende Mietvertrag mit der FHG aufzuheben. Da
weitere Untermietverhältnisse bestehen, die ebenfalls vor Übergabe der Fläche
an den DFB zu bereinigen sind, war die Übernahme der Gesellschaftsanteile der
Hippodrom GmbH der sinnvolle Weg, um als Vermieter handlungsfähig zu sein.
Da die Flächenverfügbarkeit erst zum Jahreswechsel
2016 benötigt wird, können bis zu diesem Zeitpunkt die bisherigen
rennsportlichen Aktivitäten unter den im Beschlusstext genannten Bedingungen
fortgeführt werden. Dasselbe gilt auch für den Golfbetrieb. Auch dieser Vertrag
ist noch vor Übergabe der Flächen an den DFB aufzulösen. Hierüber wird ein
gesonderter Magistratsvortrag vorgelegt werden. Es ist geplant nach Aufhebung
der Verpflichtungen der FHG gegenüber Dritten diese Gesellschaft nicht weiter
zuführen. Die Höhe der Entschädigungszahlung
ist ein Verhandlungsergebnis. Der Gesellschafter hat in den Jahren 2010 bis
2014 erhebliche eigene Mittel in das Rennbahngelände investiert. Die Zahlung
steht unter dem Vorbehalt der Prüfung der Geschäftsunterlagen der Hippodrom
GmbH. C. Alternativen Keine. D. Kosten 1. Gesamtinvestitionsbedarf: 2.980.000 € 2. Finanzierungsbedarfszeitraum: 2014 3. Folgeinvestitionen: keine 4. Jahresfolgekosten: a) Persönliche Ausgaben: keine b) Sachkosten: Umschreibung /
Abschreibung (AfA) c) Kapitalkosten: Kalkulatorische
Verzinsung (2.980.000,00 € x 4 % / 2): 59.600 €
5. Jahreserträge: keine 6. Leistungen Dritter: keine 7. Stellenplanmäßige Auswirkungen: keine 8. Sonstiges: - Vertraulichkeit: Nein
Nebenvorlage:
Antrag vom
25.09.2014, NR 1021
Antrag vom
01.10.2014, NR 1025
Antrag vom
01.10.2014, NR 1026
Antrag vom
08.10.2014, NR 1031
dazugehörende Vorlage:
Anfrage vom
25.09.2014, A 686
Antrag vom
25.09.2014, OF
930/5
Auskunftsersuchen vom 28.11.2014, V 1175
Vortrag des
Magistrats vom 22.01.2016, M 22 Zuständige
Ausschüsse:
Haupt- und Finanzausschuss
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau
Ausschuss für
Umwelt und Sport Beratung im Ortsbeirat: 5 Versandpaket:
17.09.2014 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des
Ausschusses für Umwelt und Sport am 02.10.2014, TO I, TOP 11
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. a) Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für
Umwelt und Sport die Beratung der Vorlage M 151 auf den Haupt- und
Finanzausschuss delegiert hat. b) Es dient zur Kenntnis, dass Herr
Stadtv. Deusinger gemäß § 25 HGO an der Beratung und Abstimmung nicht
teilgenommen und den Sitzungssaal verlassen hat.
2. Es dient zur
Kenntnis, dass der Ausschuss für Umwelt und Sport die Beratung der Vorlage NR
1021 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.
3. Es dient zur
Kenntnis, dass der Ausschuss für Umwelt und Sport die Beratung der Vorlage NR
1025 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.
Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und FREIE WÄHLER
zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und FREIE WÄHLER
zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und FREIE WÄHLER
33. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 09.10.2014, TO I, TOP
18 Bericht: TO I
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage M 151 auf den Haupt-
und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur
Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung
der Vorlage NR 1021 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.
3. Es dient zur
Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung
der Vorlage NR 1025 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.
4. Es dient zur
Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung
der Vorlage NR 1026 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.
5. Es dient zur
Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung
der Vorlage NR 1031 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.
Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und
RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und
RÖMER zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und
RÖMER zu 4. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und
RÖMER zu 5. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und
RÖMER 34. Sitzung des OBR 5
am 10.10.2014, TO I, TOP 44 Beschluss: 1. a) Die
Vorlage M 151 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls
zurückzustellen.
2. a) Die Vorlage NR 1026 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung
wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.
Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE und FAG gegen SPD und FDP (= Beratung)
zu 2. CDU, GRÜNE und FAG gegen SPD und FDP (= Beratung)
34. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 14.10.2014, TO I, TOP 22
Der Antrag der FDP, die Beratung dieses
Tagesordnungspunktes bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen,
wird mit den Stimmen von CDU, GRÜNE, SPD und ELF Piraten gegen die Stimmen
von LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER abgelehnt.
Bericht: TO I
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Der Vorlage M 151 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1021 wird abgelehnt.
3. Es dient zur
Kenntnis, dass die Vorlage NR 1025 durch die Vorlage NR 1026 ersetzt wird.
4. Die Vorlage
NR 1026 wird abgelehnt. 5. a) Die Vorlage NR 1031 wird abgelehnt. b) Es
dient zur Kenntnis, dass Herr Stadtverordneter Deusinger gemäß § 25 HGO an
der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen und den Sitzungssaal verlassen
hat. Abstimmung:
zu 1. CDU und GRÜNE gegen SPD (= Annahme im Rahmen NR
1026) sowie LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER (= Ablehnung)
zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und ELF Piraten gegen FDP,
FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) zu 4. CDU, GRÜNE, FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER gegen SPD,
LINKE. und ELF Piraten (= Annahme) zu 5. a) CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und ELF Piraten gegen
FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu
1: ÖkoLinX-ARL (M 151 und NR 1026 = Ablehnung, NR 1021 und NR 1031 =
Annahme) 35. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 16.10.2014, TO I, TOP 5
Beschluss: 1. 1. Der
Vorlage M 151 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Es dient
zur Kenntnis, dass Herr Stadtverordneter Deusinger gemäß § 25 HGO an der
Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen und den Sitzungssaal verlassen
hat. Die Außenlautsprecherübertragung und der Audiostream waren abgeschaltet.
2. Die Vorlage
NR 1021 wird abgelehnt. 3. Es dient zur Kenntnis, dass die Vorlage NR 1025
durch die Vorlage NR 1026 ersetzt wird. 4. Die Vorlage
NR 1026 wird abgelehnt. 5. a) Die Vorlage NR 1031 wird abgelehnt. b)
Die Wortmeldungen der Stadtverordneten zu Löwenstein, auf der Heide,
Tafel-Stein, Emmerling, Dr. Dr. Rahn, Pauli und Müller sowie von Stadtrat
Frank dienen zur Kenntnis.
Abstimmung:
zu 1. zu 1.: CDU, GRÜNE und 1 FDP gegen SPD (= Annahme im
Rahmen NR 1026) sowie LINKE., 3 FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten, RÖMER und
ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und ELF
Piraten gegen FDP, FREIE WÄHLER, RÖMER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)
zu 4. CDU, GRÜNE, 3 FDP, FREIE WÄHLER, RÖMER und
ÖkoLinX-ARL gegen SPD, LINKE., 1 FDP und ELF Piraten (= Annahme)
zu 5. zu a) CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und ELF Piraten gegen
FDP, FREIE WÄHLER, RÖMER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)
35. Sitzung des OBR 5
am 07.11.2014, TO I, TOP 10 Beschluss: 1. Die Vorlage
M 151 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
2. Die Vorlage
NR 1026 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Abstimmung:
zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 5
am 28.11.2014, TO I, TOP 14 Beschluss: 1. Die Vorlage
M 151 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
2. Die Vorlage
NR 1026 wird abgelehnt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE und FAG gegen SPD, FDP und FREIE WÄHLER
(= Beratung) zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD und FREIE WÄHLER (=
Annahme); FAG (= Enthaltung) 37. Sitzung des OBR 5
am 23.01.2015, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage M 151 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 5
am 20.02.2015, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage M 151 wird zurückgestellt, bis der
Bürgerentscheid zum Rennbahn-Areal stattgefunden hat.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 5
am 26.06.2015, TO I, TOP 11 Beschluss: Der Vorlage M 151 wird zugestimmt.
Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, FDP und Frau Hofmann gegen Herr
Kehrmann (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 5166, 35. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 16.10.2014 Aktenzeichen: 52 2