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Tempolimit auf der Bundesautobahn 66 vom Nordwestkreuz bis Autobahnende wieder einführen; Lärmschutz an der Bundesautobahn 66 vom BUGA-Gelände bis zum Autobahnende erhöhen

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 06.08.2018, ST 1460 Betreff: Tempolimit auf der Bundesautobahn 66 vom Nordwestkreuz bis Autobahnende wieder einführen; Lärmschutz an der Bundesautobahn 66 vom BUGA-Gelände bis zum Autobahnende erhöhen Vorläufige Stellungnahme: Das Land Hessen hat mit Schreiben vom 18. Januar 2018 die Prüfergebnisse von lärmschutzbedingten Geschwindigkeitsbegrenzungen auf ausgewählten Bundesautobahnen mitgeteilt. Eine Antwort des Landes auf die vom Ortsbeirat angeregte Geschwindigkeitsbeschränkung auf der BAB 66 im Bereich Nordwestkreuz bis zum Autobahnende steht aktuell noch aus. Der Magistrat bedauert, in der von der Geschäftsordnung vorgegebenen Frist, keine abschließende Stellungnahme abgeben zu können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 09.02.2015, OM 3847 Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2017, ST 870 Stellungnahme des Magistrats vom 08.09.2017, ST 1697 Stellungnahme des Magistrats vom 05.03.2018, ST 481

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