Tempolimit auf der Bundesautobahn 66 vom Nordwestkreuz bis Autobahnende wieder einführen; Lärmschutz an der Bundesautobahn 66 vom BUGA-Gelände bis zum Autobahnende erhöhen
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 06.08.2018, ST
1460
Betreff: Tempolimit auf der
Bundesautobahn 66 vom Nordwestkreuz bis Autobahnende wieder einführen;
Lärmschutz an der Bundesautobahn 66 vom BUGA-Gelände bis zum Autobahnende
erhöhen Vorläufige Stellungnahme: Das Land Hessen hat mit Schreiben vom 18. Januar
2018 die Prüfergebnisse von lärmschutzbedingten Geschwindigkeitsbegrenzungen
auf ausgewählten Bundesautobahnen mitgeteilt. Eine Antwort des Landes auf die
vom Ortsbeirat angeregte Geschwindigkeitsbeschränkung auf der BAB 66 im Bereich
Nordwestkreuz bis zum Autobahnende steht aktuell noch aus. Der Magistrat bedauert, in der von
der Geschäftsordnung vorgegebenen Frist, keine abschließende Stellungnahme abgeben zu können. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 09.02.2015, OM 3847
Stellungnahme des
Magistrats vom 12.05.2017, ST 870
Stellungnahme des
Magistrats vom 08.09.2017, ST 1697
Stellungnahme des
Magistrats vom 05.03.2018, ST 481