Tempolimit auf der Bundesautobahn 66 vom Nordwestkreuz bis Autobahnende wieder einführen; Lärmschutz an der Bundesautobahn 66 vom BUGA-Gelände bis zum Autobahnende erhöhen
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Stellungnahme des Magistrats vom 06.08.2018, ST 1460
Betreff: Tempolimit auf der Bundesautobahn 66 vom Nordwestkreuz bis Autobahnende wieder einführen; Lärmschutz an der Bundesautobahn 66 vom BUGA-Gelände bis zum Autobahnende erhöhen Vorläufige Stellungnahme: Das Land Hessen hat mit Schreiben vom 18. Januar 2018 die Prüfergebnisse von lärmschutzbedingten Geschwindigkeitsbegrenzungen auf ausgewählten Bundesautobahnen mitgeteilt. Eine Antwort des Landes auf die vom Ortsbeirat angeregte Geschwindigkeitsbeschränkung auf der BAB 66 im Bereich Nordwestkreuz bis zum Autobahnende steht aktuell noch aus. Der Magistrat bedauert, in der von der Geschäftsordnung vorgegebenen Frist, keine abschließende Stellungnahme abgeben zu können.