Tempolimit auf der Bundesautobahn 66 vom Nordwestkreuz bis Autobahnende wieder einführen; Lärmschutz an der Bundesautobahn 66 vom BUGA-Gelände bis zum Autobahnende erhöhen
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 05.03.2018, ST
481
Betreff: Tempolimit auf der
Bundesautobahn 66 vom Nordwestkreuz bis Autobahnende wieder einführen;
Lärmschutz an der Bundesautobahn 66 vom BUGA-Gelände bis zum Autobahnende
erhöhen Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, dass nach wie vor keine
Mitteilung des Landes Hessen über die einzelfallbezogene
Überprüfung der Voraussetzungen für Geschwindigkeitsbeschränkungen aus
Lärmschutzgründen vorliegt. Der Magistrat wird erneut beim Land Hessen
nachfragen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 09.02.2015, OM 3847
Stellungnahme des
Magistrats vom 06.08.2018, ST 1460