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Tempolimit auf der Bundesautobahn 66 vom Nordwestkreuz bis Autobahnende wieder einführen; Lärmschutz an der Bundesautobahn 66 vom BUGA-Gelände bis zum Autobahnende erhöhen

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 05.03.2018, ST 481

Betreff: Tempolimit auf der Bundesautobahn 66 vom Nordwestkreuz bis Autobahnende wieder einführen; Lärmschutz an der Bundesautobahn 66 vom BUGA-Gelände bis zum Autobahnende erhöhen Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, dass nach wie vor keine Mitteilung des Landes Hessen über die einzelfallbezogene Überprüfung der Voraussetzungen für Geschwindigkeitsbeschränkungen aus Lärmschutzgründen vorliegt. Der Magistrat wird erneut beim Land Hessen nachfragen.

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