Tempolimit auf der Bundesautobahn A 66 vom Nordwestkreuz bis Autobahnende wieder einführen: Lärmschutz an der Bundesautobahn 66 vom BUGA-Gelände bis zum Autobahnende erhöhen
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2017, ST
870
Betreff: Tempolimit auf der
Bundesautobahn A 66 vom Nordwestkreuz bis Autobahnende wieder einführen:
Lärmschutz an der Bundesautobahn 66 vom BUGA-Gelände bis zum Autobahnende
erhöhen Vorläufige Stellungnahme: Die offiziellen Ergebnisse der
Straßenverkehrszählung 2015 wurden seitens der Bundesanstalt für Straßenwesen
am 31.01.2017 in Teilen veröffentlicht. Auf Grundlage dieser aktuellen
Verkehrszahlen führt Hessen Mobil - Straßen- und Verkehrsmanagement derzeit die
erforderlichen Lärmberechnungen durch. Sobald die Ergebnisse dieser
schalltechnischen Untersuchungen für Frankfurt am Main vorliegen, wird seitens
des Landes Hessen eine einzelfallbezogene Überprüfung der Voraussetzungen für
Geschwindigkeitsbeschränkungen aus Lärmschutzgründen für Autobahnen in
Frankfurt am Main erfolgen. Der Magistrat kann demnach noch keine endgültige
Stellungnahme abgegeben. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 09.02.2015, OM 3847
Stellungnahme des
Magistrats vom 06.08.2018, ST 1460