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Tempolimit auf der Bundesautobahn A 66 vom Nordwestkreuz bis Autobahnende wieder einführen: Lärmschutz an der Bundesautobahn 66 vom BUGA-Gelände bis zum Autobahnende erhöhen

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2017, ST 870 Betreff: Tempolimit auf der Bundesautobahn A 66 vom Nordwestkreuz bis Autobahnende wieder einführen: Lärmschutz an der Bundesautobahn 66 vom BUGA-Gelände bis zum Autobahnende erhöhen Vorläufige Stellungnahme: Die offiziellen Ergebnisse der Straßenverkehrszählung 2015 wurden seitens der Bundesanstalt für Straßenwesen am 31.01.2017 in Teilen veröffentlicht. Auf Grundlage dieser aktuellen Verkehrszahlen führt Hessen Mobil - Straßen- und Verkehrsmanagement derzeit die erforderlichen Lärmberechnungen durch. Sobald die Ergebnisse dieser schalltechnischen Untersuchungen für Frankfurt am Main vorliegen, wird seitens des Landes Hessen eine einzelfallbezogene Überprüfung der Voraussetzungen für Geschwindigkeitsbeschränkungen aus Lärmschutzgründen für Autobahnen in Frankfurt am Main erfolgen. Der Magistrat kann demnach noch keine endgültige Stellungnahme abgegeben. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 09.02.2015, OM 3847 Stellungnahme des Magistrats vom 06.08.2018, ST 1460

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