Lärmschutz für die Anwohner der Autobahn 66
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D : Anregung an den
Magistrat vom 10.03.2015, OM 3931 entstanden aus Vorlage:
OF 502/7 vom
21.02.2015 Betreff: Lärmschutz für die Anwohner der Autobahn
66 Vorgang: OA
598/15 OBR 7; OM 3847/15 OBR 2 Der Magistrat wird
aufgefordert, für Lärmschutzmaßnahmen entlang der Autobahn 66 (vom
Nordwestkreuz bis zum Autobahnende) zu sorgen, damit die Bürger endlich
wirklich entlastet werden. Begründung: Die Vorlagen des Ortsbeirates 2 vom 09.02.2015,
OM 3847, und des Ortsbeirates 7 vom 20.01.2015, OA 598, zeigen
klar auf, dass die Stadt Frankfurt zusammen mit der Landesregierung versäumt
hat, die Lärmschutzmaßnahmen der Autobahn 66 auf den heutigen Stand zu
bringen. Die Streitigkeiten zwischen Magistrat und Landesregierung haben dazu
geführt, dass es kein einheitliches Tempolimit auf der Autobahn 66 (von
Nordwestkreuz bis zum Autobahnende) gibt, dies ist sehr bedauerlich. Die
Diskussion hat gezeigt, dass es bei der Begrenzung der maximalen
Geschwindigkeit keine einheitliche Meinung gibt. Dass aber die
Lärmschutzmaßnahmen aus den 70er Jahren nicht mehr ausreichen, ist nicht zu
bestreiten und auch parteiübergreifender Konsens. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 7
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Anregung vom
20.01.2015, OA 598
Anregung an
den Magistrat vom 09.02.2015, OM 3847
Stellungnahme des
Magistrats vom 15.06.2015, ST 852
Aktenzeichen: 61 12