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Lärmschutz für die Anwohner der Autobahn 66

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.03.2015, OM 3931 entstanden aus Vorlage: OF 502/7 vom 21.02.2015 Betreff: Lärmschutz für die Anwohner der Autobahn 66 Vorgang: OA 598/15 OBR 7; OM 3847/15 OBR 2 Der Magistrat wird aufgefordert, für Lärmschutzmaßnahmen entlang der Autobahn 66 (vom Nordwestkreuz bis zum Autobahnende) zu sorgen, damit die Bürger endlich wirklich entlastet werden. Begründung: Die Vorlagen des Ortsbeirates 2 vom 09.02.2015, OM 3847, und des Ortsbeirates 7 vom 20.01.2015, OA 598, zeigen klar auf, dass die Stadt Frankfurt zusammen mit der Landesregierung versäumt hat, die Lärmschutzmaßnahmen der Autobahn 66 auf den heutigen Stand zu bringen. Die Streitigkeiten zwischen Magistrat und Landesregierung haben dazu geführt, dass es kein einheitliches Tempolimit auf der Autobahn 66 (von Nordwestkreuz bis zum Autobahnende) gibt, dies ist sehr bedauerlich. Die Diskussion hat gezeigt, dass es bei der Begrenzung der maximalen Geschwindigkeit keine einheitliche Meinung gibt. Dass aber die Lärmschutzmaßnahmen aus den 70er Jahren nicht mehr ausreichen, ist nicht zu bestreiten und auch parteiübergreifender Konsens. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 20.01.2015, OA 598 Anregung an den Magistrat vom 09.02.2015, OM 3847 Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2015, ST 852 Aktenzeichen: 61 12

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