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Tempolimit auf der Bundesautobahn 66 vom Nordwestkreuz bis Autobahnende wieder einführen; Lärmschutz an der Bundesautobahn 66 vom BUGA-Gelände bis zum Autobahnende erhöhen

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 25.01.2019, ST 155 Betreff: Tempolimit auf der Bundesautobahn 66 vom Nordwestkreuz bis Autobahnende wieder einführen; Lärmschutz an der Bundesautobahn 66 vom BUGA-Gelände bis zum Autobahnende erhöhen Mittlerweile liegt dem Magistrat eine Antwort des Landes auf die vom Ortsbeirat angeregte Geschwindigkeitsbeschränkung auf der BAB 66 im Bereich Nordwestkreuz bis zum Autobahnende vor. In diesem, von Herrn Staatsminister Tarek Al-Wazir, unterschriebenen Antwortschreiben, heißt es: "Geschwindigkeitsbeschränkungen aus Lärmschutzgründen kommen rechtlich dann in Betracht, wenn die maßgeblichen Bundesrichtwerte der "Richtlinien für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm" (Lärmschutz-Richtlinien-StV) überschritten werden. Diese betragen beispielsweise für allgemeine Wohngebiete 70 dB(A) am Tag und 60 dB(A) in der Nacht. Für den Autobahnabschnitt der BAB 66 zwischen Nordwestkreuz und Anschlussstelle Ludwig-Landmann-Straße hat Hessen Mobil - Straßen- und Verkehrsmanagement auf Veranlassung meiner Fachabteilung im September 2015 Lärmberechnungen auf Grundlage der Verkehrsmengen aus der Straßenverkehrszählung 2010 (DTV = 79.019 Kfz/24 h, DTV: Durchschnittlicher täglicher Verkehr) vorgenommen. Hierbei hat Hessen Mobil im genannten Bereich Richtwertüberschreitungen während der Nacht, nicht jedoch während des Tages festgestellt. Infolge der Ergebnisse dieser schalltechnischen Untersuchung hat Hessen Mobil im Oktober 2015 eine nächtliche Geschwindigkeitsbeschränkung von 100 km/h auf der BAB 66 zwischen Nordwestkreuz und Ludwig-Landmann-Straße aus Gründen des Lärmschutzes angeordnet. Die Voraussetzungen für eine ganztägige Geschwindigkeitsbeschränkung lagen nach der genannten schalltechnischen Untersuchung nicht vor. Die Straßenverkehrszählung 2015 weist für die BAB 66 zwischen Nordwestkreuz und Ludwig-Landmann-Straße einen aktuellen DTV-Wert von 74.623 kfz/Tag aus. Vor dem Hintergrund der gesunkenen Verkehrsmengen in diesem Strackenabschnitt besteht für die Erstellung einer neuen Lärmberechnung derzeit keine Veranlassung. Auf der BAB 66 zwischen Ludwig-Landmann-Straße und Autobahnende Miquelallee besteht bereits eine ganztägige Geschwindigkeitsbeschränkung von 100 km/h. Die Voraussetzungen für eine zusätzliche lärmschutzbedingte Geschwindigkeitsbeschränkung auf der BAB 66 zwischen der Anschlussstelle Ludwig-Landmann-Straße und dem Autobahnende Miquelallee liegen leider nicht vor. Eine aktuell durchgeführte Lärmberechnung von Hessen Mobil auf Grundlage der Verkehrszahlen aus der Straßenverkehrszählung 2015 (DTV = 78.779 kfz/24h) und unter Berücksichtigung der in diesem Streckenabschnitt vorhandenen aktiven Lärmschutzeinrichtungen ergibt für die Wohnbebauung des Stadtteils Hausen im Bereich "Im Waldweg" / "In den Waldgärten" Beurteilungspegel von maximal 60,8 dB(A) am Tag und 54,6 dB(A) in der Nacht. Das gegenüberliegende Wohngebiet "Praunheimer Straße" (ebenfalls Hausen) ist ebenfalls durch entsprechende Lärmschutzeinrichtungen geschützt. Die Beurteilungspegel betragen hier maximal 66 dB(A) am Tag und 59,8 dB(A) in der Nacht. Das Ergebnis zeigt, dass die oben genannten Richtwerte in beiden Bereichen unterschritten werden. Unabhängig von dem vorliegenden Sachverhalt möchte ich an dieser Stelle hervorheben, dass ich im Rahmen der Verkehrsministerkonferenz am 19. und 20.04.2018 einen Initiativantrag gestellt habe, der eine entscheidende Verbesserung des ordnungsrechtlichen Straßenverkehrslärmschutzes zum Ziel hatte. Danach sollte der Bund u.a. aufgefordert werden, die Richtwerte der Lärmschutz-Richtlinien-StV für Gebiete, in denen Wohnnutzung grundsätzlich zulässig ist, deutlich abzusenken. Zu meinem Bedauern wurde dieser entscheidende Teil des Initiativantrags von den Teilnehmern der Vekehrsministerkonferenz mehrheitlich abgelehnt. Vor diesem Hintergrund werde ich mich trotzdem weiterhin mit Nachdruck für eine Verbesserung des ordnungsrechtlichen Straßenverkehrslärmschutzes einsetzen." Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 09.02.2015, OM 3847

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