Tempolimit auf der Bundesautobahn 66 vom Nordwestkreuz bis Autobahnende wieder einführen; Lärmschutz an der Bundesautobahn 66 vom BUGA-Gelände bis zum Autobahnende erhöhen
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 25.01.2019, ST
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Betreff: Tempolimit auf der
Bundesautobahn 66 vom Nordwestkreuz bis Autobahnende wieder einführen;
Lärmschutz an der Bundesautobahn 66 vom BUGA-Gelände bis zum Autobahnende
erhöhen Mittlerweile liegt dem Magistrat
eine Antwort des Landes auf die vom Ortsbeirat angeregte
Geschwindigkeitsbeschränkung auf der BAB 66 im Bereich Nordwestkreuz bis zum
Autobahnende vor. In diesem, von Herrn Staatsminister Tarek Al-Wazir,
unterschriebenen Antwortschreiben, heißt es: "Geschwindigkeitsbeschränkungen aus
Lärmschutzgründen kommen rechtlich dann in Betracht, wenn die maßgeblichen
Bundesrichtwerte der "Richtlinien für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zum
Schutz der Bevölkerung vor Lärm" (Lärmschutz-Richtlinien-StV) überschritten
werden. Diese betragen beispielsweise für allgemeine Wohngebiete 70 dB(A) am
Tag und 60 dB(A) in der Nacht. Für den Autobahnabschnitt der BAB 66 zwischen
Nordwestkreuz und Anschlussstelle Ludwig-Landmann-Straße hat Hessen Mobil -
Straßen- und Verkehrsmanagement auf Veranlassung meiner Fachabteilung im
September 2015 Lärmberechnungen auf Grundlage der Verkehrsmengen aus der
Straßenverkehrszählung 2010 (DTV = 79.019 Kfz/24 h, DTV: Durchschnittlicher
täglicher Verkehr) vorgenommen. Hierbei hat Hessen Mobil im genannten Bereich
Richtwertüberschreitungen während der Nacht, nicht jedoch während des Tages
festgestellt. Infolge der Ergebnisse dieser
schalltechnischen Untersuchung hat Hessen Mobil im Oktober 2015 eine nächtliche
Geschwindigkeitsbeschränkung von 100 km/h auf der BAB 66 zwischen Nordwestkreuz
und Ludwig-Landmann-Straße aus Gründen des Lärmschutzes angeordnet. Die
Voraussetzungen für eine ganztägige Geschwindigkeitsbeschränkung lagen nach der
genannten schalltechnischen Untersuchung nicht vor. Die Straßenverkehrszählung 2015 weist für die BAB 66
zwischen Nordwestkreuz und Ludwig-Landmann-Straße einen aktuellen DTV-Wert von
74.623 kfz/Tag aus. Vor dem Hintergrund der gesunkenen Verkehrsmengen in diesem
Strackenabschnitt besteht für die Erstellung einer neuen Lärmberechnung derzeit
keine Veranlassung. Auf der BAB 66 zwischen Ludwig-Landmann-Straße und
Autobahnende Miquelallee besteht bereits eine ganztägige
Geschwindigkeitsbeschränkung von 100 km/h. Die Voraussetzungen für eine zusätzliche
lärmschutzbedingte Geschwindigkeitsbeschränkung auf der BAB 66 zwischen der
Anschlussstelle Ludwig-Landmann-Straße und dem Autobahnende Miquelallee liegen
leider nicht vor.
Eine aktuell durchgeführte
Lärmberechnung von Hessen Mobil auf Grundlage der Verkehrszahlen aus der
Straßenverkehrszählung 2015 (DTV = 78.779 kfz/24h) und unter Berücksichtigung
der in diesem Streckenabschnitt vorhandenen aktiven Lärmschutzeinrichtungen
ergibt für die Wohnbebauung des Stadtteils Hausen im Bereich "Im Waldweg" / "In
den Waldgärten" Beurteilungspegel von maximal 60,8 dB(A) am Tag und 54,6 dB(A)
in der Nacht. Das gegenüberliegende Wohngebiet "Praunheimer Straße" (ebenfalls
Hausen) ist ebenfalls durch entsprechende Lärmschutzeinrichtungen geschützt.
Die Beurteilungspegel betragen hier maximal 66 dB(A) am Tag und 59,8 dB(A) in
der Nacht. Das Ergebnis zeigt, dass die oben genannten Richtwerte in beiden
Bereichen unterschritten werden. Unabhängig von dem vorliegenden Sachverhalt möchte
ich an dieser Stelle hervorheben, dass ich im Rahmen der
Verkehrsministerkonferenz am 19. und 20.04.2018 einen Initiativantrag gestellt
habe, der eine entscheidende Verbesserung des ordnungsrechtlichen
Straßenverkehrslärmschutzes zum Ziel hatte. Danach sollte der Bund u.a.
aufgefordert werden, die Richtwerte der Lärmschutz-Richtlinien-StV für Gebiete,
in denen Wohnnutzung grundsätzlich zulässig ist, deutlich abzusenken. Zu meinem
Bedauern wurde dieser entscheidende Teil des Initiativantrags von den
Teilnehmern der Vekehrsministerkonferenz mehrheitlich abgelehnt. Vor diesem
Hintergrund werde ich mich trotzdem weiterhin mit Nachdruck für eine
Verbesserung des ordnungsrechtlichen Straßenverkehrslärmschutzes
einsetzen." Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 09.02.2015, OM 3847