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Tempolimit auf der Bundesautobahn 66 vom Nordwestkreuz bis Autobahnende wieder einführen; Lärmschutz an der Bundesautobahn 66 vom BUGAGelände bis zum Autobahnende erhöhen

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.02.2015, OM 3847 entstanden aus Vorlage: OF 620/2 vom 19.01.2015 Betreff: Tempolimit auf der Bundesautobahn 66 vom Nordwestkreuz bis Autobahnende wieder einführen; Lärmschutz an der Bundesautobahn 66 vom BUGA-Gelände bis zum Autobahnende erhöhen 1. Der Magistrat wird gebeten, über die Landesregierung auf Bundesebene initiativ zu werden und sich dafür einzusetzen, dass ein Tempolimit auf 80 km/h auf der Bundesautobahn 66 vom Nordwestkreuz beginnend bis zum Autobahnende eingerichtet wird. 2. Ferner wird der Magistrat gebeten, auf der Brücke über das ehemalige BUGA- Gelände und entlang der Autobahn bis zum Autobahnende an der Miquelallee durch geeignete Maßnahmen den Lärmschutz zu erhöhen. Begründung: Der oben genannte Teilabschnitt der Bundesautobahn 66 über ein Brückenbauwerk beschallt die Anwohnerinnen und Anwohner des Niddatals (ehemaliges BUGA-Gelände entlang der gesamten Ginnheimer Landstraße/Ginnheimer Straße) erheblich. Es wird zu Recht über eine gestiegene Lärmbelastung geklagt. Besonders widersinnig erscheint es, dass die Geschwindigkeitsbeschränkung stadteinwärts nach dem Nordwestkreuz von 120 km/h unmittelbar vor dem Wohngebiet aufgehoben worden ist und damit den Autofahrern eine unbegrenzte Beschleunigung erlaubt wurde. Im Koalitionsvertrag von CDU und GRÜNE von 2011 heißt es: "Das Thema Lärmschutz soll in dieser Wahlperiode deutlich vorangebracht werden." In einem Artikel der Frankfurter Rundschau vom 9. Juli 2011 nannte Alexander Heuser, u. a. Vorsitzender des Verkehrsausschusses, im Zusammenhang mit einer Initiative für ein Tempolimit auf Frankfurts Stadtautobahnen auch die Stadtteile Rödelheim, Hausen und Bockenheim, die durch den Verkehrslärm von Autobahnen besonders belastet seien. Das Beispiel aus Salzburg, die von Mitte Februar bis Mitte Mai 2014 auf einem Teilabschnitt der Stadtautobahn Tempo 80 km/h testete, belegt die Wirksamkeit von Tempobeschränkungen: Die Luftgüte konnte effektiv verbessert und die Lärmbelastung deutlich gesenkt werden. Das Ergebnis wurde wie folgt zusammengefasst: "Das Tempolimit stellt somit eine sehr wirksame Maßnahme zur Reduktion der Gesundheitsbelastung dar." (siehe: http://www.umweltbundesamt.at/aktuell/presse/lastnews/news2014/news_140618/) Grundsätzlich dienen Tempolimits dem Umweltschutz, insbesondere dem Lärmschutz, da die Schallintensität des Reifen-Fahrbahn-Geräusches mit der dritten bis vierten Potenz, die des aerodynamischen Geräusches mit etwa der sechsten Potenz der Geschwindigkeit ansteigt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.03.2015, OM 3931 Stellungnahme des Magistrats vom 24.04.2015, ST 637 Stellungnahme des Magistrats vom 09.10.2015, ST 1505 Stellungnahme des Magistrats vom 10.06.2016, ST 875 Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2016, ST 1782 Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2017, ST 870 Stellungnahme des Magistrats vom 08.09.2017, ST 1697 Stellungnahme des Magistrats vom 05.03.2018, ST 481 Stellungnahme des Magistrats vom 06.08.2018, ST 1460 Stellungnahme des Magistrats vom 25.01.2019, ST 155 Aktenzeichen: 32 1

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