Tempolimit auf der Bundesautobahn 66 vom Nordwestkreuz bis Autobahnende wieder einführen; Lärmschutz an der Bundesautobahn 66 vom BUGAGelände bis zum Autobahnende erhöhen
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 09.02.2015, OM
3847 entstanden aus Vorlage:
OF 620/2 vom
19.01.2015 Betreff: Tempolimit auf der Bundesautobahn 66 vom
Nordwestkreuz bis Autobahnende wieder einführen; Lärmschutz an der
Bundesautobahn 66 vom BUGA-Gelände bis zum Autobahnende erhöhen
1. Der Magistrat wird
gebeten, über die Landesregierung auf Bundesebene initiativ zu werden und sich
dafür einzusetzen, dass ein Tempolimit auf 80 km/h auf der
Bundesautobahn 66 vom Nordwestkreuz beginnend bis zum Autobahnende
eingerichtet wird.
2. Ferner wird der Magistrat
gebeten, auf der Brücke über das ehemalige BUGA- Gelände
und entlang der Autobahn bis zum Autobahnende an der Miquelallee durch
geeignete Maßnahmen den Lärmschutz zu erhöhen. Begründung: Der oben genannte Teilabschnitt der
Bundesautobahn 66 über ein Brückenbauwerk beschallt die Anwohnerinnen und
Anwohner des Niddatals (ehemaliges BUGA-Gelände entlang der gesamten Ginnheimer
Landstraße/Ginnheimer Straße) erheblich. Es wird zu Recht über eine gestiegene
Lärmbelastung geklagt. Besonders widersinnig erscheint es, dass die
Geschwindigkeitsbeschränkung stadteinwärts nach dem Nordwestkreuz von 120 km/h
unmittelbar vor dem Wohngebiet aufgehoben worden ist und damit den Autofahrern
eine unbegrenzte Beschleunigung erlaubt wurde. Im Koalitionsvertrag von CDU und GRÜNE von 2011 heißt
es: "Das Thema Lärmschutz soll in dieser
Wahlperiode deutlich vorangebracht werden." In einem Artikel der Frankfurter
Rundschau vom 9. Juli 2011 nannte Alexander Heuser, u. a. Vorsitzender des
Verkehrsausschusses, im Zusammenhang mit einer Initiative für ein Tempolimit
auf Frankfurts Stadtautobahnen auch die Stadtteile Rödelheim, Hausen und
Bockenheim, die durch den Verkehrslärm von Autobahnen besonders belastet seien.
Das Beispiel aus Salzburg, die von Mitte Februar bis Mitte Mai 2014 auf einem
Teilabschnitt der Stadtautobahn Tempo 80 km/h testete, belegt die
Wirksamkeit von Tempobeschränkungen: Die Luftgüte konnte effektiv verbessert
und die Lärmbelastung deutlich gesenkt werden. Das Ergebnis wurde wie folgt
zusammengefasst: "Das Tempolimit stellt somit eine sehr wirksame Maßnahme zur
Reduktion der Gesundheitsbelastung dar." (siehe:
http://www.umweltbundesamt.at/aktuell/presse/lastnews/news2014/news_140618/)
Grundsätzlich dienen Tempolimits dem Umweltschutz,
insbesondere dem Lärmschutz, da die Schallintensität des
Reifen-Fahrbahn-Geräusches mit der dritten bis vierten Potenz, die des
aerodynamischen Geräusches mit etwa der sechsten Potenz der Geschwindigkeit
ansteigt. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 2
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 10.03.2015, OM 3931
Stellungnahme des
Magistrats vom 24.04.2015, ST 637
Stellungnahme des
Magistrats vom 09.10.2015, ST 1505
Stellungnahme des
Magistrats vom 10.06.2016, ST 875
Stellungnahme des
Magistrats vom 09.12.2016, ST 1782
Stellungnahme des
Magistrats vom 12.05.2017, ST 870
Stellungnahme des
Magistrats vom 08.09.2017, ST 1697
Stellungnahme des
Magistrats vom 05.03.2018, ST 481
Stellungnahme des
Magistrats vom 06.08.2018, ST 1460
Stellungnahme des
Magistrats vom 25.01.2019, ST 155
Aktenzeichen: 32 1