Tempolimit auf der Bundesautobahn 66 vom Nordwestkreuz bis Autobahnende wieder einführen; Lärmschutz an der Bundesautobahn 66 vom BUGA-Gelände bis zum Autobahnende erhöhen
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 08.09.2017, ST
1697
Betreff: Tempolimit auf der
Bundesautobahn 66 vom Nordwestkreuz bis Autobahnende wieder einführen;
Lärmschutz an der Bundesautobahn 66 vom BUGA-Gelände bis zum Autobahnende
erhöhen Vorläufige Stellungnahme: Eine Mitteilung vom Land
Hessen über die einzelfallbezogene Überprüfung der Voraussetzungen für
Geschwindigkeitsbeschränkungen aus Lärmschutzgründen für Autobahnen in
Frankfurt am Main liegt dem Magistrat noch nicht vor. Aus diesem Grund kann vom
Magistrat noch keine endgültige Stellungnahme abgegeben werden. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 09.02.2015, OM 3847
Stellungnahme des
Magistrats vom 06.08.2018, ST 1460