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Tempolimit auf der Bundesautobahn 66 vom Nordwestkreuz bis Autobahnende wieder einführen; Lärmschutz an der Bundesautobahn 66 vom BUGA-Gelände bis zum Autobahnende erhöhen

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 08.09.2017, ST 1697 Betreff: Tempolimit auf der Bundesautobahn 66 vom Nordwestkreuz bis Autobahnende wieder einführen; Lärmschutz an der Bundesautobahn 66 vom BUGA-Gelände bis zum Autobahnende erhöhen Vorläufige Stellungnahme: Eine Mitteilung vom Land Hessen über die einzelfallbezogene Überprüfung der Voraussetzungen für Geschwindigkeitsbeschränkungen aus Lärmschutzgründen für Autobahnen in Frankfurt am Main liegt dem Magistrat noch nicht vor. Aus diesem Grund kann vom Magistrat noch keine endgültige Stellungnahme abgegeben werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 09.02.2015, OM 3847 Stellungnahme des Magistrats vom 06.08.2018, ST 1460

Verknüpfte Vorlagen