Tempolimit auf der Bundesautobahn 66 vom Nordwestkreuz bis Autobahnende wieder einführen; Lärmschutz an der Bundesautobahn 66 vom BUGA-Gelände bis zum Autobahnende erhöhen
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 09.10.2015, ST
1505
Betreff: Tempolimit auf der
Bundesautobahn 66 vom Nordwestkreuz bis Autobahnende wieder einführen;
Lärmschutz an der Bundesautobahn 66 vom BUGA-Gelände bis zum Autobahnende
erhöhen Vorläufige Stellungnahme: Zur Beantwortung der Anregung
wurde eine Stellungnahme von dem zuständigen Baulastträger Hessen Mobil
eingeholt. Nach Erhalt der Stellungnahme hat sich der Magistrat erneut an
Hessen Mobil gewandt, um sich im Rahmen seiner Möglichkeiten bei Hessen Mobil
dafür einzusetzen, das -für den Schutz der Frankfurter Bevölkerung vor Lärm-
Mögliche zu unternehmen. Die Beratungen sind noch nicht abgeschlossen. Der
Magistrat bedauert daher, in der von der Geschäftsordnung vorgegebenen Frist,
keine abschließende Stellungnahme abgeben zu können. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 09.02.2015, OM 3847