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Tempolimit auf der Bundesautobahn 66 vom Nordwestkreuz bis Autobahnende wieder einführen; Lärmschutz an der Bundesautobahn 66 vom BUGA-Gelände bis zum Autobahnende erhöhen

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 09.10.2015, ST 1505 Betreff: Tempolimit auf der Bundesautobahn 66 vom Nordwestkreuz bis Autobahnende wieder einführen; Lärmschutz an der Bundesautobahn 66 vom BUGA-Gelände bis zum Autobahnende erhöhen Vorläufige Stellungnahme: Zur Beantwortung der Anregung wurde eine Stellungnahme von dem zuständigen Baulastträger Hessen Mobil eingeholt. Nach Erhalt der Stellungnahme hat sich der Magistrat erneut an Hessen Mobil gewandt, um sich im Rahmen seiner Möglichkeiten bei Hessen Mobil dafür einzusetzen, das -für den Schutz der Frankfurter Bevölkerung vor Lärm- Mögliche zu unternehmen. Die Beratungen sind noch nicht abgeschlossen. Der Magistrat bedauert daher, in der von der Geschäftsordnung vorgegebenen Frist, keine abschließende Stellungnahme abgeben zu können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 09.02.2015, OM 3847

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