Sossenheim: Verkehrsversuch beurteilen und abschließen
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 04.10.2016, OM
605 entstanden aus
Vorlage: OF 205/6 vom
01.10.2016 Betreff: Sossenheim: Verkehrsversuch beurteilen und
abschließen Vorgang: OM 3943/15 OBR 6; ST 892/15 Der Magistrat wird gebeten, die zur Beurteilung des
Verkehrsversuchs notwendigen Verkehrszählungen - soweit nicht schon geschehen -
zeitnah durchzuführen bzw. abzuschließen und den Ortsbeirat 6 umgehend hierüber
zu informieren. Ziel ist es, dass der Ortsbeirat 6 noch in diesem Jahr zu einer
Veranstaltung einladen kann, in der die Ergebnisse des Verkehrsversuchs der
Öffentlichkeit vorgestellt werden. Um den Verkehrsversuch abschließend beurteilen zu
können, sollen bei dieser Veranstaltung u. a. nachfolgende Fragen durch
den Magistrat beantwortet werden: - Inwieweit hat der (Durchgangs-) Verkehr in dem
Gebiet abgenommen bzw. wurde der Verkehr beruhigt? - Inwieweit wurde der Verkehr in andere Straßen
verlagert - insbesondere in die Siegener Straße, Montabaurer Straße und in
die Straße Auf der Schanz? Wenn möglich, sollten bei der Beurteilung dieser
Frage auch die aktuellen Baustellen auf der A 66 berücksichtigt werden,
die auch zu einer Verlagerung des Verkehrs führen. - Welche Probleme haben sich durch die Umkehr der
Fahrtrichtungen ergeben (bspw. für Rettungsfahrzeuge, Müllabfuhr und bei der
Zulieferung von Gewerbetreibenden mit großen Fahrzeugen)? - Wie hat sich die im Rahmen des
Verkehrsversuchs eingeführte neue Einbahnstraßenregelung in der Marienberger
Straße bewährt?
Unabhängig von dem Verkehrsversuch
wird der Magistrat zudem gebeten, auch auf die nachfolgenden Fragen
einzugehen: - Bedingt durch die engen Straßen
weichen Autofahrer oft auf die Bürgersteige aus und gefährden so Fußgänger, zu
denen auch zahlreiche Kinder auf dem Weg in die Schule, in den Park oder zum
Spielplatz gehören. Welche Möglichkeiten gibt es, dies zu unterbinden?
- Gibt es Ideen, um den
Parkdruck in diesem Gebiet etwas zu mindern? Begründung: Anfang dieses Jahres wurden im Rahmen eines
Verkehrsversuchs die Einbahnstraßenregelungen in der Schaumburger Straße und in
der Westerwaldstraße verändert. Zwischenzeitlich wurde zudem noch eine neue
Einbahnstraßenregelung in der Marienberger Straße eingeführt. Ziel war es, den
Durchgangsverkehr zu verringern und die Raserei in den Straßen zu unterbinden.
In den Monaten des Verkehrsversuchs
hat sich gezeigt, dass die veränderte Verkehrsführung zwar zu einer Beruhigung
des Verkehrs in der Schaumburger Straße und in der Westerwaldstraße beigetragen
hat, allerdings gibt es auch massive Beschwerden von Anwohnern über Probleme,
die nach wie vor bestehen bzw. bedingt durch den Verkehrsversuch verstärkt
wurden: - Falschparker, insbesondere in den
Kreuzungsbereichen, behindern und gefährden die anderen Verkehrsteilnehmer;
- die Kreuzungen (insbesondere
Michaelstraße/Schaumburger Straße) sind teilweise schwer einsehbar, sodass von
rechts kommende Fahrzeuge erst wahrgenommen werden können, wenn man als
Autofahrer bereits in die Kreuzung eingefahren ist; - immer wieder weichen Autofahrer auf den Bürgersteig
aus; - an einigen Stellen ist
nur schwer bzw. zu spät sichtbar, in welche Richtung man fahren darf.
Erschwerend kommt hinzu, dass die Autofahrer von ihren Navigationsgeräten
falsch dirigiert werden (in die Richtungen vor Einführung des
Verkehrsversuchs). Insbesondere in die Michaelstraße biegen Autofahrer oftmals
falsch ab; - der Verkehr in
der Siegener Straße und der Straße Auf der Schanz hat in der Wahrnehmung der
Anwohner extrem zugenommen. Insbesondere in der Straße Auf der Schanz kommt es
deswegen immer wieder zu brenzligen Verkehrssituationen. Die Durchführung einer Veranstaltung wurde in
der Stellungnahme des Magistrats vom 19.06.2015, ST 892, bereits zugesagt
und sollte ursprünglich bereits ein halbes Jahr nach Beginn des
Verkehrsversuchs durchgeführt werden. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 6
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 10.03.2015, OM 3943
Stellungnahme des
Magistrats vom 19.06.2015, ST 892
Stellungnahme des
Magistrats vom 19.12.2016, ST 1815
Antrag vom
09.01.2017, OF
301/6
Anregung an den Magistrat vom 17.01.2017, OM 1098
Aktenzeichen: 61 1