Maßnahmen zur Verbesserung des Verkehrs in Sossenheim umsetzen
Vorlagentyp: OF CDU
Begründung
Verkehrs in Sossenheim umsetzen Der Ortsbeirat 6 möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten nachfolgende Maßnahmen umzusetzen, um den Verkehr in dem Gebiet zwischen Schaumburger Straße und Montabaurer Straße / Auf der Schanz und Siegener Straße zu beruhigen:
- Die Fahrtrichtungen in der Schaumburger Straße und in der Westerwaldstraße jeweils zwischen Siegener Straße und Michaelstraße im Rahmen eines halbjährlichen Probebetriebs umkehren (Umsetzung des Vorschlags gemäß der Stellungnahme des Magistrats ST 295 vom 20.02.2015)
- Prüfen, ob während des Probebetriebs zusätzlich die Michaelstraße zwischen Marienberger Straße und Hachenburger Straße als Einbahnstraße in nördlicher Richtung ausgewiesen werden kann (zwecks Vermeidung einer direkten Zufahrt in die Marienbergerstraße über die Michaelstraße und damit einer Verlagerung des Verkehrs in die benachbarten Straßen)
- Im Rahmen des Probebetriebs Maßnahmen ergreifen, um das Parken im Halteverbot, insbes. in den Kreuzungsbereichen, zu unterbinden (bspw. durch Schraffierungen)
- Während des halbjährlichen Probebetriebs Messungen, Auswertungen usw. vornehmen, die eine kritische Prüfung der Maßnahme, insbes. hinsichtlich der folgenden Fragen, ermöglichen: - Inwieweit hat der Durchgangsverkehr abgenommen / wurde der Verkehr beruhigt? - Welche Probleme haben sich durch die Umkehr der Fahrtrichtungen ergeben (bspw. bei der Zulieferung von Gewerbetreibenden durch große Fahrzeuge)? - Inwieweit wurde der Verkehr in die benachbarten Straßen verlagert?
- Im Anschluss an den halbjährlichen Probebetrieb bzw. vor einer endgültigen Umsetzung zudem zu einem öffentlichen Termin in Sossenheim einladen, bei dem sich die betroffenen Anwohner zu dem Probebetrieb äußern können und das Straßenverkehrsamt u.a. zu den oben aufgeführten Fragen Stellung bezieht.
- Lösungen erarbeiten für die Straße Auf der Schanz und die angespannte Parkraumsituation in dem gesamten Gebiet, die bei dem öffentlichen Termin vorgestellt werden. Begründung: Bereits seit mehreren Jahren häufen sich die Beschwerden der Anwohner bzgl. des zunehmenden (Durchgangs-)Verkehrs und der angespannten Parkplatzsituation. In der nun vorliegenden Stellungnahme des Magistrats ST 295 wurde mit der Umkehr der Fahrtrichtung in je einem Teilstück der Schaumburger Straße und der Westerwaldstraße ein Lösungsvorschlag für einen Teil des Gebiets gemacht, der nun im Rahmen eines halbjährlichen Probebetriebs getestet werden soll. Seit der Vorschlag des Magistrats bekannt gemacht wurde, haben sich zahlreiche Anwohner zu Wort gemeldet, die die Maßnahme mehrheitlich begrüßen, da sie sich erste Ansätze für eine Verkehrsberuhigung in dem Gebiet erhoffen. Allerdings gab es auch einige Bedenken, insbesondere dahingehend, dass der Verkehr lediglich verlagert wird. Es ist davon auszugehen, dass nach einer Fahrtrichtungsänderung in der Westerwaldstraße vermehrt Verkehrsteilnehmer bereits über die Hachenburger Straße in das Gebiet einfahren. Der Vorschlag wird zudem als unreichend betrachtet, da nur eine Entlastung der Westerwaldstraße und der Schaumburger Straße erreicht wird. Eine dringend notwendige Entlastung der Straße Auf der Schanz wird nicht bewirkt, da eben weiterhin über die Hachenburger Straße, Michaelstraße, Marienberger Straße und Auf der Schanz ein Durchgangsverkehr über die Schaumburger Straße möglich ist. Weitere Probleme könnten sich dadurch ergeben, dass durch den enormen Parkdruck in dem Gebiet sehr häufig im Halteverbot geparkt wird, insbesondere in den Kreuzungsbereichen. Diese Kreuzungen müssen nun aber stärker frequentiert werden, was gerade für größere Fahrzeuge problematisch sein könnte. Leider wird die angespannte Parkraumsituation in dem Gebiet zwar in der Stellungnahme ST 295 bestätigt, allerdings ohne Lösungsvorschläge.
Inhalt
S
A C H S T A N D : Antrag vom 07.03.2015, OF 1297/6
Betreff: Maßnahmen zur Verbesserung des
Verkehrs in Sossenheim umsetzen Der Ortsbeirat 6 möge
beschließen: Der
Magistrat wird gebeten nachfolgende Maßnahmen umzusetzen, um den Verkehr in dem
Gebiet zwischen Schaumburger Straße und Montabaurer Straße / Auf der Schanz und
Siegener Straße zu beruhigen: 1. Die Fahrtrichtungen in der Schaumburger Straße
und in der Westerwaldstraße jeweils zwischen Siegener Straße und Michaelstraße
im Rahmen eines halbjährlichen Probebetriebs umkehren (Umsetzung des Vorschlags
gemäß der Stellungnahme des Magistrats ST 295 vom 20.02.2015) 2. Prüfen, ob während des
Probebetriebs zusätzlich die Michaelstraße zwischen Marienberger Straße und
Hachenburger Straße als Einbahnstraße in nördlicher Richtung ausgewiesen werden
kann (zwecks Vermeidung einer direkten Zufahrt in die Marienbergerstraße über
die Michaelstraße und damit einer Verlagerung des Verkehrs in die benachbarten
Straßen) 3. Im Rahmen des
Probebetriebs Maßnahmen ergreifen, um das Parken im Halteverbot, insbes. in den
Kreuzungsbereichen, zu unterbinden (bspw. durch Schraffierungen) 4. Während des halbjährlichen
Probebetriebs Messungen, Auswertungen usw. vornehmen, die eine kritische
Prüfung der Maßnahme, insbes. hinsichtlich der folgenden Fragen,
ermöglichen: - Inwieweit hat der
Durchgangsverkehr abgenommen / wurde der Verkehr beruhigt? - Welche Probleme haben sich durch
die Umkehr der Fahrtrichtungen ergeben (bspw. bei der Zulieferung von
Gewerbetreibenden durch große Fahrzeuge)? - Inwieweit wurde der Verkehr in die benachbarten
Straßen verlagert? 5. Im
Anschluss an den halbjährlichen Probebetrieb bzw. vor einer endgültigen
Umsetzung zudem zu einem öffentlichen Termin in Sossenheim einladen, bei dem
sich die betroffenen Anwohner zu dem Probebetrieb äußern können und das
Straßenverkehrsamt u.a. zu den oben aufgeführten Fragen Stellung bezieht.
6. Lösungen erarbeiten für die
Straße Auf der Schanz und die angespannte Parkraumsituation in dem gesamten
Gebiet, die bei dem öffentlichen Termin vorgestellt werden. Begründung: Bereits seit mehreren Jahren häufen sich die
Beschwerden der Anwohner bzgl. des zunehmenden (Durchgangs-)Verkehrs und der
angespannten Parkplatzsituation. In der nun vorliegenden Stellungnahme des
Magistrats ST 295 wurde mit der Umkehr der Fahrtrichtung in je einem Teilstück
der Schaumburger Straße und der Westerwaldstraße ein Lösungsvorschlag für einen
Teil des Gebiets gemacht, der nun im Rahmen eines halbjährlichen Probebetriebs
getestet werden soll. Seit der Vorschlag des Magistrats bekannt gemacht wurde,
haben sich zahlreiche Anwohner zu Wort gemeldet, die die Maßnahme mehrheitlich
begrüßen, da sie sich erste Ansätze für eine Verkehrsberuhigung in dem Gebiet
erhoffen. Allerdings gab es auch einige Bedenken, insbesondere dahingehend,
dass der Verkehr lediglich verlagert wird. Es ist davon auszugehen, dass nach
einer Fahrtrichtungsänderung in der Westerwaldstraße vermehrt
Verkehrsteilnehmer bereits über die Hachenburger Straße in das Gebiet
einfahren. Der Vorschlag wird zudem als unreichend betrachtet, da nur eine
Entlastung der Westerwaldstraße und der Schaumburger Straße erreicht wird. Eine
dringend notwendige Entlastung der Straße Auf der Schanz wird nicht bewirkt, da
eben weiterhin über die Hachenburger Straße, Michaelstraße, Marienberger Straße
und Auf der Schanz ein Durchgangsverkehr über die Schaumburger Straße möglich
ist. Weitere Probleme
könnten sich dadurch ergeben, dass durch den enormen Parkdruck in dem Gebiet
sehr häufig im Halteverbot geparkt wird, insbesondere in den
Kreuzungsbereichen. Diese Kreuzungen müssen nun aber stärker frequentiert
werden, was gerade für größere Fahrzeuge problematisch sein könnte. Leider wird
die angespannte Parkraumsituation in dem Gebiet zwar in der Stellungnahme ST
295 bestätigt, allerdings ohne Lösungsvorschläge. Antragsteller:
CDU
Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage:
Antrag vom
15.02.2015, OF
1291/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 6
am 10.03.2015, TO I, TOP 28 Die Vorlage OF 1297/6
wird zum gemeinsamen Antrag der CDU und der SPD erklärt.
Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3943 2015
1.
Die Vorlage OF 1291/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF
1297/6 für erledigt erklärt. 2.
Die
Vorlage OF 1297/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Abstimmung:
zu 1. Einstimmige
Annahme zu 2. Einstimmige
Annahme