Sossenheim: Verkehrssicherheit auch während des Verkehrsversuchs gewährleisten
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 19.01.2016, OM
4895 entstanden aus
Vorlage: OF 1547/6 vom
02.01.2016 Betreff: Sossenheim: Verkehrssicherheit auch während des
Verkehrsversuchs gewährleisten Vorgang: OM 2892/14 OBR 6; V 1123/14 OBR 6; ST 295/15; OM
3943/15 OBR 6; ST 892/15 Der Magistrat wird gebeten, zur Erhöhung bzw.
Verbesserung der Verkehrssicherheit während des Verkehrsversuchs mit Änderung
der Verkehrsführung in der Schaumburger Straße, Westerwaldstraße und
Michaelstraße nachfolgende Maßnahmen umzusetzen: 1. Maßnahmen zur Unterbindung des Parkens im Halteverbot insbesondere in den Kreuzungsbereichen (bspw.
Markierungen von Sperrflächen, regelmäßige Verkehrskontrollen), damit
Rettungsfahrzeuge, die Müllabfuhr und Lkws nicht mehr durch Falschparker
behindert bzw. blockiert werden - dies wurde in der Vorlage ST 892
zugesagt; 2. Installation eines
Verkehrsspiegels an der Ecke Michaelstraße/Schaumburger Straße, damit
Autofahrer von der Michaelstraße kommend rechts in die Schaumburger Straße
einsehen können;
3. Sensibilisierung der
zuständigen Ämter dahin gehend, einzelne Nachfragen und Hinweise von Bürgern
bzw. Anwohnern kompetent und serviceorientiert zu antworten. Begründung: Mit der Stellungnahme des Magistrats vom 20.02.2015,
ST 295, hat die Stadt Frankfurt (Straßenverkehrsamt) mit der Umkehr der
Fahrtrichtung in je einem Teilstück der Schaumburger Straße und der
Westerwaldstraße ein Lösungsvorschlag zur Verringerung des Durchgangsverkehrs
und der Raserei in diesem Gebiet unterbreitet, dem der Ortsbeirat 6 unter
Hinweis auf verschiedene Probleme und Vorgabe ergänzender Maßnahmen zugestimmt
hat (vgl. OM 3943). Hierzu zählte der Hinweis darauf, dass in diesem
Bereich (u. a. bedingt durch den enormen Parkdruck) sehr häufig im
Halteverbot geparkt und insbesondere in den Kreuzungsbereichen der
Mindestabstand von fünf Metern nicht eingehalten wird. Diese Kreuzungen,
insbesondere die der Michaelstraße, müssen nun aber stärker (von zwei Seiten)
frequentiert werden. Auch die Einfahrt von der Siegener Straße in die
Schaumburger Straße ist oft nur schwer möglich, da Fahrzeuge zu nah am
Einmündungsbereich abgestellt werden. Pkw-Fahrer weichen deshalb auf den
Bürgersteig aus, was die Fußgänger gefährdet. Größere Fahrzeuge, wie
Rettungswagen und Fahrzeuge der Müllabfuhr, können an den genannten Stellen gar
nicht mehr um die Ecken fahren. Dies führt dazu, dass die Müllabfuhr nun oft
entgegen der Einbahnstraße fährt (ursprüngliche Verkehrsführung), was zu
Behinderungen und Gefährdungen führt. Der Ortsbeirat hatte bereits in der Anregung an den
Magistrat vom 10.03.2015, OM 3943, um Maßnahmen zur Unterbindung des Parkens im
Halteverbot gebeten. Dem wurde in der Stellungnahme des Magistrats vom
19.06.2015, ST 892, auch entsprochen. Bisher ist hier aber nichts geschehen.
Stattdessen verweisen Mitarbeiter des Straßenverkehrsamts bei entsprechenden
Hinweisen darauf, dass das Parken an den genannten Stellen nicht erlaubt sei
und deshalb, bis auf Kontrollen, keine Maßnahmen ergriffen werden. Allerdings
wurden auch Kontrollen bisher nicht wahrgenommen. Es ist nachvollziehbar, dass während des
Verkehrsversuchs keine baulichen Maßnahmen durchgeführt werden sollen.
Nichtsdestotrotz muss auch in dieser Zeit die Verkehrssicherheit gewährleistet
sein. Deshalb sollten insbesondere die o. g. Maßnahmen (erneut) geprüft
und zeitnah umgesetzt werden. Zudem fällt vermehrt auf, dass bei Anfragen von
Bürgern beim Straßenverkehrsamt einfach auf die Mitglieder des Ortsbeirats als
"Planer der Maßnahme und mögliche Problemlöser" verwiesen wird. Dabei hat in
diesem Fall der Ortsbeirat, wie eingangs beschrieben, einem vom
Straßenverkehrsamt erarbeiteten Vorschlag zugestimmt - im Vertrauen darauf,
dass die mögliche Umsetzung des Vorschlags mit Fachkenntnis geprüft wurde. Nun
auf einzelne, ehrenamtlich tätige Mitglieder des Ortsbeirats zu verweisen, die
die nötige Fachkenntnis nicht haben können und sich zur Beantwortung der Fragen
wiederum an das Amt wenden müssen, ist weder zielführend noch
bürgerfreundlich.
Antragstellender
Ortsbeirat:
Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Anregung an
den Magistrat vom 18.02.2014, OM 2892
Auskunftsersuchen
vom 07.10.2014, V
1123
Stellungnahme des Magistrats vom 20.02.2015, ST 295
Anregung an den
Magistrat vom 10.03.2015, OM 3943
Stellungnahme des
Magistrats vom 19.06.2015, ST 892
Stellungnahme des
Magistrats vom 18.04.2016, ST 636