Sossenheim: Verkehrssicherheit auch während des Verkehrsversuchs gewährleisten
Vorlagentyp: OF CDU
Begründung
während des Verkehrsversuchs gewährleisten Vorgang: OM 2852/14 OBR 6; V 1123/14 OBR 6; ST 295/15; OM 3943/15 OBR 6; ST 892/15 Der Ortsbeirat 6 möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zur Erhöhung bzw. Verbesserung der Verkehrssicherheit während des Verkehrsversuchs mit Änderung der Verkehrsführung in der Schaumburger Straße, Westerwaldstraße, Michaelstraße nachfolgende Maßnahmen umzusetzen:
- Maßnahmen zur Unterbindung des Parkens im Haltverbot insbesondere in den Kreuzungsbereichen (bspw. Markierungen von Sperrflächen, regelmäßige Verkehrskontrollen), damit Rettungsfahrzeuge, die Müllabfuhr und LKW nicht mehr durch Falschparker behindert / blockiert werden - Dies wurde in der ST 892 vom 19.06.2015 zugesagt!
- Aufbau eines Verkehrsspiegels an der Ecke Michaelstraße / Schaumburger Straße, damit Autofahrer von der Michaelstraße kommend rechts in die Schaumburger Straße einsehen können
- Sensibilisierung der zuständigen Ämter dahingehend, einzelne Nachfragen und Hinweise von Bürgern bzw. Anwohnern kompetent und serviceorientiert zu antworten Begründung: Mit der Stellungnahme des Magistrats vom 20.02.2015, ST 295, hat die Stadt Frankfurt (Straßenverkehrsamt) mit der Umkehr der Fahrtrichtung in je einem Teilstück der Schaumburger Straße und der Westerwaldstraße ein Lösungsvorschlag zur Verringerung des Durchgangsverkehrs und der Raserei in diesem Gebiet unterbreitet, dem der Ortsbeirat 6 unter Hinweis auf verschiedene Probleme und Vorgabe ergänzender Maßnahmen zugestimmt hat (OM 3934). Hierzu zählte der Hinweis darauf, dass in diesem Bereich (u.a. bedingt durch den enormen Parkdruck) sehr häufig im Haltverbot geparkt wird; insbesondere in den Kreuzungsbereichen wird der Mindestabstand von 5 Metern nicht eingehalten. Diese Kreuzungen, insbesondere an der Michaelstraße müssen nun aber stärker (von zwei Seiten) frequentiert werden. Auch die Einfahrt in die Schaumburger Straße von der Siegener Straße ist oft nur schwer möglich, da Fahrzeuge zu nah am Einmündungsbereich abgestellt werden. Fahrer von PKW weichen deshalb auf den Bürgersteig aus, was die Fußgänger gefährdet. Größere Fahrzeuge, wie Rettungswagen und Fahrzeuge der Müllabfuhr können an den genannten Stellen gar nicht mehr um die Ecken fahren. Dies führt dazu, dass die Müllabfuhr nun oft entgegen der Einbahnstraße fährt (ursprüngliche Verkehrsführung), was zu Behinderungen und Gefährdungen führt. Der Ortsbeirat hatte bereits in der Anregung an den Magistrat vom 10.03.2015, OM 3934 um Maßnahmen zur Unterbindung des Parkens im Halteverbot gebeten. Dem wurde in der Stellungnahme des Magistrats vom 19.06.2015, ST 892 auch entsprochen. Bisher ist hier aber nichts geschehen. Stattdessen verweisen Mitarbeiter des Straßenverkehrsamts bei entsprechenden Hinweisen darauf, dass das Parken an den genannten Stellen nicht erlaubt sei und deshalb, bis auf Kontrollen, keine Maßnahmen ergriffen werden. Allerdings wurden auch Kontrollen bisher nicht wahrgenommen. Es ist nachvollziehbar, dass während des Verkehrsversuchs keine baulichen Maßnahmen durchgeführt werden sollen. Nichtsdestotrotz muss auch in dieser Zeit die Verkehrssicherheit gewährleistet sein. Deshalb sollten insbesondere die o.g. Maßnahmen (erneut) geprüft und zeitnah umgesetzt werden. Zudem fällt vermehrt auf, dass bei Anfragen von Bürgern an das Straßenverkehrsamt einfach auf die Mitglieder des Ortsbeirats als "Planer der Maßnahme und mögliche Problemlöser" verwiesen wird. Dabei hat in diesem Fall der Ortsbeirat, wie eingangs beschrieben, einen vom Straßenverkehrsamt erarbeiteten Vorschlag zugestimmt - im Vertrauen darauf, dass die mögliche Umsetzung des Vorschlags mit Fachkenntnis geprüft wurde. Nun auf einzelne - ehrenamtlich tätige - Mitglieder des Ortsbeirats zu verweisen, die die nötige Fachkenntnis nicht haben können und zur Beantwortung der Fragen sich wiederum an das Amt wenden müssen, ist weder zielführend noch bürgerfreundlich.
Inhalt
S
A C H S T A N D : Antrag vom 02.01.2016, OF 1547/6
Betreff: Sossenheim: Verkehrssicherheit auch
während des Verkehrsversuchs gewährleisten Vorgang: OM 2852/14 OBR 6; V 1123/14 OBR 6; ST 295/15; OM
3943/15 OBR 6; ST 892/15 Der Ortsbeirat 6 möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zur Erhöhung bzw.
Verbesserung der Verkehrssicherheit während des Verkehrsversuchs mit Änderung
der Verkehrsführung in der Schaumburger Straße, Westerwaldstraße, Michaelstraße
nachfolgende Maßnahmen umzusetzen: 1. Maßnahmen zur
Unterbindung des Parkens im Haltverbot insbesondere in den Kreuzungsbereichen
(bspw. Markierungen von Sperrflächen, regelmäßige Verkehrskontrollen), damit
Rettungsfahrzeuge, die Müllabfuhr und LKW nicht mehr durch Falschparker
behindert / blockiert werden - Dies wurde in der ST 892 vom 19.06.2015
zugesagt! 2.
Aufbau eines Verkehrsspiegels an der Ecke Michaelstraße / Schaumburger Straße,
damit Autofahrer von der Michaelstraße kommend rechts in die Schaumburger
Straße einsehen können 3. Sensibilisierung der
zuständigen Ämter dahingehend, einzelne Nachfragen und Hinweise von Bürgern
bzw. Anwohnern kompetent und serviceorientiert zu antworten Begründung: Mit der Stellungnahme des Magistrats vom 20.02.2015,
ST 295, hat die Stadt Frankfurt (Straßenverkehrsamt) mit der Umkehr der
Fahrtrichtung in je einem Teilstück der Schaumburger Straße und der
Westerwaldstraße ein Lösungsvorschlag zur Verringerung des Durchgangsverkehrs
und der Raserei in diesem Gebiet unterbreitet, dem der Ortsbeirat 6 unter
Hinweis auf verschiedene Probleme und Vorgabe ergänzender Maßnahmen
zugestimmt hat (OM 3934). Hierzu zählte der Hinweis darauf, dass in diesem
Bereich (u.a. bedingt durch den enormen Parkdruck) sehr häufig im
Haltverbot geparkt wird; insbesondere in den Kreuzungsbereichen wird der
Mindestabstand von 5 Metern nicht eingehalten. Diese Kreuzungen, insbesondere
an der Michaelstraße müssen nun aber stärker (von zwei Seiten) frequentiert
werden. Auch die Einfahrt in die Schaumburger Straße von der Siegener Straße
ist oft nur schwer möglich, da Fahrzeuge zu nah am Einmündungsbereich
abgestellt werden. Fahrer von PKW weichen deshalb auf den Bürgersteig aus, was
die Fußgänger gefährdet. Größere Fahrzeuge, wie Rettungswagen und Fahrzeuge der
Müllabfuhr können an den genannten Stellen gar nicht mehr um die Ecken fahren.
Dies führt dazu, dass die Müllabfuhr nun oft entgegen der Einbahnstraße fährt
(ursprüngliche Verkehrsführung), was zu Behinderungen und Gefährdungen
führt. Der Ortsbeirat hatte
bereits in der Anregung an den Magistrat vom 10.03.2015, OM 3934 um Maßnahmen
zur Unterbindung des Parkens im Halteverbot gebeten. Dem wurde in der
Stellungnahme des Magistrats vom 19.06.2015, ST 892 auch entsprochen. Bisher
ist hier aber nichts geschehen. Stattdessen verweisen Mitarbeiter des
Straßenverkehrsamts bei entsprechenden Hinweisen darauf, dass das Parken an den
genannten Stellen nicht erlaubt sei und deshalb, bis auf Kontrollen, keine
Maßnahmen ergriffen werden. Allerdings wurden auch Kontrollen bisher nicht
wahrgenommen. Es ist
nachvollziehbar, dass während des Verkehrsversuchs keine baulichen Maßnahmen
durchgeführt werden sollen. Nichtsdestotrotz muss auch in dieser Zeit die
Verkehrssicherheit gewährleistet sein. Deshalb sollten insbesondere die o.g.
Maßnahmen (erneut) geprüft und zeitnah umgesetzt werden. Zudem fällt vermehrt auf, dass bei
Anfragen von Bürgern an das Straßenverkehrsamt einfach auf die Mitglieder des
Ortsbeirats als "Planer der Maßnahme und mögliche Problemlöser" verwiesen wird.
Dabei hat in diesem Fall der Ortsbeirat, wie eingangs beschrieben, einen vom
Straßenverkehrsamt erarbeiteten Vorschlag zugestimmt - im Vertrauen darauf,
dass die mögliche Umsetzung des Vorschlags mit Fachkenntnis geprüft wurde. Nun
auf einzelne - ehrenamtlich tätige - Mitglieder des Ortsbeirats zu verweisen,
die die nötige Fachkenntnis nicht haben können und zur Beantwortung der Fragen
sich wiederum an das Amt wenden müssen, ist weder zielführend noch
bürgerfreundlich.
Antragsteller:
CDU
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 28.01.2014, OM 2852
Auskunftsersuchen
vom 07.10.2014, V
1123
Stellungnahme des Magistrats vom 20.02.2015, ST 295
Anregung an den
Magistrat vom 10.03.2015, OM 3943
Stellungnahme des
Magistrats vom 19.06.2015, ST 892
Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 6
am 19.01.2016, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4895 2016
Die
Vorlage OF 1547/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme