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Bautätigkeit an der Kreuzung Weißkirchener Weg/Gerhart-Hauptmann-Ring/Schüttgrabenstraße hier: Zielsetzungen des Rahmenplans Niederursel einbeziehen

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2016, ST 433 Betreff: Bautätigkeit an der Kreuzung Weißkirchener Weg/Gerhart-Hauptmann-Ring/Schüttgrabenstraße hier: Zielsetzungen des Rahmenplans Niederursel einbeziehen Zu Ziffer 1.: Für das Grundstück Weißkirchener Weg 30 wurde im November 2015 die Baugenehmigung zum Neubau eines Einfamilienhauses und der Errichtung eines Stellplatzes erteilt. Zu Ziffer 2.: Dem Magistrat ist hierzu kein neuer Sachstand bekannt. Zu Ziffer 3.: Das Grundstück Weißkirchener Weg 34 war nach den Daten des Umweltamtes von 1977 bis 1991 als Chemische Reinigung, Wäscherei und Bekleidungsfärberei genutzt. Im Altlasteninformationssystem des Landes Hessen ist das Grundstück als Altlastenverdachtsfläche bezeichnet. Allerdings sind dem Magistrat keine Ergebnisse von aktuellen umwelttechnischen Bodenuntersuchungen bekannt. Eine solche Untersuchung müsste von der zuständigen Altlastenbehörde (Regierungspräsidium Darmstadt) gegenüber dem Eigentümer oder früheren Betreiber angeordnet werden. Zu Ziffer 4.: Das Grundstück ist aufgrund der geringen Fläche zum Erwerb und zur Entwicklung für gemeinschaftliche Wohnprojekte im Rahmen des Liegenschaftsfonds durch die KEG nicht geeignet. Ob eine anderweitige Nutzbarmachung der Liegenschaft möglich ist, kann der Magistrat noch nicht abschließend beantworten. Dies setzt jedoch in jedem Fall eine Mitwirkungsbereitschaft der jetzigen Eigentümer voraus. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 03.12.2015, OM 4806 Anregung an den Magistrat vom 01.12.2016, OM 1037