Bautätigkeit an der Kreuzung Weißkirchener Weg/Gerhart-Hauptmann-Ring/Schüttgrabenstraße hier: Zielsetzungen des Rahmenplans Niederursel einbeziehen
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2016, ST
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Betreff: Bautätigkeit an
der Kreuzung Weißkirchener Weg/Gerhart-Hauptmann-Ring/Schüttgrabenstraße
hier: Zielsetzungen des Rahmenplans Niederursel einbeziehen Zu Ziffer 1.: Für das Grundstück Weißkirchener Weg
30 wurde im November 2015 die Baugenehmigung zum Neubau eines Einfamilienhauses
und der Errichtung eines Stellplatzes erteilt. Zu Ziffer 2.: Dem Magistrat ist hierzu kein neuer Sachstand
bekannt. Zu Ziffer 3.: Das Grundstück Weißkirchener Weg 34
war nach den Daten des Umweltamtes von 1977 bis 1991 als Chemische Reinigung,
Wäscherei und Bekleidungsfärberei genutzt. Im Altlasteninformationssystem des
Landes Hessen ist das Grundstück als Altlastenverdachtsfläche bezeichnet.
Allerdings sind dem Magistrat keine Ergebnisse von
aktuellen umwelttechnischen Bodenuntersuchungen bekannt. Eine solche
Untersuchung müsste von der zuständigen Altlastenbehörde (Regierungspräsidium
Darmstadt) gegenüber dem Eigentümer oder früheren Betreiber angeordnet
werden. Zu Ziffer 4.: Das Grundstück ist aufgrund der
geringen Fläche zum Erwerb und zur Entwicklung für gemeinschaftliche
Wohnprojekte im Rahmen des Liegenschaftsfonds durch die KEG nicht geeignet. Ob
eine anderweitige Nutzbarmachung der Liegenschaft möglich ist, kann der
Magistrat noch nicht abschließend beantworten. Dies setzt jedoch in jedem Fall
eine Mitwirkungsbereitschaft der jetzigen Eigentümer voraus. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 03.12.2015, OM 4806
Anregung an den
Magistrat vom 01.12.2016, OM 1037