Altgerätehandel Weißkirchener Weg 34
Inhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 11.09.2006, ST 905
Betreff: Altgerätehandel Weißkirchener Weg 34 Die federführende Zuständigkeit in diesem Fall liegt beim Regierungspräsidium Darmstadt, Abteilung Umwelt Frankfurt. Seitens des Regierungspräsidiums (RP) wurde der Einzug eines Kostenvorschusses für die Durchführung einer Ersatzvornahme veranlasst. Sämtliche diesbezügliche Bescheide sind seit 05.12.2005 bestandkräftig; Vollstreckungsversuche waren aber bis heute noch nicht erfolgreich. Parallel dazu wurden seitens des RP Räumungsanordnungen gegen die Grundstückseigentümer erlassen, gegen die durch die Betroffenen am 27.12.2005 Klage beim Verwaltungsgericht erhoben wurde. Eine gerichtliche Entscheidung liegt noch nicht vor. Durch die städtische Bauaufsicht wurde im Rahmen mehrerer Verfahren gegen die Lagerung von Gegenständen auf dem eingeschossigen Anbau der Liegenschaft vorgegangen. So wurden im Herbst 2005 im Wege der Ersatzvornahme auf dem Vordach lagernde Gegenstände entfernt. Im Juni 2006 wurde ein weiteres Verwaltungsverfahren wegen der nicht genehmigten Nutzung des Flachdaches als Terrasse eingeleitet. Seitens des Ordnungsamtes wurden seit Sommer 2005 insgesamt acht gewerbe- und satzungsrechtliche Überprüfungen durchgeführt. Verstöße gegen die Straßensondernutzungssatzung wurden nicht festgestellt. Die im Außenbereich vorhandenen Geräte standen bzw. stehen noch auf Privatgelände. Bei den Überprüfungen wurde jedoch festgestellt, dass der Betreiber des Altgerätehandels die Altgeräte über die Internetseite "dasInserat" verkauft. Da hierfür keine Gewerbeanmeldung vorliegt, wurden drei Ordnungswidrigkeitsanzeigen gefertigt, die sich mittlerweile in der Vollstreckung befinden. Da es sich hierbei um ein Privatgelände im Besitz des Betreibers des Altgerätehandels handelt, hat der Magistrat keine Möglichkeit, dort ein für die Allgemeinheit nützlicheres Geschäft zu etablieren.