Altgerätehandel Weißkirchener Weg 34
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 11.05.2005, ST 580
Betreff: Altgerätehandel Weißkirchener Weg 34
- Die geschilderten Umstände sind dem Magistrat sowie dem Regierungspräsidium Darmstadt - Abteilung Umwelt Frankfurt - seit längerem bekannt.
- Eine Sondernutzungserlaubnis zur Lagerung von Waren im öffentlichen Verkehrsraum liegt nicht vor.
- Es handelt sich teilweise um eine nicht genehmigte Warenauslage. Ein Teil der Geräte lagert auf privatem Gelände.
- entfällt.
- Bei der Bauaufsicht ist hier seit Juni 2004 ein Verwaltungsverfahren anhängig, da die baurechtlichen Anforderungen an die derzeitige Nutzung als Reparaturwerkstatt und Lager nicht erfüllt sind.
- Der Betreiber wurde mehrmals vor Ort angetroffen.
- Wie bereits unter Punkt 5 erwähnt, ist bei der Bauaufsicht ein Verwaltungsverfahren anhängig. Das Regierungspräsidium Darmstadt beabsichtigt, eine weiterhin wirksame Abfallanordnung vom 02.11.2002 demnächst im Wege der Ersatzvornahme zu vollstrecken. Das Ordnungsamt wird weiterhin diese Örtlichkeit überwachen und illegale Sondernutzungen des öffentlichen Verkehrsraumes durch das Abstellen von Elektrogeräten durch Ordnungswidrigkeitsanzeigen ahnden. Fahruntüchtige Kleintransporter wurden bei den Kontrollen durch das Ordnungsamt nicht festgestellt.