Altgerätehandel Weißkirchener Weg 34
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 11.05.2005, ST
580
Betreff: Altgerätehandel
Weißkirchener Weg 34 1. Die geschilderten Umstände
sind dem Magistrat sowie dem Regierungspräsidium Darmstadt - Abteilung Umwelt
Frankfurt - seit längerem bekannt. 2. Eine Sondernutzungserlaubnis zur Lagerung von
Waren im öffentlichen Verkehrsraum liegt nicht vor. 3. Es handelt sich teilweise um eine nicht
genehmigte Warenauslage. Ein Teil der Geräte lagert auf privatem Gelände.
4. entfällt. 5. Bei der Bauaufsicht ist hier seit Juni 2004 ein
Verwaltungsverfahren anhängig, da die baurechtlichen Anforderungen an die
derzeitige Nutzung als Reparaturwerkstatt und Lager nicht erfüllt sind.
6. Der Betreiber wurde mehrmals vor Ort angetroffen.
7. Wie bereits unter Punkt 5
erwähnt, ist bei der Bauaufsicht ein Verwaltungsverfahren anhängig. Das
Regierungspräsidium Darmstadt beabsichtigt, eine weiterhin wirksame
Abfallanordnung vom 02.11.2002 demnächst im Wege der Ersatzvornahme zu
vollstrecken. Das Ordnungsamt wird weiterhin diese Örtlichkeit überwachen und
illegale Sondernutzungen des öffentlichen Verkehrsraumes durch das Abstellen
von Elektrogeräten durch Ordnungswidrigkeitsanzeigen ahnden. Fahruntüchtige
Kleintransporter wurden bei den Kontrollen durch das Ordnungsamt nicht
festgestellt. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 10.02.2005, V
1376
Antrag vom 15.11.2016, OF 81/8
Anregung an den
Magistrat vom 01.12.2016, OM 1037