Beseitigung der unzumutbaren Zustände beim Altgerätehandel im Weißkirchner Weg 34
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 08.05.2017, ST
852
Betreff: Beseitigung der
unzumutbaren Zustände beim Altgerätehandel im Weißkirchner Weg 34 Die Liegenschaft ist dem
Magistrat (Stadtpolizei des Ordnungsamtes) seit Jahren hinlänglich
bekannt, weshalb dort regelmäßig Überprüfungen durchgeführt werden. Die letzte
Strafanzeige wegen unerlaubtem Umgang mit gefährlichen Abfällen nach § 326 StGB
wurde in Zusammenarbeit mit der Fachermittlungsgruppe für Umweltdelikte beim
Polizeipräsidium Frankfurt am 26.02.2014 veranlasst. Aktuelle
Ordnungswidrigkeitsanzeigen wegen Verstößen gegen das
Kreislaufwirtschaftsgesetz sind beim Ordnungsamt nicht anhängig. Am 29.12.2016 wurde eine örtliche Kontrolle zur
Feststellung des aktuellen Zustands durchgeführt. Das Grundstück ist gemäß den
dort getroffenen Feststellungen in einem weit größeren Ausmaß vermüllt, als
dies ursprünglich der Fall gewesen ist. Es ist erkennbar, dass der Betreiber
bisher keine Anstalten macht, den illegalen Zustand zu beenden. Gegen den
Verursacher des Missstandes laufen aktuell mehrere Ermittlungsverfahren bei der
Staatsanwaltschaft Frankfurt. Das Regierungspräsidium Darmstadt ist ebenfalls
eingebunden. Gelegentlich werden Gegenstände im
öffentlichen Raum abgestellt, tatsächlich ist der überwiegende Abfall jedoch
auf dem privaten Grundstück gelagert, zu dem auch der schmale, betonierte
Streifen vor dem Gebäude und Tor gehört. Durch die unmittelbare Nähe der abgestellten,
teilweise sogar aufgetürmten Gegenstände, auf dem der Allgemeinheit zur
Verfügung stehenden Gehweg und der Fahrbahn, entstehen jedoch Gefahren. Daher
wurde durch das Ordnungsamt ein gefahrenabwehrrechtliches Verwaltungsverfahren
in Bezug auf die außerhalb des Gebäudes bzw. des Zaunes gelagerten Gegenstände
eingeleitet. Bereits die Anhörung von Verursacher und Grundstückseigentümer mit
der Ankündigung, eine entsprechende Beseitigungsverfügung zu erlassen und die
zwangsweise kostenpflichtige Beseitigung anzudrohen, führte zur vollständigen
Entfernung. Die Beseitigung an der Grundstücksgrenze zum öffentlichen Raum hat
die Stadtpolizei am 22.03.2017 festgestellt. Die Stadtpolizei des Ordnungsamtes wird die weitere
Entwicklung im Blick behalten und etwaige Zustandsveränderungen an die
jeweiligen Behörden mitteilen, um deren Handeln zu unterstützen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 01.12.2016, OM 1037