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Frankfurt macht Schule ... durch Transparenz und Rechtssicherheit bezüglich der Zugangsregelungen der Schulen beim Übergang von Klasse 4 nach 5

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.09.2015, OM 4391 entstanden aus Vorlage: OF 721/2 vom 29.06.2015 Betreff: Frankfurt macht Schule . . durch Transparenz und Rechtssicherheit bezüglich der Zugangsregelungen der Schulen beim Übergang von Klasse 4 nach 5 Vorgang: M 93/15 Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen und zu berichten, inwiefern es beim Übergang von Klasse 4 nach 5 im Schuljahr 2015/2016 zu Missständen an den heimischen Gymnasien gekommen ist. Dies ist insofern für die Kommune Frankfurt am Main bedeutend, als § 70 HSchG (Aufnahme in die Schule) auf den Schulentwicklungsplan rekurriert. Begründung: Presseberichte und Äußerungen von Eltern lassen die Vermutung aufkommen, dass es in der Flut der überproportionalen Gymnasialanmeldungen den Schulen in Teilen schwerfiel, § 70 Absatz 4 Satz 1 HSchG ("Voraussetzungen und Verfahren für die Aufnahme in eine Schule werden durch Rechtsverordnung näher geregelt") adäquat umzusetzen. Auch wenn es sich hier um landesgesetzliche Regelungen handelt, steht die Kommune als Schulträger in obligater Verantwortung, zumal zu erwarten ist, dass sich entsprechende Phänomene aufgrund der SuS-Zahlen bei den Gymnasialanmeldungen auch in den nächsten Schuljahren wiederholen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 29.05.2015, M 93 Stellungnahme des Magistrats vom 11.12.2015, ST 1758 Aktenzeichen: 40 1

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