Frankfurt macht Schule ... durch Transparenz und Rechtssicherheit bezüglich der Zugangsregelungen der Schulen beim Übergang von Klasse 4 nach 5
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 07.09.2015, OM
4391 entstanden aus
Vorlage: OF 721/2 vom
29.06.2015 Betreff: Frankfurt macht Schule . . durch Transparenz
und Rechtssicherheit bezüglich der Zugangsregelungen der Schulen beim Übergang
von Klasse 4 nach 5 Vorgang: M 93/15 Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen und zu
berichten, inwiefern es beim Übergang von Klasse 4 nach 5 im Schuljahr 2015/2016 zu Missständen an den heimischen
Gymnasien gekommen ist. Dies ist insofern für die Kommune Frankfurt am Main
bedeutend, als § 70 HSchG (Aufnahme in die Schule) auf den
Schulentwicklungsplan rekurriert. Begründung: Presseberichte und Äußerungen von Eltern lassen die
Vermutung aufkommen, dass es in der Flut der überproportionalen
Gymnasialanmeldungen den Schulen in Teilen schwerfiel,
§ 70 Absatz 4 Satz 1 HSchG ("Voraussetzungen und
Verfahren für die Aufnahme in eine Schule werden durch Rechtsverordnung näher
geregelt") adäquat umzusetzen. Auch wenn es sich hier um landesgesetzliche
Regelungen handelt, steht die Kommune als Schulträger in obligater
Verantwortung, zumal zu erwarten ist, dass sich entsprechende Phänomene
aufgrund der SuS-Zahlen bei den Gymnasialanmeldungen auch in den nächsten
Schuljahren wiederholen werden. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 2
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 29.05.2015, M 93
Stellungnahme des
Magistrats vom 11.12.2015, ST 1758
Aktenzeichen: 40 1