Hauptschulen zu Mittelstufenschulen umwandeln
Vorlagentyp: NR FDP
Begründung
umwandeln Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Der Magistrat wird aufgefordert, von der Maßnahme Nr. 0113, Nr. 0114 und Nr. 0115 im Schulentwicklungsplan abzusehen. Statt der Aufhebung der Sophienschule sowie der Hauptschulzweige an der Karmeliterschule und der Ludwig-Richter-Schule sollen diese Schulen in Mittelstufenschulen umgewandelt werden.
- Die Maßnahme Nr. 0116 wird dahingehend ergänzt, dass nicht nur ein neues Gymnasium errichtet wird, sondern mindestens zwei Gymnasien, um so dem Bedarf an Gymnasialplätzen auf längere Sicht gerecht zu werden.
- Der Magistrat wird aufgefordert, die bestehenden Gesamtschulen, die bisher keine eigene gymnasiale Oberstufe haben, um eine gymnasiale Oberstufe zu erweitern.
- Der Magistrat wird ferner dazu angehalten, zu prüfen und zu berichten, inwieweit Schulen auch auf kleinen Grundstücken errichtet werden können, wenn zu prüfende Grundstücke für ein sechs- oder achtzügiges Gymnasium nicht ausreichen sollten.
- Darüber hinaus wird der Magistrat aufgefordert, die 16 Maßnahmen, die im Schulentwicklungsplan aufgeführt werden, in einer Rangfolge zu priorisieren.
- Ferner wird der Magistrat aufgefordert, die für die Umsetzung des Schulentwicklungsplans erforderlichen Finanzmittel zu beziffern und aufzuzeigen, wie diese im städtischen Haushalt berücksichtigt werden sollen. Begründung: Die Hauptschulen im Rahmen des Schulentwicklungsplans nicht mehr zu berücksichtigen wird der guten Arbeit der Sophienschule und auch der Hauptschulzweige an der Karmeliterschule und Ludwig-Richter-Schule nicht gerecht. Im Schulentwicklungsplan wird die Abschaffung der Hauptschule vor allem damit begründet, dass der "Besuch der Hauptschule [...] häufig als stigmatisierend erlebt wird". Nur aufgrund einer derartigen subjektiven Einschätzung sollte ein gut etabliertes System nicht auslaufen. Die Sophienschule beispielsweise zeichnet sich durch ein hervorragendes pädagogisches Konzept aus, das seit Jahren Schülerinnen und Schüler individuell optimal fördert und nicht nur zum Hauptabschluss führt, sondern oftmals auch zum Realschulabschluss. Zwar sind die Anmeldezahlen der Hauptschulen für die Klasse 5 gering, jedoch steigen die Zahlen bis zur Klasse
- Dies zeigt, dass die Hauptschulen eine Berechtigung im Schulsystem haben. Statt einer Abschaffung sollten die bestehenden Hauptschulen in Mittelstufenschulen umgewandelt werden. In den Jahrgangsstufen 5 bis 7 der Mittelstufen können die Bildungsgänge der Haupt- und Realschule schulformübergreifend unterrichtet werden. Die Jahrgangsstufen 8 und 9 des Hauptschulzweiges können in Kooperation mit den beruflichen Schulen als praxisorientierter Bildungsgang organisiert werden. Die Schülerinnen und Schüler könnten so auch weiterhin individuell in kleinen Einheiten gefördert und auf das Berufsleben vorbereitet werden. Die Eingliederung in integrierte Gesamtschulen birgt die Gefahr, dass Schülerinnen und Schüler, die eine individuelle Förderung benötigen, in den großen Klassenstrukturen der Gesamtschulen untergehen. Um dem Bedarf an Gymnasialplätzen auf langer Sicht gerecht zu werden, wird der Magistrat aufgefordert, nicht nur ein Gymnasium neu zu errichten, sondern mindestens zwei weitere Gymnasien. Das Gymnasium hat sich zur der beliebtesten Schulform in dieser Stadt etabliert. Es gilt, den Elternwunsch zu respektieren. Weiter ist es hilfreich, bestehende Gesamtschulen um eine gymnasiale Oberstufe zu ergänzen, um auch so eine zusätzliche Möglichkeit zu bieten, das Abitur abzulegen. Ein vorausschauendes und schnelles Planungshandeln ist aufgrund der Entwicklung dringend erforderlich - insbesondere mit Blick auf benötigte Grundstücke. Insbesondere in den dicht besiedelten Stadtteilen sind die benötigten Grundstücke für weitere Schulen rar. An dieser Stelle gilt es zu überlegen, ob es nicht sinnvoll ist, auch kleine Grundstücke zu bebauen, auch wenn diese unter Umständen nur die Kapazität für ein vier- bis sechszügiges Gymnasium haben. Somit würde in dicht besiedelten Stadtteilen zumindest ein Teil des gymnasialen Bedarfes abgedeckt werden können. In einer dynamisch wachsenden Stadt wie Frankfurt muss der Magistrat innovative Ideen entwickeln, um schnell und effizient neue Bildungsplätze zu schaffen und dem Bedarf durch wachsende Schülerzahlen gerecht zu werden. Ferner wird im Rahmen des Schulentwicklungsplans von Expertenseite kritisiert, dass keine Priorisierung der Maßnahmen erfolgt ist. Lediglich eine Prioritätensetzung der Kategorie eins und zwei sind dem Schulentwicklungsplan zu entnehmen. Was dies allerdings genau für die entsprechenden neuen Schulen bzw. die Erweiterungen bedeutet, ist unklar. Hier ist der Magistrat aufgefordert, nachzuarbeiten, damit für alle deutlich zu erkennen ist, welche Maßnahme zu welchem Zeitpunkt umgesetzt werden soll. Eine detaillierte Kostenaufstellung und Darlegung der Finanzierung der Umsetzung des Schulentwicklungsplans muss zwingend durch den Magistrat erfolgen.
Inhalt
S A C H S T A N D :
Antrag vom 22.06.2015, NR 1247 Betreff: Hauptschulen zu Mittelstufenschulen
umwandeln Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1. Der Magistrat wird aufgefordert, von der Maßnahme
Nr. 0113, Nr. 0114 und Nr. 0115 im Schulentwicklungsplan abzusehen. Statt der
Aufhebung der Sophienschule sowie der Hauptschulzweige an der Karmeliterschule
und der Ludwig-Richter-Schule sollen diese Schulen in Mittelstufenschulen
umgewandelt werden. 2. Die
Maßnahme Nr. 0116 wird dahingehend ergänzt, dass nicht nur ein neues Gymnasium
errichtet wird, sondern mindestens zwei Gymnasien, um so dem Bedarf an
Gymnasialplätzen auf längere Sicht gerecht zu werden. 3. Der Magistrat wird aufgefordert, die bestehenden
Gesamtschulen, die bisher keine eigene gymnasiale Oberstufe haben, um eine
gymnasiale Oberstufe zu erweitern. 4. Der Magistrat wird ferner dazu angehalten, zu
prüfen und zu berichten, inwieweit Schulen auch auf kleinen Grundstücken
errichtet werden können, wenn zu prüfende Grundstücke für ein sechs- oder
achtzügiges Gymnasium nicht ausreichen sollten. 5. Darüber hinaus wird der Magistrat aufgefordert,
die 16 Maßnahmen, die im Schulentwicklungsplan aufgeführt werden, in einer
Rangfolge zu priorisieren. 6. Ferner wird der Magistrat aufgefordert, die für
die Umsetzung des Schulentwicklungsplans erforderlichen Finanzmittel zu
beziffern und aufzuzeigen, wie diese im städtischen Haushalt berücksichtigt
werden sollen. Begründung: Die Hauptschulen im Rahmen des Schulentwicklungsplans
nicht mehr zu berücksichtigen wird der guten Arbeit der Sophienschule und auch
der Hauptschulzweige an der Karmeliterschule und Ludwig-Richter-Schule nicht
gerecht. Im Schulentwicklungsplan wird die Abschaffung der Hauptschule vor
allem damit begründet, dass der "Besuch der Hauptschule [...] häufig als
stigmatisierend erlebt wird". Nur aufgrund einer derartigen subjektiven
Einschätzung sollte ein gut etabliertes System nicht auslaufen. Die
Sophienschule beispielsweise zeichnet sich durch ein hervorragendes
pädagogisches Konzept aus, das seit Jahren Schülerinnen und Schüler individuell
optimal fördert und nicht nur zum Hauptabschluss führt, sondern oftmals auch
zum Realschulabschluss. Zwar sind die Anmeldezahlen der Hauptschulen für die
Klasse 5 gering, jedoch steigen die Zahlen bis zur Klasse 7. Dies zeigt, dass
die Hauptschulen eine Berechtigung im Schulsystem haben. Statt einer
Abschaffung sollten die bestehenden Hauptschulen in Mittelstufenschulen
umgewandelt werden. In den Jahrgangsstufen 5 bis 7 der Mittelstufen können die
Bildungsgänge der Haupt- und Realschule schulformübergreifend unterrichtet
werden. Die Jahrgangsstufen 8 und 9 des Hauptschulzweiges können in Kooperation
mit den beruflichen Schulen als praxisorientierter Bildungsgang organisiert
werden. Die Schülerinnen und Schüler könnten so auch weiterhin individuell in
kleinen Einheiten gefördert und auf das Berufsleben vorbereitet werden. Die
Eingliederung in integrierte Gesamtschulen birgt die Gefahr, dass Schülerinnen
und Schüler, die eine individuelle Förderung benötigen, in den großen
Klassenstrukturen der Gesamtschulen untergehen. Um dem Bedarf an Gymnasialplätzen auf langer Sicht
gerecht zu werden, wird der Magistrat aufgefordert, nicht nur ein Gymnasium neu
zu errichten, sondern mindestens zwei weitere Gymnasien. Das Gymnasium hat sich
zur der beliebtesten Schulform in dieser Stadt etabliert. Es gilt, den
Elternwunsch zu respektieren. Weiter ist es hilfreich, bestehende
Gesamtschulen um eine gymnasiale Oberstufe zu ergänzen, um auch so eine
zusätzliche Möglichkeit zu bieten, das Abitur abzulegen. Ein vorausschauendes
und schnelles Planungshandeln ist aufgrund der Entwicklung dringend
erforderlich - insbesondere mit Blick auf benötigte Grundstücke.
Insbesondere in den dicht besiedelten Stadtteilen sind die benötigten
Grundstücke für weitere Schulen rar. An dieser Stelle gilt es zu überlegen, ob
es nicht sinnvoll ist, auch kleine Grundstücke zu bebauen, auch wenn diese
unter Umständen nur die Kapazität für ein vier- bis sechszügiges Gymnasium
haben. Somit würde in dicht besiedelten Stadtteilen zumindest ein Teil des
gymnasialen Bedarfes abgedeckt werden können. In einer dynamisch wachsenden
Stadt wie Frankfurt muss der Magistrat innovative Ideen entwickeln, um
schnell und effizient neue Bildungsplätze zu schaffen und dem Bedarf durch
wachsende Schülerzahlen gerecht zu werden. Ferner wird im Rahmen des
Schulentwicklungsplans von Expertenseite kritisiert, dass keine Priorisierung
der Maßnahmen erfolgt ist. Lediglich eine Prioritätensetzung der Kategorie eins
und zwei sind dem Schulentwicklungsplan zu entnehmen. Was dies allerdings genau
für die entsprechenden neuen Schulen bzw. die Erweiterungen bedeutet, ist
unklar. Hier ist der Magistrat aufgefordert, nachzuarbeiten, damit für alle
deutlich zu erkennen ist, welche Maßnahme zu welchem Zeitpunkt umgesetzt werden
soll. Eine detaillierte Kostenaufstellung und Darlegung der Finanzierung der
Umsetzung des Schulentwicklungsplans muss zwingend durch den Magistrat
erfolgen. Antragsteller:
FDP
Antragstellende Person(en):
Stadtv. Stefan
Freiherr von Wangenheim Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 29.05.2015, M 93 Zuständige
Ausschüsse:
Haupt- und Finanzausschuss
Ausschuss für
Bildung und Integration Versandpaket: 08.07.2015 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des
Ausschusses für Bildung und Integration am 06.07.2015, TO I, TOP 12
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für
Bildung und Integration die Beratung der Vorlage M 93 auf den Haupt- und
Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur
Kenntnis, dass der Ausschuss für Bildung und Integration die Beratung der
Vorlage NR 1244 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.
3. Es dient zur
Kenntnis, dass der Ausschuss für Bildung und Integration die Beratung der
Vorlage NR 1247 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.
4. Es dient zur
Kenntnis, dass der Ausschuss für Bildung und Integration die Beratung der
Vorlage OA 641 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.
5. Es dient zur
Kenntnis, dass der Ausschuss für Bildung und Integration die Beratung der
Vorlage OA 642 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.
6. Es dient zur
Kenntnis, dass der Ausschuss für Bildung und Integration die Beratung der
Vorlage OA 645 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.
7. Es dient zur
Kenntnis, dass der Ausschuss für Bildung und Integration die Beratung der
Vorlage OA 646 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.
8. Es dient zur
Kenntnis, dass der Ausschuss für Bildung und Integration die Beratung der
Vorlage OA 648 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.
Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, FDP und BFF gegen LINKE. (=
Zurückstellung)
zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, FDP und BFF gegen LINKE. (=
Zurückstellung)
zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, FDP und BFF gegen LINKE. (=
Zurückstellung)
zu 4. CDU, GRÜNE, SPD, FDP und BFF gegen LINKE. (=
Zurückstellung)
zu 5. CDU, GRÜNE, SPD, FDP und BFF gegen LINKE. (=
Zurückstellung)
zu 6. CDU, GRÜNE, SPD, FDP und BFF gegen LINKE. (=
Zurückstellung)
zu 7. CDU, GRÜNE, SPD, FDP und BFF gegen LINKE. (=
Zurückstellung)
zu 8. CDU, GRÜNE, SPD, FDP und BFF gegen LINKE. (=
Zurückstellung) 42. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 14.07.2015, TO I, TOP 21
Bericht: TO I
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Der Vorlage M 93 wird im Rahmen der Vorlage NR 1251
zugestimmt. 2. a) Die Ziffern 1. bis 3. der Vorlage NR 1244 werden
abgelehnt. b) Die Ziffer 4. der Vorlage NR 1244 wird dem Magistrat zur
Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage
NR 1247 wird abgelehnt. 4. Der Vorlage NR 1251 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. 5. Die Vorlage OA 641 wird im vereinfachten Verfahren
erledigt. 6. Die Vorlage OA 642 wird im vereinfachten Verfahren
erledigt. 7. Die Vorlage OA 645 wird im vereinfachten Verfahren
erledigt. 8. Die Vorlage OA 646 wird im vereinfachten Verfahren
erledigt. 9. Die Vorlage OA 648 wird im vereinfachten Verfahren
erledigt. 10. Die Vorlage OA 656 wird im vereinfachten Verfahren
erledigt. Abstimmung:
zu 1. CDU und GRÜNE gegen SPD (= Annahme im Rahmen NR
1194 und NR 1244), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 1244, OA 641, OA 642, OA
645, OA 646, OA 648 und OA 656), FDP (Annahme im Rahmen NR 1247), BFF (=
Ablehnung) und RÖMER (= Annahme) zu 2. a) CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP und RÖMER
(= Annahme); BFF (= Enthaltung) NR 1244 Ziffer 2.: CDU, GRÜNE und FDP
gegen SPD, LINKE. und RÖMER (= Annahme); BFF (= Enthaltung) b) CDU und
GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP und RÖMER (= Annahme); BFF (= Enthaltung)
zu 3. Ziffern 1. und 2.: CDU, GRÜNE und LINKE. gegen SPD,
FDP und RÖMER (= Annahme); BFF (= Enthaltung) Ziffern 3. bis 6.: CDU,
GRÜNE, SPD und LINKE. gegen FDP und RÖMER (= Annahme); BFF (= Enthaltung)
zu 4. Ziffern 1.a), 1.c), 2.a), 2.c), 3. und 4.: CDU,
GRÜNE, SPD und FDP gegen LINKE. und BFF (= Ablehnung) sowie RÖMER (= Prüfung
und Berichterstattung) Ziffern 1.b) und 1.d): CDU, GRÜNE und FDP gegen
SPD und RÖMER (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE. und BFF (=
Ablehnung) Ziffer 2.b): CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und BFF (=
Ablehnung) sowie RÖMER (= Prüfung und Berichterstattung)
zu 5. CDU, GRÜNE und BFF gegen SPD, LINKE., FDP und RÖMER
(= Annahme) zu 6. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, BFF und RÖMER
(= Annahme) zu 7. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, BFF und RÖMER
(= Annahme) zu 8. CDU und GRÜNE gegen SPD (= Prüfung und
Berichterstattung) sowie LINKE., FDP, BFF und RÖMER (= Annahme)
zu 9. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., BFF und RÖMER (=
Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung)
zu 10. CDU und GRÜNE, gegen SPD, LINKE., FDP und BFF (=
Annahme) sowie RÖMER (= Prüfung und Berichterstattung)
Sonstige Voten/Protokollerklärung zu
1: ÖkoLinX-ARL (M 93, NR 1247, NR 1251 und OA 645 = Ablehnung, NR
1244 = Annahme bei Ablehnung M 93, OA 641, OA 642, OA 648 und OA 656 =
Annahme, OA 646 = Prüfung und Berichterstattung) REP (M 93, NR 1244, NR
1247, NR 1251, OA 641, OA 642, OA 645, OA 646 und OA 656 = Annahme, OA 648 =
Ablehnung) Stv. Krebs (M 93 = Ablehnung, NR 1244, NR 1247, NR 1251, OA
641, OA 642, OA 645, OA 646, OA 648 und OA 656 = Enthaltung)
43. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 16.07.2015, TO I, TOP 5
Beschluss: 1. Der Vorlage
M 93 wird im Rahmen der Vorlage NR 1251 zugestimmt.
2. a) Die
Ziffern 1. bis 3. der Vorlage NR 1244 werden abgelehnt. b) Die Ziffer
4. der Vorlage NR 1244 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung
überwiesen. 3. Die Vorlage NR 1247 wird abgelehnt.
4. Der Vorlage
NR 1251 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
5. Die Vorlage
OA 641 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
6. Die Vorlage
OA 642 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
7. Die Vorlage
OA 645 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
8. Die Vorlage
OA 646 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
9. Die Vorlage
OA 648 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
10. a) Die
Vorlage OA 656 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Die
Wortmeldungen der Stadtverordneten Fischer, Pauli, von Wangenheim, Stock,
Sylvia Weber, Mund, Brillante, Oesterling und Josef sowie von Stadtkämmerer
Becker, Stadträtin Sorge und Stadtrat Schneider dienen zur Kenntnis.
c) Der Stadtverordnetenvorsteher rügt Herrn Stadtverordneten Brillante wegen
der Verwendung des Begriffs "Scheiße".
11. a) Die
Vorlage NR 1194 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der
Stadtverordneten Fischer, Pauli, von Wangenheim, Stock, Sylvia Weber, Mund,
Brillante, Oesterling und Josef sowie von Stadtkämmerer Becker, Stadträtin
Sorge und Stadtrat Schneider dienen zur Kenntnis. c) Der
Stadtverordnetenvorsteher rügt Herrn Stadtverordneten Brillante wegen der
Verwendung des Begriffs "Scheiße". 12. a) Die
Vorlage NR 1233 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der
Stadtverordneten Fischer, Pauli, von Wangenheim, Stock, Sylvia Weber, Mund,
Brillante, Oesterling und Josef sowie von Stadtkämmerer Becker, Stadträtin
Sorge und Stadtrat Schneider dienen zur Kenntnis. c) Der
Stadtverordnetenvorsteher rügt Herrn Stadtverordneten Brillante wegen der
Verwendung des Begriffs "Scheiße". 13. a) Die
Vorlage OA 556 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Die
Wortmeldungen der Stadtverordneten Fischer, Pauli, von Wangenheim, Stock,
Sylvia Weber, Mund, Brillante, Oesterling und Josef sowie von Stadtkämmerer
Becker, Stadträtin Sorge und Stadtrat Schneider dienen zur Kenntnis.
c) Der Stadtverordnetenvorsteher rügt Herrn Stadtverordneten Brillante wegen
der Verwendung des Begriffs "Scheiße".
14. a) Die
Vorlage OA 590 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Die
Wortmeldungen der Stadtverordneten Fischer, Pauli, von Wangenheim, Stock,
Sylvia Weber, Mund, Brillante, Oesterling und Josef sowie von Stadtkämmerer
Becker, Stadträtin Sorge und Stadtrat Schneider dienen zur Kenntnis.
c) Der Stadtverordnetenvorsteher rügt Herrn Stadtverordneten Brillante wegen
der Verwendung des Begriffs "Scheiße".
15. a) Die
Vorlage OA 595 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Die
Wortmeldungen der Stadtverordneten Fischer, Pauli, von Wangenheim, Stock,
Sylvia Weber, Mund, Brillante, Oesterling und Josef sowie von Stadtkämmerer
Becker, Stadträtin Sorge und Stadtrat Schneider dienen zur Kenntnis.
c) Der Stadtverordnetenvorsteher rügt Herrn Stadtverordneten Brillante wegen
der Verwendung des Begriffs "Scheiße".
16. Begründung
der Städtepartnerschaft mit Philadelphia a)
Stadtverordnetenvorsteher Siegler begrüßt anlässlich der Unterzeichnung des
Städtepartnerschaftsvertrages am 16.07.2015 als Ehrengast aus der neuen
Partnerstadt Philadelphia (USA) Herrn Bürgermeister Michael Nutter. b)
Die Dankadresse des Bürgermeisters Nutter aus Philadelphia dient zur
Kenntnis. (Unterbrechung der Beratungen des Tagesordnungspunktes
5. von 19.45 Uhr bis 19.55 Uhr.) Abstimmung:
zu 1. CDU und GRÜNE gegen SPD (= Annahme im Rahmen NR
1194 und NR 1244), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 1244, OA 641, OA 642, OA
645, OA 646, OA 648 und OA 656), FDP (Annahme im Rahmen NR 1247), BFF und
ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie RÖMER und REP (= Annahme)
zu 2. a) Ziffern 1. und 3.: CDU und GRÜNE gegen SPD,
LINKE., FDP, RÖMER und REP (= Annahme), ÖkoLinX-ARL (= Annahme bei Ablehnung
der Vorlage M 93); BFF (= Enthaltung), Ziffer 2.: CDU, GRÜNE und FDP
gegen SPD, LINKE., RÖMER und REP (= Annahme), ÖkoLinX-ARL (= Annahme bei
Ablehnung der Vorlage M 93); BFF (= Enthaltung) b) CDU und GRÜNE gegen
SPD, LINKE., FDP, RÖMER und REP (= Annahme), ÖkoLinX-ARL (= Annahme bei
Ablehnung der Vorlage M 93); BFF (= Enthaltung) zu 3. Ziffern 1. und 2.: CDU, GRÜNE, LINKE. und
ÖkoLinX-ARL gegen SPD, FDP, RÖMER und REP (= Annahme); BFF (= Enthaltung)
Ziffern 3. bis 6.: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen FDP, RÖMER
und REP (= Annahme); BFF (= Enthaltung) zu 4. Ziffern 1.a), 1.c), 2.a), 2.c), 3. und 4.: CDU,
GRÜNE, SPD, FDP und REP gegen LINKE., BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie
RÖMER (= Prüfung und Berichterstattung) Ziffern 1.b) und 1.d): CDU,
GRÜNE, FDP und REP gegen SPD und RÖMER (= Prüfung und Berichterstattung)
sowie LINKE., BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Ziffer 2.b): CDU, GRÜNE,
FDP und REP gegen SPD, LINKE., BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie RÖMER
(= Prüfung und Berichterstattung) zu 5. CDU, GRÜNE und BFF gegen SPD, LINKE., FDP, RÖMER,
ÖkoLinX-ARL und REP (= Annahme) zu 6. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, BFF, RÖMER,
ÖkoLinX-ARL und REP (= Annahme) zu 7. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, BFF, RÖMER
und REP (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
zu 8. CDU und GRÜNE gegen SPD und ÖkoLinX-ARL (= Prüfung
und Berichterstattung) sowie LINKE., FDP, BFF, RÖMER und REP (= Annahme)
zu 9. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., BFF, RÖMER und
ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) und REP
(= Ablehnung) zu 10. zu a) CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, BFF,
ÖkoLinX-ARL und REP (= Annahme) sowie RÖMER (= Prüfung und Berichterstattung)
zu 11. zu a) CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., RÖMER und
REP (= Annahme), FDP und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) sowie
ÖkoLinX-ARL (= Annahme bei Ablehnung der Vorlage M 93)
zu 12. zu a) CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, BFF und
RÖMER (= Annahme)
zu 13. zu a) CDU und GRÜNE gegen SPD,
LINKE., FDP, BFF, RÖMER, ÖkoLinX-ARL und REP (= Annahme)
zu 14. zu a) CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., BFF, RÖMER
und REP (= Annahme) sowie FDP und ÖkoLinX-ARL (= Prüfung und
Berichterstattung)
zu 15. zu a) CDU und GRÜNE gegen SPD,
LINKE., BFF, RÖMER und REP (= Annahme) sowie FDP und ÖkoLinX-ARL (= Prüfung
und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 6128, 43. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 16.07.2015 Aktenzeichen: 40 1