Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der vom Magistrat vorgelegte integrierte Schulentwicklungsplan 2015-2019 (im Folgenden SEP) sieht den Bau und die Erweiterung zahlreicher neuer Schulen vor. Um die Schulversorgung durch die weiter steigende Anzahl von Schülerinnen und Schülern und den steigenden Wunsch nach einem gymnasialen Bildungsgang bereits im Schuljahr 2016/17 gewährleisten zu können, bedarf es der Beschleunigung von Abläufen und Entscheidungen. Aus diesem Grunde müssen einige Maßnahmen bereits angegangen werden, bevor die Genehmigung des Schulentwicklungsplans durch das Land Hessen vorliegt. Die vorgelegten Beschleunigungsverfahren orientieren sich an den Abläufen der Durchführung der Konjunkturprogramme des Bundes und der Länder. Um die erforderlichen Baumaßnahmen beginnend ab dem Schuljahr 2016/17 realisieren zu können, sind die unten genannten Abweichungen von den Bewirtschaftungsvorschriften notwendig.
Um den kurzfristigen Bedarf von Schulplätzen gewährleisten zu können sind folgende Schulbaumaßnahmen umgehend umzusetzen: a) Gymnasium Nied Das Gymnasium Nied wird derzeit in der temporären Auslagerung der IGS West betrieben. Um einen Umzug nach Nied zum Schuljahr 2016/17 zu gewährleisten, muss die Baumaßnahme beschleunigt werden. Alle Verantwortlichen der Stadt sind in der Pflicht das ihrige dafür zu leisten, dass die Ausnahmegenehmigung von der Seveso-Richtlinie so zügig wie möglich erteilt wird. Die Vorbereitungen zur Errichtung eines Provisoriums werden parallel dazu angegangen. Die Ausführung soll in zeitsparender Holzmodulbauweise erfolgen. b) Temporärer Standort für ein neues Gymnasium im Frankfurter Norden (Friedhoferweiterungsfläche Westhausen) Über den Standort des zweiten neuen Gymnasiums steht eine Entscheidung noch aus. Derzeit werden mehrere Optionen insbesondere im Norden Frankfurts geprüft. Da hier mit einigen Jahren bis zur Realisierung der Baureife zu rechnen ist, muss das Gymnasium an einem temporären Standort starten. Hierfür ist eine temporäre Anlage in Westhausen zu errichten. Diese soll in einem ersten Schritt im Schuljahr 2016/17 die
Klassen in acht Zügen aufnehmen. Die Aufnahme der weiteren Klassenstufen ist für die folgenden Jahre zu planen. Die Ausführung soll in zeitsparender Holzmodulbauweise erfolgen. Diese temporäre Einrichtung soll nach dem Umzug des Gymnasiums dauerhaft als Ausweichstandort für zu sanierende Schulbauten genutzt werden. c) Grundschule Europaviertel zur Schulversorgung im Gallus Für die nötige neue Grundschule im Gallus ist ein Grundstück vorgesehen, das derzeit noch nicht bebaut werden kann. Das ehemalige Tevesgelände (Rebstöcker Straße) kann wegen einer zu sanierenden Altlastenproblematik frühestens ab 2017 ff. bebaut werden. Um die ausgelasteten Schulen im Gallus zu entlasten, soll der Bau der Grundschule im Europaviertel vorgezogen werden. Wenn der vorgesehene Standort dafür ausreicht, soll dort zum Schuljahr 2016/17 statt der vorgesehenen 4-zügigen Grundschule eine 5-6-zügige Grundschule errichtet werden. Sie soll gemeinsam mit der vorgesehenen Kita in zeitsparender Holzmodulbauweise auf dem vorhandenen Grundstück errichtet werden. d) Kooperative Gesamtschule Niederrad Die laut Schulentwicklungsplan auslaufende Salzmannschule soll durch eine 6-zügige Kooperative Gesamtschule ersetzt werden. Als Standort werden hier derzeit mehrere Varianten geprüft. Da auch hier mit einigen Jahren bis zur Realisierung der Baureife zu rechnen ist, muss die Kooperative Gesamtschule in einem temporären Standort starten. Aus diesem Grund soll der freigehaltene Grundschulstandort in der Bürostadt Niederrad zunächst zum Schuljahr 2016/17 als temporärer Standort für die Kooperative Gesamtschule ausgebaut werden. Auch diese Schule soll in zeitsparender Holzmodulbauweise errichtet werden. Nach Umzug der KGS an den endgültigen Standort soll das Gebäude als neue Grundschule für die Bürostadt Niederrad genutzt werden.
Um diese Bauprojekte in der vorgesehenen Zeit realisieren zu können, sind folgende Abweichungen von den Bewirtschaftungsvorschriften notwendig: a) Unter Federführung des Bildungsdezernates soll eine Task-Force bestehend aus den Dezernaten II, III, IV und X, außerdem Vertreterinnen und Vertretern des Stadtschulamts, Hochbauamts, der Bauaufsicht, Stadtplanung, dem Liegenschaftsamt, Grünflächenamt, Umweltamt sowie dem Revisionsamt, der Kämmerei und dem Rechtsamt gebildet werden. Diese Task-Force dient zur Begleitung der Projekte und sorgt dafür, dass die Umsetzung planungsgemäß erfolgt. Alle Mitglieder der Task-Force haben den Auftrag, ihre Expertise im Sinne der gesteckten Ziele einzubringen. b) Bei den Provisorien für das Gymnasium Nied (5. und
Klassenstufe), für das Gymnasium am temporären Standort Westhausen (5. Klassenstufe) sowie die KGS in Niederrad (5. Klassenstufe) wird auf die Beschlussfassung des Raumprogramms durch den Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung verzichtet, wenn zwischen dem Bauherrendezernat, dem Revisionsamt und der Stadtkämmerei Einvernehmen über den der Planung zu Grunde zu legenden Raumbedarf hergestellt wurde. In diesen Fällen erfolgt, abweichend von den geltenden Regelungen, die formelle Beschlussfassung des Raumprogramms zusammen mit der Bau- und Finanzierungsvorlage durch den Magistrat. Für die Beschlussfassung der B+F-Vorlage ist eine, in Absprache mit dem Revisionsamt erstellte, fundierte Kostenschätzung auf Grundlage von Referenzkennwerten ausreichend. Wenn eine Einigung über den Raumbedarf erfolgt ist, kann die Planung unterbrechungsfrei bis zur Bearbeitung des Vergabevorschlages fortgeführt werden, ohne dass es hierzu im Einzelfall einer gesonderten Verfügung bedarf. c) Prüfungshandlungen des Revisionsamtes nach § 8 Ziff. 7 u. 8 der Revisionsordnung werden in dessen pflichtgemäßes Ermessen gestellt. Das Revisionsamt ist zu diesem Zweck über die Projekte und deren Realisierungsschritte gemäß der Bauwerksrichtlinien in geeigneter Form zu unterrichten. Insbesondere sind ihm die Kostenberechnungen von Maßnahmen über 500.000 € (netto) zur Kenntnisnahme vorzulegen. Ansonsten findet die Prüfung planungsbegleitend im Rahmen der Mitwirkung in der Task-Force statt.
Kosten und Mittelbereitstellung Im Haushalt 2015 ff. sind für den Schulneubau folgende Mittel eingestellt: Zweites neue Gymnasium im Frankfurter Norden 2015 2016 5.006905 Planungsmittel und Grunderwerb für neue Gymnasien 7.900.000 € 7.900.000 € Grundschule Gallus 5.006887 Neubau Grundschule Europaviertel (Planungsmittel) 630.000 € 610.000€ 5.006888 Planungsmittel und Grunderwerb für neue Grundschulen 7.810.000 € 7.810.000 € 5.004003 Neubau 5 Kita Europaviertel aus HH 2013 324.980 € Kooperative Gesamtschule Niederrad 5.006668 Salzmannschule, Sanierung (Planungsmittel) 516.000 € 273.000 € Derzeit werden die Kosten für das temporäre neue Gymnasium und die Kooperative Gesamtschule in der ersten Ausbaustufe mit jeweils 4.1 Mio. € angesetzt (Vergleichswert aus der Modulbauweise Ludwig-Weber-Schule), so dass die o.a. Mittel für den ersten Bauabschnitt im Haushalt zur Verfügung stehen. Die weiteren benötigten Mittel werden für den Haushalt 2017 ff. angemeldet. Sofern sich im Zuge der Planungs- und Bauphase herausstellen sollte, dass die geschätzten Kosten überstiegen werden und die im Etat des Bildungsdezernates für diese Maßnahmen vorhandenen Mittel nicht ausreichen sollten, wird der Magistrat ermächtigt im Rahmen des Haushaltes Mittel umzuschichten. Auch für die Grundschule Europaviertel reichen die o.a. vorhandenen Mittel für die Planungsphase aus. Weitere Baumittel sind ebenfalls im Haushalt 2017 ff. anzumelden. Um die beschriebenen Maßnahmen im Zeitrahmen umsetzen zu können, sind in den Fachämtern zusätzliche personelle Ressourcen notwendig. Über die erforderliche kurzfristige Stellenbemessung entscheidet der Magistrat im Rahmen des Stellenplans auf Empfehlung der Task Force. Längerfristige Stellenbedarfe sind im Rahmen der Aufstellung des Haushalts 2017 zu berücksichtigen.
Belange des Jugendhilfeausschusses Neben dem Bau neuer Schulen und der Erweiterung bestehender Schulen ist im SEP eine engere Verzahnung von Schulen mit anderen Akteurinnen und Akteuren vorgesehen. Dazu gehören zahlreiche Maßnahmen, die Belange des Jugendhilfeausschuss tangieren. So ermöglicht der SEP in den vorgesehenen "Bildungsquartieren" und "Bildungsregionen" eine Weiterentwicklung und Aktualisierung der Jugendhilfebezüge über den Standort Schule hinaus. Ziel des SEP ist es, Strukturen zu entwickeln, die eine engere Verzahnung der Angebote und eine deutliche Vernetzung und Zusammenarbeit innerhalb der Bildungslandschaft befördern. Bei der Umsetzung wird die Expertise des JHA und der jeweiligen Fachausschüsse des JHA grundlegend einbezogen und die Rechte des JHA werden selbstverständlich respektiert. Die fachliche Expertise des JHA ist für die Umsetzung der Maßnahmen im SEP unverzichtbar. Trotz der vorgesehenen Vernetzung wird die Eigenständigkeit der informellen Bildung im Rahmen der außerschulischen Jugendarbeit bewahrt.
Inhalt
S A C H S T A N D :
Antrag vom 09.07.2015, NR 1251 Betreff: Schulentwicklungsplan
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der vom Magistrat vorgelegte integrierte
Schulentwicklungsplan 2015-2019 (im Folgenden SEP) sieht den Bau und die
Erweiterung zahlreicher neuer Schulen vor. Um die Schulversorgung durch die
weiter steigende Anzahl von Schülerinnen und Schülern und den steigenden Wunsch
nach einem gymnasialen Bildungsgang bereits im Schuljahr 2016/17 gewährleisten
zu können, bedarf es der Beschleunigung von Abläufen und Entscheidungen. Aus
diesem Grunde müssen einige Maßnahmen bereits angegangen werden, bevor die
Genehmigung des Schulentwicklungsplans durch das Land Hessen vorliegt. Die
vorgelegten Beschleunigungsverfahren orientieren sich an den Abläufen der
Durchführung der Konjunkturprogramme des Bundes und der Länder. Um die
erforderlichen Baumaßnahmen beginnend ab dem Schuljahr 2016/17 realisieren zu
können, sind die unten genannten Abweichungen von den
Bewirtschaftungsvorschriften notwendig. 1. Um den kurzfristigen Bedarf von Schulplätzen
gewährleisten zu können sind folgende Schulbaumaßnahmen umgehend
umzusetzen: a) Gymnasium Nied Das Gymnasium Nied wird derzeit in
der temporären Auslagerung der IGS West betrieben. Um einen Umzug nach Nied zum
Schuljahr 2016/17 zu gewährleisten, muss die Baumaßnahme beschleunigt werden.
Alle Verantwortlichen der Stadt sind in der Pflicht das ihrige dafür zu
leisten, dass die Ausnahmegenehmigung von der Seveso-Richtlinie so zügig wie
möglich erteilt wird. Die Vorbereitungen zur Errichtung eines Provisoriums
werden parallel dazu angegangen. Die Ausführung soll in zeitsparender
Holzmodulbauweise erfolgen. b) Temporärer Standort für ein neues Gymnasium im
Frankfurter Norden (Friedhoferweiterungsfläche Westhausen) Über den Standort des zweiten neuen
Gymnasiums steht eine Entscheidung noch aus. Derzeit werden mehrere Optionen
insbesondere im Norden Frankfurts geprüft. Da hier mit einigen Jahren bis zur
Realisierung der Baureife zu rechnen ist, muss das Gymnasium an einem
temporären Standort starten. Hierfür ist eine temporäre Anlage in Westhausen zu
errichten. Diese soll in einem ersten Schritt im Schuljahr 2016/17 die 5.
Klassen in acht Zügen aufnehmen. Die Aufnahme der weiteren Klassenstufen ist
für die folgenden Jahre zu planen. Die Ausführung soll in zeitsparender
Holzmodulbauweise erfolgen. Diese temporäre Einrichtung soll nach dem Umzug
des Gymnasiums dauerhaft als Ausweichstandort für zu sanierende Schulbauten
genutzt werden.
c) Grundschule Europaviertel zur
Schulversorgung im Gallus Für
die nötige neue Grundschule im Gallus ist ein Grundstück vorgesehen, das
derzeit noch nicht bebaut werden kann. Das ehemalige Tevesgelände (Rebstöcker
Straße) kann wegen einer zu sanierenden Altlastenproblematik frühestens ab 2017
ff. bebaut werden. Um die ausgelasteten Schulen im Gallus zu entlasten, soll
der Bau der Grundschule im Europaviertel vorgezogen werden. Wenn der
vorgesehene Standort dafür ausreicht, soll dort zum Schuljahr 2016/17 statt der
vorgesehenen 4-zügigen Grundschule eine 5-6-zügige Grundschule errichtet
werden. Sie soll gemeinsam mit der vorgesehenen Kita in zeitsparender
Holzmodulbauweise auf dem vorhandenen Grundstück errichtet werden. d) Kooperative Gesamtschule Niederrad Die laut Schulentwicklungsplan
auslaufende Salzmannschule soll durch eine 6-zügige Kooperative Gesamtschule
ersetzt werden. Als Standort werden hier derzeit mehrere Varianten geprüft. Da
auch hier mit einigen Jahren bis zur Realisierung der Baureife zu rechnen ist,
muss die Kooperative Gesamtschule in einem temporären Standort starten. Aus
diesem Grund soll der freigehaltene Grundschulstandort in der Bürostadt
Niederrad zunächst zum Schuljahr 2016/17 als temporärer Standort für die
Kooperative Gesamtschule ausgebaut werden. Auch diese Schule soll in
zeitsparender Holzmodulbauweise errichtet werden. Nach Umzug der KGS an den
endgültigen Standort soll das Gebäude als neue Grundschule für die Bürostadt
Niederrad genutzt werden. 2. Um diese Bauprojekte in der vorgesehenen Zeit
realisieren zu können, sind folgende Abweichungen von den
Bewirtschaftungsvorschriften notwendig: a) Unter Federführung des Bildungsdezernates soll
eine Task-Force bestehend aus den Dezernaten II, III, IV und X, außerdem
Vertreterinnen und Vertretern des Stadtschulamts, Hochbauamts, der Bauaufsicht,
Stadtplanung, dem Liegenschaftsamt, Grünflächenamt, Umweltamt sowie dem
Revisionsamt, der Kämmerei und dem Rechtsamt gebildet werden. Diese Task-Force
dient zur Begleitung der Projekte und sorgt dafür, dass die Umsetzung
planungsgemäß erfolgt. Alle Mitglieder der Task-Force haben den Auftrag, ihre
Expertise im Sinne der gesteckten Ziele einzubringen. b) Bei den Provisorien für das Gymnasium Nied (5. und
6. Klassenstufe), für das Gymnasium am temporären Standort Westhausen (5.
Klassenstufe) sowie die KGS in Niederrad (5. Klassenstufe) wird auf die
Beschlussfassung des Raumprogramms durch den Magistrat und die
Stadtverordnetenversammlung verzichtet, wenn zwischen dem Bauherrendezernat,
dem Revisionsamt und der Stadtkämmerei Einvernehmen über den der Planung zu
Grunde zu legenden Raumbedarf hergestellt wurde. In diesen Fällen erfolgt,
abweichend von den geltenden Regelungen, die formelle Beschlussfassung des
Raumprogramms zusammen mit der Bau- und Finanzierungsvorlage durch den
Magistrat. Für die Beschlussfassung der B+F-Vorlage ist eine, in Absprache mit
dem Revisionsamt erstellte, fundierte Kostenschätzung auf Grundlage von
Referenzkennwerten ausreichend. Wenn eine Einigung über den Raumbedarf erfolgt
ist, kann die Planung unterbrechungsfrei bis zur Bearbeitung des
Vergabevorschlages fortgeführt werden, ohne dass es hierzu im Einzelfall einer
gesonderten Verfügung bedarf. c) Prüfungshandlungen des Revisionsamtes nach § 8
Ziff. 7 u. 8 der Revisionsordnung werden in dessen pflichtgemäßes Ermessen
gestellt. Das Revisionsamt ist zu diesem Zweck über die Projekte und deren
Realisierungsschritte gemäß der Bauwerksrichtlinien in geeigneter Form zu
unterrichten. Insbesondere sind ihm die Kostenberechnungen von Maßnahmen über
500.000 € (netto) zur Kenntnisnahme vorzulegen. Ansonsten findet die
Prüfung planungsbegleitend im Rahmen der Mitwirkung in der Task-Force statt.
3. Kosten und Mittelbereitstellung
Im Haushalt 2015 ff. sind
für den Schulneubau folgende Mittel eingestellt: Zweites neue Gymnasium im Frankfurter Norden
2015 2016 5.006905 Planungsmittel und
Grunderwerb für neue Gymnasien 7.900.000 € 7.900.000 €
Grundschule Gallus
5.006887 Neubau Grundschule
Europaviertel (Planungsmittel)
630.000 €
610.000€
5.006888 Planungsmittel
und Grunderwerb für neue Grundschulen
7.810.000 € 7.810.000 €
5.004003 Neubau 5
Kita Europaviertel aus HH 2013 324.980 €
Kooperative Gesamtschule
Niederrad
5.006668 Salzmannschule,
Sanierung (Planungsmittel) 516.000 €
273.000 €
Derzeit werden die Kosten für das temporäre neue Gymnasium
und die Kooperative Gesamtschule in der ersten Ausbaustufe mit jeweils 4.1 Mio.
€ angesetzt (Vergleichswert aus der Modulbauweise Ludwig-Weber-Schule), so
dass die o.a. Mittel für den ersten Bauabschnitt im Haushalt zur Verfügung
stehen. Die weiteren
benötigten Mittel werden für den Haushalt 2017 ff. angemeldet. Sofern sich im
Zuge der Planungs- und Bauphase herausstellen sollte, dass die geschätzten
Kosten überstiegen werden und die im Etat des Bildungsdezernates für diese
Maßnahmen vorhandenen Mittel nicht ausreichen sollten, wird der Magistrat
ermächtigt im Rahmen des Haushaltes Mittel umzuschichten. Auch für die
Grundschule Europaviertel reichen die o.a. vorhandenen Mittel für die
Planungsphase aus. Weitere Baumittel sind ebenfalls im Haushalt 2017 ff.
anzumelden. Um die
beschriebenen Maßnahmen im Zeitrahmen umsetzen zu können, sind in den
Fachämtern zusätzliche personelle Ressourcen notwendig. Über die erforderliche
kurzfristige Stellenbemessung entscheidet der Magistrat im Rahmen des
Stellenplans auf Empfehlung der Task Force. Längerfristige Stellenbedarfe sind
im Rahmen der Aufstellung des Haushalts 2017 zu berücksichtigen. 4. Belange des Jugendhilfeausschusses Neben dem Bau neuer Schulen und der
Erweiterung bestehender Schulen ist im SEP eine engere Verzahnung von Schulen
mit anderen Akteurinnen und Akteuren vorgesehen. Dazu gehören zahlreiche
Maßnahmen, die Belange des Jugendhilfeausschuss tangieren. So ermöglicht der
SEP in den vorgesehenen "Bildungsquartieren" und "Bildungsregionen" eine
Weiterentwicklung und Aktualisierung der Jugendhilfebezüge über den Standort
Schule hinaus. Ziel des SEP ist es, Strukturen zu entwickeln, die eine engere
Verzahnung der Angebote und eine deutliche Vernetzung und Zusammenarbeit
innerhalb der Bildungslandschaft befördern. Bei der Umsetzung wird die
Expertise des JHA und der jeweiligen Fachausschüsse des JHA grundlegend
einbezogen und die Rechte des JHA werden selbstverständlich respektiert. Die
fachliche Expertise des JHA ist für die Umsetzung der Maßnahmen im SEP
unverzichtbar. Trotz der vorgesehenen Vernetzung wird die Eigenständigkeit der
informellen Bildung im Rahmen der außerschulischen Jugendarbeit bewahrt.
Antragsteller:
CDU
GRÜNE
Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 29.05.2015, M 93
dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 15.01.2016, M 18
Vortrag des
Magistrats vom 04.11.2016, M 208
Vortrag des
Magistrats vom 18.08.2017, M 159
Zuständige Ausschüsse:
Haupt- und
Finanzausschuss Versandpaket: 15.07.2015 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 14.07.2015, TO I, TOP 21
Bericht: TO I
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Der Vorlage M 93 wird im Rahmen der Vorlage NR 1251
zugestimmt. 2. a) Die Ziffern 1. bis 3. der Vorlage NR 1244 werden
abgelehnt. b) Die Ziffer 4. der Vorlage NR 1244 wird dem Magistrat zur
Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage
NR 1247 wird abgelehnt. 4. Der Vorlage NR 1251 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. 5. Die Vorlage OA 641 wird im vereinfachten Verfahren
erledigt. 6. Die Vorlage OA 642 wird im vereinfachten Verfahren
erledigt. 7. Die Vorlage OA 645 wird im vereinfachten Verfahren
erledigt. 8. Die Vorlage OA 646 wird im vereinfachten Verfahren
erledigt. 9. Die Vorlage OA 648 wird im vereinfachten Verfahren
erledigt. 10. Die Vorlage OA 656 wird im vereinfachten Verfahren
erledigt. Abstimmung:
zu 1. CDU und GRÜNE gegen SPD (= Annahme im Rahmen NR
1194 und NR 1244), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 1244, OA 641, OA 642, OA
645, OA 646, OA 648 und OA 656), FDP (Annahme im Rahmen NR 1247), BFF (=
Ablehnung) und RÖMER (= Annahme) zu 2. a) CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP und RÖMER
(= Annahme); BFF (= Enthaltung) NR 1244 Ziffer 2.: CDU, GRÜNE und FDP
gegen SPD, LINKE. und RÖMER (= Annahme); BFF (= Enthaltung) b) CDU und
GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP und RÖMER (= Annahme); BFF (= Enthaltung)
zu 3. Ziffern 1. und 2.: CDU, GRÜNE und LINKE. gegen SPD,
FDP und RÖMER (= Annahme); BFF (= Enthaltung) Ziffern 3. bis 6.: CDU,
GRÜNE, SPD und LINKE. gegen FDP und RÖMER (= Annahme); BFF (= Enthaltung)
zu 4. Ziffern 1.a), 1.c), 2.a), 2.c), 3. und 4.: CDU,
GRÜNE, SPD und FDP gegen LINKE. und BFF (= Ablehnung) sowie RÖMER (= Prüfung
und Berichterstattung) Ziffern 1.b) und 1.d): CDU, GRÜNE und FDP gegen
SPD und RÖMER (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE. und BFF (=
Ablehnung) Ziffer 2.b): CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und BFF (=
Ablehnung) sowie RÖMER (= Prüfung und Berichterstattung)
zu 5. CDU, GRÜNE und BFF gegen SPD, LINKE., FDP und RÖMER
(= Annahme) zu 6. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, BFF und RÖMER
(= Annahme) zu 7. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, BFF und RÖMER
(= Annahme) zu 8. CDU und GRÜNE gegen SPD (= Prüfung und
Berichterstattung) sowie LINKE., FDP, BFF und RÖMER (= Annahme)
zu 9. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., BFF und RÖMER (=
Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung)
zu 10. CDU und GRÜNE, gegen SPD, LINKE., FDP und BFF (=
Annahme) sowie RÖMER (= Prüfung und Berichterstattung)
Sonstige Voten/Protokollerklärung zu
1: ÖkoLinX-ARL (M 93, NR 1247, NR 1251 und OA 645 = Ablehnung, NR
1244 = Annahme bei Ablehnung M 93, OA 641, OA 642, OA 648 und OA 656 =
Annahme, OA 646 = Prüfung und Berichterstattung) REP (M 93, NR 1244, NR
1247, NR 1251, OA 641, OA 642, OA 645, OA 646 und OA 656 = Annahme, OA 648 =
Ablehnung) Stv. Krebs (M 93 = Ablehnung, NR 1244, NR 1247, NR 1251, OA
641, OA 642, OA 645, OA 646, OA 648 und OA 656 = Enthaltung)
43. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 16.07.2015, TO I, TOP 5
Beschluss: 1. Der Vorlage
M 93 wird im Rahmen der Vorlage NR 1251 zugestimmt.
2. a) Die
Ziffern 1. bis 3. der Vorlage NR 1244 werden abgelehnt. b) Die Ziffer
4. der Vorlage NR 1244 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung
überwiesen. 3. Die Vorlage NR 1247 wird abgelehnt.
4. Der Vorlage
NR 1251 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
5. Die Vorlage
OA 641 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
6. Die Vorlage
OA 642 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
7. Die Vorlage
OA 645 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
8. Die Vorlage
OA 646 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
9. Die Vorlage
OA 648 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
10. a) Die
Vorlage OA 656 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Die
Wortmeldungen der Stadtverordneten Fischer, Pauli, von Wangenheim, Stock,
Sylvia Weber, Mund, Brillante, Oesterling und Josef sowie von Stadtkämmerer
Becker, Stadträtin Sorge und Stadtrat Schneider dienen zur Kenntnis.
c) Der Stadtverordnetenvorsteher rügt Herrn Stadtverordneten Brillante wegen
der Verwendung des Begriffs "Scheiße".
11. a) Die
Vorlage NR 1194 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der
Stadtverordneten Fischer, Pauli, von Wangenheim, Stock, Sylvia Weber, Mund,
Brillante, Oesterling und Josef sowie von Stadtkämmerer Becker, Stadträtin
Sorge und Stadtrat Schneider dienen zur Kenntnis. c) Der
Stadtverordnetenvorsteher rügt Herrn Stadtverordneten Brillante wegen der
Verwendung des Begriffs "Scheiße". 12. a) Die
Vorlage NR 1233 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der
Stadtverordneten Fischer, Pauli, von Wangenheim, Stock, Sylvia Weber, Mund,
Brillante, Oesterling und Josef sowie von Stadtkämmerer Becker, Stadträtin
Sorge und Stadtrat Schneider dienen zur Kenntnis. c) Der
Stadtverordnetenvorsteher rügt Herrn Stadtverordneten Brillante wegen der
Verwendung des Begriffs "Scheiße". 13. a) Die
Vorlage OA 556 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Die
Wortmeldungen der Stadtverordneten Fischer, Pauli, von Wangenheim, Stock,
Sylvia Weber, Mund, Brillante, Oesterling und Josef sowie von Stadtkämmerer
Becker, Stadträtin Sorge und Stadtrat Schneider dienen zur Kenntnis.
c) Der Stadtverordnetenvorsteher rügt Herrn Stadtverordneten Brillante wegen
der Verwendung des Begriffs "Scheiße".
14. a) Die
Vorlage OA 590 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Die
Wortmeldungen der Stadtverordneten Fischer, Pauli, von Wangenheim, Stock,
Sylvia Weber, Mund, Brillante, Oesterling und Josef sowie von Stadtkämmerer
Becker, Stadträtin Sorge und Stadtrat Schneider dienen zur Kenntnis.
c) Der Stadtverordnetenvorsteher rügt Herrn Stadtverordneten Brillante wegen
der Verwendung des Begriffs "Scheiße".
15. a) Die
Vorlage OA 595 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Die
Wortmeldungen der Stadtverordneten Fischer, Pauli, von Wangenheim, Stock,
Sylvia Weber, Mund, Brillante, Oesterling und Josef sowie von Stadtkämmerer
Becker, Stadträtin Sorge und Stadtrat Schneider dienen zur Kenntnis.
c) Der Stadtverordnetenvorsteher rügt Herrn Stadtverordneten Brillante wegen
der Verwendung des Begriffs "Scheiße".
16. Begründung
der Städtepartnerschaft mit Philadelphia a)
Stadtverordnetenvorsteher Siegler begrüßt anlässlich der Unterzeichnung des
Städtepartnerschaftsvertrages am 16.07.2015 als Ehrengast aus der neuen
Partnerstadt Philadelphia (USA) Herrn Bürgermeister Michael Nutter. b)
Die Dankadresse des Bürgermeisters Nutter aus Philadelphia dient zur
Kenntnis. (Unterbrechung der Beratungen des Tagesordnungspunktes
5. von 19.45 Uhr bis 19.55 Uhr.) Abstimmung:
zu 1. CDU und GRÜNE gegen SPD (= Annahme im Rahmen NR
1194 und NR 1244), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 1244, OA 641, OA 642, OA
645, OA 646, OA 648 und OA 656), FDP (Annahme im Rahmen NR 1247), BFF und
ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie RÖMER und REP (= Annahme)
zu 2. a) Ziffern 1. und 3.: CDU und GRÜNE gegen SPD,
LINKE., FDP, RÖMER und REP (= Annahme), ÖkoLinX-ARL (= Annahme bei Ablehnung
der Vorlage M 93); BFF (= Enthaltung), Ziffer 2.: CDU, GRÜNE und FDP
gegen SPD, LINKE., RÖMER und REP (= Annahme), ÖkoLinX-ARL (= Annahme bei
Ablehnung der Vorlage M 93); BFF (= Enthaltung) b) CDU und GRÜNE gegen
SPD, LINKE., FDP, RÖMER und REP (= Annahme), ÖkoLinX-ARL (= Annahme bei
Ablehnung der Vorlage M 93); BFF (= Enthaltung) zu 3. Ziffern 1. und 2.: CDU, GRÜNE, LINKE. und
ÖkoLinX-ARL gegen SPD, FDP, RÖMER und REP (= Annahme); BFF (= Enthaltung)
Ziffern 3. bis 6.: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen FDP, RÖMER
und REP (= Annahme); BFF (= Enthaltung) zu 4. Ziffern 1.a), 1.c), 2.a), 2.c), 3. und 4.: CDU,
GRÜNE, SPD, FDP und REP gegen LINKE., BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie
RÖMER (= Prüfung und Berichterstattung) Ziffern 1.b) und 1.d): CDU,
GRÜNE, FDP und REP gegen SPD und RÖMER (= Prüfung und Berichterstattung)
sowie LINKE., BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Ziffer 2.b): CDU, GRÜNE,
FDP und REP gegen SPD, LINKE., BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie RÖMER
(= Prüfung und Berichterstattung) zu 5. CDU, GRÜNE und BFF gegen SPD, LINKE., FDP, RÖMER,
ÖkoLinX-ARL und REP (= Annahme) zu 6. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, BFF, RÖMER,
ÖkoLinX-ARL und REP (= Annahme) zu 7. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, BFF, RÖMER
und REP (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
zu 8. CDU und GRÜNE gegen SPD und ÖkoLinX-ARL (= Prüfung
und Berichterstattung) sowie LINKE., FDP, BFF, RÖMER und REP (= Annahme)
zu 9. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., BFF, RÖMER und
ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) und REP
(= Ablehnung) zu 10. zu a) CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, BFF,
ÖkoLinX-ARL und REP (= Annahme) sowie RÖMER (= Prüfung und Berichterstattung)
zu 11. zu a) CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., RÖMER und
REP (= Annahme), FDP und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) sowie
ÖkoLinX-ARL (= Annahme bei Ablehnung der Vorlage M 93)
zu 12. zu a) CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, BFF und
RÖMER (= Annahme)
zu 13. zu a) CDU und GRÜNE gegen SPD,
LINKE., FDP, BFF, RÖMER, ÖkoLinX-ARL und REP (= Annahme)
zu 14. zu a) CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., BFF, RÖMER
und REP (= Annahme) sowie FDP und ÖkoLinX-ARL (= Prüfung und
Berichterstattung)
zu 15. zu a) CDU und GRÜNE gegen SPD,
LINKE., BFF, RÖMER und REP (= Annahme) sowie FDP und ÖkoLinX-ARL (= Prüfung
und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 6128, 43. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 16.07.2015 Aktenzeichen: 40 1